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Stellenbesetzung Personalfragen

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Präsentation zum Thema: "Stellenbesetzung Personalfragen"—  Präsentation transkript:

1 Stellenbesetzung Personalfragen
Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal -lich willkommen! Begrüssung zur AV-Stunde Vorstellen (Andere MA vorstellen) Matthias Weisenhorn, Abteilungsleiter Lehrpersonal Abteilung Lehrpersonal: 16’000 LP/SL und mehr als 10’000 Vikariatsanstellungsverhältnisse pro Jahr, Bruttolöhne jährlich, mehr als 1 Mrd. CHF, 55 MA Abteilung Lehrpersonal arbeitet eng zusammen mit den Schulgemeinden (Schulverwaltungen, Schulleitungen und Schulpflegen) Administration der kantonal entlöhnten Lehrpersonen, Schulleitungen, Vikarinnen und Vikare Verfügung Anstellung bis Lohnausrichtung und allem dazwischen Ziel: Ende Monat der richtigen Lehrperson den richtigen Lohn aufs richtige Lohnkonto überweisen

2 Tätigkeit als Lehrperson Anstellungsverhältnis Kompetenzaufteilung
Themen Lehrerstellenmarkt Tätigkeit als Lehrperson Anstellungsverhältnis Kompetenzaufteilung Stellensuche, Bewerbungen, Auswahl Anstellung, Lohn, Lohnentwicklung, Dienstjahre Rechte & Pflichten Lohnfortzahlung Beendigung Arbeitsverhältnis Organisatorisches: „Frontalunterricht“ Fragen zu den Themenblöcken: Bitte sofort stellen individuelle Fragen bitte individuell am Schluss / am Telefon / per Mail Kontaktadressen: Schluss des Handouts Unterlagen: Handout (= Powerpoint) wird nachher (?) verschickt bzw. ist im Studiweb hinterlegt

3 Tätigkeit als Vikarin oder Vikar Stellensuche Lohn Keine Stelle !?
Themen Tätigkeit als Vikarin oder Vikar Stellensuche Lohn Keine Stelle !? Adressen, Informationen Zeile nur für Quest Zeile nur für Regel

4 Unterschiedliche Betrachtungsweisen PH-Studierende
Lehrerstellenmarkt Unterschiedliche Betrachtungsweisen PH-Studierende Finde ich eine Stelle? Schulgemeinden und Volksschulamt Können wir die offenen Stellen besetzen? Nehmen genügend PH-Studierende den Schuldienst auf? Der Stellenmarkt kann aus zwei Sichten betrachtet werden Studierende: Finde ich eine Stelle? GSP & VSA: Haben wir genügend Lehrpersonen?

5 Einflussfaktoren Lehrerstellenmarkt
Allgemeine Wirtschafts- / Arbeitsmarktsituation Künftiger Bedarf Schülerzahlen; Verschiebung Schuleintritt Lehrpersonen (Pensionierungen, Fluktuation) Aktuelle Besetzung Absolventinnen und Absolventen der PH Wiedereinstieg & Zuwanderung aus anderen Kt. Emotionale und psychologische Faktoren Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf den Lehrerstellenmarkt. Der Wirtschaft ist aktuell ziemlich stabil, unklar ist es, wie es mit der Euro-Krise weitergeht. Dies schlägt sich immer auch auf den Arbeitsmarkt nieder. Die Wirtschaft ist ein nicht zu unterschätzender Faktor Zunehmender Bedarf: Schülerzahlen VZE; Verschiebung Schuleintritt + verbleibende 90 VZE (vorübergehend). Auf der Sekundarstufe ist die Schülerzahl noch auf einem Tiefstand. Der bisherige Lehrermangel aus konjunkturellen Gründen wurde nun durch strukturelle Gründe überlagert. Viele ältere Lehrpersonen gehen in den nächsten Jahren in Pension. Aktuell sind die Stellen recht gut besetzt. Wir haben weder eine grossen Überhang an suchenden Lehrkräften noch viele Stellen, die nicht mit einer adäquat ausgebildeten Lehrperson besetzt wäre (ausgenommen Kindergartenstufe) Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen an der PH steigt deutlich. Hinzu kommen weitere Studiengänge, z.B. Quereinsteiger-Ausbildung Die Zahl der wiedereinsteigenden Lehrpersonen ist leicht zunehmend. Und dank dem neuen Lohnsystem ist der Kanton Zürich bezüglich Lohn wieder attraktiv geworden. Es ist eine Tatsache, dass je grösser der Lehrermangel ist, desto weniger Abgänger/innen nehmen direkt nach dem Studium den Schuldienst auf – und umgekehrt. Und wenn sich ein Lehrermangel abzeichnet, kündigen viel mehr LP. Hier kann man keine eigentliche Tendenz festschreiben. Notiz anpassen: Einschätzung aktualisieren

6 Indikatoren Lehrerstellenmarkt
Stellenbörse Volksschulamt Stellenbesetzung im Vikariatsdienst Rückmeldungen aus dem Schulfeld Entwicklung Arbeitslosenzahlen Tageszeitungen Erfahrung Welche weitere Indikatoren gibt es, aufgrund denen wir auf einen Lehrermangel schliessen können. Wir werten die offenen Stellen unsere Stellenbörse aus. Damit können wir erkennen, welche Tendenz das ganze nimmt. Derzeit eher leicht abnehmen. Im Vikariatsdienst ist es inzwischen wieder etwas einfacher geworden, offene Stellen zu besetzen. Die Rückmeldungen aus dem Schulfeld weisen ebenfalls auf solche Tendenzen. Wir verfolgen auch die Entwicklung der Arbeitlosenzahlen der Lehrpersonen. Dies sind stabil bzw. leicht steigend. Die Entwicklung der Stelleninserate in der Tageszeitung verrät ebenfalls den Zustand des Lehrerstellenmarktes. Je mehr Inserate in der Tageszeitung erscheinen, desto grösser ist der Lehrermangel Schliesslich ist die langjährige Erfahrung auch ein gutes Messinstrument.

7 Lehrerstellenmarkt: Differenzierte Betrachtung nach Schulstufe
Prognose fürs 2017 Lehrerstellenmarkt: Differenzierte Betrachtung nach Schulstufe Prognose 2017 Kindergartenstufe: Leichter Lehrermangel Unterstufe: Ausgeglichen Mittelstufe: Ausgeglichen Empfehlung des Volksschulamtes Flexibilität (Schulort, Pensum, Schulstufe) Geduld, Geduld, Geduld … Jahreszahl und Stufe sowie Notizen anpassen Der Lehrermangel muss man differenziert anschauen (nach Schulstufe) Unsere Prognose: KGst: Nur noch leichter Lehrermangel wegen Zunahme der SuS feststellbar. Ust: ziemlich ausgeglichen. Hier ist sicherlich schwieriger, eine Stelle zu finden – aber sicherlich auch nicht unmöglich Mst: ausgeglichen - leichter Lehrermangel. Hier sind die Chancen grösser, eine Stelle zu finden Sst: leichter Überfluss - ausgeglichen Empfehlung VSA: Sie finden eine Stelle, wenn sie wollen, flexibel sind (Stufe, Ort, Umfang) Geduld haben (d.h. nicht bereits im März, sondern erst im Juni) Quest-Studierende: Sie stehen in Konkurrenz zu anderen Bewerbenden. Deshalb müssen Sie sich bei der Stellensuche anstrengen. Die offenen Stellen werden Ihnen nicht auf dem Silbertablett präsentiert. Sie selber sind verantwortlich, auf den Sommer 2017 eine Stelle zu finden. Als Quest-Einsteigenden haben bei den meisten Gemeinden und Schulen einen gewissen Bonus. Dies ist aber ein kritischer: Sie müssen auch zeigen, dass Sie diesen Vorschusslorbeeren auch gerecht werden. Das VSA unterstützt bei Bedarf diesen Prozess. Auch hier gilt: Sie können nicht die Hände in den Schoss legen. Zeile nur für Quest

8 Tätigkeit als Lehrperson

9 Öffentlich-rechtl. Anstellungsverhältnis
Eigene Rechtsgrundlagen Lehrpersonalgesetz (LPG), Lehrpersonalverordnung (LPVO) Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG) Personalgesetz (PG), Personalverordnung (PVO), Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO) Obligationenrecht (OR) hat keine Wirkung Lehrpersonalgesetz, kurz LPG Gesetzliche Grundlage, speziell für die Lehrpersonen inkl. SHP, SL und Vi Anlehnung an Personalgesetz, kurz PG Regelt die Personalfragen für das gesamte kantonale Personal, Sachbearbeitende im Steueramt, Kapo, Architekten in der Baudirektion bis zu den Volksschullehrpersonen LPG-PG Besteht im LPG keine besondere Regelung, gilt das PG Bsp. Bezahlter Urlaub für familiäre Ereignisse, wie eigene Heirat, Geburt eines Kindes etc. (§ 85 ff. PG) LPG ist seit Oktober 2000 in Kraft Das OR kommt nicht zum Zug. Es gibt in öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlage auch keine Lücke, bei denen man auf ein anderes Gesetz zurückgreifen müsste.

10 Detaillierte Regelungen in vielen Belangen (ersetzt faktisch GAV)
Besonderheiten Detaillierte Regelungen in vielen Belangen (ersetzt faktisch GAV) Anstellungsverfügung (kein Anstellungsvertrag) Lohnsystem Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall Kündigungsschutz Grundsätzlich unbefristet Geregelt sind z.B. der 13. Monatslohn, Urlaubsbedingungen für familiäre Angelegenheiten, Spesenregelung Kein Anstellungsvertrag, sondern Verfügung (typisch für öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis) Keine Unterschrift seitens LP; Zustimmung durch LP (kann auch stillschweigend erfolgen) Lohnsystem ist relativ stark reglementiert Vorteile: Man muss nicht über die Lohneinstufung verhandeln. Nachteile: Wir können nicht auf die Marktsituation reagieren. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist grosszügig geregelt. Der Kündigungsschutz ist sicherlich ausgeprägter als in der Privatwirtschaft. Für eine Kündigung braucht es einen sachlich zureichenden Grund (also nicht nur den Ausschluss der missbräuchlichen Kündigung) Abfindung bei unverschuldeten Entlassung für ältere und langjährige MA von 1 bis 15 Monatslöhne Unbefristet oder befristet: Kompetenz GSP. Heisser Tipp: Seitens LP auf keinen Fall eine befristete Anstellung beantragen (-> Mutterschaft)

