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Herzlich willkommen zur 36. Stadtratssitzung

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen zur 36. Stadtratssitzung"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen zur 36. Stadtratssitzung

2 1. Niederlegung eines Stadtratsmandates

3 2. Nachverpflichtung eines Stadtratsmitgliedes

4 3. Feststellung der ordentlichen
3. Feststellung der ordentlichen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates

5 4. Bestätigung der Tagesordnung

6 5. Protokollkontrolle

7 6. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

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16 7. Einwohnerfragestunde

17 8. Abschluss von Geschäftsbesorgungs-. Verträgen mit dem Landesamt für
8. Abschluss von Geschäftsbesorgungs- Verträgen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr

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21 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/I/35/29/06/2017
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Doppelhaushalt 2017/ 2018 entsprechend der Haushaltssatzung für 2017 und für 2018 (laut Anlage 1 und 2) mit Haushaltsplan 2017/ 2018 der Stadt Bad Lausick zustimmen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan lag nach ortsüblicher Bekanntmachung im Rathaus Bad Lausick zu jedermanns Einsicht vom bis zum öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endet am Eine Einsichtnahme erfolgte. Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen gegen den Entwurf wurden nicht erhoben. Der Verwaltungsausschuss hat am in öffentlicher Sitzung über den vorliegenden Haushaltsplanentwurf beraten und empfiehlt diesen zur Beschlussfassung. Den Ortschaftsräten wurde mit Schreiben vom der Vorbericht, der Entwurf der Haushaltssatzungen 2017 und 2018, Auszüge aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2017/ 2018, die deren Ortsteil betreffen, sowie der Investitionsplan 2017 bis 2021 sowie der Bitte um Stellungnahme übergeben.

22 7. Diskussion und Beschlussfassung zum Fördermittelantrag Sanitärtrakt FFW Bad Lausick Ortsfeuerwehr Glasten

23 Auflistung Kosten Fömi 2017 für Beschlüsse SR Maßnahme Kosten gesamt
Maßnahme Kosten gesamt Förderung erforderliche Eigenmittel Schulungsraum Buchheim 38.710,00 € 29.474,60 € 9.235,40 € 27,85m² Sanitärtrakt Glasten 22.991,99 € 6.665,40 € 16.326,59 € 8,4m² zu 75% gefördert LW-Behälter Thierbaum 83.000,00 € 41.500,00 € 50% Förderung 30x Dienstkleidung unter 5000,00€ Ausrüstung lt. Aufstellung 47.791,53 € 23.895,77 € 1 HRT FW Steinbach in Ausrüstung gesamt gesamt ,52 € ,77 € 90.957,76 € Stand: 46.891,53 € Ausrüstung 900,00 € 1 HRT Steinbach nachgemeldet Ausrüstung gesamt Es sind 4 Beschlüsse zu fassen: Schulungsraum Buchheim; Sanitärtrakt Glasten;LW-Behälter Thierbaum; Ausrüstung alle Wehren

24 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/I/35/29/06/2017
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zum Fördermittelantrag „Errichtung Sanitärtrakt“ für die Feuerwehr Glasten Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Fördermittelantrag zur Errichtung des Sanitärtraktes für die Feuerwehr Glasten zu stimmen. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf ,99 €. Für das Vorhaben wird eine Zuwendung in Höhe von 6.665,40 € erwartet. Die Finanzierung der Eigenmittel in Höhe von ,59 € kann durch liquide Mittel aus Vorjahren gesichert werden. Begründung: Die Kameraden der Feuerwehr Glasten erhalten im Jahr 2017 ein neues Fahrzeug. Für dessen ordnungsgemäße Unterbringung machen sich Umbaumaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus erforderlich, welche zum großen Teil in Eigenleistung und mit Hilfe von Sponsoren realisiert werden sollen. Für den Einbau eines Sozialtraktes wurden Fördermittel beim Landkreis beantragt und auch in Aussicht gestellt. Das Vorhaben ist im Haushaltsplanentwurf 2017/ 2018 für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Umfang in Höhe von ,00 €, einer Förderung in Höhe von 6.650,00 € und somit Eigenmittel in Höhe von ,00 € enthalten. Zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 stehen unter Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren nicht zweckgebundene liquide Mittel in Höhe 1.440,6 T€ zur Verfügung, die sich entsprechend der neuen Planung bis zum Ende des Haushaltsjahres auf 1.357,9 T€ verringern werden.

