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Arbeitszeit im Kollektivvertrag

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Präsentation zum Thema: "Arbeitszeit im Kollektivvertrag"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitszeit im Kollektivvertrag
Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

2 Warum Arbeitszeit im KV?
Grundsätzlich sind Arbeitszeiten und Ruhezeiten gesetzlich geregelt (Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz). Bedingt durch die unterschiedlichen Situationen und Arbeitskulturen in den einzelnen Branchen, nimmt aber die Regelung der Arbeitszeit in allen Kollektivverträgen eine zentrale Rolle ein. Die Arbeitszeit ist die Grundlage für die Entlohnung. Das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz räumen dem Kollektivvertrag zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten ein. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/Innen und des Betriebsrates bei der Arbeitszeiteinteilung spielen eine wichtige Rolle. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

3 Arbeitszeit im KV Normalarbeitszeit
Gemäss Arbeitszeitgesetz beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit in Österreich für alle Arbeitnehmer/Innen unverändert 40 Stunden. Viele Kollektivverträge sehen eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit vor.Die Bandbreite reicht von 36 bis 39 Stunden pro Woche. Dies hat dazu geführt, dass die 40 Stunden-Woche für sehr viele Menschen in Österreich nicht mehr wahrnehmbar ist. In weiterer Folge regelt der Kollektivvertrag das Höchstausmaß der täglichen Normalarbeitszeit, sowie den Beginn und das Ende. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

4 Arbeitszeit im KV Mehrarbeit
In einigen Bereichen, in denen weniger als 40 Stunden pro Woche als Normalarbeitszeit vereinbart ist, wird die daraus resultierende Differenz auf die 40 Stunden meistens als „Mehrarbeit“ bezeichnet. Der Kollektivvertrag regelt, ob und wann diese Mehrarbeit anfällt und wann nicht und/oder die Abgeltung dieser Arbeitszeiten. Die besondere Abgeltung von Mehrstunden spielt bei einigen Kollektivverträgen auch in bezug auf Teilzeitbeschäftigte eine Rolle. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

5 Arbeitszeit im KV Überstunden
Überstunden sind grundsätzlich Arbeitsleistungen die außerhalb der Normalarbeitszeit geleistet werden. Fast alle Kollektivverträge haben Regelungen betreffend Überstunden, deren Abgeltung und die Geltendmachung der Ansprüche. Für die Abgeltung des Überstundenzuschlages sieht das Arbeitszeitgesetz lediglich einen Überstundenzuschlag von 50 % vor. Nur durch Kollektivvertrag werden für Überstunden zu bestimmten Zeiträumen (Nacht, Wochenende) höhere Zuschläge (z.B. 100%) festgesetzt. Auch eine höhere Entlohnung der Grundstunde bei Überstunden ist nur im Kollektivvertrag geregelt. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

6 Arbeitszeit im KV Wochenendarbeit
Wenn schon am Wochenende gearbeitet werden muss, dann spielt der Kollektivvertrag bei Sonn- und Feiertagsarbeit eine wichtige Rolle. Das Arbeitsruhegesetz regelt, ob, wann und in welchen Branchen am Sonntag oder Feiertag gearbeitet werden darf und den Anspruch auf Ersatzruhezeiten. Durch Kollektivvertrag können diese Ausnahmen erweitert oder ganz speziell geregelt werden. Die Ansprüche auf Zuschläge, Überstunden, Zulagen oder weitere besondere Zeitgutschriften für Wochenend- und Feiertagsarbeitzeit sind ausschließlich durch Kollektivvertrag geregelt. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

7 Arbeitszeit im KV Teilzeitarbeit
In immer mehr Branchen ist die Teilzeitarbeit auf dem Vormarsch. Viele Kollektivverträge sehen spezielle Regelungen zur Teilzeitarbeit vor. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zur Teilzeit wurden erst eingeführt, nachdem bereits in den großen Branchen kollektivvertragliche Regelungen für Teilzeitbeschäftigte geschaffen wurden. Besonderes Augenmerk legen die Kollektivverträge auf den Schutz von Teilzeitbeschäftigten gegen Ungleichbehandlung gegenüber Vollzeitbeschäftigten bzw. die Rechte zur Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

8 Arbeitszeit im KV Arbeitsfreie Tage
Das Arbeitsruhegesetz regelt die Feiertage, die grundsätzlich arbeitsfrei sind. Diese Tage werden als „gesetzliche Feiertage“ bezeichnet. Darüber hinaus regeln etliche Kollektivverträge zusätzliche arbeitsfreie Tage für bestimmte Anlässe oder Glaubensgemeinschaften, wie zum Beispiel für den 24. und 31. Dezember. Fehlen derartige Regelungen, sind diese Tage ganz normale Arbeitstage. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

