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Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!

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Präsentation zum Thema: "Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!"—  Präsentation transkript:

1 Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
Herzlich Willkommen! Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden! Neue Arbeitszeiten dank AZG! 131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 25. – 28. März 2014 in Berlin

2 Arbeitszeitgesetz (AZG) in der Fassung vom 20.04.2013
Neue Arbeitszeiten dank AZG! Arbeitszeitgesetz (AZG) in der Fassung vom Sinn und Zweck des Gesetzes Regelungen Kontrolle und Umsetzung in der Praxis

3 § 1 AZG Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Höchstgrenzen Arbeitszeit
I. Sinn und Zweck des Gesetzes § 1 AZG Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Höchstgrenzen Arbeitszeit Mindestdauer Ruhepausen Rahmenbedingungen flexible Arbeitszeiten Sonntag und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe geschützt

4 Besonderheit: Rufbereitschaft
II. Regelungen Definitionen Arbeitszeit Zeit, die zwischen Beginn und Ende der Arbeit liegt ohne Ruhepausen, § 2 Abs. 1 AZG Arbeitsbereitschaft ebenso wie Bereitschaftszeit = Arbeitszeit Besonderheit: Rufbereitschaft Zeit, in der Arbeitnehmer zur Arbeit tatsächlich herangezogen wird = Arbeitszeit

5 II. Regelungen Grundsatz und Ausnahme
Acht-Stunden-Tag, § 3 AZG danach Ruhezeit elf Stunden, § 5 AZG Merke: Niemand darf länger als sechs Stunden ohne Ruhezeit arbeiten Verlängerung auf Zehn-Stunden-Tag möglich bei: Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, Rundfunk, Landwirtschaft, Tierhaltung

6 Neue Arbeitszeiten dank AZG!
Flexibilität Ruhezeit: Verkürzung auf zehn Stunden möglich, § 5 AZG aber: Verlängerung innerhalb vier Wochen auf 12 Stunden Arbeitszeit: Verlängerung auf zehn Stunden möglich, § 3 AZG aber: Verlängerung muss innerhalb sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden werktäglich ausgeglichen werden

7 II. Regelungen Nachtarbeit besonderer Schutz, § 6 Abs. 1 AZG
(menschengerechte Gestaltung) grundsätzlich acht Stunden vor Beginn Gesundheitscheck, danach alle drei Jahre Verlängerung auf zehn Stunden möglich, wenn abweichend von § 3 AZG innerhalb von einem Kalendermonat oder vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden

8 II. Regelungen Nachtarbeit
Umsetzung auf Tagesarbeitszeitplatz möglich, wenn Gefährdung der Gesundheit, § 6 Abs. 4 a) AZG Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, § 6 Abs. 4 b) AZG schwerpflegebedürftige Angehörige, § 6 Abs. 4 c) AZG sofern keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen; evtl. Anhörung Betriebs- oder Personalrat

9 II. Regelungen Spielraum der Sozialpartner
abweichende Regelungen (Tarifvertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung) Verlängerung bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ohne Ausgleich möglich schriftliche Zustimmung (Widerruf innerhalb sechs Monaten möglich) bei Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden, dann unmittelbar danach Ruhezeit von elf Stunden

10 II. Regelungen Besondere Regelungen für besondere Situationen
Aufteilung der Ruhepausen auf Kurzpausen unter Minuten Kürzung um zwei Stunden, wenn Art der Arbeit es erfordert und innerhalb festgelegten Zeitraumes ausgeglichen wird Festlegung des Beginns zwischen und Uhr Anpassung der Ruhezeit an Besonderheiten dieser Dienste Schichtbetriebe Ruhezeit Nachtarbeit Rufbereitschaft

11 II. Regelungen Besonderheiten der Rufbereitschaft, § 5 Abs. 3 AZG
Unterbrechung der Ruhezeit durch Einsatz ist möglich aber: Einsatz nicht länger als die Hälfte der Ruhezeit

12 II. Regelungen Abweichende Regelungen Notfälle, Unfälle, Katastrophen
(Influenza, Schneekatastrophe, Patienten in Gefahr, Umwelteinflüsse) unvorhersehbare Dinge Forschung und Lehre Vor- und Abschlussarbeiten können nicht aufgeschoben werden Behandlung und Pflege von Menschen Behandlung und Pflege von Tieren

13 II. Regelungen Sonntagsarbeit, § 10 AZG Grundsatz: Sonntags nie!
Ausnahme: z.B. Krankenhäuser, Rettungswesen, Gastronomie mind. 15 Sonntage im Jahr frei Ersatzruhetag an Werktag innerhalb von zwei Wochen Vertraglicher Spielraum: Beispiel: mind. zehn freie Sonntage im Jahr in Krankenhäusern, Verringerung der Ersatzruhetage

14 III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis
Aushang des Gesetzes, Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen an „Schwarzem Brett“ Aufzeichnung des Ausgleichs, Verzeichnis der Zustimmungen bei Verzicht auf Ausgleich, Aufbewahrungspflicht (zwei Jahre) Publikation Dokumentation

15 III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis
Aufsichtsbehörden Vorlage der bei Bedarf der Länder Arbeitszeitnachweise Besichtigung der (Gewerbeaufsichtsamt, auf Anfrage Arbeitsstätte Arbeitsschutzamt) Kontrolle

16 III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis
bei Ordnungswidrigkeit Bußgeld bis zu €, § 22 AZG bei Verletzung der Strafvorschriften Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, § 23 AZG Sanktionen

17 Wann entstehen Minusstunden?
III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis Wann entstehen Minusstunden? fehlerhafte Dokumentation Ausgleich nicht korrekt angerechnet Verlängerung der Arbeitszeit nicht korrekt dokumentiert Dienst bei Rufbereitschaft nicht korrekt dokumentiert

18 für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heinrich-Heine-Allee 1 40213 Düsseldorf Tel Fax Mail: Internet:


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