25 8. Diskussion und Beschlussfassung zum
8. Diskussion und Beschlussfassung zum Fördermittelantrag Schulungsraum FFW Bad Lausick Ortsfeuerwehr Buchheim

26 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/II/35/29/06/2017
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zum Fördermittelantrag „Ausbau Schulungsraum“ für die Feuerwehr Buchheim Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Fördermittelantrag zum Ausbau des Schulungsraumes für die Feuerwehr Buchheim zu stimmen. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf ,00 €. Für das Vorhaben wird eine Zuwendung in Höhe von ,60 € erwartet. Die Finanzierung der Eigenmittel in Höhe von 9.235,40 € kann durch liquide Mittel aus Vorjahren gesichert werden. Begründung: Die Kameraden der Feuerwehr Buchheim verfügen zum gegenwärtigen Zeitpunkt über keinen ordnungsgemäßen Schulungsraum. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die theoretische Ausbildung in einem Behelfsraum durchgeführt. Um zukünftig bessere Bedingungen zu schaffen, soll ein Raum im Nebengebäude ausgebaut werden. Das Vorhaben ist im Haushaltsplanentwurf 2017/ 2018 für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Umfang in Höhe von ,00 €, einer Förderung in Höhe von ,00 € und somit Eigenmittel in Höhe von 9.250,00 € enthalten. Zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 stehen unter Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren nicht zweckgebundene liquide Mittel in Höhe 1.440,6 T€ zur Verfügung, die sich entsprechend der neuen Planung bis zum Ende des Haushaltsjahres auf 1.357,9 T€ verringern werden.

27 9. Diskussion und Beschlussfassung zum
9. Diskussion und Beschlussfassung zum Fördermittelantrag Löschwasserbehälter Thierbaum

28 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/35/29/06/2017
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zum Fördermittelantrag zum Bau eines Löschwasserbehälters im Ortsteil Thierbaum Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Fördermittelantrag zum Bau eines Löschwasserbehälters im Ortsteil Thierbaum zustimmen. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf ,00 €. Für das Vorhaben wird eine Zuwendung in Höhe von ,00 € erwartet. Die Finanzierung der Eigenmittel in Höhe von ,00 € kann durch liquide Mittel aus Vorjahren gesichert werden. Begründung: Der Ortsteil Thierbaum verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt über eine sehr schlechte Löschwasserbereitstellung. Das vorhandene Hydrantennetz entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Mit dem Einbau eines Löschwasserbehälters wird eine wesentliche Verbesserung der Löschwasserbereitstellung im Ortsteil Thierbaum erreicht. Für das Vorhaben sind im Haushaltsplanentwurf 2017/ 2018 für das Haushaltsjahr 2017 Baukosten in Höhe von ,00 €, Fördergelder in Höhe von ,00 € und somit Eigenmittel in Höhe von ,00 € enthalten. Zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 stehen unter Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren nicht zweckgebundene liquide Mittel in Höhe 1.440,6 T€ zur Verfügung, die sich entsprechend der neuen Planung bis zum Ende des Haushaltsjahres auf 1.357,9 T€ verringern werden.

29 10. Diskussion und Beschlussfassung zum. Fördermittelantrag div
10. Diskussion und Beschlussfassung zum Fördermittelantrag div. Ausrüstungen für die Feuerwehren der Stadt Bad Lausick

30 Verbuchung / Investitionsnummer
Aufgliederung für Beschlüsse Stadtrat Wehr Maßnahme Summe Förderung Eigenmittel Verbuchung / Investitionsnummer gesamt 50% Bad Lausick Notstromaggregat 5.303,83 € 2.651,92 € / Sprungpolster 8.570,40 € 4.285,20 € 3 HRT für 3 FW-FZ 2.700,00 € 1.350,00 € / 6x Bereifung Drehleiter 2.201,98 € 1.100,99 € / /keine Inv. Ballendorf Aufmaß FW-Fahrzeug 2.829,56 € 1.414,78 € / Digitalfunk FZ 3.092,63 € 1.546,32 € Tauchpumpe 1.117,20 € 558,60 € / Buchheim 1 HRT für Fw-FZ 900,00 € 450,00 € / / Ebersbach / Etzoldshain / Glasten / Lauterbach 2.919,06 € 1.459,53 € / 3.049,21 € 1.524,61 € Steinbach / Thierbaum / / 47.791,53 € 23.895,77 €

