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Die UN-Konvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Was ist eine Menschenrechtskonvention?
„Eine Menschenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, in dem steht, was Menschenrechte sind und wie sie im Alltag umgesetzt werden müssen.“ Prof. Dr. Theresia Degener
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Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention
1987 innerhalb der Gremien der UN wurde erstmals über eine UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung diskutiert 1987 Italienischer Entwurf (erfolglos) 1989 Schwedischer Entwurf (erfolglos)
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Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention
1990 Wirtschafts- und Sozialrat ermächtigte mit Resolution, Kommission für soziale Entwicklung „Rahmenbestimmungen“ auszuarbeiten 1993 Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte 1994 UNESCO-Salamanca-Erklärung
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Geschichtlicher Überblick UN-Behindertenkonvention
2000 Peking-Deklaration fünf großer NROs der Behindertenbewegung: Forderung einer verbindlichen Menschenrechtskonvention 2000 Irland brachte Peking-Deklaration in Sitzung über Menschenrechtskommissionen ein, jedoch kein Konsens (aber Beauftragung von Mary Robinson zu einer Studie) 2002 Studie über die gegenwärtige Anwendung und das zukünftige Potential der UN-Menschenrechtsverträgen im Kontext von Behinderung
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Entstehung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“
2001 Ad-hoc-Ausschuss 25. August 2006 Fertigstellung des Entwurfs 13.Dezember 2006 Verabschiedung der Konvention Ab 30. März 2007 Unterzeichnungen
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Inhalt der Konvention Präambel Artikel 1-5 Allgemeines
Artikel 6 & 7 Frauen und Kinder Artikel 8-30 Garantien im Einzelnen Artikel Regelungen der Verwaltung
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Inhalt der Konvention Präambel
Menschenwürde → menschenrechtliche Gleichheit Bezug zu anderen Menschenrechtskonventionen Definition von Behinderung → gesellschaftliche Konstruktion, die an Beeinträchtigungen anknüpft Beitrag zur positiven Entwicklung und inneren Vielfalt der Gesellschaft
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Inhalt der Konvention Artikel 1-5
Artikel 1:Zweck/Ziel Artikel 2: Begriffsbestimmungen Artikel 3: Allgemeine Grundsätze Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
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Inhalt der Konvention Artikel 6 und 7
Artikel 6: Frauen mit Behinderung 2004 internationale Frauenkampagne Artikel 7: Kinder mit Behinderung
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Artikel 8: Bewusstseinsbildung
Artikel 9: Barrierefreiheit Artikel 10: Recht auf Leben Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen Artikel 12: Gleichberechtigte Anerkennung als rechtsfähige Person Artikel 13: Zugang zur Justiz Artikel 14: Persönliche Freiheit und Sicherheit Artikel 15: Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Artikel 16: Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person Artikel 18: Freizügige und Staatsangehörigkeit
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Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft
Artikel 20: Persönliche Mobilität Artikel 21: Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Information Artikel 22: Achtung der Privatsphäre Artikel 23: Achtung vor Heim und Familie Artikel 24: Bildung Artikel 25: Gesundheit Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz Artikel 29: Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben Artikel 30: Teilnahme am kulturellen Leben sowieso an Erholung, Freizeit und Sport
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Inhalt der Konvention Artikel 8-30
Die Garantien im einzelnen Charakteristisch: Bezugnahme auf den Begriff der Menschenwürde Soziale Inklusion und diskriminierungsfreie Partizipation
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Inhalt der Konvention Artikel 31-50
Regelungen, die die technischen und verwaltungsmäßigen Grundlagen der Konvention festlegen
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Artikel 31: Statistik und Datensammlung
Artikel 32: Internationale Zusammenarbeit Artikel 33: Nationale Durchführung und Überwachung Artikel 34: Ausschuss für dir Rechte der Menschen Artikel 35: Berichte der Vertragsstaaten Artikel 36: Prüfung der Berichte Artikel 37: Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss Artikel 38: Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen Artikel 39: Bericht des Ausschusses Artikel 40: Konferenz der Vertragsstaaten
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Artikel 41: Verwahrer Artikel 42: Unterzeichnung Artikel 43: Zustimmung, gebunden zu sein Artikel 44: Organisationen der regionalen Integration Artikel 45: Inkrafttreten Artikel 46: Vorbehalte Artikel 47: Änderungen Artikel 48: Kündigung Artikel 49: Zugängliches Format Artikel 50: Verbindliche Wortlaut
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Vertragsstaaten Weltkarte
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Ausblick Endlich eigene Konvention
Ergänzung der internationalen Menschenrechtsschutzes -Menschenrechtsverletzungen können besser erkannt werden und Strukturen, die zu diesen führen können besser verändert werden Weiterentwicklung des Menschenrechtsdiskurses Humanisierung der Gesellschaft aber: Umsetzung bisheriger Konventionen fragwürdig Überhaupt umsetzbar?
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Quellen
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