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Zwischen Wunsch und Wirklichkeit:

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Präsentation zum Thema: "Zwischen Wunsch und Wirklichkeit:"—  Präsentation transkript:

1 Zwischen Wunsch und Wirklichkeit:
„Lissabon&Co. – Die europäische Dimension der Arbeitswelt“ Campus - Seminar des Heinrich-Böll-Kollegs Exklusionsrisiken und Inklusionsstrategien in einem erweiterten Europa am 31. Juli und 1. August 2007 Thema der Präsentation: Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Der Weg zu einer Europäischen Beschäftigungsstrategie Sebastian Büttner

2 Zwei Ansichten über die Europäischen Union
„Die EU – ein neoliberales Elitenprojekt“: * Vorherrschaft der Marktlogik * Freihandels- und Liberalisierungsprojekt * Europäische Angleichung ist ein „race to the bottom“ „Die EU – Garant für ein soziales Europa“: * Erhaltung/Sicherung des Wohlstands der Bevölkerung Europas * Durchsetzung neuer Sozialnormen und Regulierung der Wirtschaft * Europäisches Sozialmodell Art. 2 (EU-Vertrag): „Die Union setzt sich folgende Ziele: - die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Herbeiführung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen, durch Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und durch Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, die auf längere Sicht auch eine einheitliche Währung nach Maßgabe dieses Vertrags umfasst; (…)“

3 Gemeinsame Marktordnung
Europäische Integration als ökonomische Integration Hintergrund: Klassische Annahmen über die Vorteile des Freihandels gegenüber nationaler Abschließung und Protektionismus  (Internationale) „Arbeitsteilung“ (Smith);  Theorem der „Komparativen Kostenvorteile“ (Ricardo) Stufen ökonomischer Integration Präferenzzone Freihandelszone Zollunion Gemeinsame Marktordnung Gemeinsamer Markt Währungsunion Ökonomische Union Politische Union

4 Wesentliche Schritte der Europäischen Integration
 Verkündung das Schumann-Plans am 9. Mai 1950  Die Vertrag von Paris (in Kraft: 1952) begründet die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS);  Die Verträge von Rom (in Kraft: 1958), begründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) Die Gründungsverträge wurden nach und nach ergänzt durch:  Die Einheitliche Europäische Akte (1987);  Das Schengen-Abkommen (unterz. 1990)  Den Vertrag über die Europäische Union (unterzeichnet in Maastricht 1992);  Schaffung des Binnenmarkts ( )  Der Vertrag von Amsterdam (unterz. 1998);  Dritte Stufe der Währungsunion (1999)   Vollendung der Währungsunion (2001)  Der Vertrag von Nizza (unterz. 2001)  Entwurf für eine Verfassung (2004)  Entwurf für eine Neuordnung der EU (2007)

5 Die politische Gestalt der Europäische Union
* Die Europäische Union ist weder Staatenbund noch Bundesstaat: * Prinzip: Das Gemeinschaftsrecht steht über der nationalen Rechtsprechung * Ziel: Schaffung eines Gemeinsamen Marktes, einer ökonomischen und einer politischen Union * Durchsetzung der vier Grundfreiheiten: freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr  Abbau von nationalen Beschränkungen  supranationale Reg(ul)ierung; Angleichung Supranationale Ordnung Mehrebenen- System Europäische Union Nationale Regierungen Regionen, NGOs, Sozialpartner * Subsidiaritätsprinzip * Souveränität der Mitgliedsstaaten * Demokratisches und effizientes Regieren

6 Die Architektur der Europäischen Union
Der Vertrag der Europäischen Union (Maastricht, Amsterdam und Nizza) supranational intergouvernemental intergouvernemental Gemeinsame Anstrengen zur Bekämpfung von Rassismus, Xenophobie, Kriminalität, Terrorismus, Menschenhandel, Gewalt gegen Kinder, illegaler Handel mit Waffen, Betrug etc. EGKS Erhaltung von Frieden Internationale Kooperation Sicherheit und Solidarität Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten (...) Euratom EG Vier Grund-freiheiten Schengen + (...) Gemeinschafts- Säule Gem. Außen- und Sicherheitspolitik Polizeiliche und justizielle Zusarb.