31 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/IV/35/29/06/2017
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zum Fördermittelantrag zur Anschaffung von div. Ausrüstungen für die Feuerwehren der Stadt Bad Lausick Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Fördermittelantrag zur Anschaffung von diversen Ausrüstungsgegenständen (gemäß angefügter Liste) für die Feuerwehr der Stadt Bad Lausick und den Ortswehren zu stimmen. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf ,53 €, davon ,55 € für investive Zwecke (Ausrüstungsgegenstände und Funktechnik) und 2.201,98 € für laufende Zwecke (Bereifung Fahrzeug). Für das Vorhaben wird eine Zuwendung in Höhe von ,77 € erwartet. Davon sind ,78 € für investive und 1.100,99 € für laufende Zwecke. Die Finanzierung der Eigenmittel in Höhe von ,77 € kann durch liquide Mittel aus Vorjahren gesichert werden.

32 Begründung: Die in der angefügten Ausrüstungsliste aufgeführten Gegenstände sind für die Feuerwehren der Stadt Bad Lausick erforderlich. So werden unter anderem für den Betrieb von Pumpen und Beleuchtern mobile Stromerzeuger benötigt. Das vorhandene Sprungpolster der Wehr Bad Lausick ist veraltet und muss durch eine neues ersetzt werden. Zur besseren Verständigung müssen die Fahrzeuge mit einem zusätzlichen Funkgerät ausgerüstet werden. Auf Grund der Fahrzeugneuanschaffung in Ballendorf und Lauterbach sind diese Fahrzeuge mit digitaler Funkausrüstung nachzurüsten. Das Vorhaben ist im Haushaltsplanentwurf 2017/ 2018 für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Umfang von ,00 € (45.600,00 € für investive und 2.200,00 € für laufende Zwecke), einer Förderung von ,00 € (22.800,00 € investive und 1.100,00 € laufende Zuweisungen) und somit Eigenmitteln von ,00 € enthalten. Zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 stehen unter Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren nicht zweckgebundene liquide Mittel in Höhe 1.440,6 T€ zur Verfügung, die sich entsprechend der neuen Planung bis zum Ende des Haushaltsjahres auf 1.357,9 T€ verringern werden.

33 11. Diskussion und Beschlussfassung über. die Satzung zur Erhebung von
11. Diskussion und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von monatlichen Gebühren von Eltern für die Kinderbetreuung

34 Stadtverwaltung Bad Lausick (alle Einrichtungen)
Berechnung auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung vom: ab Rechtsgrundlage: SächsKitaG § 15, Abs. 1,2,3, 5 KINDER-KRIPPE Familien Alleinerziehende bis 11 Std. (122,22%) bis 10 Std. (111,11%) bis 9 Std. (100%) bis 6 Std. (66,67%) bis 4,5 Std. (50%) bis 9 Std. (90%) 1. Kind 251,58 228,71 205,84 137,23 102,92 226,42 185,26 123,50 92,63 2. Kind 150,95 82,34 61,75 135,85 111,15 74,10 55,58 3. Kind 50,32 45,74 41,17 27,45 20,58 45,28 37,05 24,70 18,53 KINDER-GARTEN 159,70 145,18 130,66 87,11 65,33 143,73 117,59 78,40 58,80 95,82 52,26 39,20 86,24 70,56 47,04 35,28 31,94 29,04 26,13 17,42 13,07 28,75 23,52 15,68 11,76 HORT bis 6 Std. (100%) bis 5 Std. (83,33%) bis 3 Std. (50%) bis 1,0 Std. (16,67%) 72,49 60,41 36,25 12,08 65,24 54,37 32,62 10,87 43,49 21,75 7,25 39,14 19,57 6,52 14,50 2,42 13,05 2,17 +

35 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/V/35/29/06/2017
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von monatlichen Gebühren von Eltern für die Kinderbetreuung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge die Satzung über die Elternbeiträge, die auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 ermittelt wurden, beschließen. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Vorlage.

