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Steuern & Buchführung im Sportverein

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Präsentation zum Thema: "Steuern & Buchführung im Sportverein"—  Präsentation transkript:

1 Steuern & Buchführung im Sportverein
Max Mustermann Veranstalter, Ort, VM-C-Version 2017

2 Was leistet WestLotto für den Sport?
Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein- Westfalen. Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport. Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet. Talking Points: Ein kurzer Film wird Ihnen zeigen, wie und wo WestLotto in NRW wirkt und indirekt zu erkennen ist. 2

3 Finanzen und Steuern im Sportverein
Finanzmanagement im Sportverein Steuerliche Tätigkeitsbereiche Gemeinnützigkeit Zuwendung-/Spendenrecht Buchführung- und Aufzeichnungspflichten

4 1. Finanzmanagement im Sportverein Siehe 7.1 Finanz-management
4

5 Aufgaben des Finanzmanagements im Sportverein
Dokumentation Information Planung Disposition Kontrolle der Vereinsfinanzen Handwerkszeug Rechnungswesen 5

6 Grundlagen der Buchführung im Sportverein Begriffsbestimmung
Buchführung = lückenlose Aufzeichnung aller Geschäfts vorfälle und geordnete Ablage der Belege Buchführung funktionale Tätigkeit Buchhaltung institutionelle Einrichtung 6

7 Aufgaben des Rechnungswesens im Sportverein
Finanz-buchhaltung Kosten- & Leis-tungsrechnung Planungs- rechnung Statistik Rechenschafts- bericht gegenüber den Mitgliedern Besteuerungs- grundlage und Nachweis der Gemeinnützigkeit Verwendungs- nachweis gegenüber Zuschussgebern Kontrolle der Wirtschaftlichkeit Kalkulation von Angebotspreisen Feststellung von Preisunter- grenzen betriebswirt- schaftliche Vorgänge und Zusammenhänge erfassen Entscheidungs- hilfe für die Vereinsführung mengen- und wertmäßige Schätzung der zukünftigen Vereins-entwicklung 7

8 Rechnungswesen des Sportvereins
Finanz-buchhaltung Kosten- & Leis-tungsrechnung Planungs- rechnung Statistik Buchführung Inventar Jahres-abschluss Kostenarten- Kostenstellen- Kostenträger-rechnung Daten-erfassung & -auswertung Kennzahlen Haushaltsplan Finanzpläne für Sonder-vorhaben 8

9 Finanzbuchhaltung eines Sportvereins
Buchführung Jahresabschluss Inventar chronologische, sachlich geordnete und wertmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle art-, mengen- und wertmäßige Erfassung des Vermögens und der Schulden jährliche Rechen-schaftslegung und Information über die Vermögens- und Ertragslage Grundlage der Besteuerung 9

10 2. Steuerliche Tätigkeitsbereiche
10

11 Einnahmen eines Sportvereines
Mitgliedschaft  Beiträge  Aufnahmegebühren  Umlagen Veranstaltungen  sportliche Veranstaltungen  gesellige Veranstaltungen  kulturelle Veranstaltungen  Speisen und Getränkeverkauf  Tombolen Einnahmen aus Vermögen  Vermietung  Verpachtung  Kapitalerträge Werbung  Trikotwerbung  Plakatwerbung  Bandenwerbung  Fahrzeugwerbung  Verkauf von Werbeartikeln  Inserate 11

12 Einnahmen eines Sportvereines
Zuschüsse des Landessportbundes  Übungsleiter/innen  etc. Zuschüsse der Kommunen  Breitensport/Kurse  Sportpauschale  Sportabzeichen  Jugenderholungsmaßnahmen  Jubiläumszuwendungen  Wochenend- und Ferienmaßnahmen Sonstige Einnahmen  Gewinnausschüttung Geldinstitute  Spenden  Ablösesummen  Bußgeldliste 12