7 Europäischer Gerichtshof Europäische Zentralbank
Die institutionelle Struktur der EU Europäischer Gerichtshof (Luxemburg) Ein Richter pro Mitgliedsstaat Europäische Zentralbank (Frankfurt/M.) Ausschuss der Regionen Wirtschafts- und Sozialausschuss EU Investitionsbank Regulierungsbehd. Europäischer Rat (Treffen der Staats- und Regierungschefs) Rat der Europäischen Union (regelmäßiges Ministertreffen) Europ. Parlament (Brüssel und Straßburg) 785 Sitze Europ. Kommission (Brüssel) Eine Person pro Mitgliedsstaat, aber unabhängig Mitgliedsstaaten Nationale and regionale Verwaltungen, Nationale Parlamente, Gerichte

8 Ebene der Regulierung und eine neue Arena der
Zwischen Suprastaatlichkeit und Intergouvernementalismus Die institutionelle Struktur der EU kann nicht mit der nationaler Regierungen verglichen werden:  das Europäische Parlament verabschiedet keine Gesetze  die Europäische Kommission ist keine „klassische“ Exekutive  der Rat der Europäischen Union ist keine „klassische“ Regierung Einzelne Organe haben aber einen großen Gestaltungsspielraum:  Die Europäische Zentralbank koordiniert unabhängig die Währungspolitik  die EU Kommission hat eine starken Einfluss auf die Politikgestaltung  der Europäische Gerichtshof hat mit seinen Entscheidungen einen starken Einfluss auf das Alltagsleben der EU Bürger  These: Die EU ist eine eigenständige supranationale Ebene der Regulierung und eine neue Arena der Politikkoordinierung ohne eine eigene demokratische Legitimation (nur indirekt/ abgeleitet)

9 Die Aktivitäten der EU nach Politikfeldern
·   Agriculture ·   Audiovisual and Media ·   Budget ·   Competition ·   Consumers ·   Culture ·   Customs ·   Development ·   Economic and Monetary Affairs ·   Education, Training, Youth ·   Employment and Social Affairs ·   Energy ·   Enlargement ·   Enterprise ·   Environment ·   External Relations ·   External Trade ·    Fisheries and Maritime Affairs ·    Food Safety ·    Foreign and Security Policy ·    Fraud ·    Humanitarian aid ·    Human rights ·    Information Society ·    Institutional affairs ·    Internal Market ·    Justice, freedom and security ·     Public Health ·     Regional Policy ·     Research and Innovation ·   Taxation ·   Transport

10 Koordinierung der Koordinierung Wirtschafts- und der Sozialpolitik
Von einer Wirtschaftsunion zur europäischen Sozialunion? Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik (vier Grundfreiheiten, Währung, internationale Handelsvereinbarungen) + überwiegend vergemeinschaftet + Harmonisierung, Prinzip d. gegenseitigen Anerkennung, Nicht-Diskriminierung, etc. Koordinierung der Sozialpolitik (Arbeit, Bildung, Rente Familie, Jugend, Gesundheit, Soziales) + überwiegend in nationalstaatlicher Hand + eigenständige nationale Politikformulierung, gemeinsame Koordinierung auf europäischer Ebene „spill-over !!!“, „Selbstermächtigung der Kommission !!!“, „freiwillige Teilnahme der MS“ „subtile Transformation“

11 Der Weg zu einer europäischen Beschäftigungsstrategie
Ausgangspunkt: + bis in die 90er Jahre keinerlei Zuständigkeiten auf europäischer Ebene  Arbeitsmarkt und Sozialpolitik eine Domäne der Nationalstaaten  unterschiedliche nationale Traditionen und Praktiken + Mit Schaffung des Binnenmarkts und Währungsunion kamen Forderungen nach stärkerer Koordinierung der Beschäftigungspolitik  drastischer Anstieg von Arbeitslosigkeit in vielen EU-Ländern (D, F, I: ca. 10%)  Ruf nach einer sozialen Flankierung der Konvergenzkriterien der Währungsunion (Preisstabilität von 2%, Neuverschuldung max. 3%, Reduzierung langfr. Schulden) + Im Jahr 1997 in Luxemburg Einigung auf einen neuen Koordinations- mechanismus zur Umsetzung der Beschäftigungsstrategie  Neuer Beschäftigungstitel im Amsterdamer Vertrag (1998)  Lissabon Gipfel (2000): Integrierte Strategie und „Offene Methode der Koordinierung“

12 Die vier Säulen der Beschäftigungsstrategie 1997 bis 2002
Verbesserung der Beschäftigungs-fähigkeit (Employability) Entwicklung des Unternehmer- geists und Schaffung neuer Arbeitsplätze Förderung d. An-passungsfähig- keit von Unternehmen und Beschäftigten Förderung der Chancengleich-heit von Männern und Frauen * präventive Bekämpfung der AL: insbes. der Jugend- und Langzeit-AL * Anpassung d.Sozial-leistungs-, Steuer- und Abgaben- systeme * Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen Förderung einer entsprechen-den Unternehmer- und Gründer-kultur * Moderni-sierung der Arbeits-organisation * Flexibili- sierung der Arbeitszeit und der Arbeits- verträge * „Flexicurity“ * Erhöhung der Frauenerwerbs- quote * Hindernisse für Frauen beseitigen * „Gender-Mainstreaming“ als umfassendes Prinzip „Marktfähigkeit stärken statt Arbeitsplatz-garantie“ „Viele kleinere Unternehmen schaffen Arbeitsplätze“ „Balance von Flexibilität und Sicherheit“ „Gleiches Recht auf gleiche Arbeit für alle“

13 Der Gipfel von Lissabon 2000: EINE Strategie für Europa
„The European Council held a special meeting on March 2000 in Lisbon to agree a new strategic goal for the Union in order the strenthen employment, economic reform and social cohesion as part of a knowledge-based economy. (…) * The Union has today set itself a new strategic goal for the next decade: to become the most competitive and dynamic knowledge-based economy in the world, capable of sustainable economic growth with more and better jobs and greater social cohesion.“ (Lisbon Declaration) + preparing the transition to a knowledge-based economy  better policies for the information society; structural reform for competitiveness and innovation and completing internal market + modernising European social model, investing in people combating social exclusion + applying approriate macro-economic policy-mix  sustainable growth * Regain the conditions for full employment, strengthen regional cohesion

14 Bis 2010 Erhöhung der allgemeinen
Die EBS: Zentraler Bestandteil der Lissabon-Strategie full employment Bis 2010 Erhöhung der allgemeinen Beschäftigungsquote in der EU auf 70% und der von Frauen auf mehr als 60%..... Zwei Zwischenziele und ein zusätzliches Ziel (Stockholm 2001): Bis 2005 soll die allgemeine Beschäftigungsquote 67% erreichen (1), die von Frauen 57% (2), und die älterer Arbeitnehmer 50% (Zusatz) Neue Beschäftigungspolitische Leitlinien (2003): (1) Vollbeschäftigung (2) Verbesserung der Arbeitsqualität und –produktivität (3) Stärkung des sozialen Zusammenhalts und sozialer Inklusion

15 2005: Ein Neubeginn für die Lissabon-Strategie
* Die Wirkungsbewertungen der EBS und der Halbzeit-Bericht der Lissabon-Strategie vielen ernüchternd aus: Die EU hat unter dem Eindruck des Booms im Jahr 2000 ihr Entwicklungspotenzial falsch eingeschätzt (Wim de Kok-Bericht) Korrektur der Ziele sowie „Vereinfachung“ und „Straffung“ der Strategie * Neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze: „ Die Kommission schlägt vor, die Strategie von Lissabon mit neuem Leben zu erfüllen; hierzu sollen die Anstrengungen auf zwei zentrale Aufgaben konzentriert werden: Herbeiführung eines kräftigeren und nachhaltigeren Wachstums und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen. Nur wenn Europa seine Hausaufgaben in Sachen Wachstum und Arbeitsplätze macht, lassen sich die Ressourcen erschließen, die wir benötigen, um unsere ehrgeizigen Ziele im wirtschaftlichen und sozialen Bereich sowie im Umweltschutz zu erreichen…“ (Mitteilung der Kommission 2005)

16 Die Neuausrichtung der EBS im Jahr 2005
Strukturelle Schwierigkeiten: +++ allgemeine Beschäftigungsquote nur bei 64,3% (anstatt 67%), * Alterung und Schrumpfung der Gesellschaft, * zurückgehende Wirtschaftsleistung, * Arbeitsproduktivitätswachstum geht zurück +++ Zusammenarbeit zw. Mitgliedsstaaten und EU stärken (OMK) Drei-Jahres-Zyklus: Verzahnung makroökonomischer und mikroökonomischer Politiken Die einzelnen Komponenten: - Integrierte Beschäftigungspolitische Leitlinien ( ) - Nationale Reformprogramme - Gemeinsamer Beschäftigungsbericht - Empfehlungen - EU-Fortschrittsbericht

17 Die Neuausrichtung der EBS im Jahr 2005
Strukturelle Schwierigkeiten: +++ allgemeine Beschäftigungsquote nur bei 64,3% (anstatt 67%), * Alterung und Schrumpfung der Gesellschaft, * zurückgehende Wirtschaftsleistung, * Arbeitsproduktivitätswachstum geht zurück +++ Zusammenarbeit zw. Mitgliedsstaaten und EU stärken (OMK) Drei-Jahres-Zyklus: Verzahnung makroökonomischer und mikroökonomischer Politiken Die einzelnen Komponenten: - Integrierte Beschäftigungspolitische Leitlinien ( ) - Nationale Reformprogramme - Gemeinsamer Beschäftigungsbericht - Empfehlungen - EU-Fortschrittsbericht

18 Die Europäische Dimension der Arbeitswelt – (K)ein Fazit
Ausgangspunkt war die Frage: neo-liberales vs. soziales Europa Verschiebung von wirtschaftlicher Integration zu Sozialpolitik Zielvorgabe der Lissabon-Strategie: mehr und bessere Arbeitsplätze  Vollbeschäftigung !  Wissensgesellschaft ! Leitvorstellungen der EBS: Employability, Flexicurity, Entrepreneurship, Chancengleichheit Übergeordnete Ziele nach 2005: Wachstum und Beschäftigung


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