36 Begründung: Für die Kinderbetreuung sind in der Stadt Bad Lausick seit dem die folgenden monatlichen Elternbeiträge zu entrichten: Krippe 9,0 Std. 195,10 € Kindergarten 9,0 Std. 119,02 € Hort 6,0 Std ,71 € Elternbeiträge nach § 15 Sächsisches Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) Die Elternbeiträge werden gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Dabei sollen die Elternbeiträge bei Krippen mindestens 20 und dürfen höchstens 23 %, bei Kindergärten und Horten mindestens 20 und höchstens 30 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten betragen (§ 15 Abs. 2 S. 1 SächsKitaG). 2. Prozentualer Anteil der geltenden Elternbeiträge an den Betriebskosten (wenn die Elternbeiträge unverändert blieben) Der Anteil der derzeit geltenden Elternbeiträge an den Betriebskosten 2016 beträgt im Durchschnitt aller Kindereinrichtungen für: Krippe 9,0 Std ,80 % Kindergarten 9,0 Std ,52 % Hort 6,0 Std ,44 % Um die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zu sichern, ist die Ausschöpfung der gesetzlichen Regelungen erforderlich. Das bedeutet, dass die prozentualen Elternbeiträge im Rahmen des gesetzlich möglichen steigen (§ 15 Abs. 2 S. 1 SächsKitaG). Grundlage sind hier die Betriebskostenabrechnungen der einzelnen Einrichtungen.

37 Ermittlung der vorgeschlagenen zukünftigen Elternbeiträge Im Entwurf der Satzung ist die gesetzlich mögliche Höchstgrenze für die Elterbeiträge angesetzt worden und stellt sich wie folgt dar: Krippe 9,0 Std. 23,00 % 205,84 € Kindergarten 9,0 Std. 30,00 % 130,66 € Hort 6,0 Std. 30,00 % ,49 € Vergleich Betriebskosten je Platz und Monat: Betreuungsart Differenz Krippe 848,26 € 894,95 € ,69 € Kindergarten 396,72 € 435,55 € + 38,83 € Hort 229,03 € 241,63 € + 12,60 € Die höheren Elternbeiträge stellen sich im Vergleich wie folgt dar: Betreuungsart Differenz Krippe 195,10 € 205,84 € ,74 € Kindergarten 119,02 € 130,66 € + 11,64 € Hort ,71 € ,49 € ,78 € Die steigenden Betriebskosten sind vor allem auf Tarifsteigerungen im personellen Bereich und auf die Änderung des Betreuungsschlüssels im Kindergartenbereich und auf Erhaltungsmaßnahmen in einzelnen Einrichtungen zurückzuführen.

38 In einer Gemeinde darf für die gleiche Betreuungszeit in der jeweiligen Betreuungsart nur ein einheitlicher Elternbeitrag festgesetzt werden (§ 15 Abs. 2 S. 2 SächsKitaG). Bei Beschlussfassung wären ab folgende Elternbeiträge gültig: Betreuungsart Beitrag entspricht Krippe (9 h/Tag) 205,84 € % der Betriebskosten aus 2016 Kindergarten 130,66 € 30 % der Betriebskosten aus 2016 Hort ,49 € 30 % der Betriebskosten aus 2016 Festlegung zur Ermäßigung der Elternbeiträge wie bisher für das 2. Kind um ,0 % das 3. Kind um ,0 % ab 4. Kind um ,0 % für Alleinerziehende wie folgt: das 1. Kind um ,0 % das 2. Kind um ,0 % vom Grundbetrag der das 3. Kind um % jeweiligen 9h-Betreuungsart ab 4. Kind um ,0 % Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am die Kapazitätsänderung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen

39 12. Diskussion und Beschlussfassung zur. Kapazitätserweiterung KiTa
12. Diskussion und Beschlussfassung zur Kapazitätserweiterung KiTa „Waldwichtel“ Steinbach

40 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/VI/35/29/06/2017
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/VI/35/29/06/2017 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Beschlussfassung zur Kapazitätsänderung der Kita Waldwichtel Steinbach Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge die vorgeschlagene Kapazitätsänderung in der Kita Waldwichtel Steinbach zu stimmen Begründung: Die Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V. (im weiteren VS) stellte im April 2017 an die Stadt Bad Lausick den Antrag auf Änderung der Betreuungskapazitäten ohne Änderung der Gesamtkapazität in der Kindertagesstätte Waldwichtel Steinbach, da die Betreuung der Hortkinder ab Schuljahr 2017/2018 im Hort Riff-Piraten stattfinden soll. Die bisherige Kapazität ist: 12 Krippenplätze 10 Kindergartenplätze 18 Hortplätze 40 Plätze Gesamtkapazität.