11 Tätigkeit als Lehrperson: Allgemeines
Voraussetzung für Anstellung als Lehrperson (§ 7 Lehrpersonalgesetz) Lehrdiplom als Volksschullehrperson Ausnahmeregelung (z.B. Quest-Studierende) Lektionen aus Lektionentafeln (unabhängig vom Pensum) Probezeit Dauer: 5 Monate Kündigungsfrist: 7 Tage Kündigungstermin: auf letzten Tag vor Schulferien Lehrpersonen ohne Lehrdiplom können nur ausnahmsweise angestellt werden Bedingungen: Gegenbeispiele Aufnahmeunterricht (DaZ), Stütz- und Fördermassnahmen Probezeit: 5 Monate; Kündigungsfrist 7 Tage; Kündigungstermin: letzter Tag vor Schulferien

12 Kompetenzaufteilung Schulpflege (GSP)
Anstellung, Lektionenzahl, Beendigung Zuweisung zur Schuleinheit Mitarbeiterbeurteilung MAB (Durchführungsverant-wortung; Beurteilungsverantwortung oder Mitwirkung) Unbezahlter und kurzer bezahlter Urlaub (evtl. bei SL) Schulleitung (SL) Auswahl Zuweisung der Arbeit (Lektionen, andere Tätigkeiten) MAB (Mitwirkung oder Beurteilungsverantwortung) Unbezahlter und kurzer bezahlter Urlaub (evtl. bei GSP) Volksschulamt (VSA) Lohnfestlegung & Lohnauszahlung, Dienstjahre, Lohnentwicklung, Abfindungen Bezahlte Urlaube von mehr als 1 Woche Zuweisung an die Klasse Ein Anrecht auf eine bestimmte Klasse bzw. mit einer bestimmten Partnerin besteht nicht Evtl. Fächerabtausch Unterricht an anderen Klassen Das Pensum kann sich aus Lektionen an verschiedenen Klassen zusammensetzen, z.B. 15 WL an der 1. Primarklasse und 4 WL an der 3. Primarklasse

13 Stellensuche, Bewerbung, Auswahl
Stellenausschreibungen Stellenbörse VSA: ( -Service) Tageszeitungen, Schulblatt Beziehungen Bewerbung an Schulpflege (Schulverwaltung, Schulleitung) Auswahl durch Schulleitung (Hinweis: Strafregisterauszug) Formeller Anstellungsentscheid durch Schulpflege Wo finden Sie Stellen?  Mail-Service auf Dauerstellen. Auf gute Bewerbung achten. Auch möglich, sich zu zweit zu bewerben. Hinweis auf Strafregisterauszug: Nicht den Bewerbungsunterlagen beilegen, aber ans Bewerbungsgespräch mitnehmen und vorlegen. Kommt die Anstellung zustande, muss der Strafregisterauszug abgegeben werden. Er wird ins Personaldossier der Gemeinde gelegt. Hinweis auf Sonderprivatauszug: Er kann nur mit Bestätigung der GSP bestellt werden. Wenn die Anstellung zustande kommt, schickt GSP Bestätigung. LP holt Sonderprivatauszug ein und übergibt ihn der GSP. Er wird ins Personaldossier der Gemeinde gelegt. Zusage nur an einem Ort.

14 Stellenbörse VSA Notiz anpassen (Jahr / Schuljahr)
So sieht die Stellenbörse aus. Hinweis auf Mail-Service. Wichtig ist eine Bemerkung, da das Lehrdiplom noch fehlt: Bei Regel-Studierenden im letzten Studienjahr: «Voraussichtlicher Abschluss im Sommer 2017» Bei Quest-Studierenden: «Ab Schuljahr 2017/18 in der berufsintegrierten Studienphase» Notiz anpassen (Jahr / Schuljahr)

15 Anstellung als Lehrperson
Schulpflege: Anstellungsverfügung  ans VSA VSA: 2. Anstellungsverfügung (Lohndaten)  an Lehrperson 2 Verfügungen Lohntabelle und Einstufungstabelle UVG-Informationen BVK-Vorsorgeleistungen Gesetzessammlung (graues Büchlein) Nur als Weblink Welche Unterlagen erhalten Sie von wem?  Beispiel zeigen. Quest-Studierende Bei den Angaben auf der VSA-Verfügung zu den Löhnen ist die 90%ige Lohnzahlung bereits berücksichtigt. Kästchen nur für Quest

