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Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG

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Präsentation zum Thema: "Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG"—  Präsentation transkript:

1 Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG

2 1) Einreichung des Antrags durch ASteller
Zuständig: RP Darmstadt Konzentration: sämtliche notwendigen Genehmigungen  z.B. auch Bauplanungsrecht, § 35 BauGB  Gemeinde nur über § 36 BauGB beteiligt (gemeindliches Einvernehmen) Prüfung der Unterlagen durch RP, evtl. Einholung von Sachverständigengutachten

3 2) Veröffentlichung Mitteilung über Antrag, Ort und Frist der Auslegung, evtl. schon über Erörterungstermin Im amtlichen Veröffentlichungsblatt (Staatsanzeiger) Im Internet ( In Tageszeitung

4 3) Auslegung Im RP DA, evtl. auch vor Ort im Rathaus Dauer: 1 Monat
Einsichtnahme - durch jedermann - Überlassung einer Kurzbeschreibung - Recht Notizen, Abschriften, Kopien zu fertigen Möglichkeit, Einwendungen zu erheben

5 4) Einwendungen Jedermann, auch ohne subj. „Einwendungsbefugnis“
Voraussetzung: - substantiiert - schriftlich - Name und Anschrift des Einwenders - mgl.: Sammeleinwendung (Vertreter zu benennen) Frist: 1 Monat Auslegung plus 2 Wochen Folge: Einwender ist Verfahrensbeteiligter

6 5) Präklusion Fehlerhafte / unterlassene Einwendung führt zu Präklusion Formell: keine weitere Verfahrensbeteiligung Materiell: Einwendungen, die nicht oder nicht substantiiert vorgetragen sind, werden auch im späteren Rechtsbehelfs-/Rechtsmittel-verfahren (Widerspruch, Anfechtungsklage) nicht berücksichtigt! Daher: Alle denkbaren Einwendungen so substantiiert als möglich vortragen

7 6) Erörterungstermin Im Ermessen des RP Teilnahme freiwillig

8 7) Denkbare Einwendungen
Immissionsschutzrechtliche Anforderungen - Schall - Abstand, optische Beeinträchtigung, Schattenwurf Entgegenstehende öffentliche Belange i.S.d. § 35 BauGB, insb. - schädliche Umwelteinwirkung - unwirtschaftliche Aufwendungen für Infrastruktur - Belange des Naturschutzes (insb. Artenschutz), Landschaftspflege, Bodenschutz, Denkmalpflege - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts - Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes Widerspruch zu Zielen der Raumordnung  Regionalplan (u.U. auch in Aufstellung befindlich) Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot Kaution für Rückbau

9 8) Verfahrensabschluss
Erteilung der Genehmigung: Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten; A: öffentliche Bekanntmachung Genehmigung wird ebenfalls ausgelegt Anordnung des Sofortvollzug möglich, § 80 Abs. 4 Nr. 2 VwGO Rechtsbehelfe / Rechtsmittel - Widerspruchs-/Klagebefugnis notwendig: Möglichkeit der Verletzung in eigenen (drittschützenden) Rechten nur jeder Betroffene im eigenen Namen  keine Klagemöglichkeit der Initiative - Widerspruch (Frist 1 Monat) - vorläufiger Rechtsschutz Verwaltungsgericht (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) - Anfechtungsklage VG (Frist 1 Monat) Versagung der Genehmigung: Rechtsschutz für ASteller durch Widerspruch und Verpflichtungsklage beim VG


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