9 Warum Arbeitszeitmodelle?
Arbeitszeit im KV Warum Arbeitszeitmodelle? Geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und der Wunsch vieler Arbeitnehmer/Innen nach Mitbestimmung der Arbeitszeitgestaltung haben zur Entwicklung zahlreicher flexibler Arbeitszeitmodelle geführt. Diese Modelle werden vorwiegend im Kollektivvertrag sehr Umfangreich und je nach Branchenbedürfnissen geregelt. In der betrieblichen Praxis ergeben sich Probleme und Fragestellungen die durch Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen gelöst werden müssen. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

10 Gleitende Arbeitszeit
Arbeitszeit im KV Gleitende Arbeitszeit Ist die am weitesten verbreitete Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (Gleitzeitrahmen) kann der/die Angestellte den Beginn und das Ende der Arbeitszeit selbst festlegen. In vielen Gleitzeitmodellen gibt es einen Zeitraum in dem Anwesenheitspflicht besteht, die sogenannte „Kernzeit“. Für Dienstverhinderungen und Zeiten der bezahlten Abwesenheit wird eine durchschnittliche Arbeitszeit, die sogenannte „fiktive Normalarbeitszeit“ berechnet. Gleitende Arbeitszeit wird meistens durch Betriebsvereinbarung festgelegt, wobei Gesetz und Kollektivvertrag einen Rahmen vorgeben. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

11 Durchrechenbare Arbeitszeit (1)
Arbeitszeit im KV Durchrechenbare Arbeitszeit (1) In vielen Produktions- aber auch in Dienstleistungsbereichen regelt der Kollektivvertrag eine sogenannte Durchrechenbare Arbeitszeit. Bei diesem Arbeitszeitmodell handelt es sich – vereinfacht dargestellt – um die Möglichkeit die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und innerhalb einer vorgeschriebenen Bandbreite unterschiedlich zu verteilen. Im Durchschnitt darf aber die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nicht überschritten werden. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

12 Durchrechenbare Arbeitszeit (2)
Arbeitszeit im KV Durchrechenbare Arbeitszeit (2) Diese Modelle wurden meist im Zusammenhang mit einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit eingeführt. Sie bieten einerseits den Betrieben die Möglichkeit auf betriebliche Erfordernisse besser reagieren zu können und andererseits den Arbeitnehmer/Innen mehr Möglichkeiten für zusammenhängende Freizeit. Einige Kollektivverträge räumen der Betriebsvereinbarung weitere Gestaltungsmöglichkeiten ein. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

13 Einarbeiten bestimmter Tage
Arbeitszeit im KV Einarbeiten bestimmter Tage Sehr verbreitet ist auch das Einarbeiten bestimmter Tage während des Jahres (z.B. Fenstertage). Durch die Erhöhung der wöchentlichen Normalarbeitszeit innerhalb bestimmter Zeiträume werden Zeitguthaben angespart, die dann zu bestimmten Tagen frei genommen werden können. Der Kollektivvertrag regelt die zulässigen Zeiträume für das Einarbeiten und die Verlängerung der täglichen bzw. wöchentlichen Normalarbeitszeit. Auch das Zusammentreffen des Einarbeitens mit anderen Arbeitszeitmodellen wird im KV geregelt. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

14 Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft
Arbeitszeit im KV Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft Vor allem im Bereich des Kundendienstes und der Servicetätigkeiten gehören Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft immer mehr zum Alltag. Zwar gibt es jetzt auch gesetzliche Regelungen, allerdings reichen diese nicht aus. Zu welchen Zeiten, wer in welchem Ausmaß und in welcher Form Ruf- oder Arbeitsbereitschaft leisten muss und wie diese Zeiten abgegolten werden wird vorwiegend im Kollektivvertrag geregelt Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

15 Arbeitszeit im KV Schichtarbeit
In bestimmten Bereichen, vor allem dort, wo lange Betriebs- bzw. Einsatzzeiten abgedeckt werden müssen, regeln viele Kollektivverträge die sogenannte Schichtarbeit. Der KV regelt oft die Frage der Schichtturnusse der Einteilung sondern die besondere Abgeltung von bestimmten Schichtzeiten den Ausgleich für zusätzliche Belastungen durch Schichtarbeit Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!

16 Dienstverhinderungen
Arbeitszeit im KV Dienstverhinderungen Die bezahlte Freizeit bei Dienstverhinderungen ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Bei Angestellten war dies seit der Einführung des Angestelltengesetzes der Fall Der Kollektivvertrag legt für bestimmte Anlassfälle im Leben weitere Mindestansprüche fest. Bei Arbeitern war der bezahlte Freizeitanspruch bis vor kurzer Zeit ausschließlich im Kollektivvertrag geregelt und mit einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden begrenzt. Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!


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