13 Steuerliche Tätigkeitsbereiche
Ideeller Bereich Vermögens- verwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäfts-betrieb Verwirklichung der eigentlichen steuer-begünstigten Satzungszwecke verzinsliche Anlage von Kapital-vermögen und Vermietung oder Verpachtung von Immobilien oder Rechten wirtschaftliche Betätigungen zur unmittelbaren Verwirklichung der Satzungszwecke nachhaltige selbstständige Tätigkeit des Vereins im Wettbewerb mit anderen Betrieben 13

14 Steuerliche Tätigkeitsbereiche
ideeller Bereich Vermögens- verwaltung Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb z. B. Mitgliedsbeiträge Aufnahmegebühren Zuschüsse Spenden Zinsen Mieteinnahmen Pachteinnahmen übertragene Werberechte sportliche Veranstaltungen Tombolen kurzfristige Sportstätten- vermietung an Mitglieder Verkauf von Speisen und Getränken gesellige Veranstaltungen Vereinsgaststätte in Vereinsregie Verkauf von Sportartikeln Werbung durch den Verein selbst 14

15 Besteuerung der Tätigkeitsbereiche unternehmerischer Bereich (USt)
ideeller Bereich Vermögens- verwaltung steuer-begünstigte Zweckbetriebe steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäfts-betriebe unternehmerischer Bereich (USt) keine KSt keine GewSt keine USt ggf. 7% USt i. d. R. 7% USt 15 % KSt + GewSt (wenn Bruttoeinnahmen > €/Jahr) i. d. R. 19% USt KSt = Körperschaftsteuer • GewSt = Gewerbesteuer • USt = Umsatzsteuer KSt-/GewSt-Freibetrag = € 15

16 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Brutto-Gesamtumsatz im Vorjahr  €/Jahr und im laufenden Jahr voraussichtlich  €/Jahr keine Umsatzsteuer-Entrichtung kein Vorsteuerabzug

17 Gewinnpauschalierung bei der Besteuerung von Werbeeinnahmen Körperschaft- und Gewerbesteuer
Bei Werbeeinnahmen, die im Zusammenhang mit der ideellen Tätigkeit oder einem Zweckbetrieb erzielt werden, kann der Besteuerung auf Antrag des Vereins ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zu Grunde gelegt werden (§ 64 Abs. 6 Nr. 1 AO) z. B. Trikot- oder Bandenwerbung oder aktive Werbung in Programm- heften oder auf Plakaten (bei/für Veranstaltungen, die nicht wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sind) Mit der Gewinnpauschalierung sind sämtliche mit der Werbetätigkeit im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben abgegolten. Für die Frage, ob die Besteuerungsgrenze von € überschritten ist, sind die Einnahmen maßgeblich.

18 keine KSt, keine GewSt, keine USt
Ideeller Bereich Einnahmen z. B. Ausgaben z. B. Mitgliedsbeiträge Aufnahmegebühren Zuschüsse Spenden Logo- und Internetwerbung ohne Verlinkung Schenkungen Erbschaften/Vermächtnisse Freizeit-/Breitensport Mitgliederverwaltung Verbandsbeiträge Sportversicherung, VBG-, GEMA-Pauschale ÜL-, JL- und VM-Vergütungen Jugendarbeit Jubiläen und Ehrungen keine KSt, keine GewSt, keine USt 18

19 keine KSt, keine GewSt, ggf. 7 % USt
Vermögensverwaltung Einnahmen z. B. Ausgaben z. B. USt-frei: Zinsen aus Bank- und Sparguthaben Wohnungsmiete USt-pflichtig: Pacht für Vereinsgaststätte übertragene Werberechte langfristige Vermietung von Sportstätten (> 6 Mon.) USt-frei: Bankgebühren Grundsteuer Gebäudeversicherung Darlehenszinsen USt-pflichtig: Energiekosten Wassergeld Instandhaltungs- und Reparaturkosten keine KSt, keine GewSt, ggf. 7 % USt 19

