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Veröffentlicht von:Reinhardt Schwarz Geändert vor über 7 Jahren
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OD Faulbach Bauabschnitt II Lange Straße bis Brücke über den Faulbach Begrünungsmaßnahmen Johann und Eck Architekten-Ingenieure Erfstraße 31a 63927 Bürgstadt
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Mögliche Begrünungsmaßnahmen: in der Fahrbahn durch Fahrbahnverengung in ausreichend breiten öffentlichen oder privaten, zur Zeit befestigten Flächen zwischen Gehweg und Gebäuden Fassadenbegrünungen in privaten Flächen
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Voraussetzungen für Begrünungsmaßnahmen durch Einengung der Fahrbahn : Die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m für Rettungsfahrzeuge etc. ist einzuhalten Mindestgehwegbreiten sind zu beachten Die Befahrbarkeit der zahlreichen Hofeinfahrten muss gewährleistet sein Optische Gesichtspunkte (z.B. Symmetrie bei der Anordnung der Einengungen ist zu beachten) Ausreichende Abstände zwischen den Einengungen um Befahren durch LKW, Busse etc. zu gewährleisten
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Mögliche Begrünungsmaßnahmen Übersichtsplan Teil 1:
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Mögliche Begrünungsmaßnahmen Übersichtsplan Teil 2:
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Fahrbahnverengung zwischen Haus-Nr. 13 und 14
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Fahrbahnverengung zwischen Haus-Nr. 134 und 135
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Fahrbahnverengung bei Haus-Nr. 129
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Umbau Einmündung Speckspitze unter dem Gesichtspunkt Befahrbarkeit mit Lastzug bzw. Bus
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Mögliche Grünfläche vor Haus-Nr. 136, zur Zeit Betonfläche
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Mögliche Grünfläche vor Haus-Nr. 130, zur Zeit Betonfläche
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Mögliche Grünfläche vor Nebengebäude, zur Zeit Betonfläche und als Stellplatz genutzt
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Evtl. mögliche Baumstandorte vor Nebengebäuden (Einfahrten sind zu beachten)
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Fassadenbegrünung Haus-Nr. 135
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Fassadenbegrünung Haus-Nr. 132
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Fassadenbegrünung Nebengebäude Haus-Nr. 20 (Gehwegbreiten sind zu beachten)
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Fassadenbegrünung Nebengebäude
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Grünflächen in öffentlichen Gehwegflächen
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