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Veröffentlicht von:G�nther Geisser Geändert vor über 10 Jahren
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Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
Erbrecht
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A. Deutsches Internationales Erbrecht (IPR ) I
Ausgangsfall „durch die deutsche Brille“ gesehen Grundsatz: Staatsangehörigkeit entscheidend Grundsatz: Gesamter Nachlass eines Deutschen unterliegt deutschem Recht. Ausnahme: Immobilien in Belgien
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A. Deutsches Internationales Erbrecht (IPR ) II
Deutsche Immobilien deutsches Recht Belgische Immobilien belgisches Recht Beweglicher Nachlass (z. B. Barvermögen egal wo) deutsches Recht Dissens mit belgischem Recht Rechtswahl für Deutsche? grundsätzlich nein
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B. Grundzüge des deutschen Nachlassverfahrensrechts I
Erbe werden – ja oder nein? „automatischer“ Anfall der Erbschaft Ausschlagung der Erbschaft Bei Ausschlagung Frist und Form beachten!
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B. Grundzüge des deutschen Nachlassverfahrensrechts II
Erbnachweis 1. Der Erbschein Antrag über (jeden) deutschen Notar oder vor zuständigem Nachlassgericht (Amtsgericht Wohnort des Verstorbenen oder in Auslandsfällen Amtsgericht in Berlin Schöneberg) Erbschein aufgrund eines handschriftlichen Testaments sog. Testamentseröffnung 2. Die notarielle Verfügung von Todes wegen 3. Anfallende Kosten häufig: Kostenvorteile beim notariellen Testament
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B. Grundzüge des deutschen Nachlassverfahrensrechts III
Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen Gerichtliche Verwahrung von Testamenten Notarielle Verwahrung von Erbverträgen (ohne Kosten) Mitteilungssystem Sicherstellung der Auffindbarkeit
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C. Erbschaftsteuern Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien
Anrechnung im Ausland gezahlter Steuer nach § 21 ErbStG Vorsicht vor den minimalen Freibeträgen bei sog. beschränkter Steuerpflicht
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