16 Lehrdiplom nicht erhalten: Was nun? (1)
Falls bereits heute bekannt: Fehlende Fremdsprachkompetenz und ähnliches Gegenüber GSP kommunizieren Anstellung als Lehrperson möglich (Ausnahme) 90 % des Lohns VSA: Terminliche Auflagen zum Abschluss Grundsätzlich: Maximal 1 Jahr o. Abschluss Nach Abschluss: 100 % Lohn ab Folgemonat Fehlende Präsenzleistungen an der PH Keine Stelle als LP antreten; evtl. Vikariatsdienst (90 % Lohn) Folie nur für Regel Falls sie heute bereits wissen, dass sie das Lehrdiplom nicht erhalten Falls nur Fremdsprachenkompetenz fehlt Grundsätzlich: Bitte konzentrieren Sie sich auf den Abschluss! Anstellung als Lehrperson möglich; VSA stellt prov. Zulassung aus Nur 90% Lohn Das VSA hält den Sachverhalt klar und deutlich fest (man erschrickt darüber) Unabhängig von der Regelung der PH Zürich bezüglich Ausbildungsabschluss können Sie grundsätzlich nur ein Jahr unterrichten. Liegt dann kein Abschluss vor, ist es ein Verlängerung nur in Ausnahmefälle und max. für ein weiteres Jahr möglich. Uns ist wichtig, dass die Fakten auf dem Tisch liegen und die Konsequenzen bekannt sind Falls noch Präsenzleistungen zu erbringen sind (also faktisch weiterhin noch Studierende = immatrikuliert) Keine Stelle als LP antreten (eine kommunale Anstellung im Rahmen der Lektionentafel ist nicht möglich)

17 Lehrdiplom nicht erhalten: Was nun? (2)
Nicht erwartet bzw. vorhersehbar Umgehend GSP und VSA informieren Anstellung als Lehrperson weiterhin möglich 90 % des Lohns VSA: Terminliche Auflagen zum Abschluss Grundsätzlich: Maximal 1 Jahr ohne Abschluss Nach Abschluss: 100 % Lohn ab Folgemonat Folie nur für Regel Falls unerwarteterweise das Diplom nicht ausgehändigt wird (Prüfung, fehlende Ausbildungsteil) Wichtig ist die Info ! Ans VSA müssen sie sowieso das Diplom einreichen. Warten sie nicht, bis wir sie auffordern! Anstellung als Lehrperson möglich; VSA stellt prov. Zulassung aus Nur 90% Lohn Das VSA hält den Sachverhalt klar und deutlich fest (man erschrickt darüber) Unabhängig von der Regelung der PH Zürich bezüglich Ausbildungsabschluss können Sie grundsätzlich nur ein Jahr unterrichten. Liegt dann kein Abschluss vor, ist es ein Verlängerung nur in Ausnahmefälle und max. für ein weiteres Jahr möglich. Uns ist wichtig, dass die Fakten auf dem Tisch liegen und die Konsequenzen bekannt sind

18 Lohneinstufung 2017 Kindergartenstufe
Ausschnitt Lohntabelle Kindergartenstufe 2016 (2017: voraussichtlich keine Teuerung) Anpassung fürs Kalenderjahr Lohnstufe Jahresgrundlohn (100% brutto) 5 96’818 4 94’469 3 91’327 2 88’185 1 85’047 Jahrgänge für 2017 ? 1994 und jünger Folie nur für Regel VSA macht Lohneinstufung. Damit ist auch die grundlegende Aufteilung zwischen VSA und GSP aufgezeigt: GSP macht Anstellung, VSA ist zuständig, wenn es um den Lohn geht Grundsätzlich: Stufe 1 Anrechnung von Jahren führt unter Umständen zu einer höheren Einstufung Kindergartenlehrpersonen haben in der Regel maximal einen Beschäftigungsgrad von 88 % (neu definierter Berufsauftrag).

19 Lohneinstufung 2017 Primarstufe
Ausschnitt Lohntabelle Primarstufe 2016 (2017: voraussichtlich keine Teuerung) Anpassung fürs Kalenderjahr Lohnstufe Jahresgrundlohn (100% brutto) 5 103’382 4 100’028 3 96’672 2 94’109 1 90’754 Jahrgänge für 2017 ? 1979 – 1988 1993 und jünger Folie nur für Regel VSA macht Lohneinstufung. Damit ist auch die grundlegende Aufteilung zwischen VSA und GSP aufgezeigt: GSP macht Anstellung, VSA ist zuständig, wenn es um den Lohn geht Grundsätzlich: Stufe 1 Anrechnung von Jahren führt unter Umständen zu einer höheren Einstufung

