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Das österreichische Schulrecht Dr. Armin ANDERGASSEN Landesschulrat für Tirol 30. August 2016, BFI Innsbruck.

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Präsentation zum Thema: "Das österreichische Schulrecht Dr. Armin ANDERGASSEN Landesschulrat für Tirol 30. August 2016, BFI Innsbruck."—  Präsentation transkript:

1 Das österreichische Schulrecht Dr. Armin ANDERGASSEN Landesschulrat für Tirol 30. August 2016, BFI Innsbruck

2 2  Inhalte Schulrecht / Lehrerdienstrecht Aufbau und Organisation der Schulverwaltung Schulrechtliche Normen Schulische Entscheidungsformen Bildungsreform Aufsichtspflicht Leistungsbeurteilung NEU Widerspruchsverfahren Reifeprüfung NEU Oberstufe NEU Lehrer/innendienstrecht NEU Suspendierung / Schulausschluss Einleitung und Hinführung zum Thema

3 3  Inhalte Schulrecht / Lehrerdienstrecht Medizinische Hilfestellungen Werbung in der Schule Urheberrecht Freistellung vom Unterricht Schulpflicht / Verletzung der Schulpflicht Privatschulrecht Zeugnisse / Urkunden Religion in der Schule Schülerbeihilfen Schülerunfallversicherung Einleitung und Hinführung zum Thema

4 4  Schulrecht und Dienstrecht – Zuständigkeiten und Organisation, Verfassung Bundesministerium für Bildung (BMB) Landesschulrat für Tirol Amt der Tiroler Landesregierung / Abteilung Bildung Bundesschulen / Landesschulen Bundeslehrer / Landeslehrer Bundesgesetze / landesrechtliche Vorschriften Bildungsreform (November 2015)  Bildungsdirektion  Schulautonomie  Gesamtschule / Modellregionen Organisation der Schulverwaltung

5 5  Verfahrensbestimmungen  Entscheidung versus Bescheid Schulorgane (Leiter/in, Kommission, Konferenz) = Entscheidung Schulbehörde (LSR) = Bescheid  Entscheidung Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes Stellungnahmerecht Schüler/in, Erziehungsberechtigte mündlich und schriftlich keine vollinhaltliche Stattgebung: schriftlich Schulische Entscheidungen Entscheidung vs. Bescheid

6 6  Bestandteile einer schriftlichen Entscheidung Bezeichnung und Standort der Schule Bezeichnung des entscheidenden Organs Inhalt der Entscheidung unter Anführung der angewendeten Gesetzesstellen Begründung, wenn dem Standpunkt des/der Schülers/Schülerin nicht vollinhaltlich Rechnung getragen wird Datum der Entscheidung Unterschrift des entscheidenden Organs, bei Kollegialorganen des Vorsitzenden Rechtsmittelbelehrung, wenn dem Ansuchen nicht vollinhaltlich stattgegeben wird Schulische Entscheidungen schriftliche Ausfertigung

7 7  Siehe Präsentation Die Aufsichtspflicht des Lehrers Schulunterrichtsrecht Das Aufsichtsrecht

8 8  Siehe Präsentation Leistungsbeurteilung NEU: Zum Stand der Arbeiten aus der Sicht der wissenschaftlichen Begleitung – ao. Univ.-Prof. Dr. Georg Hans NEUWEG Schulunterrichtsrecht LBVO NEU

9 9  Siehe Präsentation Neue Oberstufe (NOST) Oberstufe NEU

10 10  Siehe Präsentation Medienerziehung und Recht Urheberrecht und Schule

11 11  Siehe Präsentation Medizinische Hilfestellungen im Bereich der Schule Gesundheit in der Schule


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