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Herzlich willkommen zur 24. Stadtratssitzung. Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung.

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1 Herzlich willkommen zur 24. Stadtratssitzung

2 Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 4. Einwohnerfragestunde 5. Grundstücksangelegenheiten –Verkauf eines bebauten Flurstücks der Gemarkung Steinbach Strasse des Friedens 3 a

3 Tagesordnung 6. Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme einer Spende 7. Diskussion und Beschlussfassung zum Sitzgemeindeanteil Deutsche Bläserakademie GmbH für das Jahr 2017 8. Diskussion und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von monatlichen Gebühren von Eltern für die Kinderbetreuung 9. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung bei der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges n

4 Tagesordnung 10. Abwägungsbeschluss zum B-Plan Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert Strasse“ 11. Abwägungsbeschluss zur „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Köllsdorf“ 12. Ermächtigung des TA zur Bestätigung der Ausführung der Baumaßnahme (Baubeschluss) „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ 13. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für die Erneuerung der Gehwege im Zuge des Neubaus eines Kreisverkehrsplatzes Leipziger Straße S 11 in Bad Lausick

5 Tagesordnung 14. Außerplanmäßige Auszahlungen für die Entwurfsplanung zum Straßenbau „Colditzer Straße“ OT Buchheim 15. Außerplanmäßige Auszahlungen für die Entwurfsplanungen zum Straßenbau „Straße des Friedens“ OT Steinbach n

6 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates

7 2. Protokollkontrolle

8 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

9

10

11

12 4. Einwohnerfragestunde

13 5. Grundstücksangelegenheiten – Verkauf einens bebauten Flurstückes

14 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/I/24/23/06/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Grundstücksangelegenheiten Verkauf des bebauten Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach gelegen in der Straße des Friedens 3a - Aufhebung des Beschlusses-Nr.213/22/21/04/2016 aufgrund Änderung Käufer Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge den am 21.04.2016 gefassten Beschluss-Nr. 213/22/21/04/2016 über die Veräußerung des 1.365 m² großen, in der Straße des Friedens 3a gelegenen und mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebautem Flurstück 300/33 der Gemarkung Steinbach zu einem Kaufpreis von 20.000,00 € zuzüglich Wertgutachterkosten in Höhe von 409,71 € an die Eheleute Dirk und Nicole Graichen, wohnhaft OT Steinbach, Straße des Friedens 7 in 04651 Bad Lausick, aufheben. Begründung: Mit Schreiben vom 22.05.2016 teilte Herr Graichen mit, dass er das o.g. Flurstück ohne seine Frau erwerben möchte.

15 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/I/24/23/06/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Grundstücksangelegenheiten Verkauf des bebauten Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach gelegen in der Straße des Friedens 3a - Neufassung aufgrund Änderung Käufer Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Verkauf des 1.365 m² großen, in der Straße des Friedens 3a gelegenen und mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebautem Flurstück 300/33 der Gemarkung Steinbach zu einem Kaufpreis von 20.000,00 € an Herrn Dirk Graichen, wohnhaft in der Straße des Friedens 7 in 04651 Bad Lausick (Ortsteil Steinbach) zustimmen. Des Weiteren möge der Stadtrat einer Belastung des Grundstückes in Höhe des Kaufpreises zum Zwecke der Kaufpreiszahlung vor Umschreibung im Grundbuch zustimmen. Die Notars-, Grundbuch-, Grunderwerbsteuerkosten usw. sowie die von der Stadt beauftragten Gutachterkosten in Höhe von 409,71 € sind vom Käufer zu tragen.

16 Begründung: Nach der Grundsatzentscheidung das o.g. Flurstück zu veräußern, wurde ein Wertgutachten erstellt. Danach bemisst sich der Wert des Kaufobjektes auf 20.000,00 €. Die Ausschreibung erfolgte bis zum 08.04.2016 auf der Homepage sowie im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick. Auf diese Ausschreibung hatten sich nur die Eheleute Dirk und Nicole Graichen als Kaufinteressenten beworben. Deren Angebot entsprach dem Wertgutachten. Der Ortschaftsrat stimmte ohne Vorbehalt der Veräußerung an Dirk und Nicole Graichen zu. Mit Schreiben vom 22.05.2016 teilte Herr Graichen mit, dass er das o.g. Flurstück ohne seine Frau erwerben möchte.

17 6. Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme einer Spende

18 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/II/24/23/06/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme einer Spende Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 400,00 € ( Erlös aus Tombola Weihnachtsmarkt) für die Ortsfeuerwehr Bad Lausick (Produktkonto Ergebnishaushalt:12600000.31470000./ Produktkonto Finanzhaushalt 12600000.61470000.) beschließen. Spender: Stadtförderverein Bad Lausick, 04651 Bad Lausick, Straße der Einheit 6 Begründung: Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts wurde der § 73 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) der Sächsischen Gemeindeordnung ( Sächs GemO) um den Absatz 5 ergänzt, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat nach der neuen Regelung des § 73 Abs. 5 SächsGemO aus Gründen der Transparenz der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

19 7. Diskussion und Beschlußfasssung zum Sitzgemeindeanteil Deutsche Bläserakademie GmbH für das Jahr 2017

20 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/II/24/23/06/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zum Sitzgemeindeanteil Deutsche Bläserakademie GmbH für das Jahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Gewährung des Sitzgemeindeanteils an die Deutsche Bläserakademie GmbH als Zuschussgewährung für das Jahr 2017 in Höhe von 35.735,02 € beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der deutschen Bläserakademie GmbH abzuschließen. Der Betrag in Höhe von 35.735,02 € ist in den Haushaltsplan 2017 aufzunehmen.

21 Begründung: Mit Schreiben vom 03.05.2016 beantragte die Deutsche Bläserakademie GmbH bei der Stadt Bad Lausick als Sitzgemeindeanteil eine Zuwendung in Höhe von 35.735,02 € für das Jahr 2017. Dies wurde damit begründet, dass gem. Förderrichtlinie des Kulturraumes Leipziger Raum vom 18.12.2014 die Förderung von einer angemessenen Beteiligung der Sitzgemeinde an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abhängig gemacht wird. Der Sitzgemeindeanteil soll demnach mindestens 8% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen und ist in finanzieller Form zu erbringen. Die Ausgaben der Bläserakademie belaufen sich lt. Planentwurf auf 2.715.000,00 €. 8% davon entsprächen einem Sitzgemeindeanteil in Höhe von 217.200,00 € für das Jahr 2017. Gemäß Nr. 4.2 der o.g. Förderrichtlinie darf der Sitzgemeindeanteil im Übrigen prozentual bezogen auf die zuwendungsfähigen Gesamtaufgaben nicht niedriger sein als zum Vorjahr. Im Jahr 2016 betrug der Sitzgemeindeanteil an die Deutsche Bläserakademie GmbH 35.735,02 €. In Abstimmung mit der Förderstelle ist für das Geschäftsjahr 2017 eine Zuwendung (Sitzgemeindeanteil), auf insgesamt 35.735,02 € vorgesehen, welche durch die Förderstelle als nicht förderschädlich angesehen wird. Im aktuellen Finanzplan (2015 bis 2017) sind für 2017 und auch für die nachfolgenden Haushaltsjahre jeweils nur 10.750,00 € berücksichtigt, sodass bei Beibehaltung des höheren Sitzgemeindeanteils jährlich 24.985,02 € zusätzlich aufzubringen sind.

22 8. Diskussion und Beschlußfassung über die Satzung zur Erhebung von monatlichen Gebühren von Eltern für die Kinderbetreuung

23 BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/II/24/23/06/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von monatlichen Gebühren von Eltern für die Kinderbetreuung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses die Satzung über die Elternbeiträge, die auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 ermittelt wurden, beschließen. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Für die Kinderbetreuung sind in der Stadt Bad Lausick seit dem 01.08.2015 die folgenden monatlichen Elternbeiträge zu entrichten: · Krippe 9,0 Std. 187,17 € · Kindergarten 9,0 Std. 112,68 € · Hort 6,0 Std. 65,92 €

24 1. Elternbeiträge nach § 15 Sächsisches Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) Die Elternbeiträge werden gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Dabei sollen die Elternbeiträge bei Krippen mindestens 20 und dürfen höchstens 23 %, bei Kindergärten und Horten mindestens 20 und höchstens 30 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten betragen (§ 15 Abs. 2 S. 1 SächsKitaG). 2. Prozentualer Anteil der geltenden Elternbeiträge an den Betriebskosten 2015 (wenn die Elternbeiträge unverändert blieben) Der Anteil der derzeit geltenden Elternbeiträge an den Betriebskosten 2014 beträgt im Durchschnitt aller Kindereinrichtungen für: · Krippe 9,0 Std. 22,07 % · Kindergarten 9,0 Std. 28,40 % · Hort 6,0 Std. 28,78 % Um die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zu sichern, ist die Ausschöpfung der gesetzlichen Regelungen erforderlich. Das bedeutet, dass die prozentualen Elternbeiträge im Rahmen des gesetzlich möglichen steigen (§ 15 Abs. 2 S. 1 SächsKitaG). Grundlage sind hier die Betriebskostenabrechnungen der einzelnen Einrichtungen.