20 Lohnentwicklung (Werte 2016)
Kindergartenstufe MAB Lohnstufe Grundlohn Überstufen 27 136’402 Sehr gut 26 135’057 25 133’711 24 132’367 1. Lohnmaximum 23 131’022 Gut 22 129’675 21 128’329 20 126’983 19 125’635 18 124’291 17 122’946 16 121’598 15 120’252 14 118’907 13 117’559 12 116’214 11 114’868 10 112’522 09 109’380 08 106’240 07 103’097 06 99’956 05 96’818 04 94’469 03 91’327 keine Anlaufstufen 02 88’185 01 85’047 Anpassung fürs Kalenderjahr Ordentliche Stufen (individuelle Lohnerhöhungen) Automatische Stufenerhöhung Auf dieser Folie sehen Sie das neue Lohnstufenmodell für die Lohnkategorien I (Regelklasse Kindergartenstufe), links die Lohnstufe, rechts der Jahresgrundlohn. Die beiden untersten Stufe bilden die Anlaufstufen. In diesen beiden Lohnstufen braucht es keine MAB, um aufzusteigen. D.h. ohne MAB kann ich die Lohnstufe 3 erreichen (rechts aussen). Ab Lohnstufe 3 brauche ich eine MAB mit mind. „gut“, um in der Lohnentwicklung der Lohnstufen weiterzukommen. In der ersten Phase wechseln sich automatische Stufenerhöhung und ordentliche Stufe ab. Ab Lohnstufe 3, 5, 7, 9, 11 und 12 (gelb markiert) erfolgt die automatische Stufenerhöhung (Wichtig: Auch dazu braucht es eine MAB mit mind. „gut“). Diese wird - unabhängig von der vom RR bewilligten Quote und unabhängig von der Konjunktursituation gewährt. In den ordentlichen Lohnstufen dazwischen kann der Anstieg in eine höhere Lohnstufe nur mit einer „Individuellen Lohnerhöhung“ erfolgen. Dies ist abhängig von der vom RR bewilligten Beförderungsquote und der konkreten Aufteilung durch die Bildungsdirektion. Stufen 11 und 12 sind 2 Laufbahnstufen hintereinander. Hier ist aber der Lohnzuwachs bereits etwas kleiner. Ab Lohnstufe 13 geht es nur noch über individuelle Lohnerhöhungen weiter. Das 1. Lohnmaximum ist die Lohnstufe 23. Unser Ziel ist es, dass LP nach Berufsjahren und vor Alter 60 diese Lohnstufe erreichen. Neu und ganz wichtig: Bis zu dieser Lohnstufe gelangt man mit einer MAB-Gesamtwürdigung „gut“. In der Lohnentwicklung kann ein Unterschied zwischen „Gut“ und „Sehr gut“ gemacht werden. So kann einer LP mit „Sehr gut“ zusätzlich zur Laufbahnbeförderung eine weitere Stufe mit einer Individuellen Lohnerhöhung gewährt werden (bei „gut“ ist dies nicht möglich). In den oberen Stufen können LP mit „sehr gut“ zwei Stufen befördert werden (mit „gut“ nur eine Stufe). Auch zu diesem Teil wird die Bildungsdirektion Vorgaben machen. Wie diese aussehen, kann im jetzigen Moment nicht gesagt werden. Die rosa markierten Überstufen wird künftig einer sehr kleiner Minderheit von Lehrpersonen (jene mit „sehr gut“) zur Verfügung stehen. Die Lohnentwicklung erfolgt ebenfalls über individuelle Lohnerhöhungen. Bezüglich Verteilung der zur Verfügung stehenden Quote gilt das Gesagte: Dazu müssen wir noch die Details schaffen. Hier kann man aber eine Prognose wagen: Je mehr LP ein „Sehr gut“ haben, desto weniger dürften die LP in den Überstufen eine Individuelle Lohnerhöhung erhalten.

21 Lohnentwicklung (Werte 2016)
Primarstufe MAB Lohnstufe Grundlohn Überstufen 27 145’735 Sehr gut 26 144’296 25 142’858 24 141’420 1. Lohnmaximum 23 139’980 Gut 22 138’542 21 137’106 20 135’667 19 134’228 18 132’791 17 131’351 16 129’913 15 128’474 14 127’039 13 125’600 12 124’162 11 122’723 10 119’366 09 116’010 08 112’655 07 110’095 06 106’739 05 103’382 04 100’028 03 96’672 keine Anlaufstufen 02 94’109 01 90’754 Anpassung fürs Kalenderjahr Ordentliche Stufen (individuelle Lohnerhöhungen) Automatische Stufenerhöhung Auf dieser Folie sehen Sie das neue Lohnstufenmodell für die Lohnkategorien III (Regelklasse Primarstufe), links die Lohnstufe, rechts der Jahresgrundlohn. Die beiden untersten Stufe bilden die Anlaufstufen. In diesen beiden Lohnstufen braucht es keine MAB, um aufzusteigen. D.h. ohne MAB kann ich die Lohnstufe 3 erreichen (rechts aussen). Ab Lohnstufe 3 brauche ich eine MAB mit mind. „gut“, um in der Lohnentwicklung der Lohnstufen weiterzukommen. In der ersten Phase wechseln sich automatische Stufenerhöhung und ordentliche Stufe ab. Ab Lohnstufe 3, 5, 7, 9, 11 und 12 (gelb markiert) erfolgt die automatische Stufenerhöhung (Wichtig: Auch dazu braucht es eine MAB mit mind. „gut“). Diese wird - unabhängig von der vom RR bewilligten Quote und unabhängig von der Konjunktursituation gewährt. In den ordentlichen Lohnstufen dazwischen kann der Anstieg in eine höhere Lohnstufe nur mit einer „Individuellen Lohnerhöhung“ erfolgen. Dies ist abhängig von der vom RR bewilligten Beförderungsquote und der konkreten Aufteilung durch die Bildungsdirektion. Stufen 11 und 12 sind 2 Laufbahnstufen hintereinander. Hier ist aber der Lohnzuwachs bereits etwas kleiner. Ab Lohnstufe 13 geht es nur noch über individuelle Lohnerhöhungen weiter. Das 1. Lohnmaximum ist die Lohnstufe 23. Unser Ziel ist es, dass LP nach Berufsjahren und vor Alter 60 diese Lohnstufe erreichen. Neu und ganz wichtig: Bis zu dieser Lohnstufe gelangt man mit einer MAB-Gesamtwürdigung „gut“. In der Lohnentwicklung kann ein Unterschied zwischen „Gut“ und „Sehr gut“ gemacht werden. So kann einer LP mit „Sehr gut“ zusätzlich zur Laufbahnbeförderung eine weitere Stufe mit einer Individuellen Lohnerhöhung gewährt werden (bei „gut“ ist dies nicht möglich). In den oberen Stufen können LP mit „sehr gut“ zwei Stufen befördert werden (mit „gut“ nur eine Stufe). Auch zu diesem Teil wird die Bildungsdirektion Vorgaben machen. Wie diese aussehen, kann im jetzigen Moment nicht gesagt werden. Die rosa markierten Überstufen wird künftig einer sehr kleiner Minderheit von Lehrpersonen (jene mit „sehr gut“) zur Verfügung stehen. Die Lohnentwicklung erfolgt ebenfalls über individuelle Lohnerhöhungen. Bezüglich Verteilung der zur Verfügung stehenden Quote gilt das Gesagte: Dazu müssen wir noch die Details schaffen. Hier kann man aber eine Prognose wagen: Je mehr LP ein „Sehr gut“ haben, desto weniger dürften die LP in den Überstufen eine Individuelle Lohnerhöhung erhalten.