20 Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen
Einnahmen z. B. Ausgaben z. B. USt-frei: Startgelder & Teilnahmegebühren Sportkurse und – lehrgänge Sportreisen USt-pflichtig: Eintrittsgelder Ablösesummen für die Freigabe von Sportlerinnen und Sportler USt-frei: Aufwandsentschädigungen Sportler/innen Schieds- & Linienrichter/innen Kassen-, Ordnungs- & Sanitätsdienst Physiotherapeut/in Trainer/innen (nicht selbstständig) Verbandsabgaben USt-pflichtig: Werbung Reisekosten Sportgeräte und -bekleidung Urkunden und Pokale Sportstätten Honorartrainer/innen keine KSt, keine GewSt, ggf. 7 % USt 20

21 keine KSt, keine GewSt, ggf. 7 % USt
Übrige Zweckbetriebe Einnahmen z. B. Ausgaben z. B. Losverkauf (genehmigte Tombola) kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Mitglieder (< 6 Monate) Tombolapreise (genehmigte Tombola) keine KSt, keine GewSt, ggf. 7 % USt 21

22 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Betriebseinnahmen z. B. Betriebsausgaben z. B. USt-pflichtig: Speisen- und Getränkeverkauf Eintritt für gesellige Veranstaltungen Vereinsgaststätte in Vereinsregie Verkauf von Sportartikeln Werbung durch den Verein selbst kurzfristige Vermietung von Sportanlagen und Sportgeräten an Nichtmitglieder USt-frei: betriebliche Steuern Miete/Pacht eigenes Personal USt-pflichtig: Wareneinkauf 15 % KSt + GewSt (wenn Bruttoeinnahmen > €/Jahr), i.d.R. 19 % USt 22

23 Sonderregelungen für Sportveranstaltungen (§ 67a AO)
2 Möglichkeiten Anwendung der Zweckbetriebsgrenze (§ 67 a Abs. 1 AO) Bruttoeinnahmen ≤ € => alle Veranstaltungen sind Zweckbetrieb Bruttoeinnahmen > € => alle Veranstaltungen sind wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 2. Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze (§ 67 a Abs. 2 u. 3 AO) alle Veranstaltungen mit unbezahlten Sportlern sind Zweckbetrieb alle Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern sind wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Veranstaltungen = einzelne Wettbewerbe, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden

24 Zweckbetriebseigenschaft „Bezahlte Sportler/innen“
Bezahlte Sportler/innen sind Sportler/innen des Vereins, die für ihre sportliche Betätigung oder als Werbeträger/in vom Verein oder von Dritten Vergütungen oder andere Vorteile erhalten, die über eine Aufwandsentschädigung von 400 € pro Monat hinausgehen. höhere Zahlungen sind nur bei Einzelnachweis der gesamten Aufwendungen möglich Zuwendungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe und vergleichbarer Einrichtungen an Spitzensportler/innen sind darauf nicht anzurechnen Zahlungen bis zu 400 €/Monat sind nur für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft der sportlichen Veranstaltungen – nicht aber für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Sportlers - ohne Einzelnachweis als Aufwands- entschädigung anzusehen

25 3. Gemeinnützigkeit 25

26 Bedeutung der Gemeinnützigkeit
Steuervergünstigungen Zweckbetriebe körperschaft- und gewerbesteuerfrei ermäßigte Umsatzsteuer wirtschaftliche Geschäftsbetriebe körperschaft- und gewerbesteuerfrei, wenn die Einnahmen < €/Jahr Befreiung von der Grund-, Erbschaft-, Schenkung- und Abgeltungsteuer Freibetrag für Übungsleiter/innen und Betreuer/innen bis €/Jahr Ehrenamtsfreibetrag bis 720 €/Jahr Empfang von Spenden, die beim Spender steuerlich abziehbar sind Weitere Vergünstigungen Mitgliedschaft in Spitzen- oder Dachverbänden Zuteilung öffentlicher Zuschüsse Befreiung von bestimmten staatlichen Gebühren und Kosten 26

27 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen folgenden Grundsätzen entsprechen: Selbstlosigkeit Ausschließlichkeit Unmittelbarkeit Förderung der Allgemeinheit 27

28 Selbstlosigkeit (§ 55 AO)
d. h., nicht in erster Linie Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke 1. Mittelverwendung nur für die satzungsmäßigen Zwecke keine Zuwendungen an Mitglieder (außer sog. Annehmlichkeiten) keine Unterstützung oder Förderung politischer Parteien kein Ausgleich von Verlusten eines wirtschaftlichen Geschäfts- betriebes 2. keine Auszahlung von Vereinsvermögen an die Mitglieder bei Ausscheiden aus dem Verein 3. keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen 4. Grundsatz der Vermögensbindung 5. zeitnahe Mittelverwendung (begrenzte Möglichkeiten zur Bildung von Rücklagen) 28

29 Bildung von Rücklagen (62 AO)
Zweckgebundene Rücklagen Investitionsrücklage (z. B. für Sportanlagen, Sportgeräte, Groß- veranstaltungen) Voraussetzungen: ohne die Rücklage kann der Vereinszweck nachhaltig nicht erfüllt werden konkrete Zeitvorstellung oder Glaubhaftmachung Betriebsmittelrücklage für periodisch wiederkehrende Ausgaben (z. B. Löhne/Gehälter, Mieten) für eine angemessene Zeitperiode 29

30 Bildung von Rücklagen (§ 62 AO)
Wiederbeschaffungsrücklagen Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern die Höhe der Rücklage richtet sich nach der regulären Absetzungen für Abnutzung (AfA), es sei denn die Voraussetzungen für eine höhere Rücklage können nachgewiesen werden Freie Rücklagen 1/3 des Einnahmenüberschusses aus der Vermögensverwaltung 1/10 aus der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel (= Überschüsse/Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben sowie Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich) wird der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, kann die Zuführung in den folgenden zwei Jahren nachgeholt werden 30

31 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)
Der Verein darf grundsätzlich nur die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgen. Wirtschaftliche Betätigungen sind zulässig, dürfen aber nicht zum Selbstzweck werden und nicht als Vereinszweck in der Satzung stehen. Steuerlich unschädlich sind u. a. (§ 58 Nr. 7 u. 8 AO): gesellige Zusammenkünfte, die im Vergleich zur steuer-begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind Förderung des bezahlten Sports neben dem unbezahlten Sport 31

32 Unmittelbarkeit (§ 57 AO)
Der Verein muss die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar selbst, d. h. in eigenem Namen verwirklichen. Ausnahmen (§ 58 AO): Förder- und Spendensammelvereine teilweise Weitergabe eigener Mittel (bis zu 50 %) an andere Körperschaften für steuerbegünstigte Zwecke Weitergabe bestimmter Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Vermögensausstatttung Zurverfügungstellung von Arbeitskräften für steuerbegünstigte Zwecke Überlassung von Räumen (Sportanlagen, Freibäder, etc.) für steuerbegünstigte Zwecke 32

33 Förderung der Allgemeinheit (§ 52 AO)
Förderung gemeinnütziger Zwecke, z. B.: öffentliches Gesundheitswesen (Nr. 3) Jugend- und Altenhilfe (Nr. 4) Kunst und Kultur (Nr. 5) Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Nr. 7) Rettung aus Lebensgefahr (Nr. 11) Sport (Nr. 21) bürgerschaftliches Engagement (Nr. 25) Die Förderung darf nicht nur einem kleinen begrenzten Personenkreis zugute kommen: keine Abgrenzung nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen Mitgliedsbeiträge und Umlagen zusammen  max €/Mitglied im Jahr Aufnahmegebühren  max € pro aufgenommenem Mitglied im Jahr 33

34 4. Zuwendungs-/Spendenrecht
34

35 Zuwendungen/Spenden Begriffsbestimmung
Allgemein gilt: Zuwendungen = Mitgliedsbeiträge und/oder Spenden Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport fördern, sind jedoch steuerlich nicht abziehbar (§ 10 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Das gilt auch dann, wenn Sportvereine daneben noch andere Zwecke fördern, bei denen die Abziehbarkeit der Mitgliedsbeiträge gegeben wäre (z. B. Jugendhilfe); auch ein Teilabzug kommt nicht in Betracht. Von den Zuwendungen an einen Sportverein sind nur die Spenden steuerlich berücksichtigungsfähig.

36 Spende Zuwendung, die freiwillig und ohne Gegenleistung erbracht wird und bei der ein tatsächlicher Vermögensabfluss besteht. Freiwilligkeit: keine Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung Ohne Gegenleistung: kein Leistungsaustausch Tatsächlicher Vermögensabfluss: Das Vermögen des Spenders wird vermindert und das Vermögen des Vereins wird vermehrt. Spenden: Geld Sachen Aufwendungen

37 Sachspenden Voraussetzungen: Wertermittlung:
genaue Bezeichnung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. Wertangabe Wertermittlung: Grundsätzlich: nach dem sog. „gemeinen Wert“ Bei Privatvermögen: Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Bei Betriebsvermögen: Entnahmewert zuzüglich Umsatzsteuer

38 Aufwandsspenden Aufwendungen, z. B. Reisekosten Telefonkosten
Portoauslagen Verpflegungsmehraufwendungen Aufwendungsersatz, nicht: Nutzungen und Leistungen

39 Aufwandsspenden Voraussetzungen:
Rechtsanspruch vor Beginn der Tätigkeit durch: einzelvertragliche Regelung oder Satzung oder Vorstandsbeschluss (nur, wenn nach der Satzung ausdrücklich befugt) Angemessenheit ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vereins bedingungsloser Verzicht zeitnah nach der Tätigkeit bei einmaligen Ansprüchen: innerhalb von drei Monaten bei regelmäßiger Tätigkeit: alle drei Monate

40 Haftung und Aufzeichnungspflichten des Vereins
Der Verein haftet mit bis zu 45 % des Zuwendungsbetrages für die Richtigkeit der Zuwendungsbestätigung die zweckentsprechende steuerbegünstigte Verwendung (nicht in der Vermögensverwaltung und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb!) Aufzeichnungspflichten: Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung ein Doppel der Zuwendungsbestätigung

41 5. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
41

42 Gewinnermittlungsarten
unternehmerische Umsätze > € /Jahr oder Gewinn der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe > € /Jahr nein ja Einnahmen- Überschuss- Rechnung Bilanzierung, d. h. Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung 42

43 Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Brutto-Gesamtumsatz im Vorjahr  €/Jahr und im laufenden Jahr voraussichtlich  €/Jahr keine USt-Entrichtung vereinfachte Aufzeichnungspflichten (nur Entgelt und unentgeltliche Wertabgaben) kein Vorsteuerabzug kein USt-Ausweis in den Rechnungen des Vereins

44 Die wichtigsten Aufzeichnungspflichten, die auch für nicht-bilanzierungspflichtige Sportvereine gelten Gemeinnützigkeit Aufzeichnung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben zum Nachweis, dass die tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Steuer- begünstigung entspricht (§ 63 (3) AO) Zuwendungsrecht Nachweis, dass die Spenden für den steuerbegünstigten Zweck verwendet wurden (§ 50 (4) EStDV) Lohnsteuer Führung von Lohnkonten, wenn der Verein Arbeitnehmer beschäftigt (§ 41 EStG) Umsatzsteuer Aufzeichnung der Entgelte für umsatzsteuerpflichtige Leistungen (§ 22 UStG) und Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften (§ 14 (4) UStG) als Aussteller und Empfänger von Rechnungen 44

