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Informationsveranstaltung „Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag“

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltung „Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag“"—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung „Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag“

2 Die ZVK – Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung
Hauptsitz Karlsruhe Zweigstelle Stuttgart Daxlander Str. 74 76185 Karlsruhe (0721) Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart (0711) Hinweis auf: Renten-Förderrechner Eintrag ins Newslettersystem der ZVK ggf.: eigene Nummer Servicetelefon Homepage: (mit Renten-Förderrechner)

3 Allgemeines über die ZVK
Zweitgrößte kommunale Zusatz-versorgungskasse der Bundesrepublik Betriebliche Altersversorgung für über Versicherte und Rentenleistungen von ca. 650 Mio. Mehr als 65 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung

4 Versicherungen unter dem Dach der ZVK
ZVK als betriebliche Altersversorgung + Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung (Gruppen-) Versicherungsvertrag zwischen ZVK und Versicherungsnehmer Unabhängig von der weiteren Entwicklung in der Pflichtversicherung Abrechnungs-verband I Abrechnungs-verband II Umlage + Zusatzbeitrag Kapital-deckung Kapitaldeckung staatliche Förderung

5 Systematik der Finanzierung – Abrechnungsverband I
Sanierungsgeld Arbeitgeberanteil 5,35 % Arbeitnehmeranteil 0,15 % Umlage Die Informationen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht in dieser Präsentation sind unverbindlich.

6 Versteuerung der Umlagen (bis 31.12.2007)
Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % bis 1.073,76 € im Jahr (89,48 € monatlich) vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell versteuert (Zahlung aus dem Netto-Entgelt)

7 Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007
Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen für Zahlungen an eine umlagefinanzierte Pensionskasse nur im 1. Dienstverhältnis bei Arbeitgeberwechsel kann jeder Arbeitgeber den Jahresfreibetrag (derzeit 636 €) voll ausschöpfen gilt auch bei teilweiser Beschäftigung während eines Kalenderjahrs Schrittweiser Übergang in die teilweise nachgelagerte Besteuerung für die Leistungen aus der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung

8 Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007
Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E ab bis zu 1 % der Beitragsbemessungs-grenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) ab bis zu 2 % ab bis zu 3 % ab bis zu 4 % 636 € 1.272 € 1.908 € 2.544 €

9 Änderungen durch das Jahressteuergesetz (ab 01.01.2008)
Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % Neu ab : Umlagen bis 636 € / Jahr steuerfrei* bis 1.073,76 € im Jahr vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern * Steuerfreie Beiträge des Arbeitgebers in die Pflichtversicherung bzw. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind anzurechnen. bis 1.073,76 € im Jahr vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell versteuert

10 Beispiel zur Versteuerung der Umlage (Vergleich 2007 / 2008)
zv-pflichtiges Jahresentgelt = € Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.140 € 2007 2008 --- steuerfrei (AG) 636,00 € 1.073,76 € pauschal (AG) 1.066,24 € individuell (AN) 430,24 € 60 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % 60 € individuell (AN)

11 Auf einen Blick: Steuerliche Vorteile durch das Jahressteuergesetz
Jahresentgelt Nur Arbeitnehmer profitiert durch das Jahressteuergesetz VERLAGERUNG Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren anteilig ab ~ € bis ~ € Nur Arbeitgeber nutzt die Ersparnisse des Jahressteuergesetzes -> Entspricht AG-Umlage (5,35 %) von ,76 € (89,48 € mtl.), die vom AG wie bisher pauschal zu versteuern ist

12 Zusammenwirken von Jahressteuergesetz / Zusatzbeitrag

13 Zusatzbeitrag – zeitliche Entwicklung
Juli 2007 Gutachten Büro Heubeck: Berechnung möglicher Entlastungen durch das Jahressteuergesetz danach könnte Zusatzbeitrag zwischen 0,22 % und 0,4 % betragen weitgehend kostenneutraler Zusatzbeitrag: 0,22 % Beschluss Bundestag: Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlagen sind ab : bis zu einem Schwellenwert von 100 € monatlich teilweise darüber hinaus voll sozialversicherungs-pflichtig. Beschluss Zusatzbeitrag: Erneute Berechnung Büro Heubeck unter Berücksichtigung aktueller Rechtslage: Bestätigung der Ergebnisse vom Juli 2007 Beschluss Verwaltungsausschuss: Zusatzbeitrag ab : 0,22 % (unteres Belastungsspektrum)

14 Erhebung eines Zusatzbeitrags ab 01.01.2008
Aufbau eines Kapitalstocks mit zusätzlichen kollektiven Zahlungen sukzessive Kapitalisierung keine Erhöhung der Anwartschaften (keine Extra-Versorgungspunkte!) Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Umlage

15 E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E
Sie erinnern sich? Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E ab bis zu 1 % der Beitragsbemessungs-grenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) ab bis zu 2 % ab bis zu 3 % ab bis zu 4 % 636 € 1.272 € 1.908 € 2.544 €

16 Stufenweise Anpassung des Zusatzbeitrags
ausgerichtet an den Entlastungen durch das Jahressteuergesetz und vorbehaltlich der Festsetzung im jeweiligen Wirtschaftsplan ab 0,22 % ab 0,40 % ab 0,54 % ab 0,65 %

17 Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Zusatzbeitrag)
zv-pflichtiges Jahresentgelt = € Zusatzbeitrag = € x 0,22 % = 88 € Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.140 € 2008 steuerfrei (AG) (636 € - 88 €) = 548 € pauschal (AG) 1.073,76 € individuell (AN) 518,24 € 60 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell (AN) 60 €

18 Zusammenwirken von Jahressteuergesetz / Zusatzbeitrag / Entgeltumwandlung

19 Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf die Steuerfreiheit der Umlagen
der für eine Entgeltumwandlung (EU) genutzten Entgeltbestandteile bis zu einem jährlichen Grenzbetrag i.H.v € ( € für ab dem vereinbarte Entgeltumwandlungen) Rechtslage bis STEUERFREIHEIT der für eine Entgeltumwandlung (EU) genutzten Entgeltbestandteile bis zu einem jährlichen Grenzbetrag i.H.v € ( € für ab dem vereinbarte Entgeltumwandlungen) Rechtslage ab ABER Anrechnung der steuerfreien Entgeltbestandteile der EU auf den Steuerfreibeitrag der Umlagezahlungen Zusatzbeitrag: VORRANG der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit Verminderung des förderfähigen Höchstbetrages, der im Rahmen der EU steuer- und sozial-abgabenfrei umgewandelt werden kann

20 Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Entgeltumwandlung)
zv-pflichtiges Jahresentgelt = € Zusatzbeitrag ( € x 0,22 %) = € Entgeltumwandlung im Jahr = € Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.140 € 2007 2008 --- steuerfrei (AG) (636 € - 88 € €)= 0 € 1.073,76 € pauschal (AG) 1.066,24 € individuell (AN) 60 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % 60 € individuell (AN)

21 Fazit Entgelt- umwandlung Zusatzbeitrag Steuerfreie Umlage
Vermindert den steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbetrag von € für eine Entgeltumwandlung Zusatzbeitrag Entgelt- umwandlung vermindert vermindert Steuerfreie Umlage

22 Auswirkungen auf die Meldungen an die ZVK

23 Verteil- / Aufzehrmodell
Aufteilung des jährlichen Steuerfreibetrages Aufzehrmodell Verteilmodell gleichmäßige „Verteilung“ des Freibetrages auf das gesamte Kalenderjahr Steuerfreistellung der Umlagen bis zur voll-ständigen „Aufzehrung“ des Freibetrags

24 Meldeverkehr (bis 31.12.2007) einschließlich Jahresabrechnung 2007:
Zeitraum BuSl Entgelt Umlage (5,5 %) 25.000,00 € 1.375,00 €

25 Meldeverkehr (ab 01.01.2008) neu:
Aufteilung der Entgeltmeldung (nach der steuerlichen Behandlung der zugrunde liegenden Umlage) Wichtig für zutreffende Besteuerung der Betriebsrente! 2. Meldung Zusatzbeitrag

26 Ermittlung der steuerfreien Umlage
Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt = € Arbeitgeber-Anteil an der Umlage (5,35 %) = ,50 € Arbeitnehmer-Anteil an der Umlage (0,15 %) = ,50 € Zusatzbeitrag (0,22 %) = ,00 € davon steuerfrei (636 € abzgl. 55 €) € (sofern keine Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, z.B. aufgrund Entgeltumwandlung, geleistet werden) davon steuerfrei (581 € abzgl. 500 €) € (wenn z.B. Beiträge in eine Entgeltumwandlung in Höhe von 500 € geleistet werden) 130 €

27 Ermittlung der steuerpflichtigen Umlage
Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt = € Arbeitgeber-Anteil an der Umlage (5,35 %) = ,50 € Arbeitnehmer-Anteil an der Umlage (0,15 %) = ,50 € Zusatzbeitrag (0,22 %) = ,00 € davon steuerfrei (636 € abzgl. 55 €) ,00 € (sofern keine Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, z.B. aufgrund Entgeltumwandlung, geleistet werden) davon steuerpflichtig ,00 € (1.337,50 € abzgl. 581 € + 37,50 € Arbeitnehmeranteil)

28 Meldeverkehr – Beispiel
Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt: ,00 € Umlage in Höhe von 5,5 % ,00 € Arbeitgeberanteil 5,35 % ,50 € davon maximal steuerfrei ,00 € Arbeitnehmeranteil 0,15 % ,50 € Zusatzbeitrag in Höhe von 0,22 % ,00 € Beispiel Berechnung steuerfreier Anteil: € : 5,5% = ,64 € steuerpflichtiger Anteil: –10.563,64 € = ,36 € Zeitraum BuSl Entgelt Umlage 14.436,36 € 794 € 10.563,64 € 581 € 25.000,00 € ---- Aufteilung Entgelt Zusatz-beitrag

29 der steuerfreien und pauschalversteuerten Umlagezahlungen
Änderungen bei der sozialversicherungs-rechtlichen Behandlung der Umlage Umlage bis 636,00 Euro S T E U E R F R E I SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT der steuerfreien und pauschalversteuerten Umlagezahlungen A B E R bis zu einem Schwellenwert von 100,00 € mit dem bisherigen Hinzurechnungsbetrag darüber hinaus individuelle Verbeitragung (in vollem Umfang)

30 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeits- entgelts bei einem niedrigen Einkommen
zv-pflichtiges Monatsentgelt 1.500,00 € Zusatzbeitrag (0,22%) ,30 € AG-Anteil an Umlage (5,35%): ,25 € davon steuerfrei ,70 € pauschalversteuert ,55 € individuell versteuert 0,00 € Rechtslage bis Rechtslage ab Hinzurechnungsbetrag (gem. § 2 Abs. 1 ArEV ) ØSumme der steuerfreien und ,70 € pauschalversteuerten Aufwendungen ,55 € 80,25 € : 5,35 x 100 = 1.500,00 € 1.500,00 € x 2,5 %= ,50 € 80,25 € ./. 13,30 € ,20 € ØBegrenzung der Pauschalverbeitragung auf ,00 € individuell zu verbeitragender Teil der Umlage entfällt Individuelle Verbeitragung entfällt Øbeitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 80,25 € : 5,35 x = ,00 € 1.500,00 € x 2,5 % = ,50 € 37,50 € - 13,30 € = ,20 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ,20 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ,20 €

31 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeits- entgelts bei einem mittleren Einkommen
zv-pflichtiges Monatsentgelt 2.500,00 € Zusatzbeitrag (0,22%) ,50 € AG-Anteil an Umlage (5,35%): ,75 € davon steuerfrei ,50 € pauschalversteuert ,25 € individuell versteuert 0,00 € Rechtslage bis Rechtslage ab Hinzurechnungsbetrag (gem. § 2 Abs. 1 ArEV ) ØSumme der steuerfreien und ,50 € pauschalversteuerten Aufwendungen + 86,25 € 89,48 € : 5,35 x 100 = 1.672,52 € 1.672,52 € x 2,5 %= ,81 € 133,75 € ./. 13,30 € ,51 € ØBegrenzung der Pauschalverbeitragung auf ,00 € individuell zu verbeitragender Teil der Umlage Individuelle Verbeitragung ,75 € 133,75 € ./. 89,48 € 44,27 € Øbeitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 100,00 € : 5,35 x = ,16 € 1.869,16 € x 2,5 % = ,73 € 46,73 € - 13,30 € = ,43 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ,78 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ,18 €

32 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bei einem gehobenen Einkommen
zv-pflichtiges Monatsentgelt 5.000,00 € Zusatzbeitrag (0,22%) ,00 € AG-Anteil an Umlage (5,35%): ,50 € davon steuerfrei ,00 € pauschalversteuert ,48 € individuell versteuert ,02 € Rechtslage bis Rechtslage ab Hinzurechnungsbetrag (gem. § 2 Abs. 1 ArEV ) ØSumme der steuerfreien und ,00 € pauschalversteuerten Aufwendungen + 89,48 € 89,48 € : 5,35 x 100 = 1.672,52 € 1.672,52 € x 2,5 %= ,81 € 131,48 € ./. 13,30 € ,51 € ØBegrenzung der Pauschalverbeitragung auf ,00 € individuell zu verbeitragender Teil der Umlage Individuelle Verbeitragung ,48 € 267,50 € ./. 89,48 € 178,02 € Øbeitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 100,00 € : 5,35 x = ,16 € 1.869,16 € x 2,5 % = ,73 € 46,73 € - 13,30 € = ,43 € Øindividuell zu versteuern und zu verbeitragen ,02 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ,53 € Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ,93 €

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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