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Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz

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Präsentation zum Thema: "Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz
Informationsmodul für Personalberater Eine Dienstleistung des GAV Personalverleih

2 Anleitung Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Liebe Personalberaterin, Lieber Personalberater Dieses Informationsmodul wurde auf vielseitigen Wunsch speziell für Sie konzipiert. Sie erfahren in kurzer Zeit Grundlegendes zum wichtigen Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Wissenswertes zu einzelnen Einsatzbranchen. Mit Hilfe des linken Navigationsbereichs erreichen Sie schnell das Gesuchte. Wir wünschen Ihnen spannende und wissenswerte Minuten! Ihre Anregungen sind uns jederzeit willkommen! Christine Michel Irène Righetti

3 Einführung Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz im Personalverleih
Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Einführung Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz im Personalverleih

4 Einführung Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Durch die Konstellation des Personalverleihs (Dreieckverhältnis) wird die Arbeitssicherheit vom Verleiher (Arbeitgeber) oft vernachlässigt. Ist es doch eine grosse Herausforderung, eine sichere Arbeitsumgebung seinen temporären Mitarbeitern zu gewährleisten. Durch die Beachtung der wichtigsten Grundregeln können hohe zukünftige Kosten und viel Leid vermieden werden.

5 Dreieckverhältnis Einsatzbetrieb Auftrag Arbeitsort Arbeitgeber
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Auftrag Arbeitsort Arbeitgeber (Verleiher) Arbeitnehmer (Temporär) Arbeitsvertrag

6 Wissen Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks
FAQ Wissen

7 Wissenswertes Weshalb ist Arbeitssicherheit wichtig?
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Weshalb ist Arbeitssicherheit wichtig? Jährlich betroffene Arbeitnehmende in der Schweiz: Berufsunfälle: 250’000 Die Kosten tragen der Unfallversicherer und der Arbeitgeber Berufsbedingte Beschwerden des Bewegungsapparates: 670’000 Die Kosten tragen der Unfallversicherer, der Krankentaggeldversicherer und der Arbeitgeber Stress 1’300’000 Die Kosten tragen der Krankentaggeldversicherer und der Arbeitgeber die neueste Stressstudie vom seco finden Sie hier

8 Wissenswertes Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat die Kosten der psychischen Probleme für die Schweizer Wirtschaft beziffert. Durch Produktivitätsverlust, Gesundheitsvorsorge und soziale Abgaben entstehen jährliche Kosten von CHF 19'000'000'000. Dies entspricht 3,2% des BIP (Bruttoinlandprodukt)

9 suva Klasse 70C a Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ In dieser Klasse sind alle temporär Arbeitende, welche im Gewerbe, Bau oder in der Industrie arbeiten, Unfall versichert. Art. 66 Abs. 1 lit. o UVG Auf 1’000 Versicherte verunfallen jährlich 229 Menschen. Dies entspricht 23% der Versicherten. Quelle: suva

10 Kostenfolge für den Verleiher
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ 718’000 Quelle: suva

11 Fragen Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Um die Fragen zu beantworten, klicken Sie bitte auf die korrekte Auswahl (Schaltfläche). Beispiel: Der Arbeitgeber der temporären MitarbeiterInnen ist immer der Verleihbetrieb. richtig falsch Info: Ein Klick auf den weissen Hintergrund bringt Sie zur nächsten Frage.

12 Fragen Wissenswertes Die Kosten der Berufsunfälle tragen die …
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! Die Kosten der Berufsunfälle tragen die … Krankentaggeldversicherer Unfallversicherer (suva) Arbeitgeber Die Kosten der stressverursachten Krankheiten tragen die … Krankentaggeldversicherer Unfallversicherer (suva) Arbeitgeber Die Kosten der Berufskrankheiten tragen die … Krankentaggeldversicherer Unfallversicherer (suva) Arbeitgeber

