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SV-Beraterlehrkräfte

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Präsentation zum Thema: "SV-Beraterlehrkräfte"—  Präsentation transkript:

1 SV-Beraterlehrkräfte
Grundlagen zum Schulrecht, zum Status, zur Rolle, zum Tätigkeitsfeld Monika Schaarschmidt Beraterin in Angelegenheiten der Schülervertretung bei der NLSchB Hermannsburg

2 Grundlagen zum Status NSchG § 80
(6) Der Schülerrat kann sich unter den Lehrkräften der Schule Beraterinnen und Berater wählen. Der Schülerrat kann beschließen, dass statt dessen diese Wahl von den Schülerinnen und Schülern der Schule unmittelbar durchgeführt wird.

3 Grundlagen zum Status Erlass zur Arbeit in der Hauptschule vom Die Schule muss deshalb entsprechende Rahmenbedingungen für eine altersgemäß angemessene Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an schulischen Entscheidungs-prozessen und Fragen schaffen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören unter anderem: - die Tätigkeit von SV-Beraterinnen oder SV-Beratern der Schülerschaft.

4 Grundlagen zum Status Es gibt keine Regelung für Wahlverfahren
keine Regelung für Entlastung keine Regelung für zeitliche Dauer des Amtes Die Tätigkeit als SV-Beraterlehrkraft ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.

5 Beratungslehrer/in ? Grundlagen zur Rolle Vertrauenslehrer/in ?
SV-Beratungslehrer/in ? So bezeichnete man früher die von den Schülerinnen und Schülern gewählten Lehrkräfte, die als Vertrauenspersonen gewählt wurden. Seit Einführung der Beratungslehrer, die eine besondere Qualifizierung durchlaufen, gibt es keine Vertrauenslehrkräfte mehr. Zur Abgrenzung von diesen Personen hat sich für die Beraterlehrkräfte der Schülervertretung der Begriff SV-Berater/in durchgesetzt.

6 Rollenverständnis in der Zusammenarbeit
Grundlagen zur Rolle Rollenverständnis in der Zusammenarbeit

7 Grundlagen zum Tätigkeitsfeld
Ausgestaltung ist jeder/m SV-Berater/in selbst überlassen! Einsatz abhängig von zeitlicher Ressource sowie Unterstützung und Wertschätzung der Schule! Rolle sollte immer klar definiert sein! Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit von SV-Beraterlehrkräften fehlt! Aber….

8 Grundlagen zur Tätigkeit
Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Schülervertretung: Niedersächsisches Schulgesetz Vierter Abschnitt: Schülervertretungen, Schülergruppen, Schülerzeitungen Erlasse für die Schulformen 5 – 10 der Hauptschulen, Realschulen, KGS, IGS, Gymnasien Jeweils Abschnitt 9.

9 Grundlagen zur Tätigkeit
Fallbeispiele aus der Praxis

10 Aktive SV-Beratung Arbeitsstrukturen wie
Organisation der Wahlen der SchülerInnenvertretung als Gesamtheit und Bildung eines arbeitsfähigen Teams Durchführung einer ganztägigen Grundschulung für alle KlassensprecherInnen in den ersten Monaten nach Schuljahresbeginn Wöchentliche oder vierzehntägige feste Sitzungstermine für das SV-Team (z.B. alle JahrgangsprecherInnen und SchulsprecherInnen) Sicherung eines SV-Raums in der Schule und der erforderlichen sächlichen Ausstattung Erstellen einer Geschäftsordnung, Regelung der Protokollführung usw. Mittelbeantragung beim Schulträger

11 Struktur der Schülervertretung (Beispiel)
Das SV-Team führt die laufenden Geschäfte auf der Basis der Beschlüsse des Schülerrats. Die Mitglieder des SV-Teams gehen zu Schulungen und nehmen regelmäßig an der Arbeitsgemeinschaft „Gremienarbeit“ teil. Die gewählten Konferenzvertreter/innen und Schulvorstandsmitglieder nehmen an den Konferenzen und Schulvorstandssitzungen teil. Sie nehmen an der AG Gremienarbeit teil und informieren das SV-Team. Das SV-Team sorgt für die Information aller Schülerinnen und Schüler. Schulsprecher/in, Jahrgangssprecher/innen, die Mitglieder in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand bilden das SV-Team. Der Schülerrat wählt die Schulsprecher/in, die Vertreter/innen in den Konferenzen und die Mitglieder des Schulvorstands. Er beschließt in allen Angelegenheiten der Schülervertretung. Klassensprecher/innen bilden den Schülerrat. Sie arbeiten dort aktiv mit und informieren ihre Klasse über die Themen. Klassensprecher/innen erhalten eine Grundschulung in Sachen Schülervertretung. Klassen wählen Klassensprecher/innen und Stellvertreter/innen.

12 Aktive SV-Beratung Sicherung des Informationsflusses durch
Teilnahme des/r SV-BeraterIn an den regelmäßigen Sitzungen Hilfe bei der Einrichtung eines Postfaches für die SV im Büro/Lehrerzimmer Hilfe bei der Einrichtung eines Informationssystems für die Schülerschaft ( z.B. Info-Wand, regelmäßige Mitteilungen der SV an alle Klassen, Schülerzeitung/Homepage ) Weitergabe von Informationen aus der Schulleitung, Arbeitsgruppen des Kollegiums, Konferenzen, die für die SV relevant sind Gemeinsame Vorbereitung von Tagesordnungspunkten für Gesamtkonferenzen und Schulvorstandssitzungen

13 Aktive SV-Beratung Qualifizierung und Fortbildung der Schülervertretung durch innerschulische Qualifizierungsangebote (z.B. Teamschulung für das Arbeitsteam, Schulungen für Schulvorstandsmitglieder) Einrichtung einer dauerhaften AG Gremienarbeit zur „Nachwuchsförderung“

14 Aktive SV-Beratung Förderung des eigenverantwortlichen Handelns der SV
durch Information über regionale Seminarangebote für SV Hilfe bei der Regelung der Teilnahme an solchen Veranstaltungen ( Freistellungsantrag bei der Schulleitung usw.) Diskussion, Weiterentwicklung und Förderung eigener Ideen der SV für Projekte, Schulleben, Qualität von Schule u.a. Hilfestellung bei der Durchführung solcher Projekte

15 Aktive SV-Beratung Entwicklung zu akzeptierten Partnern in einer demokratischen Schule durch Vermittlung von Einsichten in demokratische Prozesse Einfordern von Verlässlichkeit und Kontinuität Förderung und Forcierung der Erledigung von Aufgaben durch die SV Förderung der Teamentwicklung

16 Kontinuität wird über die SV-Beraterlehrkraft hergestellt
Aktive SV-Beratung Kontinuität wird über die SV-Beraterlehrkraft hergestellt

17 Aktionen der SV Beispiele: Nikolausaktion Valentinstag
Patenschaft für ein Kind Flohmarkt oder Basar Disco Sommerkino Sozialer Tag Schule ohne Rassismus Anti-Mobbing-Kampagne


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