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Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG
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1) Einreichung des Antrags durch ASteller
Zuständig: RP Darmstadt Konzentration: sämtliche notwendigen Genehmigungen z.B. auch Bauplanungsrecht, § 35 BauGB Gemeinde nur über § 36 BauGB beteiligt (gemeindliches Einvernehmen) Prüfung der Unterlagen durch RP, evtl. Einholung von Sachverständigengutachten
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2) Veröffentlichung Mitteilung über Antrag, Ort und Frist der Auslegung, evtl. schon über Erörterungstermin Im amtlichen Veröffentlichungsblatt (Staatsanzeiger) Im Internet ( In Tageszeitung
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3) Auslegung Im RP DA, evtl. auch vor Ort im Rathaus Dauer: 1 Monat
Einsichtnahme - durch jedermann - Überlassung einer Kurzbeschreibung - Recht Notizen, Abschriften, Kopien zu fertigen Möglichkeit, Einwendungen zu erheben
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4) Einwendungen Jedermann, auch ohne subj. „Einwendungsbefugnis“
Voraussetzung: - substantiiert - schriftlich - Name und Anschrift des Einwenders - mgl.: Sammeleinwendung (Vertreter zu benennen) Frist: 1 Monat Auslegung plus 2 Wochen Folge: Einwender ist Verfahrensbeteiligter
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5) Präklusion Fehlerhafte / unterlassene Einwendung führt zu Präklusion Formell: keine weitere Verfahrensbeteiligung Materiell: Einwendungen, die nicht oder nicht substantiiert vorgetragen sind, werden auch im späteren Rechtsbehelfs-/Rechtsmittel-verfahren (Widerspruch, Anfechtungsklage) nicht berücksichtigt! Daher: Alle denkbaren Einwendungen so substantiiert als möglich vortragen
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6) Erörterungstermin Im Ermessen des RP Teilnahme freiwillig
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7) Denkbare Einwendungen
Immissionsschutzrechtliche Anforderungen - Schall - Abstand, optische Beeinträchtigung, Schattenwurf Entgegenstehende öffentliche Belange i.S.d. § 35 BauGB, insb. - schädliche Umwelteinwirkung - unwirtschaftliche Aufwendungen für Infrastruktur - Belange des Naturschutzes (insb. Artenschutz), Landschaftspflege, Bodenschutz, Denkmalpflege - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts - Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes Widerspruch zu Zielen der Raumordnung Regionalplan (u.U. auch in Aufstellung befindlich) Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot Kaution für Rückbau
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8) Verfahrensabschluss
Erteilung der Genehmigung: Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten; A: öffentliche Bekanntmachung Genehmigung wird ebenfalls ausgelegt Anordnung des Sofortvollzug möglich, § 80 Abs. 4 Nr. 2 VwGO Rechtsbehelfe / Rechtsmittel - Widerspruchs-/Klagebefugnis notwendig: Möglichkeit der Verletzung in eigenen (drittschützenden) Rechten nur jeder Betroffene im eigenen Namen keine Klagemöglichkeit der Initiative - Widerspruch (Frist 1 Monat) - vorläufiger Rechtsschutz Verwaltungsgericht (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) - Anfechtungsklage VG (Frist 1 Monat) Versagung der Genehmigung: Rechtsschutz für ASteller durch Widerspruch und Verpflichtungsklage beim VG
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