22 Lohnentwicklung Anlaufstufen (Lohnstufen 1 und 2)
Automatische Erhöhung per 1.1. (kein MAB; keine Quote) Automatische Stufenerhöhungen (Lohnstufen 3, 5, 7, 9, 11 und 12) Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; keine Quote) Individuelle Lohnerhöhung (übrige Lohnstufen) Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; Quote durch Regierungsrat jährlich festgelegt und bewilligt) Teuerung (per 1.1.; durch Regierungsrat festgelegt) Ab Lohnstufe 3, 5, 7, 9, 11 und 12 (gelb markiert) erfolgt die automatische Stufenerhöhung (Wichtig: Auch dazu braucht es eine MAB mit mind. „gut“). Diese wird - unabhängig von der vom RR bewilligten Beförderungsquote und unabhängig von der Konjunktursituation gewährt. In den ordentlichen Lohnstufen dazwischen kann der Anstieg in eine höhere Lohnstufe nur mit einer „individuellen Lohnerhöhung“ (bisher: „Beförderung) erfolgen. Dies ist abhängig von der vom RR bewilligten Beförderungsquote und der konkreten Aufteilung durch die Bildungsdirektion. Stufen 11 und 12 sind 2 Laufbahnstufen hintereinander. Hier ist aber der Lohnzuwachs bereits etwas kleiner. Ab Lohnstufe 13 geht es nur noch über Individuelle Lohnerhöhungen weiter. Teuerung: wird jährlich ermittelt und allenfalls ab 1.1. gewährt

23 Dienstaltersgeschenk (nach 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 J.)
Dienstjahre Die beim Kanton Zürich geleistete Dienstzeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad Relevant für Dienstaltersgeschenk (nach 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 J.) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Dauer der Sperrfrist (bei Kündigung durch Arbeitgeber) Abfindung (Höhe) Dienstzeit Beim Kanton Zürich geleistete Dienstzeit Als Lehrperson In einer anderen Berufsgattung Merkmal: Lohn durch Kanton Aufgedruckt auf Verfügung Lohndaten zur Anstellung Kein Zusammenhang mit der Einstufung Relevant für Dienstaltersgeschenk Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Dauer der Sperrfrist Abfindung Nicht mehr relevant für Kündigungsfrist (da ab eine einheitliche Kündigungsfrist von 4 Monaten gilt).

24 Netto-Arbeitszeit bei Beschäftigungsgrad 100%
Weitere Hinweise Netto-Arbeitszeit bei Beschäftigungsgrad 100% < 50jährig: 1’932 Arbeitsstunden 50 – 59jährig: 1890 Arbeitsstunden ≥ 60jährig: 1’848 Arbeitsstunden 5 Tätigkeitsbereiche Unterricht 58 h pro WL LP in Berufseinführung +1.5 h pro WL Schule h bei 100% Zusammenarbeit 50 h bei 100% Weiterbildung 30 h bei 100% Klassenlehrperson 100 h pro Klasse Neu definierter Berufsauftrag (ab 1. August 2016) Die Frage, wie viele Lektionen umfasst ein Vollpensum ist nicht mehr relevant Masseinheit ist der BG und damit die jährlich zu leistende Arbeitszeit Aufgrund des Ferienanspruchs ist die Netto-Jahresarbeitszeit unterschiedlich gross Es gibt 5 Tätigkeitsbereiche. In jedem Bereich ist eine Stundendotation vorgesehen. Der SL kann von diesen Vorgaben abweichen. Unterricht und KLP werden pauschal abgerechnet Bei Schule, Zusammenarbeit und Weiterbildung muss die Arbeitszeit notiert werden

25 Grundsätzlich nicht vorgesehen Falls doch: Kompensation im Folgejahr
Weitere Hinweise (2) Grundauftrag an LP: Effizienter und effektiver Einsatz ihrer Arbeitszeit Beschäftigung über 100% Grundsätzlich nicht vorgesehen Falls doch: Kompensation im Folgejahr Teilpensum Versicherungen (z.B. Unfalldeckung durch Krankenkasse; AHV-Lücken) Dauer bezahlter Mutterschaftsurlaub: 16 Kalenderwochen Ist eine Lehrperson im Teilpensum angestellt. ist dieses die Grundlage für die Anstellung, Versicherungsleistungen etc. Beschäftigung über 100% ist nicht vorgesehen und muss grundsätzlich kompensiert werden

26 Rechtsmittel & Rechtsmittelbelehrung
Rechte Rechtliches Gehör Rechtsmittel & Rechtsmittelbelehrung Einsicht ins Personaldossier (Schulgemeinde und Volksschulamt) Mitarbeiterbeurteilung alle 4 Jahre (ab Lohnstufe 3) Regulärer Schulbesuch Rechtliches Gehör Im Zusammenhang mit Veränderungen muss der LP immer das rechtliche Gehör gewährt werden, d.h. der LP die Sachlage offenbart werden und eine entsprechende Rückmeldungsmöglichkeit vorliegen Rechtsmittel Auf allen Verfügungen wird Rechtsmittel angegeben (Rekurs) Einsicht ins Personaldossier Die LP hat Anrecht, nach Voranmeldung, Einsicht ins Dossier zu bekommen Grundsätzlich müssen alle Unterlagen, die im Dossier aufbewahrt werden, auch den LP selber zugestellt werden Mitarbeiterbeurteilung LP hat Anrecht auf ausführliche MAB alle vier Jahre Erst nötig ab Stufe 3 Reguläre Schulbesuche Ausserhalb der MAB wird die LP mindestens zweimal jährlich durch mindestens ein Schulpflegemitglied besucht. Erfragen sie auch Rückmeldungen zu diesen Besuchen

27 Pflichten Berufsauftrag Unterricht (inkl. Vor- und Nachbereitung)
Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Mitarbeiterbeurteilung alle 4 Jahre (ab Lohnstufe 3) Einhaltung Stundenplan Keine Kompensation Keine alternierenden Pensen (Ausnahme: Kindergartenstufe am Mi)

28 Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Krankheit und Nichtberufsunfall (NBU) Im 1. Dienstjahr: 3 Mt. 100 % 3 Mt. 75 % Im 2. Dienstjahr: 6 Mt. 100 % 6 Mt. 75 % Ab 3. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % Anschliessend: Weiterausrichtung von max. 75 % (bis total 24 Mt.) möglich (bei NBU: Mind. UVG-Taggeld) Berufsunfall Ab 1. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % anschliessend 80 % Bei längerer Abwesenheit bei Krankheit oder nach Nichtberufsunfall gelten die obenstehenden Lohnfortzahlungsfristen. Nach diesen Fristen wird die Lohnfortzahlung von maximal 75 % möglich. Bei NBU wird mindestens das UVG-Taggeld ausgerichtet. Es beträgt 80 % bis zu einem Jahreslohn von max. Fr. 126’000. Bei Berufsunfall ist die Lohnfortzahlung etwas grosszügiger geregelt. Wichtig: Halten Sie Kontakt mit der SL (evtl. GSP) Wichtig, bei Abwesenheit von über mehr als 2 Monaten beim VSA melden. Arztzeugnisse lückenlos beschaffen, dem SL oder der SV (GSP) zustellen und Kopien aufbewahren.

29 Unterstützung bei Schwierigkeiten
Berufseinführung PH Zürich (Fachbegleitung; Beratung; Kurse) Schulleitung Zugeteiltes Schulpflegemitglied Schulpräsidium oder Schulpflegemitglied Personal Beratungstelefon PH Zürich Volksschulamt Rechtsdienst (v.a. Schülerbelange) Lehrpersonal (v.a. Personalrecht; Konflikt) Folie nur für Regel Im Schulalltag kann es auch zu unerfreulichen Vorkommnissen kommen. Wichtig ist, dass sie sich rechtzeitig Hilfe holen und transparent und ehrlich informieren. Ansprechpersonen sind die oben stehenden Wichtig für schwierige Sitzungen Sitzungseinladungen Schriftlich Bekanntgabe der Traktanden Vertrauensperson mitnehmen Aktennotiz Soll erstellt werden Ihnen zur Ansicht und Möglichkeit zu Kommentaren

