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Kreiselternrat LK Leer

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Präsentation zum Thema: "Kreiselternrat LK Leer"—  Präsentation transkript:

1 Kreiselternrat LK Leer
Kreiselternrat LK Leer Eigenverantwortliche Schule Im LK Leer: 2005: Möörkenschule 2007: alle !!!

2 Zentral gesteuerte Schule größere Entscheidungsautonomie für Schulen
Eigenverantwortliche / Selbständige Schule (Modellprojekte i.d. Bundesländern) Es geht um: Qualitätsentwicklung Schule + Prozesse im Unterricht verbessern + Ergebnisse von Unterricht verbessern Systemwechsel Zentral gesteuerte Schule größere Entscheidungsautonomie für Schulen Personalentwicklung Ressourcenbewirtschaftung Unterrichtsorganisation Schul- und Unterrichtprofils Mitwirkung Schülern, Eltern, Kommune, Region

3 MK beruft Arbeitsgruppe „Eigenverantwortliche Schule“ Mitglieder:
Sommer 2004: MK beruft Arbeitsgruppe „Eigenverantwortliche Schule“ Mitglieder: 9 Schulleitung 9 Kultusministerium 6 Landesschulbehörde 3 Personalrat 1 Schulträger 1 Schüler Eltern

4 Hearing 15. und 16. Juni 2005 zum Abschlussbericht
15. und 16. Juni 2005 Hearing zum Abschlussbericht „Eigenverantwortliche Schule“ Stellungnahme und Anregungen für alle relevanten Gruppen möglich

5 Ziele Was soll mit der „Eigenverantwortliche Schule“ erreicht werden?
Ziele Was soll mit der „Eigenverantwortliche Schule“ erreicht werden? Von 2005 – 2010 sollen die Schulen ihre… Qualität nachhaltig verbessern und die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten erhöhen In dem die Schulen… Verantwortung für die individuelle Lernentwicklung und individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler übernehmen Selbstständiges Lernen und eigenverantwortliches Handeln der Schülerinnen und Schüler fördern Qualität und Quote der Abschlüsse steigern Wiederholer- und Abbrecherquoten senken Und dazu vor allem die Qualität der Arbeit der Lehrkräfte verbessern Dafür bekommen die Schulen… Erweiterte Gestaltungsspielräume Klare Verantwortlichkeitsstrukturen Angemessene Unterstützung

6 Schulqualität Die Schulinspektion begutachtet von außen das System Schule Orientierungsrahmen Schulqualität Bildungsstandards Die Schulen entwickeln ein Schulprogramm mit: Leitbild Pädagogischem Profil Qualitätsentwicklungsplan und überprüfen ihre Entwicklung durch Selbst-Evaluation

7 Aufgaben der Schulleitung
Aufgaben der Schulleitung Die Schulleitung berichtet schulintern jährlich über: das Schulprogramm mit den Umsetzungsschritten Ergebnisse der Schule (harte Daten) Ressourcenverwendung Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung Harte Daten = Schulabschlüsse, Schulabbrecher (Versetzungsverordnung und Schulabschlüsse), Übergangsquoten (Auf- und Abschulungen), Wiederholer etc. Ergebnisse der Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten mit landesweiter Aufgabenstellung, Die landesweiten schriftlichen Vergleichsarbeiten dürfen nicht zu Lasten der Schüler gehen. Sie dienen der Schule zur eigenen Beurteilung ihrer erzielten Leistungen. Eine seit langer Zeit gestellte Forderung nach Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen (mit anderen Schulen und auch innerhalb einer Schule) wurde durch die öffentliche Diskussion zum Thema Schulqualität endlich aufgegriffen. Ggf. Ergebnis der Schulinspektion

8 Aufgaben der Schulleitung
Aufgaben der Schulleitung Schulleitung legt jährlich der „neuen Schulaufsicht“ in Form harter Daten, einen Rechenschaftsbericht vor: Anteil der Schulabbrecher, Wiederholerquoten Übergangsquoten Schulabschlüsse Ergebnisse der Vergleichsarbeiten Abschlussprüfungen Unterrichtsausfall Bedarf an Beratung und Unterstützung erhält als Rückmeldung landesweite Vergleichsdaten

9 Unterrichtsorganisation
Unterrichtsorganisation Stufe 2 Erweiterte Gestaltungsspielräume: Bildung von Lerngruppen Stundentafel Leistungsbewertung Stufe 1 Stundentafel Bildung von Klassen Schulveranstaltungen außerhalb des Wochenstundenplans Zusammenarbeit zwischen den Schulen Dauer der Unterrichtsstunde Im Sekundarbereich I kann der Pflichtunterricht um bis zu 2 Wo.Std. zu Gunsten der Klassenbildung gekürzt werden. Die Kürzungen dürfen nicht zu lasten einzelner Fächer vorgenommen werden. (gilt nicht für Gym) Verteilung der Std. auf die Schuljahrgänge eigenverantwortlich vornehmen. Die Summe der je Fach zu erteilenden Std. muss am Ende der Sek I eingehalten sein. Sie kann 2 Std des Pflichtkontingents für weitere Profilbildung (Wahlpflichtkurse o. FÖ-Maßnahmen) verwenden, wenn nicht Kürzungen zu Gunsten der Klassenbildung vorgenommen wurden. Gestaltung der Std.Tafel muss Durchlässigkeit zwischen den Schulformen gewährleisten. Bildung von Klassen – die Zuweisung von Lehrerstunden erfolgt weiterhin nach den Vorgaben der Grundsatzerlasse Vorgaben zur Teilung von Klassen entfallen Zusammenarbeit zwischen den Schulen, stellt Kontinuität in den Bildungsgängen beim Wechsel zw. Schulen- und Schulformen sicher Dauer der Unterrichtsstunde Umrechnung auf Grundlage der 45-Min-Ustd, auch hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte Stufe 2 Bildung von Lerngruppen kann fächer-, niveau- oder jahrgangsübergreifend erfolgen Durch Erlasse vorgegebenen Grundsätze der Leistungsbewertung müssen beachtet werden. Abweichend hiervon kann Schule Ziffernbenotung nur auf Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse beschränken. Die übrigen Halbjahres und Jahreszeugnisse durch Hinweise zu den einzelnen Noten ergänzen. Schriftliche durch andere Lernkontrollen ersetzen Ein differenziertes Benotungssystem z.B. wie im Gym anwenden Grundlegende Vorgaben und Rahmenbedingungen bleiben bestehen: NSchG, Erlasse zur Lehrerstundenzuweisung, Organisationserlasse, Verordnungen

10 Ressourcen (Budgetierung)
Ressourcen (Budgetierung) Erweiterte Eigenverantwortung für den Einsatz von Haushaltsmitteln. gegenseitige Deckungsfähigkeit (die eingesparten Mittel in einer Budgetposition können im Rahmen einer anderen ausgegeben werden - keine quantitative und qualitative Bindung) Übertragbarkeit auf folgende Perioden (keine zeitliche Bindung) Verbleib zusätzlicher Einnahmen bei der jeweiligen Schule Fortbildungsmittel Klassenfahrten / Reisekosten Lehrkräfte •Personalmittel (Mehrarbeit, Feuerwehrlehrkräfte, neben- berufliche bzw. nebenamtliche Lehrkräfte, Mittel für die Ganztagsbetreuung …) Mittel werden in zwei Schritten budgetiert Mittel des Schulträgers und des Landes in einem gemeinsamen Budget

11 Personalverantwortung und Personalentwicklung
Personalverantwortung und Personalentwicklung „Schulisches Personal ist die entscheidende Qualitätsressource einer Schule“ Die Schulleiter/in soll deshalb: • Dienstvorgesetzte/r werden • erweiterte personalrechtliche Befugnisse erhalten • geeignete Unterstützungssysteme erhalten (Verwaltung) Dazu gehört die: Einstellung Beurteilung und Beförderung der Lehrkräfte Stellen werden den Schulen zugeordnet und als solche ausgeschrieben Abschließende Bearbeitung von Dienstaufsichtbeschwerden

12 Beratungs- und Unterstützungsbedarf
Beratungs- und Unterstützungsbedarf Direktzugriff auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen A. Fachbezogene Beratung und Unterstützung Z.B. Für Schulprogramm, Unterrichtsentwicklung, Personal B. Systemische Beratung (Organisationsentwicklung/Changemanagement) Hiezu gehören: Führung Qualitätsmanagement Coaching Projektmanagement C. Psycho-soziale Beratung und Unterstützung D. Fachbezogene Fort- und Weiterbildung E. Beratung in Verwaltungstätigkeiten

13 Landesweite Einführung EiSch geplant 2007
Landesweite Einführung EiSch geplant 2007 Was kann wann eingeführt werden? Woran muss jetzt z.B. weiter gearbeitet werden? Schulprogramm „Niedersächsische Konzept für Schulqualität“ Fortbildungskonzept Qualifizierung Schulleiter/innen Konzeptionelle Überlegungen zu „Schulverbünde“ Aufbau eines browser- gestützten Auskunfts- und Informationssystems

14 3. mit fraktaler Organisationsstruktur
Formen schulinterner (Mit-) Verantwortung Die Schulverfassung (Die AG sieht 3 mögliche Modelle) 1. mit Gesamtkonferenz 2. mit Schulvorstand 3. mit fraktaler Organisationsstruktur Lehrkräfte Pädagogische u.a. Mitarbeiter/innen Eltern Schülerschaft Schulträger ggf. externe Berater/in Teams Abteilungen Abteilungsvorständen Abteilungsleitung Schulvorstand Schulleitung Beirat. „Allzuständigkeit“ d. Gesamtkonferenz entfällt erforderliche Entscheidungen trifft die Schulleitung Entscheidungskompetenz liegt bei der Schulleitung Der Schulvorstand kann Misstrauen aussprechen (Schulaufsicht)

15 Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule
Im Januar 2006 wurde der Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen veröffentlicht. Die Entscheidung in vielen wichtigen Angelegenheiten liegt in Zukunft bei der Schulleiterin, dem Schulleiter: In § 43 heißt es u.a.: Die Schulleiterin oder der Schulleiter … trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, ... ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen Das NSchG muss den Modellen angepasst werden. Davon betroffen sind § 34, 43, 32, 35 , 36 , 37 ,38 ,39, 40 und 44 § 43 Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters 1. trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, 2. sorgt für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule, 3. vertritt die Schule nach außen, 4. ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, 5. sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung, 6. stellt jährlich einen Plan über die Verwendung der Mittel und Personalressourcen, 7. trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des Budgets, 8. führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte, 9. führt den Vorsitz in der Gesamtkonferenz sowie in deren Ausschuss nach § 39 Abs. 1 oder 2, 10. übt das Hausrecht und die Aufsicht über die Schulanlagen und das Inventar aus, 11. trifft notwendige Maßnahmen in Eilfällen, in denen die vorherige Entscheidung der zuständigen Konferenz oder des zuständigen Ausschusses nicht eingeholt werden kann und unterrichtet hiervon die Konferenz oder den Ausschuss unverzüglich, 12. trifft Maßnahmen zum Personalmanagement und zur Personalentwicklung und 13. ist verantwortlich für die Rechenschaftslegung der Schule.

16 Der Schulbeirat ist kein Entscheidungsgremium
Schulinterne (Mit-) Verantwortung Die Schulverfassung Schulbeirat statt Schulvorstand „…soll durch Beschluss der Gesamtkonferenz … Schulbeirat einrichten“ Schulbeirat mit bis zu 2 Der Schulbeirat unterstützt die Schule in ihrer Arbeit, gibt Anregungen für Qualitätsentwicklung und ist Bindeglied zur Schulöffentlichkeit. Der Schulbeirat ist kein Entscheidungsgremium Erziehungsberechtigte Schüler/Innen Lehrkräfte Schulträger zwei weitere Mitglieder aus dem schulischen Umfeld Der Schulbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Termine der Sitzungen werden von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden anberaumt. Die Schulleitung hat die Pflicht, an den Sitzungen des Schulbeirats teilzunehmen und hat ein Vorschlags- und Rederecht. Die Schulleitung informiert den Schulbeirat regelmäßig über die pädagogische und wirtschaftliche Entwicklung der Schule. Daneben existiert eine Gesamtkonferenz, Schuleltern- und Schülerrat. Entscheidungskompetenz liegt bei der Schulleitung

17 Zum Vergleich: Schulgesetz Berlin vom 26. Januar 2004
Zum Vergleich: Schulgesetz Berlin vom 26. Januar 2004 Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung und berät alle wichtigen Angelegenheiten Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz 1 Schulleiter/in 4 Lehrkräfte 4 Schüler/innen 4 Erziehungsberechtigte 1 der Schule nicht angehörende Person Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit einer von Zwei-Drittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder

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19 Reaktionen und Positionen
Reaktionen und Positionen Wolfgang Jüttner: Es ist richtig, dass Kultusminister Busemann den von der SPD-Landesregierung eingeschlagenen Weg fortsetzt und den Schulen mehr Eigenverantwortung geben will. Wir brauchen mehr Autonomie für die Schulen, die aber auch in Zukunft in staatlicher Verantwortung bleiben müssen.

20 Ina Korter: Bei der Reform müssen alle mitgenommen werden, aber es darf jetzt auch nicht die Handbremse angezogen werden Es ist richtig, die Schulleitungen stärker für die Schulqualität in die Verantwortung zu nehmen. Das dürfe aber nicht zur Abschaffung demokratischer Schulverfassungen führen.

21 Hans-Jürgen Vogel: Bei Schulinspektionen und eigenverantwortlicher Schule darf man nicht bremsen. Ersetzen der GK durch ein paritätisch zusammengesetztes Gremium mit abschließender Entscheidungsbefugnis Gefordert wird eine stärkere Beteiligung von Eltern und Schülern und die Abschaffung der Gesamtkonferenz, die von einem paritätisch besetzten Schulvorstand abgelöst wird.

22 Kreiselternrat LK Leer
Kreiselternrat LK Leer Kritisch nachgefragt: Mitbestimmung der Eltern ?? Mindestgröße: 400 SchülerInnen, 20 LehrerInnen -> kleine Schulen?? Verwaltung <-> Unterrichtsversorgung Globalhaushalt = Sparmodell ?? Land gibt Bildungsverantwortung ab Wer kommt nach Ostfriesland? Reiche Schulträger <-> arme Schulträger Gleiche Bildungschancen für alle??

23 Kreiselternrat LK Leer
Kreiselternrat LK Leer Unterrichtsversorgung Zielzahl SJ 2005/06 98% !!! d.h. 8% fehlen an voller Unterrichtsversorgung

24 Kreiselternrat LK Leer
Kreiselternrat LK Leer Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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Kreiselternrat LK Leer Ganztagsschulangebot LK Leer Genehmigt: RS Friesenschule Leer HS/RS SZ Moormerland HS/RS Bunde (1,625 M€)* HS/RS Remels (1,2055 M€)* Gym. UEG Leer Gym. TGG Leer Pestalozzischule Schule Leer (0,538 M€)* GS Hoheellernschule *beantragt ??


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