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2002 Die Schweiz tritt der UNO bei Anfang 2007 Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) möchte ein Bainstrorming-Treffen in.

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2 2002 Die Schweiz tritt der UNO bei Anfang 2007 Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) möchte ein Bainstrorming-Treffen in Bern organisieren zum Thema « Jugend und UNO » Ziel: Kontaktaufnahme der verschiedenen Gruppen und erster Ideenaustausch 14. Mai 2007 Informatives Treffen der Vereine, einschliesslich eines Vertreters von JUNON in Bern Geschichten von JUNES

3 14. Mai 2007 Resultate des informatives Treffens der Vereine, einschliesslich eines Vertreters von JUNON in Bern Eine offene Struktur soll geschaffen werden 2 Arbeitsgruppen werden geschaffen (« Internet » und « Struktur ») Zieldatum für die Gründung von JUNES ist der 18. Oktober 21. Juli 2007 Zweites Treffen in Lausanne, Präsentation der Resultate der Arbeitsgruppen, Konkretisierung Die Arbeitsgruppen stellen verschiedene Lösungen zusammen Geschichten von JUNES

4 20. August 2007 Überarbeitete Projekte werden dem EDA vorgestellt 21. September 2007 Schlusssitzung vor der Gründungsversammlung 18. Oktober 2007 Gründung von JUNES in Luzern Vorbereitung der Gründungsversammlung Ziel: Unterstützung sicherstellen und Kritik einholen Geschichten von JUNES

5 2. Charta Wieso eine Charta? Organisation von JUNES Flexibilität ( Statuten) Die Charta von JUNES

6 2. Charta Gliederung der Charta Präambel Ziele Mitgliedschaft Jahresversammlung Partner Massnahmen Unterzeichnung Die Charta von JUNES

7 2. Charta Das Jugend UNO-Netzwerk Schweiz (JUNES) ist ein Zusammenschluss verschiedener Gruppen junger Menschen, die sich mit der UNO befassen. Es soll die Zusammenarbeit und Koordination zwischen Schweizer Jugendorganisationen auf gemeinnütziger Basis fördern. Präambel Die Charta von JUNES

8 2. Charta 1. Ziele JUNES hat zum Ziel, 1.1 den Informations- und Wissensaustausch zwischen den Gruppen zu vereinfachen, um so Synergien möglichst effizient und sinnvoll zu nutzen, 1.2 den einzelnen Gruppen zu mehr Gewicht und Anerkennung gegenüber Dritten zu verhelfen, um den Zugang zu Sponsoren und Gastreferenten zu vereinfachen, 1.3 die junge Bevölkerung für UNO-Themen zu sensibilisieren, 1.4 eine Möglichkeit zu bieten, junge Leute zu UNO-relevanten Themen zu konsultieren, um ihre Meinung für Entscheide zu berücksichtigen. Die Charta von JUNES

9 2. Charta 2. Mitgliedschaft (1) 2.1 Mitglieder können Gruppen sein, wenn sie sich hauptsächlich mit der UNO befassen und die Jugend vertreten. 2.2 Mitglieder von JUNES sind die Mitglieder der unterzeichnenden Gruppen dieser Charta. Sie haben Anwesenheitsrecht an der Jahresversammlung. Sie sind zu allen JUNES Veranstaltungen eingeladen und haben Zugang zu Informationen, die JUNES betreffen. Die Charta von JUNES

10 2. Charta 2. Mitgliedschaft (2) 2.3 Jede Gruppe wählt einen JUNES-Delegierten. Dieser hat Stimm-, Wahl- und Mitspracherecht an den JUNES Versammlungen. Jede Gruppe hat in diesem Sinne ausschliesslich eine Stimme. Das maximale Alter eines Delegierten ist 30 Jahre. 2.4 Mitglied wird man durch einfache Anfrage. Die Mitgliedschaft wird an der Jahresversammlung bestätigt. Die Charta von JUNES

11 2. Charta 3. Jahresversammlung (1) 3.1Eine Versammlung der JUNES Mitglieder findet mindestens einmal pro Jahr statt. Diese soll durch die Gruppen abwechselnd in alphabetischer Reihenfolge organisiert und präsidiert werden. Dieselbe ist auch für den Jahresreport und die Traktandenliste verantwortlich. 3.2 Die Hauptfunktion der Jahresversammlung ist Präsentation und Zustimmung des Jahresberichts, Verteilung der Delegiertenaufgaben bis zur nächsten Jahresversammlung, Entscheid über die Schaffung von Arbeitsgruppen für Projekte auf Antrag, sowie das Weiterverfolgen oder Einstellen laufender Projekte, allfällige Revision der Charta. Die Charta von JUNES

12 2. Charta 3. Jahresversammlung (2) 3.3Das Sekretariat von JUNES wird grundsätzlich von der Gruppe geführt, welche die Jahreskonferenz organisiert. 3.4Eine ausserordentliche Versammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Delegiertenstimmen beschlossen werden. Diese muss nach einem Beschluss innerhalb von drei Monaten abgehalten werden. Die Charta von JUNES

13 2. Charta 4. Partner 4.1JUNES ist grundsätzlich offen gegenüber allfälligen Partnerschaften. 4.2JUNES arbeitet eng mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zusammen. Das EDA unterstützt JUNES im Speziellen durch Beratung, Herstellung von Kontakten und nach Möglichkeit mit finanziellen Beiträgen für Projekte. 4.3 JUNES ist an einer Zusammenarbeit mit UNO Academia interessiert und ersucht in verschiedenen Bereichen letztere um Unterstützung (Internetportal, Kontakte usw.). Die Charta von JUNES

14 3. Jahresprogramm 2007/08 3.1 Jahreskonferenz, Oktober 2008 JUNES-Jahreskonferenz in Bern 3.2 Projekte und Ziele Homepage als Kontaktplattform etablieren Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen Die JUNES- Vereine durch einen gemeinsam organisierten Workshop fördern Jahresprogramm von JUNES

15 4. Die Jugend und die UNO Grösseres Interesse der Jugend an der UNO seit dem Beitritt der Schweiz vor fünf Jahren, verbunden mit der Vereinfachung der Kommunikation über Grenzen hinweg. JUNES als Anlaufstelle für die Jugend, aber auch für Dritte, die sich für Themen jugendrelevante Themen in Bezug auf die UNO informieren wollen.

16 Jahresprogramm von JUNES Die JUNES-Delegierten Kontaktadresse: dhardegger@gmail.com


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