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mit Sandra Bies, Steuerberaterin

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Präsentation zum Thema: "mit Sandra Bies, Steuerberaterin"—  Präsentation transkript:

1 mit Sandra Bies, Steuerberaterin

2 Betriebs- oder Privatvermögen?
Betriebliche Nutzung > 50 %  notwendiges Betriebsvermögen (BV) > 10 % < 50 %  gewillkürtes BV < 10 %  notwendiges Privatvermögen Zuordnung der Fahrten betrieblich veranlasste Fahrten Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Nachweis durch Steuerpflichtigen, z.B. durch Terminkalender, Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber Kunden Reisekostenaufstellung Geführte Aufzeichnungen der betrieblichen Fahrten über einen repräsentativen Zeitraum von i.d.R. 3 Monaten (Anlass, zurückgelegte Strecke, Kilometerstände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraums)  Fahrtenbuch nicht erforderlich

3 Anforderungen Fahrtenbuch
Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen beruflich/betrieblich veranlassten Fahrt; Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner; Aufzeichnung von gewählten Umwegen; bei Privatfahrten sind die jeweiligen Kilometerangaben ausreichend; bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch; zeitnahe und geschlossene Führung

4 Privatanteil gem. 1% - Methode
1% pro Monat des Bruttolistenneupreises (Zeitpunkt der Erstzulassung) zzgl. Kosten Sonderausstattung abgerundet auf volle Hundert Euro

5 Beispiel gewillkürtes Betriebsvermögen
Unternehmer A nutzt einen von ihm vor 10 Jahren privat angeschafften VW Golf Diesel bei einer jährlichen Gesamtfahrleistung von KM zu KM zu betrieblichen Zwecken. Die Gesamtkosten ohne AfA belaufen sich auf EUR. Das Fahrzeug hat einen Verkehrswert von EUR bei einer Restnutzungsdauer von 3 Jahren. A könnte das Fahrzeug, da es zu 40 % zu betrieblichen Zwecken genutzt wird, als gewillkürtes Betriebs-vermögen behandeln und müsste es mit dem Teilwert von EUR einlegen. Dadurch würden sich im Ergebnis abziehbare Betriebsausgaben in folgender Höhe ergeben: Kosten ohne AfA: EUR AfA EUR x 1/ EUR Gesamtkosten pro Jahr: EUR davon betrieblich veranlasst 40 % EUR Würde A das Fahrzeug dagegen nicht in sein Betriebsvermögen einlegen, könnte er die durch die betriebliche Nutzung veranlassten Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Da das Fahrzeug im Privatvermögen bereits abgeschrieben ist, wären dies 40 % von EUR = EUR. Alternativ könnte er jedoch den Kilometersatz von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ansetzen (R 4.12 Abs. 2 S. 2 EStR 2012), was zu Betriebsausgaben von km x 0,30 EUR = EUR führen würde. Diese Alternative führt nicht nur zu einem höheren Betriebsausgabenabzug auch gegenüber der Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen, sondern verhindert auch die ggf. in der Zukunft anstehende Besteuerung eines Entnahme- oder Veräußerungsgewinns des eingelegten Fahrzeugs.

6 Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite
nähere Informationen unter Kontaktaufnahme: Standort Augsburg: Standort München: Sandra Bies, Steuerberaterin


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