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Gemeinderats-Sitzung am

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Präsentation zum Thema: "Gemeinderats-Sitzung am"—  Präsentation transkript:

1 Gemeinderats-Sitzung am 26.01.2017
Lärmaktionsplan Neckarsulm zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - ENTWURF - Gemeinderats-Sitzung am Ingenieurbüro Zimmermann Dipl.-Ing. Uwe Zimmermann Beratender Ingenieur Zertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortstraßen und Ortsdurchfahrten Lehrbeauftragter an der DHBW Mosbach Akazienweg Haßmersheim Tel / Fax /

2 Lärm-Analyse in Neckarsulm
Lärmminderungs-Maßnahmen in Neckarsulm Weitere Vorgehensweise

3 Analyse

4 Analyse

5 Analyse

6 Analyse

7 Betroffenheits-Statistik
Analyse Betroffenheits-Statistik Hauptverkehrsstraßen Lärmbelastete Einwohner Pegelbereich LDEN in dB(A) Pegelbereich LNight in dB(A) Gemeindename >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 >50-55 >70 Neckarsulm (LUBW: nur Straßenlärm) 3.473 1.324 321 26 5 182 150 92 10 Neckarsulm (EBA: nur Schienenlärm) 630 370 250 130 160 560 330 220 110 Neckarsulm (Straßen- und Schienenlärm) 5.022 1.746 748 54 3.477 1.321 60 34 Lärmbelastete Einwohner Pegelbereich LDEN in dB(A) Pegelbereich LNight in dB(A) Ortsteil >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 >50-55 >70 Kernstadt 4.800 1.739 745 92 54 3.423 1.317 160 60 34 Obereisesheim 1.121 222 6 3 5 Dahenfeld 12 LDEN LNight Gesundheitsgefährdende Lärmbelastung >65-70 dB(A) >55-60 dB(A) Erhebliche Lärmbelastung >60 dB(A) >50 dB(A) Erhöhte Lärmbelastung >55 dB(A) >45 dB(A)

8 Analyse Erhöhten Lärmbelastungen sind an den untersuchten Verkehrswegen in Neckarsulm insgesamt Einwohner ausgesetzt. Davon erfahren insgesamt Personen gesundheitsgefährdende Belastungen. Insbesondere die Anwohner an der BAB 6 und der B 27 sowie an der Bahnstrecke sind dem Verkehrslärm in erhöhtem bis gesundheits- gefährdendem Ausmaß ausgesetzt.

9 Maßnahmen-Entwicklung
In einem Lärmaktionsplan festgelegte Lärmminderungsmaßnahmen müssen zur konkreten Umsetzung durch den Baulastträger des jeweiligen Verkehrswegs auf Übereinstimmung mit dem deutschen Lärmschutzrecht geprüft werden. Als Grundlage dazu dienen Berechnungen der Beurteilungspegel nach RLS-90 (Straße) bzw. Schall (Schiene), um zu dokumentieren, wo prinzipiell ein Lärmschutzanspruch besteht. Deshalb wurden im Folgenden die entsprechenden Berechnungen vorab bereits durchgeführt. Daraus lassen sich dann realistisch umsetzbare Lärmminderungs- maßnahmen lokalisieren.

10 Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr: S 1a: Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände an der BAB 6 Laut den von der Straßenbauverwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen aus der schalltechnischen Untersuchung zur Planfeststellung aus dem Jahr 1997(!) soll vor allem die Lücke zwischen den Lärmschutzwänden auf der Neckarbrücke und der Lärmschutzwand an der B 27 in Richtung Stadtmitte durch bis zu 5 m hohe Lärmschutzwände bzw. Wall-/Wand-Kombinationen auf der Nordseite der A 6 geschlossen werden. S 1b: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags an der BAB 6 zwischen der Neckarbrücke und der AS Neckarsulm Zumindest ein lärmarmer Fahrbahnbelag (z.B. SMA LA, PMA) wird in diesem Bereich eingebaut werden, was mittlerweile bei Neubaumaßnahmen im Nahbereich bebauter Gebiete „Standard“ geworden ist.

11 Maßnahmen-Entwicklung
Bestand Wall Wall Die Auslösewerte der VLärmSchR97 (Lärmsanierung an best. Stra­ßen) werden am Südrand der Kernstadt derzeit bei Nacht an 43 Wohngebäuden, insbesondere an der Hohenloher Straße, überschritten

12 Durchgehend 5 m hohe Wände bzw. Wall-/Wand-Kombinationen
Maßnahmen-Entwicklung Planung Durchgehend 5 m hohe Wände bzw. Wall-/Wand-Kombinationen

13 Maßnahmen-Entwicklung
Beurteilung: Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird in den kommenden Jahren im Rahmen des ÖPP-Projektes erfolgen. Allerdings sollten die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung der Straßenbauverwaltung auf Grundlage einer aktuelleren Verkehrsprognose überarbeitet werden, um einen optimalen Lärmschutz am Südrand der Kernstadt zu gewährleisten. Auch über eine Planfeststellung hinaus kann nach den VLärmSchR97 „wegen nicht voraussehbarer Lärmeinwirkungen“ Lärmschutz oder zusätzliche Schutzmaßnahmen gefordert und gewährt werden, wenn die Verkehrsprognose von der tatsächlichen Entwicklung erheblich abweicht („Fehlgeschlagene Prognose“). (zum Vergleich: Lärmschutz bei Öhringen)

14 Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr: S 2: Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände an der B 27 (Bereich Binswanger Straße) Laut den zur Verfügung gestellten Unterlagen aus der aktuellen schalltechnischen Untersuchung zur Straßenbaumaßnahme „Anschluss B 27 / Binswanger Straße“ sollen die vorhandenen Lärmschutzwände auf beiden Seiten bis zur Brücke über die B 27 verlängert und in Höhen bis zu 6,50 m (in Bezug auf das Niveau der B 27) hergestellt werden

15 Maßnahmen-Entwicklung
Bestand Die Auslösewerte der VLärmSchR97 (Lärmsanierung an best. Stra­ßen) werden am Südostrand der Kernstadt derzeit bei Nacht an 16 Wohngebäuden, insbesondere an der Richard-Wagner-Straße und an der Straße „Am Mühlrain“ überschritten

16 Maßnahmen-Entwicklung
Planung

17 Maßnahmen-Entwicklung
Beurteilung: Die Umsetzung der o.g. Straßenbaumaßnahme inklusiver der Lärmschutzwände wird vermutlich in den kommenden Jahren erfolgen. Damit wird eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation eintreten. Alternativ ist passiver Schallschutz an den betroffenen Gebäuden (Maßnahme S 6) möglich, sofern dort die Fördervoraussetzungen bestehen

18 Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr: S 3: Einbau eines wirksameren lärmmindernden Fahrbahnbelags auf dem vierstreifigen Abschnitt der B 27 zwischen den Anschlüssen „Neuenstädter Straße/Spitalstraße“ und „L 1095/Amorbach“ Im Bereich der Sulmtalbrücke und dann weiter bis zum Anschluss der L 1095 wurden vor wenigen Jahren zwei unterschiedliche „lärmarme“ Fahrbahnbeläge (PMA 5, SMA 8 LA) auf insgesamt 1,64 km Länge eingebaut, die nach Messungen im Auftrag der Straßenbauverwaltung eine Pegelreduzierung zwischen 2 und 3 dB(A) bewirken. Parallel dazu wurde zwischen der Sulmtalbrücke und dem Anschluss der L 1095 eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h festgesetzt.

19 Maßnahmen-Entwicklung
Bestand Die Auslösewerte der VLärmSchR97 werden an diesem Straßenabschnitt trotz des Einbaus „lärmarmer“ Asphaltbeläge und der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h derzeit an 30 Gebäuden überschritten.

20 Maßnahmen-Entwicklung
Beurteilung: Mit dem Einbau eines wirksameren lärmmindernden Fahrbahnbelags (z.B. AC D LOA, OPA) lassen sich nachweislich größere Pegelminderungen von 4 bis 5 dB(A) bewirken. Allerdings zeichnen sich diese Beläge durch höhere Kosten und kürzere Nutzungsdauer aus. Die Umsetzung der o.g. Maßnahme kann mittelfristig mit der nächsten Deckensanierung der B 27 bewerkstelligt werden. Wegen der hohen Anzahl an stark Lärmbetroffenen (u.a. Lärmpegel nachts bis zu 66 dB(A)) bestehen mittelfristig gute Chancen auf Umsetzung. Ergänzend ist passiver Schallschutz an den betroffenen Gebäuden (Maßnahme S 6) möglich, sofern dort die Fördervoraussetzungen bestehen

21 Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr: S 4: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags auf der L im Bereich „Sonnenhalde“ Die Auslösewerte der VLärmSchR97 (Lärmsanierung an best. Stra­ ßen) werden an diesem Straßenabschnitt derzeit nachts an 12 Wohngebäuden im Bereich „Sonnenhalde“ im Stadtteil Amorbach überschritten.

22 Maßnahmen-Entwicklung
Beurteilung: Mit dem Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (z.B. AC D LOA, SMA LA) lassen sich Pegelminderungen von bis zu 4 dB(A) bewirken. Allerdings zeichnen sich diese Beläge durch etwas höhere Kosten und kürzere Nutzungsdauer aus als „normale“ Asphaltbeläge aus. Die Umsetzung der o.g. Maßnahme kann mittelfristig mit der nächsten Deckensanierung der L 1095 bewerkstelligt werden. Alternativ bzw. ergänzend ist passiver Schallschutz an den betroffenen Gebäuden (Maßnahme S 6) möglich, sofern dort die Fördervoraussetzungen bestehen.

23 Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr: S 5: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Neuenstädter Straße auf 30 km/h Die Richtwerte der Lärmschutzrichtlinien-StV sind nur an einem Gebäude an der Neuenstädter Straße überschritten. Von daher keine Handlungspflicht für die Verkehrs-behörde. Aber: hohe Lärmbelastung gegeben, Gleichstellung mit Spitalstraße (Tempo 30)?

24 Maßnahmen-Entwicklung
Beurteilung: Die Maßnahme bewirkt eine Pegelminderung an den Gebäuden an der Neuenstädter Straße um max. 2,5 dB(A). Von den mit dieser Maßnahme verbundenen Lärmpegelminderungen würden eine Vielzahl von Gebäuden beidseits des Straßenzugs „profitieren“. Ergänzende Maßnahmen: Austausch von Schachtdeckeln, Neuer Fahrbahnbelag

25 Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehr: S 6: Passiver Schallschutz an besonders betroffenen Gebäuden an der A 6, der B 27 und der L 1095 Die Auslösewerte der VLärmSchR97 (Lärmsanierung an best. Stra­ ßen) werden derzeit an 173 Gebäuden in Neckarsulm durch Verkehrslärm überschritten. Die überwiegende Mehrzahl dieser Gebäude grenzt an die o.g. Verkehrswege. Beurteilung: Vom Grundsatz her besteht eine Förderfähigkeit, sofern die Voraussetzun­gen nach Ziff. 46 der VLärmSchR 97 gegeben sind (u.a. Errichtung der Gebäude vor dem ). Sehr gute Chance auf Umsetzung bei Bestehen der Fördervoraussetzungen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg

26 Lärmminderungsmaßnahmen Schienenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Schienenverkehr: B 1: Bau einer Lärmschutzwand auf der Ostseite der Bahnstrecke Die Bahnstrecke 4900 befindet sich an einer der vordersten Stellen der bundesweiten Prioritätenliste der DB zur Lärmsanierung an ihren Bahnstrecken. Nach Auskunft der zuständigen Stelle beim Regionalbereich West der DB Netz AG ist im Bereich Neckarsulm eine 538 m lange und ab Schienenoberkante 3,0 m hohe Schallschutzwand vorgesehen. Diese beginnt auf Höhe des Neckarsulmer Bahnhofgebäudes und reicht bis etwa zum Gebäude „Hezenbergstraße 11“.

27 Maßnahmen-Entwicklung
Bestand Der Richtwert für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen wird derzeit an über 200 (!) Gebäuden entlang der Bahnstrecke überschritten. Die Überschreitungen liegen nachts bis zu 14 dB(A) über dem Richtwert

28 Maßnahmen-Entwicklung
Planung

29 Maßnahmen-Entwicklung
Beurteilung: Die Umsetzung der o.g. Maßnahme wird vermutlich in den kommenden Jahren erfolgen. Allerdings sollten die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung der DB Netz kritisch geprüft werden, da auch nördlich des vorgesehenen Endes der Schallschutzwand erhebliche Lärmbelastungen aus Schienenlärm auftreten. Vermutlich wird dort zusätzlich passiver Schallschutz an den Gebäuden erforderlich werden.