30 Beendigung Arbeitsverhältnis
Zuständigkeit: Schulpflege Während Probezeit: Auf letzten Schultag vor Schulferien Frist: 7 Tage Nach Probezeit: Nur auf Ende Schuljahr (31.07.) Frist: 4 Monate (einheitlich, unabhängig der Dienstjahre) Befristete Anstellung Im gegenseitigen Einvernehmen Kündigungsschreiben der GSP einreichen. GSP macht Vfg. Beendigung Arbeitsverhältnis Schriftlich Keine Kopie an VSA Ausserordentliche bzw. ausserterminliche Rücktritte: Nur beim Vorliegen von spez. Gründen

31 Tätigkeit als Vikarin oder Vikar

32 Tätigkeit als Vikarin oder Vikar
Stellenangebote Stellenbörse VSA: Sektor Personal: ; Reservation von offenen Stellen Abklärungen zur offenen Stelle; Zu- oder Absage Anstellungsbehörde: Volksschulamt Rolle als Vikarin: Übernahme, Vikariat, Rückgabe Vikariatsentlöhnung: Lektionenansatz Ab 16 Schulwochen an gleicher Stelle: Monatslohn möglich Kompetenz: VSA. Wir suchen, besetzen und ordnen ab. Oft macht Lehrer oder GSP einen Vorschlag. Mail- und SMS-Service. Sie können sich selber im Internet eine Stelle reservieren – dazu müssen Sie als Interessent oder Interessentin bei uns registriert sein. Wenn Sie die erste Person sind, werden Sie die Kontaktdaten erhalten. Nach den weiteren Abklärungen können Sie wiederum im Internet zu- oder absagen. Bitte erst nach Abschluss des Studiums. Vorher können Sie keine Stellen auf Platz 1 reservieren. Stellvertretung des Stelleninhaber Stelleninhaber gibt grundsätzlich Anweisungen insbesondere in Bezug auf die stofflichen Themen und Lernziele. Regelungen bezüglich Korrekturen, Lernkontrollen und Klassenregeln. Kommt Stelleninhaber zurück, fällt Vikariatsgrund weg. Problem nicht vollständige Ausbildungspalette: Empfehlung VSA: Stunden-Schwerpunkt, bei längeren Vik: Stundenplan-technische Anpassungen. Flexibel bleiben. Nach Vikariat bzw. nach Monatsende: Rapport einsenden (stundenweise rapportieren)

33 Durchschnittlicher Vikariatsbedarf
Wenn kein Vikariat direkt nach den Sommerferien: Bitte Kopf nicht hängen lassen. Spitzen gibt es zwischen Weihnachten und Sportferien (Hinweis auf verschobene Ferien), nach den Frühlingsferien (interessant für die Frühlings-Abschliessenden) sowie meist vor den Ferien

34 Vikariatslöhne 2016 (mit Lehrdiplom)
Regelklassen Kindergartenstufe Fr Primarstufe Fr Sekundarstufe Fr Integrative Förderung und Besondere Klassen Kindergartenstufe Fr Ohne Lehrdiplom: 90 % des Ansatzes Anpassung fürs Kalenderjahr Anstellung mit Lektionenansatz Nach 16 Schulwochen (Ferien abgezählt) kann Antrag auf Monatslohn gestellt werden Rapporte Effektiv erteilte Lektionen werden entlöhnt D.h. während den Schulferien gibt es keinen Lohn Unbedingt auch nach Antrag Monatslohn weiter rapportieren, bis Monatslohn gewährt Fixe Entlöhnung Der Stundenlohn ist eine fixe Entlöhnung Basis Stufe 1 der entsprechenden Lohnkategorie Ohne Lehrdiplom: 90 % des Ansatzes

35 Verschiedenes

36 Anstellung während des Schuljahres Zwischenlösungen
Keine Stelle !? Vikariatsstelle Anstellung während des Schuljahres Zwischenlösungen Weiterbildung, Sprachaufenthalt Erfahrungen in anderen Berufsfeldern Reisen Arbeitslos ( Broschüre) Folie nur für Regel Vikariatsdienst: Bis kurz vor den Herbstferien ist es eng. Ab Herbst gibt‘s eher Stellen Erfahrung zeigt: Stelle während des SJ ist meistens einfacher zu erhalten (Mutterschaft) Zwischenlösungen: Reisen, Sprachaufenthalt Arbeitslosigkeit Lassen Sie den Kopf nicht hängen.

37 Adressen, Informationen
Internet Abteilung Lehrpersonal Allgemein Sektor Personal (z.B. für Vikariate) Sektor Lohn Schulblatt Amtliche Publikationsorgan der Bildungsdirektion Grundsätzlich besteht Lesepflicht Internet Gute Möglichkeit, sich Informationen zu beschaffen An dieser Stelle Werbung für die Sites der PHZH und des VSA Auf VSA Homepage finden sie auch die Stellenbörse für kant. Stellen Abteilung Lehrpersonal Abteilungssekretariat Abteilungsmail Personal: Sachbearbeiter/in: Vgl. Verfügung Lohn: Sachbearbeiter/in: Vgl. Lohnabrechnung

38 Herzlich willkommen im Schuldienst
Wir freuen uns auf Sie ! Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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