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Heute: Ziele und Aufbau der gymnasialen Oberstufe

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Präsentation zum Thema: "Heute: Ziele und Aufbau der gymnasialen Oberstufe"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zum Eintritt in die Qualifikationsphase am Greselius-Gymnasium
Heute: Ziele und Aufbau der gymnasialen Oberstufe Abschlüsse und Berechtigung Leistungsbewertung und Versetzung Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Philologenverband möchte Ihnen zur Erleichterung Ihrer umfangreichen Informationsarbeit diese Präsentation zur Verfügung stellen. Wir haben sie nach den vorliegenden Verordnungen und Ergänzenden Bestimmungen (Stand ) der Oberstufenverordnung einschließlich wenige Tage später erfolgter Korrekturen des Ministeriums erstellt. Die Angaben zur Abiturprüfungsverordnung beziehen sich auf den Entwurf Wenn im April/Mai der offizielle Verordnungstext der Oberstufe vorliegt, muss die Präsentation ggfs. nochmals überprüft und geändert werden. Wir haben sie so erstellt, dass die einzelne Schule nach schulspezifischen Gegebenheiten Änderungen vornehmen kann (z.B. andere Fremdsprachen, Streichung nicht vorhandener Fächer oder Schwerpunkte, Herausnahme von Darstellungen etc). Möglicherweise müssen auch optische Korrekturen angebracht werden, wenn Sie eine andere Powerpoint Version oder eine andere Bildauflösung haben – wir hatten 1024 x 768. Diese Präsentation ist in langer Arbeit sorgfältig erstellt worden. Sollte sich doch ein Fehler eingeschlichen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so geben Sie mir bitte Nachricht. Es ist geplant, nach Vorliegen der Abiturprüfungsverordnung eine entsprechende Präsentation für das Abitur zu erstellen. Ich hoffe, dass die Präsentation hilfreich für Sie ist. Mein herzlicher Dank gilt Herrn Bontjes für seine konstruktive Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Helga Olejnik Philologenverband Niedersachsen Prüfungsfächer , Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen Abiturprüfung

2 Ziele der gymnasialen Oberstufe
Die Schüler sollen eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erreichen wichtige inhaltliche und methodische Voraussetzungen für die allgemeine Studierfähigkeit erwerben ihren Bildungsweg auch berufsbezogen fortsetzen können Das besondere Ziel: Stärkung des selbständigen Lernens und wissenschaftspropädeutische Grundbildung mit Vertiefung in Schwerpunktbereichen NSchG § 11

3 Abschlüsse und Berechtigungen
schulischer Teil der Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung und Abgeschlossene Berufsausbildung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase oder Einjähriges Praktikum AVO-GOFAK § 1 und § 17 (Entwurf; Stand: ) Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

4 Aufbau der gymnasialen Oberstufe
10.1 10.2 Einführungsphase Versetzung 11.1 11.2 12.1 12.2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Abiturprüfung (Zentralabitur) Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach Pflichtunterricht und Wahlunterricht VO-GO § 8, Anlage 1 und 2 VO-GOF 8.1, 8.2 Anmerkung: Die Jahrgangsbezeichnungen gehen hier und in den weiteren Darstellungen derzeit noch vom Abitur nach 13 Jahren aus. Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung

5 Das Punktesystem Leistungsbewertung Noten 1 bis 6 Punkte + 1 - + 2 -
 Leistungen in den Klausuren (bzw. in der Facharbeit in der Qualifikationsphase) Zusammenfassende Bewertung am Ende eines Halbjahres mit den Noten 1 bis 6  Mitarbeit im Unterricht  mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u.a.) In der Qualifikationsphase: Umsetzung der Noten in Punkte  schriftliche Beiträge (Tests, Datensammlungen, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u.a.)  experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen VO-GO § 7 EB-VO-GO 7.1, 7.2, 7.8 Das Punktesystem 6

6 Versetzung in die Qualifikationsphase
Klassenkonferenz Entscheidet nach schulrechtlichen Bestimmungen sowie pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten Kriterium Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden ? Grundlage Alle Fächer des Pflichtunterrichts in der Einführungsphase VO-GO § 9 EB-VO-GO 9  Anforderungen an Ausgleichsfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden

7 Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzung Nichtversetzung
in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend Versetzung möglicher Ausgleich Konferenzentscheidung im Einzelfall VO-GO § 9 EB-VO-GO 9 Wird nach dem ersten Schulhalbjahr ein Fach gewechselt, können nur die Leistungen in dem im zweiten Schulhalbjahr neu begonnenen Fach herangezogen werden. Nichtversetzung

8 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
Höchstzeit: 4 Jahre Mindestzeit: 2 Jahre Regelfall: 3 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung im 10. Jahrgang 2. Rücktritt nach dem 1. Kurshalbjahr 3. Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr 4. Rücktritt nach dem 3. Kurshalbjahr 5.  Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung oder  Nichtzulassung zur Prüfung oder  Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung 10.1 10.2 Einführungsphase 1 Nichtversetzung 11.1 11.2 12.1 12.2 Qualifikationsphase 2 Rücktritt VO-GO § 3, § 13 AVO-GOFAK § 7, § 8 (Entwurf) EB-AVO-GOFAK 14.6 (Entwurf) Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Jahre in der gymnasialen Oberstufe verweilen. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Jahr. 3 Rücktritt 4 Rücktritt 5 Rücktritt statt Meldung 5 Nichtzulassung 5 Wiederholung

9 A B C Aufgabenfelder Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde
sprachlich- literarisch- künstlerisch A gesellschafts- wissenschaftlich B Mathematisch- naturwissensch.- technisch C Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Mathematik Englisch Physik Chemie Biologie Französisch Latein Werte und Normen Religion Kunst Musik Sport Seminarfach VO-GO §11(1) Anlage 4

10 Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer
(vierstündig)  3 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P2, P3) schriftliche Abiturprüfung *) (die beiden Schwerpunktfächer 1), doppelte Wertung)  1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung oder BLL  1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung *) Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist möglich. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: P1 das erste Schwerpunktfach Geschichte P3 das zweite Schwerpunktfach (Politik oder Erdkunde) P2 Deutsch/fortgeführte Fremdsprache/Mathematik/Naturwissenschaft VO-GO § 11 EB-VO-GO 11 2) In P4 tritt auf Verlangen des Prüflings an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung eine besondere Lernleistung nach § 11 AVO-GOFAK.

11 Die besondere Lernleistung (statt P4-Prüfung)
► freiwillige Lernleistung ► im Rahmen oder Umfang von mindestens 2 Schulhalbjahren ► Lehrkraft des Seminarfachs legt Thema und Umfang fest ► oder umfassender Beitrag aus bestimmten Schülerwettbewerben

12 Wahl der Prüfungsfächer
Wahl der 5 Prüfungsfächer (P1, P2, P3, P4, P5) vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für eine Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer:  Drei schriftliche Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau  Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache 1), Mathematik VO-GO § 11 EB-VO-GO 7.7, 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 b handelt und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn es sich um eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 c handelt und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; Dezimalstellen werden nicht berücksichtigt.  Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach.

13 Belegungsverpflichtungen
Vorgeschriebene Anzahl von Halbjahren in den verbindlichen Fächern Durchgehender Unterricht mindestens in den fünf Prüfungsfächern darunter 3 Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau  Mit 00 Punkten können Belegungsverpflichtungen nicht erfüllt werden. VO-GO § Anlage 3 EB-VO-GO 12  Von themengleichen Halbjahren kann nur eines auf die Belegungsverpflichtung angerechnet werden.

