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Reform der Altersvorsorge 2020

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Präsentation zum Thema: "Reform der Altersvorsorge 2020"—  Präsentation transkript:

1 Reform der Altersvorsorge 2020
Überblick, Fakten, Beispiele Zürich, 28. August 2017 Willi Thurnherr, CEO Aon Hewitt business in der Schweiz

2 Agenda 10:30 – 11:00 Willkommenskaffee 11:00 – 11:30 Überblick, Fakten und Beispiele 11:30 – 12:15 Podiumsdiskussion 12:15 – 13:00 Publikumsfragen 13:00 Steh-Lunch

3 Überblick AHV Erhöhung Referenzalter Frauen von 64 auf 65
MwSt «+0.3%» zugunsten AHV ab 2018 MwSt +0.3% ab 2021 AHV-Beiträge +0.3% ab 2021 CHF pro Monat ab 2019 Ehepaarplafond 155% ab 2019 2018 2019 2020 2021 Änderungen AHV Das sind die wichtigsten Änderungen die sowohl die Finanzierung als auch die Leistungen der AHV betreffen. Die Mehrwertsteuer +0.3% ab 2018 ist für die Konsumenten keine spürbare Erhöhung, weil es genau dem Betrag der IV-Zusatzfinanzierung entspricht, die Ende 2017 ausläuft. Da die MwSt in der Verfassung festgeschrieben steht, ist diese Änderung der Grund für die Volksabstimmung und benötigt das doppelte Mehr (Volk und Stände) Die eigentlichen Erhöhungen der Beiträge (MwSt +0.3% und AHV +0.3%) folgen erst ab 2021. Die Zuschläge ab 2019 (+70.- pro Monat und Ehepaarplafond) werden auch diejenigen Versicherten erhalten, die ab 2018 pensioniert werden.

4 Überblick BVG Tieferer Koordinationsabzug ab (40% des Jahreslohnes, mind. CHF und höchstens CHF ) Altersgutschriften +1% (Alter 35-54) ab 2019 Alter 35-44: von 10% zu 11% Alter 45-54: von 15% zu 16% Umwandlungssatzsenkung von 6.8% auf 6.0%: Referenzalter Frauen: wie AHV, 65 ab 2021 (Erhöhung beginnt ab 2018) 2018 2019 2020 2021 Änderungen BVG Besitzstand (bis 2039) Die zentrale Änderung im BVG ist die Senkung des Umwandlungssatzes. Zur Abfederung dieser Senkung wird der versicherte Lohn speziell für geringe Einkommen vergrössert und auch die Altersgutschriften werden geringfügig erhöht. Das Rücktrittsalter der Frauen wird gleich festgesetzt wie bei der AHV und soll neu 65 betragen. Es gilt zu beachten, dass während 20 Jahren eine Besitzstandsgarantie gilt, d.h. jeder Versicherte hat bei Pensionierung mindestens den Anspruch auf eine Rente wie er sie gemäss bisherigem BVG gehabt hätte. Dazu wird eine zweite Schattenrechnung erforderlich sein.

5 Weitere Fakten Zahlreiche weitere Anpassungen:
Flexibilisierung Rentenbezug (vorzeitig, aufgeschoben, Teilpensionierung) in AHV und BVG Einkaufsbestimmungen im BVG verbessert Verzinsung von Einkäufen, WEF und Scheidung geregelt Aufschub der Altersleistungen Weiterversicherung ab 58 bei Kündigung durch Arbeitgeber Lockerung Angemessenheit und Versicherungsprinzip Bestimmungen zur Teilliquidation Teilübertrag 3a in BVG möglich Es werden viele Aspekte im BVG zukünftig geregelt, die bisher im Gesetz nicht oder nur als «kann-Vorschrift» formuliert waren. So wird es z.B. neu auch im BVG-Minimum einen Anspruch auf vorzeitige Pensionierung geben oder auch der freiwillige Einkauf kann jederzeit geleistet werden (nicht nur beim Eintritt wie bisher). Eine wichtige Verbesserung ist die freiwillige Weiterversicherung bei Kündigung nach Alter 58 – damit können ältere Mitarbeiter, die keine Stelle mehr finden, doch noch das Recht auf Verrentung ihres Altersguthabens wahren.

6 Auswirkungen der Reform am Beispiel einer Musterfamilie
Vater Mutter Sohn Tochter 48 Jahre CHF 120'000 100% Überobligatorische Pensionskasse 44 Jahre CHF 30'000 40% BVG-Minimum 8 Jahre 5 Jahre Am Beispiel einer «typischen Durchschnittsfamilie» soll aufgezeigt werden, wie die vier Personen von der Reform betroffen werden.

