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LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI, KONSUMENTENSCHUTZ, DORFERNEUERUNG, FAMILIEN, FRAUEN, SCHULDNERBERATUNG Landesrätin Verena Dunst PK – Ergebnisse.

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1 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI, KONSUMENTENSCHUTZ, DORFERNEUERUNG, FAMILIEN, FRAUEN, SCHULDNERBERATUNG Landesrätin Verena Dunst PK – Ergebnisse ARGE „Zukunft Jagd“ 20. September 2016 / 11:00 Mediensaal / Büro LH Teilnehmer: LRin Verena Dunst, KR Siegfried Fleischacker

2 Überblick wichtige Aspekte Ausgangslage 2015 Paradigmenwechsel Kernpunkte der Novelle Zeitplan

3 JAGDGESETZ NEU wichtige Aspekte vorab „Das Wild und der Tierschutz sind die Gewinner und Profiteure dieser Gesetzesnovelle. Ein Jagdgesetz kann es nie allen recht machen. Im Fokus des Gesetzes muss aber das Wohl und der Erhalt der freilebenden Wildtiere als Teil unseres kulturellen Erbes auch für die nachkommenden Generationen stehen – und das ist uns gelungen! „Die burgenländische Jägerschaft ist ein Garant der kulturellen Vielfalt unseres Landes und ein Garant für eine nachhaltige Jagd und Wildtierpflege. Dafür braucht die Jägerschaft die nötigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen werden KR Fleischacker und ich in weiterer Folge noch näher erläutern.“ „Das neue Gesetz bringt Rechtssicherheit und Augenmaß für Landwirte und Jäger mit dem Ziel, dass beide Seiten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Beitrag leisten.“ „Die vorliegende Novellierung ist ein (nach)vollziehbares, faires und transparentes Gesetz. Das Ziel einer Vereinfachung und Entbürokratisierung wird auch bei diesem Gesetzgebungsprozesse umgesetzt.“

4 JAGDGESETZ NEU Ausgangslage 2015 Quo vadis Jagd? Zeitgemäße Entwicklung Von einer traditionellen Jagd zu einem nachhaltigen Wildtier-Management Wald-Wild-Ausgleich Tiergerechtigkeit und Tierwohl im Fokus Nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder Jagd – Wirtschaftsfaktor und Kulturgut Diskussionen Jagdgatter Wildschaden-Thematik Bürokratieabbau Erster Schritt „ARGE Zukunft Jagd“ Unabhängiges Gremium

5 JAGDGESETZ NEU Ausgangslage 2015 Keine inhaltliche Novellierung seit 2004 Lediglich 6 „kosmetische“ Novellierungen seit 2004 Es wurden dabei lediglich EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt Keine inhaltliche Weiterentwicklung des Jagdgesetzes Nun erstmals Änderung in diesem diffizilen Materie Viele unterschiedliche Interessen (Jagd, Landwirtschaft, Tierschutz, …) LRin Dunst als Vorreiterin in ihrer neuen Rolle als Landesrätin mit Jagdthemen im Zuständigkeitsbereich

6 JAGDGESETZ NEU Zahlen, Daten & Fakten Jagdkartenbesitzer Burgenland 7123 mit Stand 2015 (Zahlen von 2016 liegen erst 2017 vor) Reviere / Jagden Rund 500 Reviere im Burgenland 8 Jagdgatter Jennersdorf (1x), Güssing (5x), EU (1x), Rust (1x) 2.241,3045 ha Größtes in EU (+ 1.100 ha!) Gesamte Waldfläche im B > 120.000 ha

7 JAGDGESETZ NEU ARGE „Zukunft Jagd“ Aufgabenstellung Schaffung eines ausgewogenen und fairer Jagdgesetzes Vertreter aus LK B (Pflanzenbau + Forst), Forstdirektion, BLJV Vorsitz: KR Siegfried Fleischacker