30 Lärmminderungsmaßnahmen Schienenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Schienenverkehr: B 2: Umrüsten der Wagenflotte auf 100% Scheibenbremsenanteil Nahezu sämtliche Güterwaggons auf der Bahnstrecke (Heilbronn – Jagstfeld) bremsen derzeit noch mit herkömmlichen Grauguss-Klotzbremsen, die auf der Radlauffläche Riffel erzeugen und so das Rad-Schiene-Geräusch erhöhen. Auch bei den Loks und den Personenwa­ggons sind derzeit nicht alle Wagen auf Scheibenbremsen mit Kunststoff-Sohlen umgerüstet Die DB Netz AG fördert seit 2013 die Umrüstung der Güterwaggons – parallel zu einem Fördersys­tem des Bundesverkehrsministeriums – mit einem eigenen lärmabhängigen Trassen­preissystem (LaTPS).

31 Maßnahmen-Entwicklung
Beurteilung: Die Maßnahme bewirkt im konkreten Fall eine Pegelminderung um dB(A). Die Aussichten auf eine zumindest mittelfristige Umrüstung der Güterwaggons auf der Neckartalstrecke auf lärmarme Scheibenbremsen sind als relativ hoch einzustufen.

32 Lärmminderungsmaßnahmen Schienenverkehr:
Maßnahmen-Entwicklung Lärmminderungsmaßnahmen Schienenverkehr: B 3: Passiver Lärmschutz an den Gebäuden Der Richtwert für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen wird derzeit an über 200 (!) Gebäuden entlang der Bahnstrecke überschritten. Von daher sind die Voraussetzungen für die Förderung der o.g. Maßnahmen in Neckarsulm prinzipiell gegeben. Beurteilung: Vom Grundsatz her besteht eine Förderfähigkeit, sofern die Voraussetzun­gen an den Gebäuden nach der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehen­den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes “ vorliegen. Die Aussichten auf eine mittelfris­tige Umsetzung der o.g. Maßnahme ist als hoch einzuschätzen, da die Strecke Bietigheim-Jagstfeld weit oben in der Prioritätsliste der DB steht.

33 Straßenverkehrslärm Maßnahmen-Entwicklung Maß- nahme Beschreibung
Erzielbare Lärm­ minderung: S 1a Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände an der BAB 6 ca dB(A) S 1b Lärmarmer Fahrbahnbelag auf der BAB 6 zwischen Neckarbrücke und AS Neckarsulm 2 dB(A) S 2 Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände an der B 27 im Bereich Binswanger Straße 6 - 8 dB(A) S 3 Lärmmindernder Fahrbahnbelag auf der B 27 im Abschnitt AS Neckarsulm – Anschluss L 1095 ca. 4 (5) dB(A) S 4 Lärmoptimierter Fahrbahnbelag auf der L (Bereich Sonnenhalde) ca. 3 dB(A) S 5 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Neuenstädter Straße ca. 2,5 dB(A) S 6 Passive Lärmschutzmaßnahmen an beson­ders von Straßenlärm betroffenen Gebäuden ca. 15 bis 25 dB(A) (Innenpegel)

34 Schienenverkehrslärm
Maßnahmen-Entwicklung Schienenverkehrslärm Maß- nahme Beschreibung Erzielbare Lärm­ minderung: B 1 Lärmschutzwände auf der Ostseite der Bahnstrecke bis zu 4 dB(A) B 2 Umrüstung Wagenflotte auf 100 % Scheiben­ bremsenanteil bis zu 4,7 dB(A) B 3 Passiver Schallschutz an beson­ders von Schienenlärm betroffenen Gebäu­den ca. 15 bis 25 dB(A) (Innenpegel)

35 Das untersuchte Maßnahmenbündel umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
Beschreibung der Maßnahme S 1a, S 1b Verbesserter Lärmschutz an der BAB 6 (Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände; Lärmarmer FB-Belag) S 2 Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände an der B 27 (Bereich Binswanger Straße) S 3 Lärmmindernder Fahrbahnbelag auf der B 27 im Abschnitt AS Neckarsulm – Anschluss L 1095 S 4 Lärmoptimierter Fahrbahnbelag auf der L 1095 (Bereich Sonnenhalde) S 5 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Neuenstädter Straße S 6 Passiver Schallschutz an besonders betroffenen Gebäuden B 1 Lärmschutzwände auf der Ostseite der Bahnstrecke B 2 Umrüsten der Wagenflotte auf 100 % Scheibenbremsenanteil B 3 Die Maßnahmen S 6 und B3 können modellmäßig nicht abgebildet werden. Ihr Lärmpotenzial ist zu den nachfolgenden Angaben noch hinzuzurechnen.