7 Auswirkungen der Reform
Alter 44, 40%, AHV-Lohn CHF 30'000 BVG-Minimum Mutter Bisher CHF Versicherter Lohn 5'325 Jährliche Gutschrift 533 Erwartete Altersrente (Alter 64) 1'745 AV2020 AV2020 CHF Versicherter Lohn 15'900 Jährliche Gutschrift 1'749 Erwartete Altersrente (Alter 65) 3'860 Erwartete Altersrente (Alter 64) 3'596 BISHER Bei der Mutter, mit einem geringen Einkommen, wird sich im BVG die Reduktion des Koordinationsabzugs stark auswirken. Dadurch verdreifacht sich im Beispiel der versicherte Lohn, was entsprechend zu höheren Gutschriften und schlussendlich zu einem mehr als doppelt so hohen Vorsorgeniveau führt. Natürlich muss diese Verbesserung durch höhere Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin finanziert werden. Die AHV-Renten ink Zuschlag ist im Beispiel nicht gezeigt und könnte sinngemäss auch berücksichtigt werden. Altersrente (BVG-Minimum)

8 Individuelle Fälle - Vater
Alter 48, 100%, AHV-Lohn BVG-Minimum CHF 120'000 Vater Bisher (nur BVG) CHF Versicherter Lohn 59'925 Jährliche Gutschrift 8'989 Erwartete Altersrente (Alter 65) 20'375 AV2020 (nur BVG) CHF Versicherter Lohn 63'450 Jährliche Gutschrift 10'152 Erwartete Altersrente (Alter 65) 18'847 Besitzstand «Ü45» Falls der Vater, trotz seines hohen Lohnes, nur im BVG Minimum versichert wäre, dann resultiert für ihn eine Reduktion des Vorsorgeniveaus. Zwar steigt sein versicherter Lohn geringfügig und auch die Altersgutschriften um +1%-Punkt. Dies reicht jedoch nicht, um die Senkung des Umwandlungsssatzes zu kompensieren. In einem solchen Fall würde für diesen Versicherten die Besitzstandsgarantie für die Übergangsgeneration greifen und er würde doch die Rente gemäss bisherigem BVG (hier: CHF 20’375) erhalten.

9 Individuelle Fälle - Vater
Alter 48, 100%, AHV-Lohn Überobligatorische Pensionskasse CHF 120'000 Vater Bisher (nur BVG) CHF Versicherter Lohn 59'925 Jährliche Gutschrift 8'989 Erwartete Altersrente (Alter 65) 20'375 AV2020 (nur BVG) CHF Versicherter Lohn 63'450 Jährliche Gutschrift 10'152 Erwartete Altersrente (Alter 65) 18'847 Besitzstand «Ü45» AV2020 (umhüllend) CHF Versicherter Lohn 98'850 Jährliche Gutschrift (20.00% des vers. Lohnes) 19'770 Erwartete Altersrente (Alter 65) 33'609 (5.0%) Falls der Vater in einer überobligatorischen Pensionskasse ist, muss geprüft werden ob die Mindestleistungen des BVG erfüllt sind. Im Beispiel wäre die erwartete Leistung im Alter 30’000. Auf dem Vorsorgeausweis des Vaters müssen neben der erwarteten Altersrente 30’000 auch zwei Schattenrechnungen gezeigt werden: Einmal gemäss bisherigem BVG (CHF 20’375) und einmal gemäss AV2020 (CHF 18’847). Die überobligatorische Altersleistung ist in beiden Fällen grösser, also wird die Schattenrechnung keine Auswirkung haben. BVG erfüllt 

10 Auswirkungen auf Pensionskassen
Für BVG Minimalkassen werden die Persionierungsverluste reduziert Beispiel Pensionierung mit Altersguthaben CHF 200'000 Bisher: Rente mit UWS 6.8% → CHF 13'600 AV2020: Rente mit UWS 6.0% → CHF 12'000 Grundlagen: BVG 2015, GT2018, technischer Zinssatz = 1.50% (Barwert für einen 65-jährigen Mann: 22.03): Rückstellung in der Bilanz (Rente 13'600) = CHF 299'606 Rückstellung in der Bilanz (Rente 12'000) = CHF 264'358 "korrekte" Rente = 9'079 Grundlagen: BVG 2015, GT2018, technischer Zinssatz = 2.00% ( Barwert für einen 65-jährigen Mann: 20.61): Rückstellung in der Bilanz (Rente 13'600) = CHF 280'267 Rückstellung in der Bilanz (Rente 12'000) = CHF 247'294 "korrekte" Rente = 9'705 Bei jeder Pensionierung entstehen i.d.R. Pensionierungsverluste. Grund ist, dass das vorhandene Altersguthaben geringer ist, als das für die lebenslange Zahlung der Altersrente erforderliche Kapital. Im Beispiel wird eine Altersguthaben von CHF 200’000 verrentet. Gemäss BVG resultiert eine jährliche Altersrente von CHF 13’600 Für eine Altersrente eines 65 jährigen Mannes von 13’600 muss mit aktueller Lebenserwartung und technischem Zins 1.5% ein Kapital von 299’606 vorhanden sein. (Nebenbemerkung: Der Kapitalbedarf ist sogar höher, wenn die 1.5% nicht risikofrei erwirtschaftet werden können). Bei einem technischen Zins von 2.0% ist eine Kapitalbedarf von 280’267 nötig. AV2020: Für eine Altersrente von 12’000 muss mit aktueller Lebenserwartung und technischem Zins 1.5% ein Kapital von 280’267 vorhanden sein. (bei 2.0% sind es 247’294). Es gibt somit eine «Einsparung» bei der Pensionierung von ca. 20’000, dennoch resultiert immer noch ein grosser Verlust zwischen 47’000 und 64’000

