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Reine Maljutin akmas1 Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission 2008 2008 und die Auswirkungen und die.

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1 Reine Maljutin akmas1 Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission 2008 2008 und die Auswirkungen und die Auswirkungen

2 Reine Maljutin akmas2 Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Beschlusskommission und der RK Regionalkommission

3 Reine Maljutin akmas3 Zukünftiges Arbeitsrecht auf der Bundesebene Beschlusskommission Beschlusskommission Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung, sowie Vorgaben für Bandbreiten Verhandlungskommission 6 DN und 6 DG 6 DN und 6 DG 28 DG und 28 DN durch einen durch einen Beschluss Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige AVR

4 Reine Maljutin akmas4 Zukünftiges Arbeitsrecht Regionalebene Regionalkommission Regionalkommission Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubstage, sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung, innerhalb der durch die Bundeskommission vorgegebenen Bandbreiten Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubstage, sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung, innerhalb der durch die Bundeskommission vorgegebenen Bandbreiten Fulda alle 5 Bistümer Limburg mit je 2 Vertretern der Dienstgeber Mainz und 2 Vertretern der Mitarbeiter SpeyerTrier RK Mitte 10 DG und 10 DN durch einen durch einen Beschluss Beschluss ¾ Mehrheit ¾ Mehrheit in die künftige in die künftige AVR AVR

5 Reine Maljutin akmas5 Bundeskommission Beschluss Juni 2008 - Die bisherigen Lebensaltersstufen werden zu Regelvergütungsstufen - Tabellenwert wird um 50 Euro Sockelbetrag erhöht dazu rückwirkend ab 01.01.08 plus 1,6% und ab 01.01.09 weitere 4,3% Erhöhung - Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009 - 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler - 39 Stunden-Woche ab 01.09.09 - Kinderzulage bleibt, - Zulage für Verheiratete als Besitzstand ( Stichtag 30.06.08 ) - Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bleiben unverändert - AZV Tag bleibt erhalten

6 Reine Maljutin akmas6 Zulässige Bandbreiten zur Abweichung in der Regionalkommission bei der Vergütung 7% für 2008 bei der Arbeitszeit 6% für 2008 bei der Vergütung 10% für 2009 bei der Arbeitszeit 6% für 2009

7 Reine Maljutin akmas7 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission zur Strukturveränderung, das heißt, zur Zusammenführung von Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 zur Regelvergütung Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission zur Strukturveränderung, das heißt, zur Zusammenführung von Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 zur Regelvergütung Überleitung in die Regelvergütung ohne finanzielle Verluste für die am 30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter. Überleitung in die Regelvergütung ohne finanzielle Verluste für die am 30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter.

8 Reine Maljutin akmas8 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Diese Tabellenwerte der Regelvergütung werden rückwirkend zum 01.01.2008 um den Sockelbetrag von 50 Euro und danach um 1,6% erhöht. Diese Tabellenwerte der Regelvergütung werden rückwirkend zum 01.01.2008 um den Sockelbetrag von 50 Euro und danach um 1,6% erhöht. Dies gilt für die VG 1-9 und Kr 14-3 Ohne Sockelbetrag aber 1,6% mehr für die VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2 Sonderregelung: Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren, erhalten 50 Euro als Besitzstandszulage. Ohne Sockelbetrag aber 1,6% mehr für die VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2 Sonderregelung: Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren, erhalten 50 Euro als Besitzstandszulage. für Azubis und Schüler 70 Euro monatlich mehr für Azubis und Schüler 70 Euro monatlich mehr rückwirkend ab dem 01.01.08

9 Reine Maljutin akmas9 Beispiel Verg. Gr. 5b Vergütung altVergütung neu Grundvergütung St.6 1937,96 €Regelvergütung St. 6 2554,92€ Allg. Zulage 114,60 €+ 50 € Sockelbetrag Ortszuschlag St. 1 502,36 € Summe 2604,92 € Summe 2554,92 € + 1,6% 41,68 € Summe 2646,60 €

10 Reine Maljutin akmas10 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3% ab 01.01.09 Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3% ab 01.01.09 Eine Einmalzahlung von 225 Euro im Januar 2009 Eine Einmalzahlung von 225 Euro im Januar 2009 70 Euro monatlich mehr für Azubis und Schüler 70 Euro monatlich mehr für Azubis und Schüler rückwirkend ab 01.01.2008 rückwirkend ab 01.01.2008 Bitte beachten: die Einmalzahlung von 450 € im Dez. 2008 erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses ! Bitte beachten: die Einmalzahlung von 450 € im Dez. 2008 erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses !

11 Reine Maljutin akmas11 Vergütungsgruppenzulagen Anlage 2d die Anmerkungen A-F werden rückwirkend ab dem 01.01.08 in Eurobeträgen festgelegt Dynamisiert? werden rückwirkend ab dem 01.01.08 in Eurobeträgen festgelegt Dynamisiert? ( bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung) ( bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung) 20082009 A 84,63 € 88,27 € A 84,63 € 88,27 € B101,56 €105,93 € B101,56 €105,93 € C112,17 €116,99 € (107,40 alt) C112,17 €116,99 € (107,40 alt) D124,19 €129,53 € D124,19 €129,53 € E103,49 €107,94 € E103,49 €107,94 € F 137,81 €143,73 € F 137,81 €143,73 €

12 Reine Maljutin akmas12 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Weihnachtsgeld (Berechnung aus Septembergehalt) 80,84% für 2008 und 77,51% für 2009 Weihnachtsgeld (Berechnung aus Septembergehalt) 80,84% für 2008 und 77,51% für 2009 Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 € /332,34 €) Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 € /332,34 €) AZV Tag bleibt unverändert AZV Tag bleibt unverändert 38,5 Std. Woche bis 31.08.09 38,5 Std. Woche bis 31.08.09 39 Std. Woche ab 01.09.09 39 Std. Woche ab 01.09.09

13 Reine Maljutin akmas13 Regelvergütungstabelle ab 01.01.08

14 Reine Maljutin akmas14 Überleitungs- und Besitzstandsregelungen – Vergleichsbeispiel  Mitarbeiter, 35 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, VG 9 Einstellung 30.06.08Einstellung 01.07.08 Regelvergütungsstufe71 Regelentgelt1.837,93 €1.657,99 € Kinderzulage 184,04 € 31,16 € 180,00 € Ehegattenzulage 103,45 € / Vergütung gesamt2.156,58 €1.837,99 € Differenz+ 318,59 €

15 Reine Maljutin akmas15 Überleitungs- und Besitzstandsregelungen – Vergleichsbeispiel Mitarbeiter, 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, VG 4a Einstellung 30.06.08Einstellung 01.07.08 Regelvergütungsstufe81 Regelentgelt3.324,30 €2.526,06 € Kinderzulage 184,04 € 180,00 € Ehegattenzulage 108,61 € / Vergütung gesamt3.616,95 €2.706,06 € Differenz+ 910,89 €

16 Reine Maljutin akmas16 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Weihnachtsgeld (Berechnung Septembergehalt/1993) 80,84% für 2008 und 77,51% für 2009 Weihnachtsgeld (Berechnung Septembergehalt/1993) 80,84% für 2008 und 77,51% für 2009 Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 € /332,34 €) Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 € /332,34 €) AZV Tag bleibt unverändert AZV Tag bleibt unverändert 38,5 Std. Woche bis 30.08.09 38,5 Std. Woche bis 30.08.09 39 Std. Woche ab 01.09.09 (als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008) 39 Std. Woche ab 01.09.09 (als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)

17 Reine Maljutin akmas17 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Besitzstandsregelungen: Besitzstandsregelungen: Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.08 bereits beschäftigt waren und deren AVR Dienstverhältnis nach dem 01.07.08 fortbesteht. Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.08 bereits beschäftigt waren und deren AVR Dienstverhältnis nach dem 01.07.08 fortbesteht.

18 Reine Maljutin akmas18 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Besitzstandsregelungen: Besitzstandsregelungen: Verheiratetenzulage für bisherige Mitarbeiter, die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 entfällt der ehegattenbezogene Zuschlag Verheiratetenzulage für bisherige Mitarbeiter, die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 entfällt der ehegattenbezogene Zuschlag Diese Mitarbeiter mit Besitzstand erhalten die Verheiratetenzulage dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 108,61 € für 2008 und 113,28 € für 2009 (Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!) Diese Mitarbeiter mit Besitzstand erhalten die Verheiratetenzulage dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 108,61 € für 2008 und 113,28 € für 2009 (Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!)

