Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Bezahlte Mitarbeit im Sport

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Bezahlte Mitarbeit im Sport"—  Präsentation transkript:

1 Bezahlte Mitarbeit im Sport
Künstlersozialversicherung: Sozialversicherungsbeitrag bei der Beauftragung selbständiger Künstler Referent: Vorname Nachname Ort,

2 Was leistet WestLotto für den Sport?
Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein-Westfalen. Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport. Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet. 2

3 Abgabepflicht für Unternehmer in der Künstlersozialversicherung
Unternehmer sind abgabepflichtig, wenn sie künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Formen der Verwertung Typische Verwerter Eigenwerbung Generalklausel

4 Künstlersozialversicherungsabgabe
Typische Verwerter (z.B.): Verlage, Theater, Orchester, Chöre, Werbeagenturen Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische Tätigkeiten sogenannte Eigenwerber: Unternehmer, die Werbung für ihr eigenes Unternehmen betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler erteilen z.B. für Design der Homepage oder Erstellung von Flyern (s. nächste Folie) Generalklausel: Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler erteilen, um deren Werke zu nutzen und damit Einnahmen zu erzielen Die Abgabepflicht entfällt, wenn ein Unternehmer nicht mehr als drei Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführt.

5 Künstlersozialversicherungsabgabe
Nicht nur gelegentliche Beauftragung von selbständigen Künstlern im Zusammenhang mit Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: für Entgeltzahlungen bis : Wenn die Beauftragung mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit in einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Ausmaß erfolgt, d.h. wenn Werbemaßnahmen laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr anfallen und entsprechende Aufträge erteilt werden. „Laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr“: z.B. täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich (LSG NRW, Beschluss v ) Bereits die jährliche Beauftragung eines Webdesigners mit der Pflege der Homepage führte danach zur Abgabepflicht! für Entgeltzahlungen ab : Die Gesamtsumme der Entgelte übersteigt im Kalenderjahr 450,00 Euro.

6 Künstlersozialversicherungsabgabe
Gilt nur für Zahlungen an natürliche Personen (auch GbR); nicht bei Zahlung an juristische Personen (z.B. GmbH) unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler Mitglied in der KSK ist Bemessungsgrundlage: Entgelt einschließlich Nebenkosten ausgenommen: steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. Reisekosten) und steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) sowie die Umsatzsteuer selbständige Meldung durch den Verein an die Künstlersozialkasse bis zum des Folgejahres Höhe: je nach aufzubringendem Beitragsvolumen jährlich schwankend: 2012: 3,9 %, 2013: 4,1 %, 2014, 2015 und 2016: 5,2 %, ab : 4,8 %

7 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Bezahlte Mitarbeit im Sport"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen