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Aktualisierung 2013 Kurzfassung

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Präsentation zum Thema: "Aktualisierung 2013 Kurzfassung"—  Präsentation transkript:

1 Aktualisierung 2013 Kurzfassung
Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe nach HIV-Exposition Aktualisierung 2013 Kurzfassung

2 PEP-Leitlinienaktualisierung Sofortmaßnahmen bei beruflicher Exposition
Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013

3 Indikation zur HIV-PEP bei beruflicher HIV-Exposition (Indexperson HIV-positiv)
Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013

4 Indikation zur HIV-PEP bei nicht-beruflichen HIV-Expositionen (Teil1)
Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013

5 Indikation zur HIV-PEP bei nicht-beruflichen HIV-Expositionen (Teil2)
Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013

6 Standardprophylaxe Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013

7 Dosierung und wesentliche unerwünschte Wirkung
Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013

8 Basis- und Kontrolluntersuchungen
° falls Person bekannt, aber Infektionsstatus unklar, Einwilligung erforderlich, ggf. Einsatz eines Schnelltestes ^ bei ausreichendem Impfschutz des Verletzten (Anti HBs>100 IE/ml innerhalb der letzten 10 Jahre) ist eine Testung auf HBsAg nicht erforderlich – ansonsten Impfung empfohlen * falls indiziert/ falls Exposition vorlag ** Kontrollen, falls gleichzeitig eine HCV-Exposition vorlag 1 Behandlungsanamnese mit antiretroviralen Medikamenten (Abschätzung der Resistenzsituation) 2 Einnahme anderer Medikamente? (cave! Wechselwirkungen) Verträglichkeit der PEP? Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013

9 Prophylaxebeginn / Nach Prophylaxe-Ende
Falls eine Indikation für eine medikamentöse HIV-Postexpositionsprophylaxe besteht, sollte diese so früh wie möglich nach einer Exposition begonnen werden, die besten Ergebnisse sind bei einem Prophylaxebeginn innerhalb von 24 Stunden, besser noch innerhalb von 2 Stunden zu erwarten. Liegen bereits mehr als 72 Stunden zwischen der Exposition und dem möglichen Prophylaxe-beginn, so kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Prophylaxe nicht mehr empfohlen werden Sollte ein akutes, fieberhaftes Krankheitsbild innerhalb von 3 Monaten nach der Exposition bzw. nach dem Ende der medikamentösen Prophylaxe auftreten, muss eine primäre HIV-Infektion diagnostisch abgeklärt werden, bei negativem Antikörpernachweis ggf. auch durch Nachweis viraler Nukleinsäuren (NAT, HIV-PCR). Besonders verdächtig ist ein akutes Krankheitsbild innerhalb der ersten vier Wochen nach Exposition bzw. Ende der PEP. Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion; Stand 2013


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