41 Der Antrag auf Kapazitätsänderung ab 01.08.2017 sieht wie folgt aus:
18 Krippenplätze 22 Kindergartenplätze 0 Hortplätze 40 Plätze Gesamtkapazität. Auslastung der Kindertagesstätte Steinbach zum : 11 Krippenkinder 21 Kindergartenkinder 8 Hortkinder 40 Gesamtauslastung Auf Grund zahlreicher Geburten und die Aufnahme von Kindern von Asylbewerbern ist der Bedarf an Krippenplätzen in Bad Lausick sehr stark gestiegen. Bis zum Ende des Jahres liegen für die Einrichtungen Kita Sonnenkäfer, Kita Schwanenteich und die Kita Waldfrieden für alle Krippenplatze Anmeldungen vor. Nur in der Kita Buntspecht Ebersbach stehen noch einige Plätze zur Verfügung. Die Zahl der Geburten (wohnhaften Kinder) in Bad Lausick Kinder Kinder Kinder (bis ) Die VS hat beim Landesjugendamt Chemnitz eine Voranfrage zu der geplanten Kapazitätsänderung gestellt. Die Mehrausgaben wurden im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am die Kapazitätsänderung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen

42 13. Diskussion und Beschlussfassung zu Erweiterung der Kapazität im
Hort „Riff-Piraten“

43 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/VII/35/29/06/2017
für die öffentliche Stadtratssitzung am Gegenstand der Vorlage: Beschlussfassung zur Kapazitätserweiterung im Hort Riffpiraten Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge die Kapazitätserweiterung ab dem im Hort Riffpiraten auf 220 Plätze beschließen Begründung: Die Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V. (im weiteren VS) stellte im April 2017 an die Stadt Bad Lausick den Antrag auf Erweiterung der Kapazität für den Hort Riff-Piraten ab (Schuljahr 2017/2018). Die bisherige Kapazität ist 195 Plätze Der Antrag auf Kapazitätserweiterung ab 220 Plätze Auslastung Hort Riff-Piraten zum 190 Kinder .

44 Für das Schuljahr 2017/2018 liegen z. Z
Für das Schuljahr 2017/2018 liegen z.Z. 207 Anmeldungen für die Hortbetreuung vor. Die Prognose für die nächsten Schuljahre: 207 Kinder 217 Kinder 220 Kinder 211 Kinder Da in der Kindertagesstätte Waldwichtel Steinbach ab keine Hort-Betreuung mehr geplant ist, werden die 18 Plätze Hort in den Hort-Riffpiraten eingegliedert. Die VS hat beim Landesjugendamt Chemnitz eine Voranfrage zu der geplanten Kapazitätserweiterung gestellt. Die Mehrausgaben wurden im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am die Beschlussfassung der Kapazitätserweiterung dem Stadtrat empfohlen.

45 14. Diskussion und Beschlussfassung zum
14. Diskussion und Beschlussfassung zum Sitzgemeindeanteil für die Deutsche Bläserakademie GmbH

46 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/VIII/35/29/06/2017
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zum Sitzgemeindeanteil Deutsche Bläserakademie GmbH für das Jahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Gewährung des Sitzgemeindeanteils an die Deutsche Bläserakademie GmbH als Zuschussgewährung für das Jahr 2018 in Höhe von ,02 € beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der deutschen Bläserakademie GmbH abzuschließen. Begründung: Mit Schreiben vom beantragte die Deutsche Bläserakademie GmbH bei der Stadt Bad Lausick als Sitzgemeindeanteil eine Zuwendung in Höhe von ,02 € für das Jahr 2018. Dies wurde damit begründet, dass gem. Förderrichtlinie des Kulturraumes Leipziger Raum vom die Förderung von einer angemessenen Beteiligung der Sitzgemeinde an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abhängig gemacht wird. Der Sitzgemeindeanteil soll demnach mindestens 8% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen und ist in finanzieller Form zu erbringen. Die Ausgaben der Bläserakademie belaufen sich lt. Planentwurf auf ,00 €. 8% davon entsprächen einem Sitzgemeindeanteil in Höhe von ,00 € für das Jahr 2018. Gemäß Nr der o.g. Förderrichtlinie darf der Sitzgemeindeanteil im Übrigen prozentual bezogen auf die zuwendungsfähigen Gesamtaufgaben nicht niedriger sein als zum Vorjahr. Im Jahr 2017 betrug der Sitzgemeindeanteil an die Deutsche Bläserakademie GmbH ,02 €. Im aktuellen Finanzplan (2015 bis 2017) sind für 2017 und auch für die nachfolgenden Haushaltsjahre jeweils nur ,00 € berücksichtigt, sodass bei Beibehaltung des höheren Sitzgemeindeanteils jährlich ,02 € zusätzlich aufzubringen sind. Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind für den Sitzgemeindeanteil € enthalten.

47 Colditzer Straße – OT Buchheim
15. Ermächtigung des TA zur Vergabe der Bauleistung „Erneuerung der Straße – Colditzer Straße – OT Buchheim

48 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/35/29/06/17
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Bauleistung „Erneuerung der Straße -Colditzer Straße- im OT Buchheim“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Erneuerung der Straße -Colditzer Straße- im OT Buchheim“ gemäß der Hauptsatzung ermächtigen. Begründung: Die geplanten Kosten der Baumaßnahme betragen ,00 €. Gemäß Hauptsatzung ist ab ,00 € der Stadtrat für die Vergabe zuständig. Aus Gründen der zeitnahen Vergabe nach der Abgabe der Angebote (Bindefrist) soll die Vergabe im Technischen Ausschuss am erfolgen. .

49 Straße des Friedens – OT Steinbach
16. Ermächtigung des TA zur Vergabe der Bauleistung „Erneuerung der Straße – Straße des Friedens – OT Steinbach

50 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/35/29/06/17
. BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/35/29/06/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Bauleistung „Erneuerung der Straße - Straße des Friedens - im OT Steinbach“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung Erneuerung der Straße - Straße des Friedens - im OT Steinbach“ gemäß der Hauptsatzung ermächtigen. Begründung: Die geplanten Kosten der Baumaßnahme betragen ,42 €. Gemäß Hauptsatzung ist ab ,00 € der Stadtrat für die Vergabe zuständig. Aus Gründen der zeitnahen Vergabe nach der Abgabe der Angebote (Bindefrist) soll die Vergabe im Technischen Ausschuss erfolgen.

51 17. Abschluss Erschließungsvertrag für das
17. Abschluss Erschließungsvertrag für das Baugebiet „Wohnbebauung Erich- Weinert-Straße“

52 BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/35/29/06/17
BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/35/29/06/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Erschließungsvertrag zum Baugebiet „Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge dem vorliegenden, vom Erschließungsträger am bestätigten, Erschließungsvertrag zum Baugebiet „Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße“ zustimmen. Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen. Begründung: In einem Bebauungsplangebiet ist nach BauGB die Kommune für die Erschließung zuständig. Sie kann dies ganz oder teilweise mittels Erschließungsvertrag auf einen Erschließungsträger übertragen. Der vom TA am zur Vorlage im Stadtrat empfohlene Entwurf des Erschließungsvertrages vom wurde vom Stadtrat am zur Klärung offener Fragen zurückgestellt. Der Erschließungsvertrag wurde mit den Hinweisen und Anregungen aus der SR-Sitzung überarbeitet und dem TA am erneut vorgelegt. Dieser empfahl diesen Entwurf dem Stadtrat erneut vorzulegen. Mit Abschluss dieses Erschließungsvertrages und Übergabe einer Bürgschaft kann die noch offene Erschließung der Grundstücke gesichert werden.

53 18. Anfragen der Stadträte gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung

54 Ende der 35. öffentlichen Stadtratssitzung
Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 35. öffentlichen Stadtratssitzung


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