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Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989

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Präsentation zum Thema: "Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989"—  Präsentation transkript:

1 Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
Rentenreformgesetz 1992 (verabschiedet im Jahr 1989): Kürzung der Anrechnungszeiten für Schulausbildung von 13 auf 7 Jahre (weiter verringert auf drei Jahre im Wachstumsförderungsgesetz im Jahr 1996) Einführung der Nettoanpassung (in den Neunzigerjahren entwickelten sich die Nettolöhne weniger stark als die Bruttolöhne) Einführung von Rentenabschlägen von bis zu 18 Prozent der Monatsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente

2 Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
Wachstumsförderungsgesetz 1996: Verringerung der Bewertung von beruflichen Ausbildungszeiten Abschaffung der Renten wegen Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2012 Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte, für Schwerbe- hinderte und für Frauen

3 Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
Rentenreformgesetz 1999 (verabschiedet im Jahr 1997): erschwerter Zugang zu Erwerbsminderungsrenten; Einführung von Abschlägen auch bei der Erwerbsminderungsrente; Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente Einführung eines Demografiefaktors (wurde von der rot-grünen Bundesregierung ausgesetzt)

4 Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
Haushaltssicherungsgesetz 1999: Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für Alhi-Empfänger und für Wehr- und Zivildienstleistende Reduzierung der Rentenanpassung auf Inflationsrate im Jahr 2000

5 Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
Rentenreformgesetz 2001: neue Rentenformel: Anpassung der Renten nach der Bruttolohnentwicklung, aber unter Berücksichtigung der Veränderung der Beiträge zur Rentenversicherung und der geförderten privaten Vorsorge. Damit verbunden ist eine deutliche langfristige Absenkung des Rentenniveaus. Reform der Hinterbliebenenversorgung: Senkung der Witwen-/Witwerrente von 60 auf 55 Prozent der Altersrente des Ver- storbenen (allerdings mit Ausgleich für Witwen bzw. Witwer, die Kinder erzogen haben); verstärkte Anrechnung von anderen Einkommen

6 Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004
Finanzielle Wirkung Bereits beschlossen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner nach dem 2. Änderungsgesetz zum SGB VI und Gesundheitsmodernisierungsgesetz: 1. Voller Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten (insb. Pensionskassen und Direktversicherungen) und Ver- sorgungsbezüge ab Ca. – 7 Prozent bei Betriebsrenten (z.B. bei 300 Euro Betriebsrente: - 21 Euro) 2. Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner ab – auch bei Versorgungsbezügen Voller Beitrag: 1,7 % (1995 eingeführt) - 0,85 Prozent bei gesetzlicher Rente (z.B. bei Euro Rente: - 8,50 Euro) Entlastung GRV: 0,1 % BSpunkte 2004 0,2 % BSpunkte ab 2005 3. Aussetzen der Rentenanpassung am Ca. – 10 Euro bei Euro Monatsrente Entlastung GRV: 0,1 % BSpunkte im Jahr 2004 4. Absenkung der Schwankungsreserve auf 20 % einer Monatsausgabe Entlastung GRV: 5 Mrd. Euro im Jahr 2004 = 0,5 % BSpunkte

7 Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004
Finanzielle Wirkung Bereits beschlossen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner nach dem 3. Änderungsgesetz zum SGB VI 5. Verlegung des Termins für die Zahlung der Renten auf das Monatsende = letzter Bankarbeitstag Vertrauensschutz: laufende Geldleistungen, die vor dem begonnen haben, werden wie bisher im Vormonat ausgezahlt (gilt auch für Folgerenten!) Entlastung GRV: je vollem Zugangsjahr rund 750 Mio. € = bis zu 0,1 % Bspunkte 2004: 560 Mio. € Zinsgewinn für GRV und Bund: 14 Mio € pro Jahr

8 Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004
Finanzielle Wirkung Geplante Maßnahmen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner durch RV-Nachhaltigkeitsgesetz, Alterseinkünftegesetz, Gesundheitsmodernisierungsgesetz: 6. Neue Rentenformel ab Rentenanpassung 2005 Durch die Kumulation von „Riester-Treppe“ und Nachhaltigkeitsfaktor mindert sich bis 2011 die Rentenanpassung um ca. 0,7 bis 0,8 Prozent- Punkte pro Jahr, d. h. um 7-8 Euro pro Monat bei Euro Monatsrente. Die neue Renten- Formel mindert auch langfristig, also über das Ende der „Riester-Treppe“ hinaus, die jährliche Rentenanpassung um ca. 0,7 Prozent.

9 Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004
Finanzielle Wirkung Geplante Maßnahmen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner durch RV-Nachhaltigkeitsgesetz, Alterseinkünftegesetz, Gesundheitsmodernisierungsgesetz: 7. Rentenbesteuerung ab 2005 Zuerst nur für einkommensstarke Rentner problematisch (ab ca Euro/Monat für Alleinstehende), danach allerdings sukzessive auch für „Normalrentner“. Die Rentenbesteu- erung wird zu erheblich niedrigeren Renten- zahlbeträgen führen. Höhere Zuzahlung und Praxisgebühr sowie höhere Beiträge für Zahnersatz und Kranken- geld 8. Höhere Belastungen durch Gesundheitsreform

10 Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004
Finanzielle Wirkung Dazu kommen folgende Verschlechterungen, die allerdings erst für künftige Renten- zugänge Wirkung entfalten (nach dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz, Hartz IV-Gesetz): 9. Keine bewertete Anerkennung schulischer Ausbildung mehr sowie keine Höherbewer- tung der ersten 36 Monate mehr, wenn keine berufliche Ausbildung vorlag Rentner, die ab 2009 in Rente gehen und eine Hochschulausbildung absolviert haben, müssen dann (nach heutigen Werten) auf 58,79 Euro (51,68 Euro im Osten) monatlich verzichten 10. Anhebung des Rentenalters bei Renten wegen Arbeitslosigkeit und nach Alters- teilzeit besonders problematisch für Ältere, die ab dem arbeitslos werden und über 55 Jahre sind 11. Verringerte rentenrechtliche Bewertung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit Langzeitarbeitslose Alg-II-EmpfängerInnen erhalten nur noch 0,06 bis 0,08 Entgeltpunkte pro Jahr – Alhi-EmpfängerInnen erhielten im Durchschnitt rund 0,33 Entgeltpunkte pro Jahr

11 Verminderung des Rentenniveaus
Rechtsstand Kenngröße 2005 (in Prozent) 2030 (in Prozent) Geltendes Recht (einschl. der langfristigen Wirkungen der Renten- reform 2001) Bruttorenten- niveau 46,8 41,9 Steuerbereinigtes Nettorentenniveau 51,6 46,6 RV-Nachhaltigkeits gesetz Bruttorenten- niveau 46,7 39,0 Steuerbereinigtes Nettorentenniveau 51,5 43,0

12 Abkürzungen/Erläuterungen:
BSpunkt: Beitragssatzpunkt GRV: Gesetzliche Rentenversicherung Alhi: Arbeitslosenhilfe AlgII: Arbeitslosengeld II Steuerbereinigtes Nettorentenniveau: Die Brutto-Standardrente wird um die Sozialabgaben vermindert und ins Verhältnis mit dem Brutto-Durchschnitts- entgelt der Aktiven gesetzt, das ebenfalls um die Sozialabgaben vermindert wird. Bruttorentenniveau: Vergleich der Bruttowerte ohne Abzüge


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