11 Auswirkungen auf Firmen
Für den Arbeitgeber bedeutet die Reform der AV2020 u.a.: +0.15% höhere AHV-Beiträge ab 2021 +0.5% höhere Sparbeiträge im BVG-Minimum (Alter 35-54) Deutlich höhere Sparbeiträge für geringe Einkommen mit BVG-Minimalplänen Reduktion Sanierungsrisiko Flexible Pensionierungsmöglichkeiten ggf. einmaliger Gewinn unter IFRS Die konkreten Auswirkungen auf die Firmen müssen im Einzelfall analysiert werden, denn sie können je nach Mitarbeiter- und Lohnstruktur sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einer Firma mit sehr geringen Löhnen und Mitarbeitern im mittleren Alter werden die Auswirkungen am grössten sein. Denn dort steigen die versicherten Löhne stark an. Zusammen mit dem zusätzlichen BVG-Beitragsprozent werden die Sparbeiträge stark ansteigen. Die Zunahme der AHV-Beiträge lässt sich direkt aus der Lohnsumme bestimmen Neben den höheren Kosten reduziert sich wegen der reduzierten Pensionierungsverluste auch das langfristige Sanierungsrisiko für den Arbeitgeber. Die Flexibilität bei der Pensionierung kann die Attraktivität steigern. Bei Firmen die international bilanzieren (IAS19/US GAAP) kann aufgrund der reduzierten Umwandlungssätze eine einmaliger Gewinn entstehen. (je nach Lohnstruktur ist ein einmaliger Verlust auch nicht ganz auszuschliessen)

12 Zahlen zur AV2020 AHV BVG AHV ab 2027 in Schieflage
Ab 2030: - 7 mrd AHV ab 2027 in Schieflage BVG Kosten Besitzstand 6 – 12mrd Jährliche Umverteilung 1.3 mrd Kompensation 2. Säule kosten ca. 5mrd Ja Nein AHV-Fond ca = 0 (statt 42 mrd) AHV Ab 2045: Defizit 12 mrd Jährliche Umverteilung 7 mrd AHV ab 2022 in Schieflage Schuldenquote 35→59% Es kursieren sehr viele Zahlen durch die Medien was die finanziellen Auswirkungen sind. Einig sind sich die meisten, dass die AHV ab 2030 massive Probleme haben wird und die zusätzlichen Beiträge den Zeitpunkt des Defizits allenfalls um ein paar Jahr nach hinten verschiebt. Die Kosten des BVG-Besitzstands (20-Jahre Übergangsgeneration) werden zwischen 5-12mrd geschätzt Zur Umverteilung werden sehr unterschiedliche Angaben gemacht, wobei der Begriff der Umverteilung und wie er gemessen wird, nicht mal definiert ist.

13 5.4 mrd Umverteilung im BVG Berufliche Vorsorge ca. CHF 900mrd
190mrd BVG-Altersguthaben 440mrd überobligatorisches Altersguthaben 270mrd Deckungskapital Rentner Ertrag 2% = CHF 18 mrd Aktive Rentner BVG-Zins (1.0%) = 1.9 mrd Zins überobl. AGH (1.2%) = 5.3 mrd BVG-Zins (2.0%) = 3.8 mrd Zins überobl. AGH (2.0%) = 8.8 mrd 5.4 mrd Rentenfinanzierung (4.0%) = 10.8 mrd Rentenfinanzierung (2.0%) = 5.4 mrd Hier eine Überlegung, was die Umverteilung im BVG überhaupt ist: Wenn auf dem gesamten Vermögen in der 2. Säule (ca. 900mrd) ein Ertrag von 2% erwirtschaftet wird, entspricht dies 18mrd. Beim aktuellen Umwandlungssatz (bei dem ein technischer Zins von 4% implizit enthalten ist) werden für die laufenden Renten jährlich 10.8mrd als dritter Beitragszahler gebraucht. Vom Rest (7.2mrd) werden 1.9mrd für die obligatorische Verzinsung benötigt und es bleiben noch 5.3mrd für die Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben übrig, bzw. 1.2% Wenn die Rentner auch nur 2% erhalten hätten (5.4mrd), dann kann gesagt werden, dass die Rentner 5.4mrd zuviel erhalten haben, also beträgt die Umverteilung 5.4mrd Würden alle 2% erhalten so