8 JAGDGESETZ NEU ARGE „Zukunft Jagd“ ARGE „Zukunft Jagd“ DI Gernot Kainz (Forstdirektion Nord) DI Wolf Reheis (LK B Pflanzenbau) DI Herbert Stummer (LK B Forst) DI Andreas Duscher (GF BLJV) Mag. Thomas Izmenyi (AV A4) Mag. Bernhard Wappel (Jurist A4)

9 JAGDGESETZ NEU Paradigmenwechsel Präambel als Herzstück Freilebendes Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der Natur und ein Naturerbe unserer Heimat. Es ist als Teil unserer Kulturlandschaft in seiner Vielfalt und seinem natürlichen und historisch gewachsenen Beziehungsgefüge für nachfolgende Generationen möglichst zu bewahren. Die Jagd hat den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit zu entsprechen und umfasst auch die Verpflichtung zur Hege des Wildes. Sie unterstützt die Nachhaltigkeit des Vorkommens einer artenreichen Tierwelt und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität. Sie stellt durch die nachhaltige Entnahme jagdbaren Wildes qualitativ hochwertige Lebensmittel zur Verfügung. Die langfristige Sicherung der Wildpopulationen und eine an die Lebensräume angepasste jagdliche Bewirtschaftung ist ein dem Gemeinwohl dienender Beitrag. Die Jagd trägt in ihrer Vielfalt einen Teil zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung über ein integratives und nachhaltiges Wildtiermanagement bei.

10 JAGDGESETZ NEU Paradigmenwechsel Präambel als Herzstück erstmals wird dem Jagdgesetz eine Präambel vorangestellt diese stellt Wild und Weidmann in den Mittelpunkt Tierschutz als wichtiger Punkt im neuen Gesetz Image des „wütigen Abschießers“ muss der Vergangenheit angehören Präambel ist gemeinsamer Nenner der ARGE Jagd

11 JAGDGESETZ NEU Kernthemen der Neuregelung Entbürokratisierung effizientere Verwaltung und Umsetzung des Jagdgesetzes Gatterjagd Starke Reglementierungen und Kontrollen Eventuelle Abschaffung in verfassungsrechtlicher Prüfung Aussetzen von Wildtieren Tierwohl im Vordergrund Wildschäden Finanzielle und rechtliche Neuregelung als Interessensausgleich zwischen Jagdpächtern und Grundbesitzern Bgld. Landesjagdverband Reformierung hinsichtlich Aufsichtsrechten, Kompetenzen Neuregelung der Wahlmodalitäten am Verordnungsweg Anfang 2017

12 JAGDGESETZ NEU Kernthemen der Neuregelung Entbürokratisierung Ausbau des Jagdkatasters elektronische Erfassung aller relevanten Daten Beispiele: Abschusspläne, Futterstellen, … Transparenz für Jägerschaft und Behörde „Zettelwirtschaft“ hintangestellt schneller Zugriff auf alle Daten bringt Zeit- und Kostenersparnis „Der bestehende elektronische Jagdkataster wird ausgebaut. In Zukunft sollen alle Daten, wie Abschlusspläne, Bewertung Trophäen etc., elektronisch erfasste werden. Damit schafft man volle Transparenz für Jägerschaft und Behörde und erspart sich die mühsame „Zettelwirtschaft“. Die Jäger sollen sich um Wild und Natur kümmern und nicht um die Verwaltung. Die Behörde wiederum soll schnellen Zugriff auf die benötigten Daten haben, das spart der Behörde Zeit und dem Steuerzahler Geld.“

13 JAGDGESETZ NEU Kernthemen der Neuregelung Gatterjagd PERSÖNLICHE MEINUNG Verena Dunst kann Jagdgattern nichts abgewinnen und würde diese auch abschaffen (weil unter anderen auch für Tierschutz zuständig) ABER: Bindung an verfassungsrechtliche Vorgaben Bestehende Jagdgatter unterliegen ab sofort strenger behördlicher Regulierung Was ist drinnen? Was kommt heraus? Was kommt hinein? Nähere Infos: KR Siegfried Fleischacker im Anschluss Abschaffung bestehender Jagdgatter bzw. Verbot künftigerJagdgatter in verfassungsrechtlicher Prüfung Gutachten liegt noch nicht vor Eigentumseingriff und Gleichheitssatz als Kernprobleme „Gatterjagden, wie sie in der Vergangenheit vorgekommen sind, sind somit Geschichte im Burgenland!“

14 JAGDGESETZ NEU Kernthemen der Neuregelung Aussetzen von Wildtieren Verlängerung der Aussetzzeiten Von 2 auf 4 Wochen verlängert Abschussverbot für weibliche Tiere im ersten Jahr Ausnahme: offene Gehegehaltung („Voliérenlösung) Zur Blutauffrischung und Bestandsstützung Kein „Übereinenkammscheren“ der verschiedenen Jagdgebiete im B (unterschiedliche klimatische und biologische Bedingungen) Daher Notwendigkeit hier detaillierte Regelungen zu finden, was auch gelungen ist Nur noch Auswilderung regionaler Jungtiere „Fest steht bereits, dass wir das Auswildern von Jungtieren absolut rigoros regulieren und ausschließlich mit regionalem Wild ausgewildert wird!“

15 JAGDGESETZ NEU Kernthemen der Neuregelung Wildschäden Selbstbehalt der Grundbesitzer beim Wildschaden beträgt mit der Novellierung 10 % der Schadenssumme LK Burgenland trägt dies mit (Abstimmung mit Präsident Hautzinger) erstmals in Österreich Haftungsobergrenze der Jagdpächter erstmals in Österreich Bis 1000 ha = EUR 20.000,00 Jede weitere 1000 ha = je EUR 10.000,00 Vorreiterrolle des Burgenlands in diesem Bereich Sonderkulturen Umzäunung von 2m Höhe vorgeschrieben EUR 5000,00 pro Hektar als maximaler Entschädigungsbetrag für Jagdpächter „Es gilt Rechtssicherheit, aber insbesondere wirtschaftliche Sicherheit für die burgenländische Jägerschaft zu gewährleisten. Die Landesregierung möchte nicht, dass die Jagd ausschließlich einer betuchten und immer öfter nicht-burgenländischen, dafür aber finanzkräftigen Zielgruppe vorbehalten ist. Auch die Landwirte erlangen damit Rechtssicherheit. Zudem gab es in den letzten Jahren nur einen Fall, wo der Schaden über der Grenze von 20.000 EUR gelegen ist. Ein wirtschaftlicher Nachteil ist daher, wenn überhaupt, nur in äußerst seltenen Einzelfällen zu erwarten.“ Weitere Neuerungen und Details zu diesem Thema durch Siegfried Fleischacker

16 JAGDGESETZ NEU Kernthemen der Neuregelung Landesjagdverband „Der Landesjagdverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und damit prüfungspflichtig. Der Gesetzgeber hat schon jetzt Möglichkeiten, Kontrolle auszuüben, diese Möglichkeiten wurden nun überarbeitet und weiter gestärkt. Es muss als oberstes Gebot hier Transparenz über Aktivitäten und Gebarungen geben. Die Jägerschaft braucht eine starke und effizient arbeitende Interessensvertretung.“ Reduzierung auf wesentliche Regelungen (bisher über 40 Paragraphen) Wichtigste Vorgabe: TRANSPARENZ Kontrollrechte gestärkt Wahlmodalitäten werden nachträglich im Verordnungsweg geregelt Detailsfragen bitte an Siegfried Fleischacker

17 ZeitplanAktion laufendParteienverhandlungen mit FPÖ 20.09.2016PK „Jagdgesetz NEU“ mit ARGE 21.09.2016 – Ende OktoberBegutachtung durch VD Stellungnahmemöglichkeiten 21.09.2016 (bzw in dieser Woche)Parteiengespräche und Präsentation des „Jagdgesetz NEU“ für alle sonstigen im Landtag vertretenen Parteien 17.11.2016Einlauf Landtag Zuweisung an Ausschuss 01.12.2016Beschlussfassung Landtag 01.01.2017Inkrafttreten „Jagdgesetz NEU“ Zeitplan Jagdgesetz NEU 2016

18 Zitat „Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.“ (Thomas von Aquin)


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