13 der Lohnsummenausgleich
Fragen Wissenswertes Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Die OECD hat die jährlichen Kosten, verursacht durch Produktivitätsverlust, Gesundheitsvorsorge u. soziale Abgaben auf CHF 19’000’000’000 beziffert. Dies entspricht: 1% des BIP 2,3% des BIP 3,2% des BIP In der suva Klasse 70C a sind Temporäre folgender Branchen versichert: Industrie Bau Gewerbe Die höchsten Kostenfolgen nach einem Unfall für den Verleiher sind: der Lohnsummenausgleich die Sozialleistungen die indirekten Kosten

14 Rechtliche Aspekte Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen
EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Rechtliche Aspekte

15 Grundsätzlich gilt: Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass all seine Mitarbeiter Berufsunfall und Nichtberufsunfall versichert sind. Gesundheitsschutz Art. 6, Abs. 1 ArG (Arbeitsgesetz) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. Link zum Artikel

16 Pflicht des Arbeitnehmers
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Gesundheitsschutz Art. 6, Abs. 3 ArG (Arbeitsgesetz) Für den Gesundheitsschutz hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zur Mitwirkung heranzuziehen. Diese sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz zu unterstützen. Link zum Artikel

17 Unfallverhütung Betriebe in der Schweiz
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Betriebe in der Schweiz Art. 81, Abs. 1 UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten gelten für alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen. Link zum Artikel

18 Arbeitssicherheit Temporärarbeit
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Temporärarbeit Art. 10 VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeitskräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Arbeitssicherheit gegenüber diesen die gleichen Pflichten wie gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. Link zum Artikel

19 Gesundheitsvorsorge Personalverleih
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Personalverleih Art. 9 ArGV 3 (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) Der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Arbeitskräfte beschäftigt, die er von einem anderen Arbeitgeber ausleiht, hat hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge gegenüber diesen die gleichen Pflichten wie gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. Link zum Artikel Zu diesen beiden Artikeln wurden auch Wegleitungen erstellt (auf EKAS-Seite zu finden)

20 Schutz der Persönlichkeit
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers Art. 328 OR (Obligationenrecht) Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen. Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Link zum Artikel Schutz der Persönlichkeit des AN Art. 328 OR auch Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen, insbesondere nicht sexuell belästigt wird.

21 Pflicht des Bewilligungsträgers
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Arbeitssicherheit Art. 26 GAV Personalverleih Bewilligungsinhaber für den Arbeitsverleih haben der Vollzugskommission gegenüber die Einhaltung der relevanten EKAS-Richtlinie nachzuweisen. Die Arbeitsverleiher haben die Personal-beratenden und die Arbeitnehmenden be- züglich Arbeitssicherheit zu instruieren und bestätigen das auf dem Einsatzvertrag. Die Vertragspartner definieren Lernziele und Unterrichtseinheiten für die Grundinstruktion. Die Einsatzbetriebe sind gemäss Verordnung über die Unfallverhütung verantwortlich für die Zurverfügungstellung einer Sicherheitsgrundausrüstung und für die ergänzenden Schutzmassnahmen und –instruktionen, die entsprechenden Schutzanzüge, das Ein- halten der Schutzvorschriften (Asbest-sanierung/Wasser-, Schlamm-, Untertagarbeiten etc.) und das Melden und die Entschädigung der Verleihbetriebe für die entsprech- enden Zuschläge.

22 EKAS Wegleitung Link zum Download Einführung Wissen Recht
Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Link zum Download

23 Rechte der temporären Arbeitskraft
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Der Arbeitgeber muss insbesondere: zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind die Arbeitnehmenden bei der Arbeitssicherheit zur Mitwirkung heranziehen Sie bei Stellenantritt über die auftretenden Gefahren informieren und bezüglich der Massnahmen zu deren Verhütung anleiten Ihnen wenn nötig eine zumutbare persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzbekleidung usw.) in seinem Unternehmen die zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten notwendigen Massnahmen treffen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder deren Vertretung in allen Fragen der Arbeitssicherheit das Mitspracherecht gewähren

24 Pflichten der temporären Arbeitskraft
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Die Arbeitnehmer müssen namentlich: den Arbeitgeber in der Durchführung der AS unterstützen die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitssicherheit befolgen die allgemein anerkannten Sicherheitsregeln berücksichtigen Ihre persönliche Schutzausrüstungen (PSA) benützen und die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen einen Mangel, der die Arbeitssicherheit beeinträchtigt, sofort beseitigen oder - sofern dies nicht möglich ist - dem Arbeitgeber melden Es ist Ihnen untersagt, die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen zu beeinträchtigen und sich in einen Zustand zu versetzen, in dem Sie sich selbst oder andere gefährden (Alkohol, Drogen usw.)

25 der Personalverleiher
Fragen Recht Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! Der Gesundheitsschutz der temporären Mitarbeitern sind u.a. in folgenden Gesetzen geregelt: Arbeitsgesetz Personenrecht Obligationenrecht Für den Schutz der Gesundheit der temporären Mitarbeiter ist laut Gesetz verantwortlich … der Temporäre der Einsatzbetrieb der Personalverleiher Art. 10 der Verordnung über die Unfallverhütung befasst sich mit: den Arbeitnehmern dem Einsatzbetrieb der Temporärarbeit

26 Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Einsatzbranchen Spezialitäten der wichtigsten Einsatzbranchen (Bauhauptgewerbe, Gebäudehülle, weitere wie Reinigungsbranche, Gastro, Medical, etc. werden folgen)

27 Bauhauptgewerbe Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) engagiert sich mit den Sozialpartnern seit vielen Jahren für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Das Kredo des SBV lautet: Wer als Arbeitgeber seine Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnimmt, steht auf der Gewinnerseite. Nicht nur erfüllt er die gesetzlichen Vorgaben, auch investiert er in reibungslose Betriebsabläufe und minimiert das Risiko von unerwarteten Zwischenfällen mit möglichen Folgen wie Sach- und Personenschäden, Betriebsunterbrüche, Haftpflichtforderungen oder gar Strafuntersuchungen.

28 SBV Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Basierend auf Art. 51 VUV nimmt der SBV den Leistungsauftrag der BfA (eine Fachorganisation der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) und der suva war. Auf der Homepage finden Sie viele nützliche Tipps, sogar für die Arbeit auf dem Bau unter extremen Temperaturen. Link zur Homepage

29 Sicherheitsparcours Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Damit Ihre Mitarbeiter die wichtigsten Verhaltensregeln life erleben können, stehen Sicherheitsparcours zu Verfügung. Z.B. der Sicherheitsparcour “stolpern, stürzen, abstürzen”. In zwei Stunden das Allerwichtigste: Motivation zu sicherem Verhalten. Persönliche Schutzausrüstung. Arbeiten in der Höhe Fassadengerüste Link

30 Sicherheit auf der Baustelle
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ „sicuro“ steht für eine von der EKAS genehmigte Branchen- lösung „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Bauhauptgewerbe“. „sicuro“ behandelt alle von der Trägerschaft unterstützten Massnahmen für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Sicuro

31 Unterstützung durch suva
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Die suva hat äusserst wichtige branchenspezifische Verhaltensregeln zusammengestellt. Diese sollten jedem Mitarbeiter, der in die entsprechende Branche eingesetzt wird, bekannt sein. Lebenswichtige Regeln Sapros, die Internetplattform für Sicherheitsprodukte Hier geht es zum Link

32 Tödliche Berufsunfälle
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ

33 Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben riskiert!
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben riskiert!

34 Die Sicherheitscharta
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Vision 250 Leben In der Schweiz verunfallen jedes Jahr rund 250‘000 Menschen bei der Arbeit. Davon sind 181'500 Personen Versicherte der Suva. Es trifft jeden fünften Bauarbeiter, jeden vierten Gerüstbauer und jeden dritten Forstarbeiter. «Vision 250 Leben» heisst die Antwort der Suva auf diese hohe Anzahl schwerer Arbeitsunfälle. Ziel ist, in den nächsten zehn Jahren 250 Berufsunfälle mit Todesfolge und ebenso viele schwere Invaliditätsfälle zu verhindern. Die «Lebenswichtigen Regeln» stehen dabei im Mittelpunkt. Link Sicherheitscharta

35 Stop sagen dürfen Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Die lebenswichtigen Regeln bilden die Grundlage für den Ausspruch STOP bei ernsthafter Gefahr. Den Mut zu haben, STOP zu sagen ist nicht immer einfach. Die suva hat spezielle Lernprogramme entwickelt, damit Ihre Mitarbeiter trainieren können. Hier geht es zu den Lernprogrammen

36 Fragen Bauhauptgewerbe
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! Welche Organisation setzt sich speziell für die Arbeitssicherheit im Bauhauptgewerbe ein? sicuro Cleantech Medical Cluster Die Sicherheitscharta wurde u.a. von folgenden Vertretern unterzeichnet: suva Planer Arbeitgeberverbände Wieviele schwere Unfälle und Invaliditätsfälle will die Sicherheitscharta innerhalb 10 Jahren vermeiden? 55 250 125

37 Gebäudehülle Schweiz Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Gebäudehülle Schweiz führt regelmässig für die Temporärarbeitende angepasste Grundkurse durch. Die Kurskosten werden vor der ersten Einsatzstunde vom Sozialfonds temptraining übernommen. Dies gilt für alle Arbeitssicherheitskurse!

38 Gebäudehülle Schweiz Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ PSAgA / Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Arbeitnehmer die im Unterhalt tätig sind und nicht den Kollektivschutz wie Gerüst usw. benutzen können, müssen einen Kurs PSAgA vorweisen. Diesbezüglich ist es wünschenswert, dass solche Arbeitnehmer schon mit der Ausbildung im Einsatzbetrieb erscheinen. Dies stellt natürlich einen klaren Mehrwert dar für alle Beteiligten. Nähere Kursinformationen auf: Link zu den Schulungsinformationen

39 Gebäudehülle Schweiz PSA / Persönliche Schutzausrüstung
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ PSA / Persönliche Schutzausrüstung Entgegen dem Gesetzestext, stellen mittlerweile viele Personalverleiher den Arbeitnehmern die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. die notwendigen Arbeitsmittel sind: Schutzhelm Schutzbrille Gehörschutzmittel Schutzschuhe Schutzhandschuhe Schutzkleidung

40 Verbots-, Gebots-, Warnzeichen
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ In diesem Abschnitt lernen Sie verschiedene Zeichen kennen. Erstmal sind nur die Zeichen sichtbar. Mit einem Klick auf das Zeichen können Sie die Bedeutung des Zeichens lesen, resp. kontrollieren, ob Sie es korrekt interpretiert haben. Beispiel: Für Fussgänger verboten

41 13 Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern Rauchen verboten Für Fussgänger verboten Mitfahren auf Flurförderzeugen verboten Trinken und Essen verboten Zutritt für Unbefugte verboten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

42 13 Verbotszeichen Mit Wasser löschen verboten
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Mit Wasser löschen verboten Blättern von Plattenmaterialien verboten Kein Trinkwasser Für Flurförderzeuge verboten Berühren verboten Personenbeförderung verboten

43 14 Gebotszeichen Augenschutz benutzen Gehörschutzmittel tragen
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Augenschutz benutzen Gehörschutzmittel tragen Schutzhelm benutzen Seitlich vom Transportwagen stehen Hände waschen Schutzhandschuhe benutzen Schutzschuhe benutzen

44 14 Gebotszeichen Schuhe mit Profilsohle tragen Atemschutz benutzen
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Schuhe mit Profilsohle tragen Atemschutz benutzen Schutzkleidung benutzen Gesichtsschutzschild benutzen Auffanggurt benutzen Übergang benutzen Vor Arbeiten freischalten

45 17 Warnzeichen Warnung vor giftigen Stoffen
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Warnung vor giftigen Stoffen Warnung vor feuergefährlichen Stoffen Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen Warnung vor ätzenden Stoffen Warnung vor Biogefährdung Warnung vor Stolpergefahr

46 17 Warnzeichen Warnung vor Rutschgefahr Warnung vor Einzugsstellen
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Warnung vor Rutschgefahr Warnung vor Einzugsstellen Warnung vor heisser Oberfläche Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung Warnung vor dem Betreten von Walzen oder Rollen Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre

47 17 Warnzeichen Warnung vor Quetschgefahr Warnung vor Absturzgefahr
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Warnung vor Quetschgefahr Warnung vor Absturzgefahr Warnung vor Handverletzungen Warnung vor Flurförderzeugen Warnung vor Gasflaschen

48 Fragen zu den Zeichen Dieses Zeichen bedeutet:
Einführung Einsatz- branchen Bauhaupt- gewerbe Gebäude- hülle Gebot, Warnung EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Dieses Zeichen bedeutet: Hände waschen Hände pflegen Schutzhandschuhe tragen Dieses Zeichen bedeutet: Frostgefahr Warnung vor Einzugsstellen Warnung vor Schneebällen Dieses Zeichen bedeutet: Wegnehmen verboten Aufheben verboten Berühren verboten Dieses Zeichen bedeutet: Warnung vor Stolpergefahr Sprunggefahr Warnung vor Ohnmacht

49 Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ EKAS-Tools Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

50 EKAS-Tools Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Spezielle Präventionsinstrumente für den Personalverleih wurden von der EKAS zusammen mit dem Branchenverband swissstaffing, den Durchführungsorganen (Kantone, Seco, Suva) sowie Versicherer und Sozialpartner entwickelt. Hier geht es zu den detaillierten Informationen Wie Sie lesen konnten, wurden für alle Beteiligten im Personal- verleih Instrumente entwickelt.

51 Handling Sicherheitspass
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Der persönliche Sicherheitspass richtet sich an temporäre Arbeits- kräfte. Er ist ihr Eigentum. Der Sicherheitspass soll die Chancen der temporären Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Darin werden eingetragen: Personalien der temporären Arbeitskraft Einsatzgebundene Instruktionen Nicht einsatzgebundene Instruktionen

52 Fragen EKAS Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! Die eidgenössische Kommission für Arbeitssicherheit ist die … EKAS Eidg. AS AS / GS Das Anforderungsprofil wurde für folgende Personen entwickelt: Verleihbetrieb Temporärmitarbeiter Einsatzbetrieb Das Qualifikationsprofil wurde für folgende Personen entwickelt: Temporärmitarbeiter Einsatzbetrieb Verleihbetrieb Der Sicherheitspass wurde für folgende Personen entwickelt: Einsatzbetrieb Temporärmitarbeiter Verleihbetrieb

53 Fragen EKAS Tools Der Sicherheitspass ist Eigentum vom:
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Achtung: mehrere Antworten möglich! Der Sicherheitspass ist Eigentum vom: Einsatzbetrieb Temporären Mitarbeiter Verleihbetrieb Darin werden folgende Kurse und Instruktionen eingetragen: einsatzgebundene Freitzeit- nicht einsatzgebundene Wer ist berechtigt, die absolvierten Instruktionen einzutragen? Temporärmitarbeiter Personalberater Ausbildungsinstitution Der Sicherheitspass wurde für folgende Personen entwickelt: Einsatzbetrieb Temporärmitarbeiter Verleihbetrieb

54 weitere wertvolle Hyperlinks
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ weitere wertvolle Hyperlinks

55 Film ab … Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Die suva hat einige sehr aussagekräftige Filme zum Thema Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz gedreht. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und klicken Sie hier...

56 Arbeitssicherheitskurse
Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Der Sozialfonds temptraining übernimmt die Kurskosten vor der ersten Einsatzstunde. Hier gelangen Sie zum temptraining Prozess

57 FAQ Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ Auf dieser Seite werden zukünftig die Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen.

58 Vielen Dank! Einführung Wissen Recht Einsatz- branchen EKAS-Tools Hyperlinks FAQ … dass Sie sich mit dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der verliehenen Personen auseinandergesetzt haben. Dieses Modul erhebt in keiner Art und Weise den Anspruch an Vollständigkeit. Damit wir dieses Informationsmodul weiter ausbauen und vervollständigen können, sind uns Ihre Anregungen, Hinweise, Fragen, … jederzeit willkommen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Christine Michel Irène Righetti


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