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1:12-Initiative: Gemeinsam für gerechte Löhne! VPOD Aargau, 4. Mai 2010.

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1 1:12-Initiative: Gemeinsam für gerechte Löhne! VPOD Aargau, 4. Mai 2010

2 Zeichen der Umverteilung: Reallöhne und BIP Quelle: Bundesamt für Statistik.

3 Die oberen Einkommen profitieren Quelle: Bundesamt für Statistik +22% +16% +18%

4 Ungleichheit auf einen Blick Quelle: Bundesamt für Statistik (2006)

5 Manager nehmen sich immer mehr vom Kuchen: Reales Wachstum 2002-2007 Quellen: Travail.Suisse, Bundesamt für Statistik.

6 Grosse Stücke für wenige, Krümel für viele 4000 mit steuerbarem Einkommen über 1 Mio. im Jahr 2006. 2003 waren es noch 3100. 2500 mit Lohn- einkommen über 1 Mio. auch 2006. Gleichzeitig: JedeR 10. in der Schweiz lebt in Armut. Quellen: Eidg. Steuerverwaltung, Bundesamt für Sozialversicherung, Caritas Für die meisten bleiben vom Kuchen nur noch Krümel…

7 Lohnscheren nach Branchen Quelle: Unia Lohnstudie 2008

8 Lohnscheren in einzelnen Unternehmen CS 1:1820 Novartis 1:720 UBS 1:416 Roche 1:419 Schindler AG 1:100 Migros und Coop: 1:14 Durchschnitt: 1:56 CS-Dougan zockt am meisten ab: 91 Mio Nicht nur Banken und Pharma: SBB-CEO Meyer nimmt sich z.B. 1.08 Mio

9 56 Mal mehr, aber die gleichen Preise…

10 Das Märchen des Manager-Markts Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

11 Abzocken dank Macht-Netzwerken Weder Leistung, noch Verantwortung sind entscheidend, sondern die Zugehörigkeit zur Manager-Clique. Rolf Dörig, ein Beispiel - VR-Präsident SwissLife (1.12 Mio.) - VR-Präsident Adecco (1.8 Mio.) - VR Danzer AG - VR-Vize-Präsident Kaba AG (0.11 Mio.) - Präsident des GC Zentralvorstands - economiesuisse-Vorstand - ehemals CS-GL

12 Unsere Antwort: Die 1:12-Initiative I. Die Bundesverfassung (SR 101) wird wie folgt geändert: Art. 110a (neu) Lohnpolitik 1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden. 2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere: a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen; b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.

13 Die 1:12-Initiative…...schafft gerechte Löhne. Niemand soll im Jahr weniger verdienen als ein Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. …stoppt Abzocker. Mit unverantwortlichen Risiken abzocken und alle anderen gefährden ist nicht drin. …lässt das Volk über die Spielregeln entscheiden. Heute entscheiden Manager allein – und berücksichtigen nur ihr eigenes Portemonnaie.

14 Bitte unterstützen! Jetzt unterschreiben sowie Freund/innen und Familie unterschreiben lassen Gratis Material: Entweder jetzt mitnehmen oder auf www.1-zu-12.ch bestellenwww.1-zu-12.ch Mit einer milden Gabe: Kollekte geht rum und Einzahlungsscheine werden verteilt ;-)

15 Danke! Mehr Infos auf www.1-zu-12.chwww.1-zu-12.ch Unterschriften zurücksenden an: 1:12-Initiative JUSO Schweiz Postfach 8208 3001 Bern Spenden auf: Postkonto 60-251109-2 1:12-Initiative, JUSO Schweiz, Postfach 8208, 3001 Bern


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