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Folie 1 Neu definierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule März 2016 März 20 Februar 2016.

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1 Folie 1 Neu definierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule März 2016 März 20 Februar 2016

2 Folie 2 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neu definierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

3 Folie 3 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neu definierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

4 Folie 4 Aktuell 2 Montag September 2013 18 Mittwoch März 2015 24 Montag August 2015 Kantonsrat Regierungsrat GesetzesänderungÄnderung der Verordnung Kantonsrat Projektstart VSA

5 Folie 5 In Kraft ab Schuljahr 2017/18 1 Dienstag August 2017

6 Folie 6 Projektstart September 2015 Dienstag 8 VSA

7 Folie 7 Projektorganisation VSA Gesamtprojekt TP 1 Grundlagen Auslegungs- definitionen TP 2 Information TP 3 Technische Unter- stützung TP 4 Schulung Umsetzung TP 5 An- passungen Puls

8 Folie 8 Teilprojekte Gesamtprojekt TP 1 Grundlagen Auslegungs- definitionen TP 2 Information TP 3 Technische Unter- stützung TP 4 Schulung Umsetzung TP 5 An- passungen Puls VSA

9 Folie 9 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neu definierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

10 Folie 10 Berufsauftrag Der Berufsauftrag der Lehrpersonen ist schon heute inhaltlich festgelegt. § 18 LPG

11 Folie 11 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Unterricht

12 Folie 12 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Zusammenarbeit

13 Folie 13 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Weiterbildung

14 Folie 14 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Schule

15 Folie 15 § 18 LPG bisher Unterricht Zusammenarbeit Weiterbildung Schule

16 Folie 16 Ziele des neudefinierten Berufsauftrags 1.Klärung quantitativer Erwartungen 2.Schutz vor zeitlicher Überlastung 3.Nutzung professioneller Stärken 4.Verbindlichkeit und Transparenz 5.Stärkung der Schulleitungen 6.Keine zusätzliche Belastung Der neu definierte Berufsauftrag ist in erster Linie ein neues Arbeitszeitmodell.

17 Folie 17 Neues Arbeitszeitmodell Der neu definierte Berufsauftrag ist in erster Linie ein neues Arbeitszeitmodell  Keine Veränderung zum bisherigen Berufsauftrag  Flexiblere Handhabung Unterrichtsverpflichtung zu Gunsten anderer Stärken  Vermehrte Ausrichtung auf Schulorganisation als Ganzes statt auf die einzelne Lehrperson  Kenntnis und damit bessere Steuerung der zeitlichen Belastung der Lehrperson

18 Folie 18 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

19 Folie 19 Heute: Unterrichtstätigkeit Kinder- gartenstufe 23 Stunden Sekundar- stufe 28 Lektionen Unterstufe 29 Lektionen Mittelstufe 28 Lektionen 39 Schulwochen

20 Folie 20 2184 Arbeitsstunden pro Jahr brutto Neu: Jahresarbeitszeit

21 Folie 21 Jahresarbeitszeit brutto52Wo42h2184h Ferien4Wo42h168h Feiertage10d8.4h84h netto1932h Alter 50+5WoFerien210h1890h Alter 60+6WoFerien252h1848h

22 Folie 22 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

23 Folie 23 Lehrpersonalgesetz, Änderungen Kantonsratsbeschluss vom  Beschäftigungsgrad in der Regel mindestens 35%*  Minimum 60% Unterricht  Festlegung der Tätigkeitsbereiche * gilt ab Schuljahr 2015/16 In der Regel mind. 10 WL 2 Montag September 2013

24 Folie 24 Tätigkeitsbereiche Unterricht Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Klassenlehrperson Vor- & Nachbereitung, Beurteilung Schuleinheit, -gemeinde, Team Schülerinnen & Schüler, Eltern intern & extern, Schulentwicklung Schullaufbahnentscheide, Anlässe

25 Folie 25 Tätigkeitsbereiche, Jahresarbeitsstunden pauschal 58**h pro WL Minimum 60* h (bei 100%) Minimum 50* h (bei 100%) Minimum 30* h (bei 100%) pauschal 100* h Unterricht Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Klassenlehrperson *Zahlen in Verordnung *Lehrpersonen in der Berufseinführung + 1.5 h pro WL

26 Folie 26 Tätigkeitsbereich Unterricht  Planung, Vorbereitung und Durchführung der Lektionen  Nachbereitung und Auswertung der Lektionen  Korrekturarbeit  Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Exkursionen, Schulreisen, Projektwochen und anderen besonderen Anlässen  Durchführung von Klassenlagern  Führen der Absenzenliste

27 Folie 27 Tätigkeitsbereich Unterricht Zur Arbeitszeit zählen zudem: a.die Pausen zwischen zwei aufeinander folgenden Unterrichtslektionen und b.die begleiteten Pausen und die Auffangzeit in der Regelklasse der Kindergartenstufe.

28 Folie 28 Tätigkeitsbereich Schule  pädagogische Mitgestaltung der Schule  Zusammenarbeit im Kollegium, mit Schulbehörden und Amtsstellen  Mitarbeit bei Qualitätssicherung und -entwicklung  die Teilnahme an Sitzungen der Schulkonferenz  Übernahme von Aufgaben für die Schule

29 Folie 29 Tätigkeitsbereich Zusammenarbeit  Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Beurteilungs- und Übertrittsgespräche und deren Lern- und Laufbahnberatung  Besprechung mit Erziehungsberechtigten  Zusammenarbeit mit anderen Lehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten, weiteren Fachpersonen im schulischen Umfeld, abnehmenden Schulen und Betrieben sowie weiteren Amts- und Fachstellen

30 Folie 30 Tätigkeitsbereich Weiterbildung  Weiterbildung in Form von gemeindeeigener Weiterbildung, Kursen und Zertifikatslehrgängen sowie im Rahmen der Berufseinführung  die professionell begleitete Reflexion der eigenen Tätigkeit und Arbeit Finden gemeindeeigene Weiterbildungen während der Unterrichtszeit statt, können sie nicht diesem Tätigkeitsbereich zugerechnet werden.

31 Folie 31 Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson  Organisation von Klassenlagern  Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden, Zeugnis-, Standort- und Übertrittsgespräche  Vermittlung in Konflikten  Vertretung der Klasse in der Schule  Verfassen der Zeugnisse

32 Folie 32 Ferien 4 (bzw. 5 oder 6) Wochen Ferien Kompensation von Arbeitszeit in den Schulferien Beispiele:  47 h pro Schulwoche 5 h · 39  4 Wo 1 d  50 h pro Schulwoche8 h · 39  7 Wo 2 d Kompetenz Schulleitung: maximal eine Arbeitswoche in Schulferien für Tätigkeitsbereiche Schule und Zusammenarbeit

33 Folie 33 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

34 Folie 34 Jahresarbeitszeit brutto52 · 42=2184 h Ferien4 · 42 =168 h Feiertage10· 8.4=84 h netto1932 h 100 %

35 Folie 35 Jahresarbeitszeit netto1932 h 100 % Unterricht28 · 58 =1624 h~ 84 % Schule60 h Zusammenarbeit50 h 140 h ~ 7 % 30 h Weiterbildung30 h Klassenlehrperson 100 h~ 5 % Rest68 h~ 4 %

36 Folie 36 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 1 (28-jährig) 100% (brutto 2184 h) Ferien168h Feiertage84h Unterricht 28WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson100h Rest, Flex-Teil 68 h

37 Folie 37 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 2 (61-jährig) 100% (brutto 2184 h) Ferien252h Feiertage84h Unterricht 27WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson100h Rest, Flex-Teil 42 h

38 Folie 38 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 3 (42-jährig) 100% (brutto 2184 h) Ferien168h Feiertage84h Unterricht 20WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson0h Rest, Flex-Teil 632h

39 Folie 39 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 4 (34-jährig) 50% (brutto 1092 h) Ferien84h Feiertage42h Unterricht 14WL Schule30h Zusammenarbeit25h Weiterbildung15h Klassenlehrperson50h Rest, Flex-Teil 34h

40 Folie 40 Jahresarbeitsstunden. Kindergartenlehrperson (40-jährig) 88% (brutto 1921 h) Ferien148h Feiertage74h Unterricht 24WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson100h Rest, Flex-Teil 68h

41 Folie 41 Gestaltungsspielraum Flex-Teil, einsetzbar in den Tätigkeitsbereichen Unterricht Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Wird zwischen Lehrpersonen und Schulleitung ausgehandelt.

42 Folie 42 Gestaltungsspielraum Schulleitung     Unterricht 55 56 57  58  59 60 61 Schule 57 58 59  60  61 62 63 Zusammenarbeit 47 48 49  50  51 52 53 Weiterbildung 27 28 29  30  31 32 33 Kompetenz Schulleitung

43 Folie 43 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

44 Folie 44 Gestaltungsspielraum begrenzt durch VZE Lektionen Klasse

45 Folie 45 Musterschule  Primarschule  2 Klassenzüge (12 Klassen)  250 Schülerinnen und Schüler  alle 4 Wochen Ferien (unter 50 Jahre alt)

46 Folie 46 Musterschule Zur Verfügung 31’975 h Unterricht23‘701 h Schule930 h Zusammenarbeit775 h Weiterbildung465 h Klassenlehrpersonen1‘200 h IF 2‘030 h Schulleitung1‘198 h Rest, Flex-Teil1‘676 h

47 Folie 47 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung

48 Folie 48 Arbeitszeiterfassung Unterrichtpauschal* SchuleErfassung ZusammenarbeitErfassung WeiterbildungErfassung Klassenlehrpersonpauschal* * keine gesetzliche Grundlage zur Erfassung

49 Folie 49 Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen Die Lehrpersonen erfüllen die Arbeitsleistung innerhalb der festgelegten Arbeitszeit. Ein positiver Arbeitszeitsaldo kann entstehen, wenn a)die Schulleitung der Lehrperson zusätzliche Unterrichtslektionen oder Aufgaben übergibt, b) die Lehrperson in Bezug auf die weiteren Tätigkeiten ausserordentliche, nicht vorgesehene Leistungen erbringen muss und darüber die Schulleitung innert zwei Wochen informiert hat.

50 Folie 50 Maximaler Beschäftigungsgrad 100% Kann nicht überschritten werden.

51 Folie 51 Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen Übertragung auf das nächste Schuljahr maximal 300 h maximal 50 h + _

52 Folie 52 Fragen an: Martin Kull Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Pädagogisches, Aufsicht Privatschulen Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Tel. 043 259 53 36 www.volksschulamt.zh.ch/berufsauftrag berufsauftrag@vsa.zh.ch


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