25 3. Ermittlung der vorgeschlagenen zukünftigen Elternbeiträge Im Entwurf der Satzung ist die gesetzlich mögliche Höchstgrenze für die Elternbeiträge angesetzt worden und stellt sich wie folgt dar: · Krippe 9,0 Std. 23,00 % 195,10 € · Kindergarten 9,0 Std. 30,00 % 119,02 € · Hort 6,0 Std. 30,00 % 68,71 € Vergleich 2014 - 2015 Betriebskosten je Platz und Monat: Betreuungsart 2014 2015 Differenz Krippe 813,77 € 848,26 € + 34,49 € Kindergarten 375,59 € 396,72 € + 21,13 € Hort 219,72 € 229,03 € + 9,31 €

26 9. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung bei der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges

27 BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/II/24/23/06/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge der Beantragung einer Zuwendung über die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Glasten für das Haushaltsjahr 2017 zustimmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 190.000,00 €, wobei eine Festbetragsförderung in Höhe von 120.000,00 € zu erwarten ist. Die Eigenmittel in Höhe von 70.000,00 € können aus den investiven Schüsselzuweisungen 2016 finanziert werden. Begründung: Die Maßnahme ist nicht in der aktuellen Finanz- und Investitionsplanung (2015 bis 2019) enthalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt die Ortsfeuerwehr Glasten über ein LF 8 vom Typ Mercedes Benz, Baujahr 1982. Auf Grund der erhöhten Reparatur- und Instandsetzungskosten kann mit dem gegenwärtig vorhandenen Fahrzeug die Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Glasten nicht in jedem Fall aufrechterhalten werden.

28 Als Ersatzbeschaffung soll ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) zukünftig zum Einsatz kommen, welches im Einklang mit dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Lausick steht und durch die Stadtwehrleitung entsprechend vorgesehen wurde. Für dieses Fahrzeug ist ein geeigneter Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus Glasten vorhanden. Die Ortswehr Glasten wird gemäß aktueller Ausrückeanordnung der Stadt Bad Lausick mit der Ortswehr Ballendorf gemeinsam alarmiert. Das zukünftige MLF und der In Ballendorf stationierte Mannschaftstransportwagen sollen eine Taktische Einheit bilden. Durch die Anschaffung (Ersatzbeschaffung)werden keine höheren Nachfolgekosten erwartet. Da die Finanzierung des Fahrzeuges vollständig aus Zuweisungen erfolgt, werden die Abschreibungen durch die aufzulösenden Sonderposten neutralisiert.

29 10. Abwägungsbeschluss zum B-Plan Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert Strasse“

30 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/24/23/06/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung und öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße“ abwägen. Begründung: Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 01.06.2015 bis einschließlich 01.07.2015 öffentlich aus. Aufgrund zu dieser Zeit noch fehlender Gutachten wurde die Offenlage mit einer verkürzten Frist vom 30.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016 wiederholt. Die Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben des beauftragten Planungsbüros vom 22.05.2015 zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert. Die von der Änderung/Ergänzung betroffenen Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben des Planungsbüros vom 26.04.2016 ebenfalls erneut beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in beiliegendem Entwurf des Abwägungsprotokolls aufgeführt – es ist darüber abzuwägen.

31 11. Abwägungsbeschluss zur „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Köllsdorf“

32 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/24/23/06/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Abwägungsbeschluss zur „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Köllsdorf“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den im Entwurf des Abwägungsprotokolls aufgeführten Vorschlägen der Abwägung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zur „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Köllsdorf“ eingegangenen Hinweise und Anregungen folgen. Begründung: Der Entwurf der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Köllsdorf“ lag in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 26.05.2016 öffentlich aus. Die Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 22.04.2016 zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in beiliegendem Entwurf des Abwägungsprotokolls aufgeführt – es ist darüber abzuwägen. Hinweis: Die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Köllsdorf“ kann erst als Satzung beschlossen werden, wenn im Abwägungsbeschluss den Hinweisen und Anregungen gefolgt wird und diese dann in die endgültige Fassung eingearbeitet wurden.

33 12. Ermächtigung des TA zur Bestätigung der Ausführung der Baumaßnahme (Baubeschluß) „Neugestaltung schulsportanlage Oberschule“

34 BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/24/23/06/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des TA zur Bestätigung der Ausführung der Baumaßnahme „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den TA zur Bestätigung der Ausführung der Baumaßnahme „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ ermächtigen. Begründung: Zur Planung und Ausführung von Baumaßnahmen ab 70.000 € voraussichtlicher Gesamtbaukosten bedarf es gemäß Hauptsatzung der Bestätigung des Stadtrates (Baubeschluss). Die diesem Beschluss zugrunde liegende Kostenberechnung aus dem Förderantrag geht von Gesamtkosten von 495449,25 € aus. Im HHP 2015/16 wurden insgesamt 520700,- € veranschlagt. Um umgehend mit der Ausschreibung beginnen zu können, wird vorgeschlagen, diesen Beschluss am 07.07.2016 im TA zu fassen (nächste SR-Sitzung wäre erst am 25.08.2016). Der bisher vorliegende Entwurf (der auch Bestandteil des Förderantrages war) wurde durch den (zu diesem Zeitpunkt noch nicht für die weitere Planung bestätigten) Planer in der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.05.2016 vorgestellt und erläutert.

35 13. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für die Erneuerung der Gehwege im Zuge des Neubaus eines Kreisverkehrsplatzes Leipziger Strasse S 11 in Bad Lausick

36 BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/III/24/23/06/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für die Erneuerung der Gehwege im Zuge des Neubaus eines Kreisverkehrsplatzes – Leipziger Straße (S11) in Bad Lausick. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge der Beantragung einer Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil A) für die Erneuerung der Gehwege im Zuge des Neubaus eines Kreisverkehrsplatzes – Leipziger Straße (S11) in Bad Lausick zustimmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 198.531,30 €. Bei förderfähigen Ausgaben von 198.531,30 € wird eine Zuwendung in Höhe von 178.678,17 € erwartet (90%ige Förderung, dabei 10% der Baunebenkosten als Baukosten förderfähig). Die Eigenmittel in Höhe von 19.853,13 € können aus den investiven Schüsselzuweisungen 2016 finanziert werden.

37 Begründung: Im Haushalt 2016 sind für die Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr „Kreisverkehrsplatz Leipziger Straße im Zuge der Staatsstraße S 11“ Mittel in Höhe von 188.100,00 € veranschlagt. Auf Grund der nötigen Planfeststellung verschiebt sich der Beginn der Realisierung des Vorhabens auf 2017. Die Bauzeit ist mit circa einem Jahr angesetzt. Die nunmehr geschätzten Baukosten betragen 180.483,00 €. Außerdem werden die gemäß der Vereinbarung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 20.07.2015 / 05.02.2016 erhobenen Verwaltungskosten in Höhe von 10%, somit 18.048,30 €, als förderfähige Baunebenkosten anerkannt. Die förderfähigen Baukosten betragen 198.531,30 €. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 178.678,17 € (90%) erwartet. Nach jetzigem Planungsstand sind keine Nachfolgekosten zu erwarten. Der zusätzliche Auszahlungsbedarf in Höhe von 10.431,30 € wird in den Haushaltsplan 2017 aufgenommen.

38 14. Außerplanmäßige Auszahlungen für die Entwurfsplanung zum Straßenbau „Colditzer Strasse“ OT Buchheim

39 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V/III/24/23/06/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Außerplanmäßige Auszahlungen für die Entwurfsplanung zum Straßenbau Colditzer Straße OT Buchheim Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge dem außerplanmäßigen Auszahlungen für die Erarbeitung einer Entwurfsplanung für den Straßenbau in der Colditzer Straße OT Buchheim i.H.v. 7.870,00 € (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.78512100./ Inv.-Nr.2541100371) zustimmen. Die Finanzierung kann aus den nicht vollständig benötigten investiven Schlüsselzuweisungen für den Neubau der Gehwege in der Leipziger Straße (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.68119100./ Inv.-Nr.2541100011) abgesichert werden.

40 Begründung: Von den Versorgungsträgern wurden für 2017 umfangreich Maßnahmen in der Colditzer Straße angemeldet. Die Mitnetz-Strom beabsichtigt die Verkabelung ihrer oberirdischen Anlage und die Kommunalen Wasserwerk Grimma Geithain GmbH die Erneuerung der Abwasseranlage. Die Straße befindet sich in ihrer Gesamtheit einschließlich deren Entwässerung in einem mangelhaften Zustand. Die nach dem Maßnahmen der Versorger verbleibenden Restflächen (ca. 40%) und Entwässerungsanlagen müssten in diesem Zuge aus eigenen Haushaltmitteln mit erneuert werden. Es ist daher geplant, in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit den Kommunalen Wasserwerken Grimma Geithain GmbH die Straße grundhaft auszubauen und eine Zuwendung zu beantragen. Nach der Förderrichtlinie RL KStB Teil A ist eine Zuwendung in Höhe von 85% der Baukosten sowie 15% der Baukosten als Baunebenkosten möglich (Kostenschätzung Baukosten 134.946,00 € zuzüglich 22.400,00 € Baunebenkosten). Um eine mögliche Zuwendung in Höhe von 126.174,51€ beantragen zu können, ist die Vorlage einer Entwurfsplanung erforderlich. Der Fördermittelantrag sollte noch im 3. Quartal 2016 eingereicht werden, um unter der Voraussetzung der Gewährung einer Zuwendung rechtzeitig im 1. Halbjahr 2017 mit dem Bauarbeiten beginnen zu können. Den Planungsauftrag soll das Büro STRABAU-Projekt Leipzig GmbH, 04703 Leisnig erhalten. Die erforderliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist in diesem Programm nicht zuwendungsfähig und gesondert zu betrachten. Die Maßnahme ist nicht in der aktuellen Finanz-/ Investitionsplanung 2015-2019 enthalten.

41 15. Außerplanmäßige Auszahlungen für die Entwurfsplanung zum Straßenbau „Straße des Friedens“ OT Steinbach

42 BESCHLUSSVORLAGE Nr. VI/III/24/23/06/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Außerplanmäßiger Auszahlungen für die Entwurfsplanung zum Straßenbau „Straße des Friedens“ OT Steinbach Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge dem außerplanmäßigen Auszahlungen für die Erarbeitung einer Entwurfsplanung für den Straßenbau in der „Straße des Friedens“ OT Steinbach i.H.v. 7.870,00 € (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.78512100./ Inv.-Nr.2541100381) zustimmen. Die Finanzierung kann aus den nicht vollständig benötigten investiven Schlüsselzuweisungen für den Neubau der Gehwege in der Leipziger Straße (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.68119100./ Inv.-Nr.2541100011) abgesichert werden.

43 Begründung: Von dem Versorgungsträger „Abwasserzweckverband Espenhain“ wurde für 2017 die umfangreiche Erneuerung der Anlage angemeldet. Von dem Umfang der Bauarbeiten sind ca. 80% der vorhandenen Straßenfläche betroffen. Die Straße wurde 1997 nach dem Bau der Trinkwasserleitung mit einer 8 cm starken Asphaltsicht versehen. Dabei wurden keine Verbesserungen am Unterbau vorgenommen, was zwischenzeitlich wieder Schäden in Form von Rissen und Setzung führte. Anlagen der Straßenentwässerung sind nicht vorhanden. Die geringe Straßenbreite von ca. 3,00 m führt immer wieder zu Problemen in der täglichen Nutzung und des ruhenden Verkehrs. Die nach der Maßnahme des Versorgers verbleibenden Restflächen und dem Neubau einer Entwässerungsanlage müssten in diesem Zuge aus eigenen Haushaltmitteln in Höhe von ca. 25.500,00 € wieder hergestellt bzw. neu errichtet werden. Dabei würde sich die Straßenbreite und der der Unterbau der Restflächen nicht verändern bzw. verbessern. Es ist daher geplant, in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasser Zweckverband „Espenhain“ die Straße grundhaft auszubauen und eine Zuwendung zu beantragen. Der Technische Ausschuss stimmte dem bereits zu. Nach der Förderichtlinie RL KStB Teil A ist eine Zuwendung in Höhe von 75% der Baukosten sowie 15% der Baukosten als Baunebenkosten möglich (Kostenschätzung Baukosten 170.000,00€ zuzüglich 20.500,00 € Baunebenkosten). Um eine mögliche Zuwendung in Höhe von 146.625,00 € beantragen zu können, ist die Vorlage einer Entwurfsplanung erforderlich. Der Fördermittelantrag sollte noch im 3. Quartal 2016 eingereicht werden, um unter der Voraussetzung der Gewährung einer Zuwendung rechtzeitig im 1. Halbjahr 2017 mit dem Bauarbeiten beginnen zu können. Den Planungsauftrag soll das Büro R&H Umwelt GmbH, 04539 Groitzsch erhalten. Die Maßnahme ist nicht in der aktuellen Finanz-/ Investitionsplanung 2015-2019 enthalten.

44 Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 24. öffentlichen Stadtratssitzung


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