36 Bestand Maßnahmen- bündel Pegelklasse
Maßnahmen-Wirkungen Bestand Maßnahmen- bündel Pegelklasse L Night Veränderung 45-50 dB(A) 5.913 EW 5.692 EW -3,7% 50-55 dB(A) 3.477 EW 2.024 EW -41,8% 55-60 dB(A) 1.321 EW 561 EW -57,5% 60-65 dB(A) 160 EW 64 EW -60,0% 65-70 dB(A) 60 EW 14 EW -76,7% 70-75 dB(A) 29 EW 1 EW -96,6% >75 dB(A) 5 EW 0 EW SUMME EW 8.356 EW -23,8%

37 Maßnahmen-Umsetzung Maß- nahme Beschreibung Priorität Zuständigkeit
Passive Lärmschutzmaßnah­men an beson­ders von Stra­ßenlärm betroffenen Gebäu­den kurzfristig Regierungspräsi­dium Stuttgart S 5 Tempo 30-Begrenzung auf der Neuenstädter Straße Verkehrsbehörde S 1a Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände an der BAB 6 mittelfristig S 1b Lärmarmer Fahrbahnbelag auf der BAB 6 zwischen Neckarbrücke und AS Heilbronn/Neckarsulm S 2 Verlängerung und Erhöhung der Lärmschutzwände an der B 27 (Bereich Binswanger Straße) Regierungspräsi­dium Stuttgart / Stadt Neckarsulm S 3 Lärmmindernder Fahrbahnbelag auf der B 27 (L 1095 – Sulmbrücke) S 4 Lärmmindernder Fahrbahnbelag auf der L (Bereich Sonnenhalde) B 1 Lärmschutzwände an der Bahnstrecke 4900 DB Netz AG B 2 Umrüstung Wagenflotte auf 100 % Scheibenbremsenanteil B 3 Passiver Schallschutz an der Bahnstrecke 4900

38 Maßnahmen-Entwicklung
Beschreibung Zuständigkeit E 1 Regelmäßiges und regelgerechtes Ausbessern von Schadstellen im Fahrbahnbelag im Innerortsbereich Straßenmeisterei bzw. Stadt Neckarsulm E 2 Auswechseln schadhafter Schachtdeckel gegen Schachtdeckel mit Elastomereinlagen Stadt Neckarsulm E 3 Regelmäßige Überprüfung der Lärmschutzwände an der A 6 und der B 27 auf Funktionsfähigkeit Autobahnmeisterei bzw. Straßenmeisterei E 4 Entfernen von Pflasterbelägen im Fahrbahnbereich E 5 Regelmäßiges Schleifen der Schienen DB Netz AG

39 Auslegen des LAP-Entwurfs Info-Veranstaltung
Verfahren Wie geht es weiter? Auslegen des LAP-Entwurfs Info-Veranstaltung Beteiligung der Bevölkerung durch schriftliche Anregungen zum LAP-Entwurf Beteiligung der maßgebenden Behörden durch schriftliche Stellungnahmen zum LAP-Entwurf Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Information des GR, Überarbeitung des Berichts zum Abschlussbericht

40 Aufstellung Aktionsplan-Entwurf mit Maßnahmenplan
Verfahren Bekanntmachung der Aufstellung des Aktionsplans einschl. der Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit Aufstellung Aktionsplan-Entwurf mit Maßnahmenplan Mindestumfang Aktionsplan: Beurteilung der örtlichen Lärmsituation Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen Entwicklung und Bewertung eines Maßnahmenkatalogs Aussagen zu Kosten und Nutzen Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen bis 14 Tage nach Ende der Auslegung Auslegung des Entwurfs (Dauer: 1 Monat) Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B. durch Information auf der kommunalen Homepage, Bürgerversammlung, schriftl. Anregungen) Beteiligung der für die Umsetzung der Maßnahmen zuständigen Behörden (durch Stellungnahmen) Veröffentlichung und Bekanntmachung des Aktionsplans Weiterleitung des Aktionsplans an die LUBW

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ingenieurbüro Zimmermann Dipl.-Ing. Uwe Zimmermann Beratender Ingenieur Zertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortstraßen und Ortsdurchfahrten Lehrbeauftragter an der DHBW Mosbach Akazienweg Haßmersheim Tel / Fax /


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