14 Schwerpunkte in der Qualifikationsphase und Belegungsverpflichtungen –
Sprachl., naturwissen. und gesellschaftsw. Profile können am Greselius-Gymnasium gewählt werden (homepage) Sprachlich Naturwis. Mus.-künstl. Gesellschaftsw. Sportlich WStd Hj De FS Ma NW / Inf De 4 FS Ma FS 1) NW NW / Inf NW Fortgef. FS Mu / Ku Ge Sp m. Theorie De Po / Ek Fortgef. FS NW Mu / Ku Ge Sp mit Theorie 42) 4 Prüfungsf. B Prüfungsf. B 4 Po / Ek / Re FS / NW 3) 4 2 Mu / Ku 2 Mu / Ku 5) Ge Pol Re / WN 6) 2 4 Sport 7) Seminarfach Anmerkung: Aufbau der Präsentation: Die ersten vier Zeilen zeigen, dass in allen Schwerpunkten diese Fächer zunächst einmal von allen Schülern vierstündig zu belegen sind (kleine Besonderheit beim naturwissenschaftlichen Schwerpunkt mit Naturwissenschaft oder Informatik, weil Naturwissenschaft nochmals als Schwerpunktfach erscheint). Die fünfte Zeile gibt das 1. Schwerpunktfach an. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wird in der 6. Zeile das 2. Schwerpunktfach gesetzt. 4) In allen anderen Schwerpunkten muss der Schüler hier ein Prüfungsfach aus B haben, so dass in allen Schwerpunkten auf diese Weise 6 vierstündige Fächer zu belegen sind. 5) Die feststehenden Schwerpunktfächer werden gelb unterlegt. 6) Im sprachlichen und im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt werden die beiden alternativen Schwerpunktfächer hellgelb unterlegt. 7) In der 7. Zeile folgt die besondere Auflage FS/NW/Inf. für den gesellschaftswissenschaftlichen und den sportlichen Schwerpunkt. 8) Die nächsten drei Zeilen enthalten Fächer, die ein Jahr lang zweistündig zu belegen sind; sofern Geschichte oder Politik bereits als Prüfungsfächer gewählt worden sind, entfällt diese Verpflichtung. 9) Es folgen drei Fächer, die 2 Jahre lang zweistündig zu belegen sind; sofern Religion/Philosophie bereits als Prüfungsfächer gewählt worden sind, entfällt diese Verpflichtung. ___________________________________________________________ VO-GO § 10 Anlage 3, Anlage 4 Die Schule hat den sprachlichen und den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt anzubieten, sie soll den musisch-künstlerischen und den gesellschaftswissenschaftlichen anbieten, sie kann darüber hinaus den sportlichen anbieten. Ein Schwerpunkt darf nur dann mehrfach eingerichtet werden, wenn die beiden ersten Schwerpunkte (sprachl./naturw.) eingerichtet worden sind. Der sportliche Schwerpunkt kann nur eingerichtet werden, wenn Sport als Schwerpunktfach an der Schule genehmigt worden ist. 1) Wird im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt die Fremdsprache als P2 gewählt, so muss es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handeln. 2) im sportlichen Schwerpunkt 5 Wochenstunden (vier Stunden Sportpraxis und eine Stunde Sporttheorie) 3) Das Fach muss durchgehend in der Einführungsphase belegt worden sein. 4) Das Fach Darstellendes Spiel kann nur gewählt werden, wenn es an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist. Sofern Kunst oder Musik als Prüfungsfach gewählt worden ist, kann Darstellendes Spiel nicht zusätzlich belegt werden. 5) Kunst oder Musik muss auch im musisch-künstlerischen Schwerpunkt als Ergänzungsfach belegt werden. 6) Wer nicht das Fach Religion wählt, muss das Fach Werte und Normen oder Philosophie belegen. Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der der Schüler angehört, nicht angeboten und muss nach § 128 Abs 1 NSchG an dessen statt keines der dort genannten Fächer gewählt werden, so ist ein anderes Fach, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem Aufgabenfeld B zu belegen; dieses Fach kann auch Werte und Normen oder Philosophie sein. 7) Ist Sport 5. Prüfungsfach, müssen zusätzlich je Schulhalbjahr 2 Stunden Sporttheorie belegt werden. Wer auf Dauer vom Sportunterricht befreit ist, belegt stattdessen ein anderes Fach seiner Wahl. 8) Die Wahlmöglichkeiten richten sich nach dem Angebot der Schule. Wird ein Wahlfach als Prüfungsfach gewählt, so ist es vierstündig zu belegen. Je nach Anwahl des Schwerpunkts und der Prüfungsfächer erfolgt eine zusätzliche Wahl im Rahmen der Schülerpflichtstundenzahl. 9) Für die Jahrgänge, die das Abitur noch nach 13 Jahren ablegen, 32 Pflichtstunden; für die jetzigen Jahrgänge 5 und 6, die das Abitur nach 12 Jahren ablegen, 34 Pflichtstunden. Wahlfächer 8) Mindestpflichtstunden 34 9) 4