45 Rechnungslegungsvorschriften (§ 14 Abs. 4 UStG und § 33 UStDV)
Eine Rechnung muss u.a. folgende Angaben enthalten: 1. vollständiger Name und vollständige Anschrift - des leistenden Unternehmers und - des Leistungsempfängers 2. Steuer-Nr. oder USt-Ident.-Nr. 3. Ausstellungsdatum der Rechnung 4. fortlaufende Rechnungsnummer 5. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/Leistung 6. Zeitpunkt der Lieferung/Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts 7. nach Steuersätzen/-befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung blau = Mindestangaben in Kleinbetragsrechnungen (< 150 € brutto) 45

46 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Klarheit klar und übersichtlich Eintragungen in einer lebendigen Sprache Abkürzungen erläutern Bücher Blatt für Blatt bzw. Seite für Seite durchnummerieren Daten auf Datenträgern während der Aufbewahrungsfrist verfügbar halten 46

47 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Wahrheit vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle ursprüngliche Buchungsinhalte nicht unleserlich machen, kein Radieren, keine Bleistifteintragungen gespeicherte Daten während der Aufbewahrungsfrist nicht löschen oder überschreiben keine Leerräume zwischen den Buchungen Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich aufzeichnen Inventur am Ende jedes Geschäftsjahres 47

48 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Nachprüfbarkeit keine Buchung ohne Beleg laufende Nummerierung und geordnete Ablage der Belege ordnungsgemäße Aufbewahrung 10 Jahre Buchführungsunterlagen Aufzeichnungen Inventare Jahresabschlüsse Buchungsbelege 6 Jahre Geschäftsbriefe sonstige Unterlagen 48

49 Buchführungssysteme Einfache Buchführung Doppelte Buchführung
nur Erfassung der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Ordnung Ermittlung des Jahresergebnisses nur durch Vermögensvergleich Vermögen am Jahresende − Vermögen am Jahresanfang _________________________ = Überschuss bzw. Verlust Erfassung aller Geschäftvorfälle in zeitlicher und sachlicher Ordnung jeder Geschäftsvorfall wird doppelt gebucht zweifache Ermittlung des Jahresergebnisses 49

50 Formen der doppelten Buchführung
Journalbuchführung EDV-Buchführung auf Journalblättern oder mit einem Tabellenkalkulationsprogramm mit einem Buchführungsprogramm 50

51 Aufbau eines Journals 51

52 Beispiel für einen Kontenrahmen
Vortragskonten, statistische Konten Erfolgskonten ideeller Bereich Erfolgskonten übrige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Erfolgskonten wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb „sportl. Veranst.“ Erfolgskonten übrige Zweckbetriebe Erfolgskonten Zweckbetrieb „sportliche Veranstaltungen“ Erfolgskonten Vermögensverwaltung Erfolgskonten ertragsteuerneutrale Posten Bestandskonten Aktiva Kontenarten Kontenklasse Bestandskonten Passiva 1 2 3 4 5 6 7 8 9

53 Inventar (Beispiel) I Vermögen II Schulden 1. Sportanlagen 1. Darlehen
2. Vereins-PKW 3. Ausstattung Geschäftsstelle 4. Sportgeräte 5. Warenbestand Vereinsgaststätte/Sportshop 6. Forderungen 7. Bankguthaben 8. Kassenbestand II Schulden 1. Darlehen 2. Verbindlichkeiten III Eigenkapital Summe des Vermögens ./. Summe der Schulden = Eigenkapital 53

54 Der Jahresabschluss Gesamtergebnis (Überschuss/Verlust) _______€
Ideeller Bereich Einnahmen _______€ Ausgaben _______€ Überschuss/Verlust _______€ Vermögensverwaltung Zweckbetriebe Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gesamtergebnis (Überschuss/Verlust) _______€ 54

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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