19 Reine Maljutin akmas19 Beschlussergebnisse vom 06.08.08 aus der Regionalkommission Kinderzulage (bisher Ortszuschlag Kinder der Stufe 3-8) Kinderzulage (bisher Ortszuschlag Kinder der Stufe 3-8) Mitarbeiter, die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren, erhalten diese Kinderzulage dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 92,02 € für 2008 und 95,98 € für 2009 Mitarbeiter, die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren, erhalten diese Kinderzulage dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 92,02 € für 2008 und 95,98 € für 2009 (Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!) (Die Konkurrenzregelung bleibt weiterhin bestehen!) Neue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08 eingestellt werden, bekommen eine kinderbezogene Zulage von 90 € monatlich (Die Konkurrenzregelung entfällt!) Neue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08 eingestellt werden, bekommen eine kinderbezogene Zulage von 90 € monatlich (Die Konkurrenzregelung entfällt!)

20 Reine Maljutin akmas20 Anerkennung von Vordienstzeiten Die Umwandlung der Lebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen (=Regelvergütung in 2-jähr. Stufen) führen u. U. zu Nachteilen für neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist) Die Umwandlung der Lebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen (=Regelvergütung in 2-jähr. Stufen) führen u. U. zu Nachteilen für neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist) Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen unschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis nicht durch einen Werktag unterbrochen ist. Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen unschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis nicht durch einen Werktag unterbrochen ist. Sonderregelung: Der neue Arbeitgeber kann Vordienstzeiten anrechnen, wenn die Unterbrechung nicht länger als ein Jahr beträgt. Sonderregelung: Der neue Arbeitgeber kann Vordienstzeiten anrechnen, wenn die Unterbrechung nicht länger als ein Jahr beträgt.

21 Reine Maljutin akmas21 Anerkennung von Vordienstzeiten Die Überleitungsregelungen gelten zwingend für ununterbrochene Arbeitsverhältnisse. Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort: - bei der Verlängerung von befristeten Verträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR. In beiden Fällen sind Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich. Die Überleitungsregelungen gelten zwingend für ununterbrochene Arbeitsverhältnisse. Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort: - bei der Verlängerung von befristeten Verträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR. In beiden Fällen sind Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich. Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn der Berufsabschluss die Berufserfahrung Vorraussetzung für die Einstellung ist. Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn der Berufsabschluss die Berufserfahrung Vorraussetzung für die Einstellung ist.

22 Reine Maljutin akmas22 Einrichtungsspezifische Regelungen Einrichtungs-Anträge nach § 11 der neuen AK-Ordnung zur Genehmigung von befristeten Abweichungen  Über einen solchen Antrag muss innerhalb von drei Monaten mit einer ¾ Mehrheit in der Regionalkommission entschieden werden.  In der RK Mitte heißt das, mit mindestens 15 von 20 Stimmen  Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden.

23 Reine Maljutin akmas23 Einrichtungsspezifische Regelungen  Wird ein Antrag (§11) gemeinsam von Dienstgeber und (G)MAV eingebracht, werden weniger Stimmen für einen Beschluss gebraucht. Die Regionalkommission kann dann mit nur 11 Stimmen einem Antrag zustimmen (50%+1)  Antragsvoraussetzungen für § 11 Anträge: - der Antrag muss begründet sein - aussagekräftige Unterlagen müssen vorliegen - er muss innerhalb der zulässigen Beschlussfassung liegen (nur für befristete Regelungen zu Vergütungsbestandteilen und der regelmäßigen Arbeitszeit)

24 Reine Maljutin akmas24 Einrichtungsspezifische Regelungen  Für die Beratung und Beschlussfassung von §11 Anträgen werden unterschiedliche Gebühren erhoben.  Gebühren richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter - Beratungsgebühr (100 – 900 Euro) entsteht mit Einreichung des Antrages an die RK - Beschlussgebühr (300 – 5.000 Euro) für ganz oder teilweise beschlossene Anträge  Für zurückgenommene Anträge vor der Beratung halbiert sich die Gebühr.

25 Reine Maljutin akmas25 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Danke für die gute Zusammenarbeit Danke für die gute Zusammenarbeit

26 Reine Maljutin akmas26


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