15 Sprachlicher Schwerpunkt - Mögliche Schwerpunktfächer und Belegverpflichtungen
Beispiel 1 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Beispiel 2 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch P4 Französisch P2 Mathematik Biologie P5 Englisch P1 Geschichte P3 Deutsch P2 Latein Mathematik Chemie P4 Englisch P1 Erdkunde P3 Kunst Sport Seminarfach Politik-Wirtschaft Musik Religion Geschichte P5 Sport Seminarfach Politik-Wirtschaft Kunst WN P1 und P2 bezeichnen die beiden ersten Prüfungsfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Die Schule legt P2 fest. Die Schule legt P3 fest, das ebenfalls auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird, aber – bis auf das 4. Halbjahr – nur in einfacher Wertung in die Gesamtqualifikation eingeht. Der Schüler muss die Prüfungsfächer so wählen, dass mindestens 2 (rote) Kernfächer Prüfungsfächer sind. Beispiel 1: Hier muss auch die 2. Fremdsprache eine fortgeführte Fremdsprache sein, da eine neubeginnende Fremdsprache nicht mit erhöhtem Anforderungsniveau möglich ist. mit Religion/Philosophie als Prüfungsfach, führt zur geringsten Stundenzahl für die Schüler, da Religion/Philosophie auch sonst 4 Halbjahre lang 2stündig als Ergänzungsfach hätte belegt werden müssen. Beispiel 2: mit Erdkunde als Prüfungsfach, führt zur höchsten Stundenzahl für die Schüler, da mit Erdkunde ansonsten keine Belegungsverpflichtungen zu erfüllen sind. Anzahl der Pflichthalbjahre 42 Belegverpflichtung Einbringungsverpflichtung 32 Anzahl der Pflichthalbjahre 42 Belegverpflichtung Einbringungsgverpflichung 36

16 Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt - Mögliche Schwerpunktfächer und Belegverpflichtungen
Beispiel 1 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Beispiel 2 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch P5 Englisch P4 Mathematik Chemie P1 Biologie P2 Geschichte P3 Deutsch Englisch P4 Mathematik P2 Physik P1 Chemie P3/Inf. Erdkunde P5 Musik Sport Seminarfach Erdkunde Religion Politik-Wirtschaft Kunst Geschichte 2 - 2 Sport Seminarfach Religion / WN Politik-Wirtschaft P1 und P2 bezeichnen die beiden ersten Prüfungsfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Die Schule legt P2 fest. Die Schule legt P3 fest, das ebenfalls auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird, aber – bis auf das 4. Halbjahr – nur in einfacher Wertung in die Gesamtqualifikation eingeht. Der Schüler muss die Prüfungsfächer so wählen, dass mindestens 2 (rote) Kernfächer Prüfungsfächer sind. Beispiel 1: mit Religion/Philosophie als Prüfungsfach, führt zur geringsten Stundenzahl für die Schüler, da Religion/Philosophie auch sonst 4 Halbjahre lang 2stündig als Ergänzungsfach hätte belegt werden müssen. Beispiel 2: mit Erdkunde als Prüfungsfach, führt zur höchsten Stundenzahl für die Schüler, da mit Erdkunde ansonsten keine Belegungsverpflichtungen zu erfüllen sind. Anzahl der Pflichthalbjahre 42 Belegverpflichtung Einbringungsverpflichtung 32 Anzahl der Pflichthalbjahre 42 Belegverpflichtung Einbringungsverpflichtung 34

17 Beispiel 2 (geht nicht, da dann 38 HjE eingebracht werden)
Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt - Mögliche Schwerpunktfächer und Belegverpflichtungen Beispiel 1 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Deutsch P2 Französisch Mathematik P4 Biologie P5 Geschichte P1 Politik-Wirtschaft P3 Fächer Std in Jg 11 u. 12 Beispiel 2 (geht nicht, da dann 38 HjE eingebracht werden) Deutsch Englisch P3 Mathematik P4 Biologie Geschichte P1 Erdkunde P2 Sport Seminarfach WN Musik Politik-Wirtschaft Englisch Sport P5 Seminarfach Religion / WN Kunst Politik-Wirtschaft Chemie Anmerkungen: P1 und P2 bezeichnen die beiden ersten Prüfungsfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. P3 wird ebenfalls auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird, geht aber – bis auf das 4. Halbjahr – nur in einfacher Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Bei diesem Schwerpunkt ist P3 automatisch das 2. Schwerpunktfach; P2 muss Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder Naturwissenschaft sein. Im Beispiel 1) hat die Schule Deutsch, im Beispiel 2 eine fortgeführte Fremdsprache als P2 festgelegt. Dass beim Beispiel 2) das 2. Schwerpunktfach eine fortgeführte Fremdsprache sein muss, ergibt sich aus der Tatsache, dass eine neu begonnene Fremdsprache nicht auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden kann. Der Schüler muss die Prüfungsfächer so wählen, dass mindestens 2 (rote) Kernfächer Prüfungsfächer sind. Anzahl der Pflichthalbjahre 42 Belegverpflichtung Einbringungsverpflichtung 32 Anzahl der Pflichthalbjahre 40 Belegverpflichtung Einbringungsverpflichtung 36

18 Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation 2019
32-36 HjE, darunter 5 Prüfungsfächer mit je 4 HjE Schwerpunkte sprachl. 4 2 +2 32 0-4 32-36 naturw. 4 2 +2 32 0-4 32-36 gesellsch 4 (2) 2 +2 32 0-4 32-36 Deutsch Fremdsprache 1)2) Politik-Wirtschaft Religion/WN/Philosophie 5) Prüfungsfach aus B 9) Mathematik Naturwissenschaft 1) Seminarfach 7) Geschichte Kunst/Musik4) weitere Fremdsprache 1)3) weitere Naturwissenschaft 1)6) weitere Fremdspr./Naturw. 8) Summe der HjE Ggf. bis zu 4 weitere HjE (z.B. PrüF Ek, Ku, SP) HjE insgesamt

19 32-36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1)
Leistungsvoraussetzungen ÄNDERN! für die Zulassung zur Abiturprüfung und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 32-36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Punkten 1) davon 12 HjE in zweifacher Wertung, - darunter mindestens 9 HjE mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung,ÄNDERN! dabei mindestens 3 Prüfungsfächer, darunter mindestens P1, P2 oder P3, mit mindestens Punkten in einfacher Wertung davon HjE in einfacher Wertung, - darunter mindestens 20HjE mit mindestens je 5 Punkten 2-fach P1 P2 4-fach P4 P3 P5 2-fach 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung

20

21 Tutoren Aufgaben Krankmeldung Kurssprecher

22 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife Voraussetzungen:
► je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach in zweifacher Wertung zusammen mindestes 40 Punkte Halbjahresergebnisse mit mindestens je 10 Punkten ►11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte mindestens 6 Halbjahresergebnisse vierstündiger und höchstens 5 Halbjahresergebnisse zweistündiger Fächer Halbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten Einbringungsverpflichtungen: - Deutsch (2) - eine Fremdsprache (2) 1) - Geschichte oder anderes B-Fach, wenn Prüfungsfach (2) - Mathematik (2) - eine Naturwissenschaft (2) 1) Weitere Bedingungen: ► sämtliche Halbjahresergebnisse in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren belegt und bewertet ► in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse ► kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis ► keine themengleichen Halbjahresergebnisse ► P3-Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen berücksichtigt werden Die Fachhochschulreife wird erlangt nach einem mindestens einjährigen berufs- bezogenen Praktikum (oder FSJ) oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.


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