Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

UN Behindertenrechtkonvention

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "UN Behindertenrechtkonvention"—  Präsentation transkript:

1 UN Behindertenrechtkonvention

2 Artikel 24 der UN-Konvention
(2) Bei der Verwirklichung diese Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden …; b) Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) … Personalräteversammlung

3 Artikel 24 der UN-Konvention
(2) Bei der Verwirklichung diese Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass d) Menschen mit Behinderung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) … Personalräteversammlung

4 Inklusion in Europa

5

6

7 Personalräteversammlung 18.01.2012

8 Was ändert die Inklusion?
Praxis der Integration Praxis der Inklusion Eingliederung behinderter Kinder in die allgemeine Schule Zwei-Gruppen-Theorie (behindert / nicht behindert)   Ressourcen für Kinder mit besonderem Bedarf Spezielle Förderung für Kinder mit Behinderungen SonderpädagogInnen als Unterstützung für Kinder mit Behinderungen Kombination von Schul- und Sonderpädagogik Kontrolle durch ExpertInnen Leben und Lernen aller Kinder in der allgemeinen Schule Theorie einer pädagogisch ununterteilbaren Gruppe Ressourcen für ganze Systeme (Klasse, Schule) Gemeinsames und individuelles Lernen für alle SonderpädagogInnen als Unterstützung für heterogene Klassen und KollegInnen Synthese von Schul- und Sonderpädagogik Kollegiales Problemlösen im Team Prof. Dr. Andreas Hinz Personalräteversammlung

9 Personalräteversammlung 18.01.2012

10 Was sagt das Schulgesetz?
Personalräteversammlung

11 Personalräteversammlung 18.01.2012
Inklusion (§ 51) (1) Inklusive Beschulung … findet als Regelform in der allgemeinen Schule1 in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum … statt. .. (2) Formen der inklusiven Beschulung … sind die umfassende Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule und die teilweise Teilnahme mit zusätzlichen Förderangeboten an der allgemeinen Schule. … 1 allgemein bildende und berufliche Schulen Personalräteversammlung

12 Inklusion – Verfahren (§ 54)
(1) Alle schulpflichtigen Kinder werden in der allgemeinen Schule angemeldet … kann bei der Anmeldung durch die Eltern die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragt werden. Personalräteversammlung

13 Inklusion – Verfahren (§ 54)
(2) Kommt ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung … in Betracht …, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter der allgemeinen Schule nach Anhörung der Eltern im Benehmen mit den Staatlichen Schulamt über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung entscheiden. … Grundlage … ist die Empfehlung des Förderausschusses. Personalräteversammlung

14 Inklusion – Förderausschuss (§ 54)
(3) An der allgemeinen Schule wird … ein Förderausschuss eingerichtet. Ihm gehören jeweils an: 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende, 2. eine Lehrkraft …, die das Kind unterrichtet, 3. eine Lehrkraft des BFZ oder der zuständigen Förderschule 4. die Eltern des Kindes, 5. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers, wenn der Unterricht … besondere räumliche und sächliche Leistungen erfordert, 6. mit beratender Stimme … als Vorsitzende(r) im Auftrag des Schulamtes Der Förderausschuss hat die Aufgabe, eine Empfehlung … zu erarbeiten und den schulischen Bildungsweg … zu begleiten. Personalräteversammlung

15 Inklusion – Ausschluss ( § 54)
(4) Kann an der zuständigen allgemeinen Schule die notwendige sonderpädagogische Förderung nicht oder nicht ausreichend erfolgen, weil die räumlichen und personellen Möglichkeiten … nicht zur Verfügung gestellt werden können, bestimmt das Staatliche Schulamt … an welcher allgemeinen Schule oder Förderschule die Beschulung erfolgt. Personalräteversammlung

16 Inklusion – Ausschluss ( § 54)
(5) … Der Widerspruch und die Anfechtungsklage … haben keine aufschiebende Wirkung. Personalräteversammlung

17 Personalräteversammlung 18.01.2012

18 Personalräteversammlung 18.01.2012
Was sagt die VOSB? Zuerst einmal „vorbeugende Maßnahmen“, um drohendem Leistungsversagen … entgegen zu wirken“ (§ 2 (1)):  individualisierende und binnendifferenzierende Arbeitsformen  umfassende Beratung der Eltern  Einrichtung von Stütz- und Fördermaßnahmen auch in Kleingruppen oder als Einzelförderung  Zusammenarbeit mit Beratungsdiensten  Zusammenarbeit mit außerschulischen Fördereinrichtungen VOSB: Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (Entwurf August 2011) Personalräteversammlung

19 Personalräteversammlung 18.01.2012
Was sagt die VOSB? „Hilfen in Form eines Nachteilsausgleichs“ (§ 2 (2)):  besondere Regelungen für Leistungsfeststellungen wie etwa verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten  Zulassen von technischen und didaktisch-methodischen Hilfsmitteln  differenzierte Leistungsanforderungen  mündliche statt schriftliche Prüfungen  Zusammenarbeit mit außerschulischen Fördereinrichtungen  Differenzierte Hausaufgabenstellungen und individuelle Übungen Personalräteversammlung

20 Personalräteversammlung 18.01.2012
Was sagt die VOSB sonst?  Nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs werden pro Kind pauschal 4 Lehrerstunden (bisher 5 bis 10!) zugewiesen. (§ 13)  Der Verordnungsentwurf sieht keine Klassenhöchstgrenze mehr vor (bisher 20).  Der Entwurf sieht auch keine Begrenzung der Zahl der Kinder mit Anspruch auf sonderpäd. Förderbedarf mehr vor (bisher 3, in Ausnahmefällen 4). Personalräteversammlung

21 Personalräteversammlung 18.01.2012

22 Personalräteversammlung 18.01.2012

23 Personalräteversammlung 18.01.2012


Herunterladen ppt "UN Behindertenrechtkonvention"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen