Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Energiegesetz zerstört bewährtes System !

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Energiegesetz zerstört bewährtes System !"—  Präsentation transkript:

1 Energiegesetz zerstört bewährtes System !
21. Mai: Abstimmung Energiegesetz Die Schweiz hat heute eine bewährte, bezahlbare und sichere Energieversorgung mit Öl, Gas, Benzin, Strom und Holz. Energiegesetz zerstört bewährtes System !

2 CH ist Energie-Spitzenreiter*
gemäss World Energy Council (WEC) („Energy Trilemma Index“) Energieeffizienz/Umwelt/Klima Schweiz Rang 1* Kriterium Zugang/Bezahlbarkeit: Schweiz Rang 5 Kriterium Versorgungssicherheit: Schweiz Rang 10 Gesamtwertung: Schweiz Rang 1* * dank Energiemix mit CO2-armen Strom!

3 Verbrauch 2015: Nach Energieträgern
Quelle: BFE, Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2015

4 Aktueller Strommix 2016 - Jahresproduktion
Quelle: Bundesamt für Energie 2016 Quelle: BFE 2014

5 Bereits heute importieren wir Strom im Winter

6 Utopische Energiestrategie des Bundesrates
Energiepolitische Kehrtwendung des BR nach der Tsunami- Katastrophe in Japan: Ausstieg aus der Kernenergie – ohne Ersatz der bestehenden KKW am Ende ihrer Betriebsdauer (nur D und CH) erhofft: Ersatz des Nuklearstroms durch massive Einsparungen und erneuerbare Energien tatsächlich: Ersatz des fehlenden Stroms (v.a. im Winter) durch zunehmende Importe, die CH-Versorgungssicherheit beeinträchtigen schliesslich: Bau von 5 – 9 inländischen Gaskraftwerken (CO2) Kritischer Aus-/Umbau der Stromnetze (Dezentralisierung Stromnetz) sowie Energieforschung

7 Ziel / Massnahmen im neuen Energiegesetz
43% Reduktion Energieverbrauch bis 2035 pro Kopf/Jahr => 53% Reduktion bei Öl, Gas, Kohle, Benzin/Diesel, Holz => 13% Reduktion Stromverbrauch Totaler Umbau Energieversorgung der Schweiz (=> Zentralismus und staatliche Planwirtschaft) Verbote und Vorschriften, neue Steuern und Abgaben, Lenkungsmassnahmen, staatliche Umerziehung und Bevormundung

8 Art. 2 EnG: Richtwerte für erneuerbaren Strom
Absatz 1: Stromproduktion aus erneuerbarer Energie (ohne Wasserkraft) soll bis 2035 auf 11,4 TWh steigen. Absatz 2: Stromproduktion aus Wasserkraft soll 2035 bei mind. 37,4 TWh liegen. macht total ,8 TWh heutiger Verbrauch ø 60 TWh Mit diesen Richtwerten wird die Lücke nur ca. zur Hälfte geschlossen!

9 Art. 3 EnG: Verbrauchsrichtwerte
Absatz 1: Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person/ Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 ……. bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent zu reduzieren. Absatz 2: Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person/Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 ……… bis zum Jahr 2035 um 13 Prozent zu reduzieren. Achtung unehrlicher Trick: Reduktion des übrigen Energieverbrauchs (Benzin/Diesel, Öl, Gas, Holz um 53% !)

10 Wichtig: Richtwerte werden durchgesetzt !
Artikel 55, Absatz 3 EnG: „Der Bundesrat beurteilt alle fünf Jahre die Auswirkun- gen und die Wirksamkeit der Massnahmen nach diesem Gesetz und erstattet der Bundesversammlung Bericht über die Ergebnisse sowie über den Stand der Erreichung der Richtwerte nach den Artikeln 2 und 3. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, so beantragt er gleichzeitig die zusätzlich notwendigen Massnahmen.“

11 Also sprachen unsere Volksvertreter: (Märzsession 2017)
Nationalrat Bäumle (ZH, Grünliberale Partei) „Der Benzinpreis muss in den nächsten sieben Jahren verdoppelt werden, wenn wir das Energiegesetz umsetzen wollen“ Nationalrat Glättli (ZH, Grüne Partei): „Wenn wir die Ziele der Energiestrategie bis 2025 erreichen wollen, müssen die Öl- und Elektroheizungen verboten werden“ „Verbot von Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 2025“

12 Das Gesetz ist ein Ermächtigungsgesetz
Der Geist des Energiegesetzes…. Der Bund (Bundesrat, Departement, BFE) ….. kann ..... erlässt ….. regelt ….. fördert ….. sieht vor ….. legt fest …… Über 60 x Kompetenz-delegation an Bundesrat und Verwaltung! Bund und Kantone ….. arbeiten zusammen …… schaffen Voraussetzungen ….. setzen sich ein ….. Über 10 x faktische Unterminierung der Kantonssouveränität! Kantone ….. müssen …… Das Gesetz ist ein Ermächtigungsgesetz

13 Der Geist des Energiegesetzes…
Investitionsbeitrag Einmalvergütung Marktprämie Steuerliche Anreize Entschädigung Netzzuschlag Förderungsbeitrag Globalbeitrag Das Gesetz ist ein Subventionsmonster

14 Wie sollen nun die Verbrauchsrichtwerte erreicht werden?
Erhöhung der Energiepreise (Erhöhung KEV von heute 1.5 Rp/kWh auf 2.3 Rp/kWh, Erhöhung Benzin- und Dieselpreise, Erhöhung CO2-Abgabe auf Heizöl) Verschärfte Vorschriften im Gebäudebereich (Vorgaben für Hausrenovationen, Verbot von Ölheizung ab 2029, Gebäudeenergieausweis (GEAK), Einbau Smart Meter, etc.) Einführung Lenkungsabgaben Verbote und Vorschriften im Verhaltensbereich (z.B.: Staubsaugen zu Randzeiten, nicht über 18 Grad heizen etc.) Neue Vorschriften für Fahrzeuge, Anlagen etc.

15 Zu erwartende Kosten der ES 2050
Total ca. 200 Milliarden Franken bis 2050 d.h. pro Jahr in den nächsten 32 Jahren bis zum Jahr rund Milliarden Franken pro Jahr; d.h. bei 8.2 Millionen Einwohnern ø 800 Franken pro Kopf = 3’200 Franken für vierköpfigen Haushalt

16 Kostenschätzung (Quellenangabe)
Die Kosten von rund 200 Milliarden für die Umsetzung der Energiestrategie sind wie folgt belegt: Bundesrat in seiner Botschaft vom (S. 161ff) Studie unabhängige Forscher Borner/Schips: VSE Wege in die neue Stromzukunft – Gesamtbericht 2012, S. 95, Tabelle 8.2 plus Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS) , Tabelle 2, S. 7897 Long Term Evolution of the Swiss Electricity System under a European Electricity Market (S. 173ff): [1] VSE: Wege in die neue Stromzukunft – Gesamtbericht, 2012, S. 95, Tabelle 8.2. [2] Kostendeckende Einspeisevergütung [3] Klima- und Energielenkungssystem [4] Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS), Tabelle 2, S. 7897, Energiegesetz Art. 3 Abs. 1, Vernehmlassung Totalrevision CO2-Gesetz [5] Energiegesetz (u.a. Art. 44ff.) [6] Die Kosten von 200 Mrd. für den Umbau des Energiesystems wurden auch vom Bund so bestätigt. Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. September 2013 zur Botschaft der Energiestrategie 2050.

17 Kostenträger der Energiestrategie 2050
Bereich Kosten Verwendungszweck Strom Mrd. Zubau Stromproduktion erneuerbar Energien (Solar, Wind) evtl. Gaskraftwerke, Ausbau/Verstärkung Stromnetz bis Solardach, Erhalt und Erneuerung bestehende Anlagen Fossil Mrd. Neuinstallation und Ersatz bestehender Ölheizungen (ab 2029 Verbot), Sanierung Gebäudehüllen, allenfalls Neubau, Fahrzeugbereich (Ersatz bestehender Fahrzeugflotte). Effizienz 10 Mrd. Ersatz/Anpassung bestehender Anlagen/Fahrzeuge, zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung, steuerliche Anreize Gebäudesanierungen. Total mind. 200 Mrd. Umbau gesamtes Energiesystem (Strom, Öl, Gas, Benzin, Holz) [1] VSE: Wege in die neue Stromzukunft – Gesamtbericht, 2012, S. 95, Tabelle 8.2. [2] Kostendeckende Einspeisevergütung [3] Klima- und Energielenkungssystem [4] Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS), Tabelle 2, S. 7897, Energiegesetz Art. 3 Abs. 1, Vernehmlassung Totalrevision CO2-Gesetz [5] Energiegesetz (u.a. Art. 44ff.) [6] Die Kosten von 200 Mrd. für den Umbau des Energiesystems wurden auch vom Bund so bestätigt. Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. September 2013 zur Botschaft der Energiestrategie 2050.

