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EU-Verordnung 2580/2001 und 8821/2002 als Aspekt von Responsible Care

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Präsentation zum Thema: "EU-Verordnung 2580/2001 und 8821/2002 als Aspekt von Responsible Care"—  Präsentation transkript:

1 EU-Verordnung 2580/2001 und 8821/2002 als Aspekt von Responsible Care
and finally it´s easy Humpert + Kneer Datensysteme Informiert über „Compliance“ Teilbereich: EU-Verordnung 2580/2001 und 8821/2002 als Aspekt von Responsible Care und AEO-Zertifizierung (früher: „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ ) Mausklick beschleunigt.

2 Gültigkeit der Verordnung für alle Unternehmen innerhalb der EU.
and finally it´s easy Ursprung: Reaktion auf die Anschläge vom 11.Sep auf die Amerikanischen Twin-Tower und auf weitere Anschläge in London und Madrid. Erlass der Europäische Union: Verordnung Exkurs: “Rechtsgrundlagen“ Aussage: Gültigkeit der Verordnung für alle Unternehmen innerhalb der EU. Unternehmen sind verpflichtet, durch innerbetriebliche Maßnahmen zu verhindern, direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordneten Einrichtungen und Einzelpersonen aufzubauen oder zu unterhalten. Institutionen stellen hierzu Kontrolldaten (Sperrlisten) zur Verfügung, die ständig aktualisiert aus dem Internet abrufbar sind. Exkurs: “Sperrlisten“ Unternehmen sind verpflichtet, ihre eigenen Datenbestände mit diesen Dateien abzugleichen und zu überprüfen. Die Kontrollmechanismen müssen nachweisbar eingerichtet sein; Prüfungsergebnisse sind zu protokollieren. Empfindliche, gem. § 34 Abs. 4 AWG, Strafen: Nicht unter 6 Monate bis max. 5 Jahre Haft Geldbußen bis Euro Eintrag des eigenen Unternehmens in die Sanktionslisten Hintergrund: Geldströme die direkt oder indirekt zur Finanzierung des internationalen Terrorismus dienen, sollen ausgetrocknet und Geldwäsche verhindert werden. Auswirkung: Erweiterung der Zollrichtlinien mit Auswirkungen auf die Vergabe des Status “zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ ab (verschoben auf ) Exkurs: “Auswirkungen“ bei Exkurs, bitte Klicken Mausklick beschleunigt.

3 Organisatorische und datentechnische Probleme:
and finally it´s easy Organisatorisch: manueller Datenabgleich nicht möglich, da in verschiedenen Sperrlisten mittlerweile ca Einträge vorhanden sind und die Anzahl ständig wächst. Wenig Einfluss auf eine Vielzahl von Geschäftskontakten (Lieferadressen), daher kaum vorbeugende Prüfung möglich. Keine vorbeugende Prüfung bei DFÜ-Übergabe der Geschäftskontakte (Lieferadressen) möglich. Mögliche Überforderung der Sachbearbeiter bei Kontrollarbeiten, insbesondere bei einer Treffermeldung. Regelung, was bei einer Treffermeldung von wem zu tun ist? Datentechnisch: Sperrlisten liegen im Internet in verschiedenen Datenformaten vor. Auch größere betriebliche Adressbestände müssen phonetisch mit veränderten Listen abgeglichen werden. Sperrlisten müssen permanent aktualisiert werden. Prüfung muss protokolliert werden (Nachweispflicht). Kontrollsoftware muss mit allen gängigen, unternehmensindividuellen Speditionsprogrammen harmonieren. Prüfung muss vollautomatisch durchgeführt werden und soll keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellen. Mausklick beschleunigt.

4 Die Lösung and finally it´s easy Humpert + Kneer Datensysteme
In Zusammenarbeit mit: Humpert + Kneer Datensysteme Mausklick beschleunigt.

5 Organisatorischer Ablauf:
and finally it´s easy EU Kommission: Financial Sanctions Consolidated List Sperrliste Datei 1 erstellt nächtlich eine softwaretaugliche Gesamtsperrliste und stellt diese zum Download bereit UNO: (Resolution 1267) Sperrliste Datei 2 Bank of England: Consolidated List of Financial Sanctions Targets Sperrliste Datei 3 SDN: Specially Designated Nationals and Blocked Persons OFAC: Office for Foreign Assets Controls Sperrliste Datei 4 Server oder User des Verbandmitgliedes nimmt periodisch vollautomatisch per DFÜ Kontakt auf und aktualisiert die Sperrliste. BIS: Bureau for Industry and Security: 1. Denied Persons List 2. Entity List Bureau for Industry and Security 3. Unverified List Sperrliste CH-SECO Liste: Staatssekretariat für Wirtschaft Sperrliste 8 Mausklick beschleunigt.

6 Datentechnisches: and finally it´s easy
Native XML Software, daher ist die einzige Anwendungsvoraussetzung der Internet Explorer ab 6.0 (IE6.0) Unicode Auch als Remote-Lösung (z.B. Cytrix) einsetzbar Konfiguration per ODBC an alle gängigen Datenbanksysteme u.a. IBM DB2, IBM DB400, Microsoft SQL, Navision, SAP-R3 (per RFC), Access, Informix, DBase, Clipper, FoxPro (weitere Anbindungsmöglichkeiten können bei Bedarf erstellt werden) Beliebig viele Datenbanken können per SQL-Statement konfiguriert werden Bei mehreren Datenbankprüfungen kann die zeitliche Reihenfolge vorgegeben werden. Individuell wählbarer, periodischer Download der aktuellen EU-Daten und der US-Listen Manuelle Liste „Blacklist“ individuell erstellbar Zeitintervall konfigurierbar Justierbarer Sensitivitätsgrad des Filters der Abgleichkomponente Alarmfunktion für Administrator, und/oder andere festgelegte Mitarbeiter, über konfigurierbar Vollautomatische Prüfung (auch manuelle Prüfung möglich) Vollautomatische Protokollierung der Kontrollergebnisse Protokoll in deutsch und englisch (weitere Sprachen möglich) COM-Schnittstelle für Direktprüfung Mehrplatzfähig Mausklick beschleunigt.

7 Bei Rückfragen stehen zur Verfügung / Referenzen:
and finally it´s easy Bei Rückfragen stehen zur Verfügung / Referenzen: Automotive Karl-Josef Schmidt Tochtergesellschaften in: Brasilien China Südafrika USA Indien Chemie: Chemikalienhandel weltweit Tochtergesellschaften in 24Ländern Dienstleister: Thomas Kast EDV-Dienstleister für Autohäuser von: Peugeot Citroen Opel VW / Audi Logistiker: Dirk Kowalewski Internationale Spedition Industrie: T. Breuner Leuchtenhersteller: Tochtergesellschaften in Spanien Frankreich Jürgen Weihermann Verbände:: Bruno Freitag Mausklick beschleunigt.

8 Humpert + Kneer Datensysteme GmbH
and finally it´s easy Vielen Dank für Ihr Interesse. Humpert + Kneer Datensysteme GmbH 59757 Arnsberg Mausklick beschleunigt.

9 Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002
and finally it´s easy Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom Über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama Bin Laden, dem Al-Quaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vom Über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Basis: Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN-Resolution) Kein Alleingang der EU ! Exkurs - Ende Mausklick beschleunigt.

10 Umsetzung in nationales Recht
and finally it´s easy Umsetzung in nationales Recht EG-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in der EU Von allen natürlichen und juristischen Personen zu beachten Aufgabe jeder natürlichen und juristischen Person in der EU, zu prüfen, ob Personen, denen sie Gelder, wirtschaftliche Ressourchen oder Finanzdienstleistungen zur Verfügung stellen, mit einer gelisteten Person identisch sind (Zitat BMWA-Schreiben) Artikel 10 der VO 881/2002 sieht folgendes vor: „(1) Jeder Mitgliedstaat legt die Sanktionen fest, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung zu verhängen sind. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ (2) Jeder Mitgliedstaat ist dafür verantwortlich, gegen alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen vorzugehen, die seiner Rechtshoheit unterliegen und die gegen die in dieser Verordnung erlassenen Verbote verstoßen haben.“ In Deutschland Strafbarkeit nach §34 Abs. 4 und 8 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Exkurs - Ende Mausklick beschleunigt.

11 Beispielhafter Auszug offizieller Sperrlisten
and finally it´s easy Beispielhafter Auszug offizieller Sperrlisten Ahmed Mohammed Hamed Ali (auch bekannt als ABDUREHMAN, Ahmed Mohammed; auch bekannt als ABU FATIMA; auch bekannt als ABU ISLAM; auch bekannt als ABU KHADIIJAH; auch bekannt als AHMED HAMED; auch bekannt als Ahmed The Egyptian; auch bekannt als AHMED, Ahmed; auch bekannt als AL-MASRI, Ahmad; auch bekannt als AL-SURIR, Abu Islam; auch bekannt als ALI Mohammed; auch bekannt als ALI, Hamed; auch bekannt als HEMED, Ahmed; auch bekannt als SHIEB, Ahmed; auch bekannt als SHUAIB), Afghanistan; geboren 1965, Ägypten; ägyptischer Staatsangehöriger. Baradar, Mullah (Stellvertretender Minister für Verteidigung) Bin Marwan, Bilal; geboren 1947 Mamoun DARKAZANLI (alisa: a) Abu Iiyas b) Abu Iiyas Al Suri c) Abu Luz), Uhlenhorster Weg 34, Hamburg, Deutschland, Geburtsdatum 4.August1958; Geburtsort: Damaskus, Syrien Huber, Albert Friedrich Armand (auch bekannt als Huber, Ahmed) Mettmenstetten, Schweiz, Geburtsdatum 1927 „Fathur Rohman Al-Ghozhi (alias: (a) Al Ghozi, Fathur Rohman, (b) Al Ghozi, Fathur Rahmann, © Al-Gozi, Rathur Rohman, (d) Al-Gozi, Fathur Rahmann, (e) Alhozi, Fathur Rohman, (f) Alghozi, Fathur Rahman, (g) Al-Gozhi, Fathur Rohman, (h) Al-Gohzi, Fathur Rahman, Randy Alih, (j) Randy Ali, (k) Alih Randy, (l) Randy Adam Alih, (m) Sammy Sali Jamil, (n) Sammy Salih Jamil, (o) Rony Azad, (p) Rony Azad Bin Ahad, (q) Rony Azad Bin Ahmad. Geburtsort: Madiun, Ostjava, Indonesioen. Weitere Angaben: Berichten zufolge im Oktober 2003 auf den Philippinen getötet.“ Hotel Nasco (alias Nasco Business Residence Center SAS Di Nasreddin Ahmed Idris EC). Anschrift: Corso Sempione 69, Mailand, Italien. Weitere Angaben: a) Steuernummer: , b) MwSt-Nummer: IT Usama bin Laden (auch bekannt als Usam Bin Muhammad Bin Awad, Auch bekannt als Osama bin Laden, auch bekannt als Abu Abdallah Abd Al-Hakim). Geboren am , Jeddah, Saudi-Arabien. Aberkennung der saudischen Staatsbürgerschaft, jetzt offiziell afghanischer Staatsangehöriger. Exkurs - Ende Mausklick beschleunigt.

12 Auswirkungen auf Unternehmen
and finally it´s easy Auswirkungen auf Unternehmen Zu Anfang nur Politikum Durch neue Terroranschläge verstärkter Druck Schulung der Zollbeamten Ende 2004 EG-Listen im Intranet der Zollverwaltung Teilweise Verknüpfung mit Bewilligungen im Ausfuhrbereich Im Anforderungsprofil für Unternehmen der chemischen Industrie Auftraggeber verlangen verstärkt Compliance-Maßnahmen Beachtung wird mit Einführung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten obligatorisch Exkurs - Ende Mausklick beschleunigt.


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