14 Historie des Umwandlungssatzes
Meilenstein Tarif Technischer Zins UWS Jahr Botschaft zur Einführung des BVG Goldene Regel 4% - 1975 Einführung des BVG EVK1980 e(x=65) = 15.3a 3.5% 7.2% 1985 Botschaft zur 1. BVG-Revision EVK/BVG/VZ e(x=65) = 17.9a projiziert bis 2015 = 19.2a 4.0% 6.8% 2000ff AV2020 u.a. BVG2010 (PT2025) e(x=65) = 21.1a, e(y=65) = 23.4 Rendite 2.6% – 3.7% ca. 3.25% 6.0% ab 2018 Realität BVG2015, GT2018 e(x=65) = 22.5a, e(y=65) = 24.5 Rendite 1.75% % 1.5% - 2.0% 4.7% - 5.0% 2018 Bei der Einführung des BVG wurde noch mit einem technischen Zins von 3.5%, aber einer im Vergleich zu heute kurzen Lebenserwartung gerechnet. Dies führte zum Umwandlungssatz von 7.2% Bei der 1. BVG-Revision wurde mit dem damals üblichen technischen Zins von 4.0% argumentiert, und je nach Sterbetafel eine 3-4 Jahre höhere Lebenserwartung als So wurde der Satz auf 6.8% gesenkt (was versicherungstechnisch dennoch zu hoch war). Die Lebenserwartung ist nun weiter gestiegen, das Zinsniveau auch, dennoch wird als Basis für die 6.0% noch mit % argumentiert. 10 Jahre Bundesobligationen = -0.08% ( )

15 Umwandlungssätze im aktuellen Umfeld
Realität bei firmeneigenen Stiftungen RUAG 4.57% im Alter 65, Jahrgang 1952 CS 4.865% im Alter 65 ab 2025 Tamedia 4.95% im Alter 65 ab Manor 5.00% im Alter 65 Publica 5.09% PK SBB 5.16% im Alter 65 ab 2021 Novartis 5.35% im Alter 65 (ab ) Ein versicherungstechnisch festgelegter Umwandlungssatz ist bei etwa 5%. Dies mit einem technischen Zins von 2.25% (was nicht risikofrei erwirtschaftet werden kann!) und Generationentafeln. Bekannte autonome Pensionskassen haben diese Realität entsprechend umgesetzt. Quelle: Internet

16 Inflation im BVG Reales Rentenniveau mit AV2020 langfristig höher als 1985 (Umwandlungssatz damals: 7.2%) 2014 Alter  Historisch  Realistisch  Unrealistisch 1985 2018 Auch wenn das nominelle Rentenniveau sinkt und der Umwandlungssatz von 6.0% tiefer ist als 7.2%, ist die Rentenkaufkraft dennoch sehr hoch. Aufgrund der hohen Inflation in den 80/90er-Jahren hat eine «7.2%»-Rente sehr schnell an Kaufkraft verloren und war innerhalb von ca. 7 Jahren unter einem Niveau von 6.0% Da heutzutage nur eine geringe Inflation herrscht, ist die langfristige Kaufkraft der Rentner sicher auf dem gleichen Niveau wie bei Einführung des BVG bzw. sogar darüber

17 Zwei Fragen – ein Resultat
Verfassungsänderung zur Mehrwertsteuer Referendum zur Vorlage «AV2020» Die Abstimmungsunterlagen werden eine Herausforderung sein, weil über zwei Fragen abgestimmt wird: Verfassungsänderung (wegen der Änderung der Mehrwertsteuer): Doppeltes Ja erforderlich Referendum: Einfaches Ja erforderlich Bei nur einem Nein ist die gesamte Vorlage gescheitert

18 Podiumsdiskussion Christine Egerszegi Präsidentin der Eidg. BVG-Kommission Ruth Humbel Nationalrätin CVP Verena Herzog Nationalrätin SVP, Mitglied der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) Martin Kaiser Mitglied der Geschäftsleitung Schweizerischer Arbeitgeberverband


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