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Das Arbeitszeugnis §109 der Gewerbeordnung.

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Präsentation zum Thema: "Das Arbeitszeugnis §109 der Gewerbeordnung."—  Präsentation transkript:

1 Das Arbeitszeugnis §109 der Gewerbeordnung

2 Arten von Arbeitszeugnissen
Zwischenzeugnis einfaches Arbeitszeugnis qualifiziertes Arbeitszeugnis einfaches Ausbildungszeugnis* qualifiziertes Ausbildungszeugnis* *§16 BBiG wird hier nicht weiter berücksichtigt

3 Das Zwischenzeugnis Anspruch gesetzlich ungeregelt
Grundsätze per Arbeitsgericht nahendes Ende des Arbeitsverhältnis innerbetrieblicher Wechsel Wechsel der Führungskraft Vor Elternzeit

4 einfaches Arbeitszeugnis
Gemäß § 109 Abs.1 der Gewerbeverordnung steht jedem Arbeitnehmer zum Ende seines Beschäftigungs- verhältnisses ein schriftliches Zeugnis zu. Mindestinhalt: Personendaten Art der Tätigkeit Dauer der Tätigkeit Ort, Datum und Unterschrift einer erkennbaren Führungskraft

5 qualifiziertes Arbeitszeugnis
Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist ihm ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen (§109, Abs. 1 GewO) Zusätzlich sind dann folgende Informationen enthalten Leistungsbewertung des Arbeitnehmers Verhalten des Arbeitnehmers Erworbene Zusatzqualifikationen Art und Umstände des Ausscheidens Eine zukunftsweisende Abschlussformulierung

6 Anforderungen an ein Zeugnis
Klare verständliche Formulierungen Keine Codierungen Es muss der Wahrheit entsprechen Individuelle Gestaltung Es muss wohlwollend abgefasst sein Nicht in elektronischer Form Gemäß §109 Abs. 2&3 GewO

7 Codierungen Zeugnistext Bedeutung
...bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft. Er suchte Sexkontakte im Betrieb. ... war ein gewissenhafter Mitarbeiter. Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar. ... trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Er hat vielleicht Alkoholprobleme ... galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter. Er kam nicht mit den Vorgesetzten zurecht ... hat die ihm übertragenen Arbei-ten stets zu unserer vollen /vollsten Zufriedenheit erledigt. Er arbeitet gut. ... Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich. Er arbeitet nicht mehr als befriedigend (Mitarbeiter wird vor dem Vorgesetzten genannt!) ... Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich. Quelle:

8 Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses
Quelle


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