18 Finanzierungsvorschlag des Bundesrates
Der Bundesrat hat mit dem Klima- und Energielenkungssystem (KELS) vorgeschlagen, wie und wer den Umbau des Energiesystems finanzieren soll. Abgabe zusätzliche Kosten Verbrauch/Jahr Fr. inkl 8% MWSt Strom + 3 Rp. / kWh KEV 4’800 kWh Fr Heizöl + 67 Rp. / Liter Liter Fr. 1’990.- Benzin + 26 Rp. / Liter '000 km Fr Konsum* Preiserhöhungen* 1%* Fr * Produkte /Dienstleist. Mehrkosten/Jahr/vierköpfiger Haushalt ø Fr. 3’200.- Mit diesen Beiträgen werden erst die Hälfte der gesetzten Ziele erreicht! * Preiserhöhungen von 1% gerechnet auf durchschnittlichen Konsumausgaben eines Haushalts von Fr. 5’437/Monat

19 Was heisst das für Mieter/Innen?
Bedeutend höhere Heiz-/Nebenkostenabrechnung Verbot Ölheizungen ab 2029 = Investitionsmehrkosten = höhere Mietzinse Hohe Kosten für Sanierungen von Gebäudehüllen in MFH = höhere Mietzinsen Verbote und Vorschriften im Verhaltensbereich (z.B.: Staubsaugen zu Randzeiten, nicht über 18°C heizen etc.) Fenster dürfen evtl. nicht mehr geöffnet werden Der Mieter kann per Smart Meter überwacht werden: Wann nutzt er welche Geräte? Wie viel Energie brauchen diese? (Datenschutz?) Mieten steigen bei sinkendem Komfort noch mehr an!

20 Was heisst das für Hausbesitzer?
Verbot Ölheizungen ab 2029 (Bundesrat CO2-Gesetz) Gebäudeenergieausweis (GEAK) kann vom Bundesrat obligatorisch erklärt werden «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) werden gesetzlich verordnet Verbote und Vorschriften im Verhaltensbereich (z.B.: Staubsaugen zu Randzeiten, nicht über 18°C heizen etc.) Bundesrat kann sog. Smart Meter für obligatorisch erklären Datenschutz: Künftig sollen präzise Daten über jeden Stromverbraucher gesammelt werden (gläserner Bürger)

21 Was heisst das für Autofahrer?
In Zukunft 3 Franken pro Liter Benzin? Massive weitere Benachteiligung der Rand- und Bergregionen Grössere Belastung Private und Gewerbe Nur noch die Hälfte der bisherigen Kilometer fahren? Nur noch jeden zweiten Tag Auto fahren? Zwang zum Umsteigen auf kleinere Fahrzeuge Geschwindigkeitsreduktionen auf Autobahnen?

22 Was heisst das für das Gewerbe?
Nur ein paar Wenige profitieren von staatlichen Subventionen. Alle anderen Gewerbler werden zur Kasse gebeten: Höhere Mietpreise Höhere Diesel-, Öl- und Benzinabgaben Verbot von Ölheizungen ab 2029 (+ Elektro-Heizungen) Hohe Investitionen in Maschinen, Geräte etc. wegen neuen einschränkenden Produktionsvorschriften Ersatz bestehender Fahrzeugflotte

23 Was heisst das für den Mittelstand?
Mittelstand bezahlt für wenige Subventionsprofiteure Reduktion des bisherigen Lebensstandards für unsichere Utopie Bevormundung und staatliche Umerziehung Welche Vorschriften drohen (Beispiele): Heizverbote? Autofahren nur noch jeden 2. Tag (gerade/ungerade Nummern)? Verbot von Ventilatoren? Waschen und Staubsaugen nur noch zu Randstunden? Warmduschverbote? Fleischverbote? Bananen-/Ananasverbote? Dabei ist Mass halten im Umgang mit Energie heute doch eine Selbstverständlichkeit !

24 Die 10 grössten Risiken der Schweiz
(Bundesamt für Bevölkerungsschutz*) 1. Strommangellage 2. Pandemie 3. Hitzewelle 4. Erdbeben 5. Regionaler Stromausfall 6. Sturm 7. Ausfall Informations-/Kommunikationstechnologie 8. Flüchtlingswelle 9. Absturz Flugobjekt 10. Tierseuche *Quelle: Technischer Risikobericht 2015,­ BABS, «Katastrophen und Notlagen Schweiz«

25 Strommangel = grösstes Sicherheitsrisiko
Risikoanalyse Bundesamt für Bevölkerungsschutz (2015): Grösstes Risiko = lang andauernder, schwerer Strommangel Damit ist eine Stromunterversorgung von 30 Prozent während mehrerer Monate im Winter gemeint. Folgen: grosse Personenschäden, immense ökonomische und immaterielle Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft. Gerechnet wird mit einer Schadensumme von über 100 Milliarden Franken.

26 Gefährdung der Versorgungssicherheit
Strom kann heute nicht genügend gespeichert werden! Solar- und Windkraft = Flatterstrom, d.h. bei viel Sonne und Wind sehr hohe, sonst sehr geringe Produktion. Dann fehlt die Bandenergie (dauernde Stromversorgung). Problematik für Netzstabilität. Grosse Black-Outs in Kalifornien, im März in Queensland, Australien … Folgen: Die Gefahr von Black-Outs wird mit dieser utopischen Energiestrategie massiv erhöht!

27 Schlechtes Beispiel Deutschland: Januar 2017
Januar 2017: > 90 Prozent Strom aus Kohle-, Gas- und Atomkraft Beispiel: Stromverbrauch (Last) steigt tagsüber auf ca. 83 Gigawatt Wind lieferte am weniger als 1 Gigawatt (ca. 1%), Solaranlagen am über Mittag bis 3 Gigawatt (ca. 4%) Warum? Verantwortlich war eine sogenannte Dunkelflaute. Ein Hochdruckgebiet sorgte für Windstille und Nebel während Tagen.

28 Nochmals: Utopische und unverantwortliche «Energiestrategie»
erhofft: Ersatz des Nuklearstroms durch massive Einsparungen und erneuerbare Energien tatsächlich: Ersatz des fehlenden Stroms (v.a. im Winter) durch unsichere Importe, die unsere Versorgungssicherheit beim Strom nicht gewährleisten (kritische Lage ab ca. 2023) schliesslich: Bau von 5 – 9 inländischen Gaskraftwerken, die aber zu spät kommen (kritische Lage ab ca. 2023)

29 Aufbau «Energiestrategie» – Paket 1
Geplant sind drei Pakete: Paket 1: Energiegesetz (EnG): Abstimmung 21. Mai 2017 Utopische Verbrauchsrichtwerte, die durchgesetzt werden!!! Förderung erneuerbarer Energien durch Erhöhung der KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) und Ausbau Stromnetz - Mehr Energieeffizienz u.a. im Gebäudebereich (Erhöhung CO2-Abgabe auf Heizöl) Erhöhung von Forschungsmitteln Verbot des Baus von neuen KKW

30 Aufbau «Energiestrategie» – Paket 2
Paket 2: Klima- und Energielenkungssystem (KELS) - Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem - Geplanter neuer Verfassungsartikel für Abgaben auf Brennstoffen, Treibstoffen und Strom Folge: Generelle Verteuerung der Energiekosten Kehrtwende: Der Nationalrat ist nicht auf diese Vorlage eingetreten, Ständerat wird erst nach der Volksabstimmung beraten („Buebetrickli“). Angst vor Abstimmung am 21. Mai 2017! Irgendeine Form der KELS wird es geben. Die Kosten von rund 200 Milliarden Franken für Totalumbau Energieversorgung Schweiz fallen so oder so an.

31 Aufbau «Energiestrategie» – Paket 3
Paket 3: (falls in Paket 2 gesetzte Ziele nicht erreicht) ursprünglich geplant ab dem Jahr 2030 - Weitere Verteuerungen der Energie Weitere Regulierungen, Vorschriften und Verbote von Anwendungen Bereits in Vernehmlassung ist eine Änderung des CO2-Gesetzes mit: Verdreifachung der CO2-Abgabe (240 Fr./Tonne) Verbot von Ölheizungen

32 Gas Elektrizität 1966 Treibstoffe Erdöl

33 Ersatz Kernenergie durch Erneuerbare (Vergleiche)
Ausstieg aus Kernenergie führt zu Wegfall von % der Stromproduktion. Führt zu noch mehr Auslandabhängigkeit (Import) und/oder Gaskombikraftwerken (Widerspruch CO2-Ziele) Wie könnten theoretisch 25‘000 GWh Strom anderweitig erzeugt werden? Achtung: nur zu gewissen Tageszeiten/Jahreszeiten/Wetter Energieträger Anlagen Bemerkungen Photovoltaik 8,75 Mio. 8,75 Millionen Hausdächer à 20m2. Zusätzlich wären für Stromspeicherung und Ausgleich knapp 28 zusätzliche Pumpspeicherkraftwerke mit 1000 Megawatt Leistung nötig. Wind 6‘250 6‘250 Windkraftwerke à 2 Megawatt Leistung und knapp 13 zusätzliche Pumpspeicherkraftwerke mit 1000 Megawatt Leistung zur Speicherung und Ausgleich. Alle Windanlagen ergäben mehrere Reihen von Windturbinen auf einer Länge von 250 km auf dem Jurakamm von Zürich bis Genf. Biomasse 41‘250 41‘250 Biogasanlagen mit Gülle und Mist von 50 Kühen und 200 Schweinen. Um dies zu erreichen, müsste alleine der Schweinebestand von aktuell 1,5 Mio. auf 10,4 Mio. erhöht werden! Wasserkraft  ? Da die Wasserkraft praktisch ausgeschöpft ist, wäre eine Berechnung der Anlagen bloss theoretischer Natur.

34 Unser Land wird verschandelt
Energiestrategie 2050 rechnet mit ca. 1’000 neuen Windkraftwerken (trotz jahrelanger Förderung heute nur 62 Windturbinen in Betrieb) Was heisst das? Entlang A1 von Kreuzlingen nach Genf (300 Kilometer) steht alle 300 m eine Turbine (230 m hoch). Aber der Wind weht nicht dort, sondern in den Bergen d.h. => Verschandelung unserer Landschaft => Zerstörung Tourismus

35 FAZIT bei Annahme Energiegesetz
jährlich ø ca. 3’200 Franken Mehrkosten und Steuern für vierköpfigen Haushalt staatlich verordnete Halbierung des Energieverbrauchs neue Vorschriften und Verbote Gefährdung der (Strom-)Versorgungssicherheit der Schweiz Verlust von Arbeitsplätzen und Wohlstand Landschaftsverschandelung: Zusätzliche Windräder und Photovoltaik- anlagen leisten keinen sicheren Beitrag zur Stromversorgung, insbesondere Windräder verschandeln aber unser schönes Land. weniger Komfort trotz höherer Kosten Wenige profitieren auf Kosten vieler !!! => Deshalb Nein zum ruinösen Energiegesetz !

36

37

38

39 Flatterstrom: Stromeinspeisung aller Windanlagen in Deutschland 2014

40 Unzuverlässiger Flatterstrom: Konventionelle Kraftwerke sind (heute) nicht ersetzbar
Installiert Sonne und Wind Kohle, Nuklear Sonne Wind

41 Nationale Energieabstimmungen
1979: Beschränkung der AKW-Konzessionen auf 25 Jahre: nein 1983: Energieartikel in der Bundesverfassung: nein 1984: Verbot neuer AKW; Energieartikel: nein 23. September 1990 Stilllegung der AKW: nein AKW-Moratorium; Energieartikel: ja 2000: Energie-Lenkungsabgabe: nein 2001: Energie-Lenkungsabgabe: nein 2003: Stilllegung der AKW; AKW-Moratorium: nein 2015: Energie-Lenkungsabgabe: nein 2016: Stilllegung der AKW: nein Atomausstieg: 5 x nein Lenkungsabgaben: 3 x nein


Herunterladen ppt "Energiegesetz zerstört bewährtes System !"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen