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HÖHERE IMPFQUOTE ? Risiken und Nutzen. Zu betrachtende Ebenen Epidemiologische E. Immunologische E. Juristische E. Finanzielle E.

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Präsentation zum Thema: "HÖHERE IMPFQUOTE ? Risiken und Nutzen. Zu betrachtende Ebenen Epidemiologische E. Immunologische E. Juristische E. Finanzielle E."—  Präsentation transkript:

1 HÖHERE IMPFQUOTE ? Risiken und Nutzen

2 Zu betrachtende Ebenen Epidemiologische E. Immunologische E. Juristische E. Finanzielle E.

3 Erfahrungen aus der Tiermedizin I Weltweit größte Impfstudie  388 Millionen landwirtschaftliche Nutztiere  Zeitraum: 1966- 1988  Ort: ganz Europa  Ergebnis:  Länder mit Impfprogrammen: 138 Seuchenausbrüche  Länder ohne Impfprogramme: 52 Seuchenausbrüche Konsequenz: EU- weites Verbot von Nutztierimpfungen für MKS und Schweinepest seit 1.1. 1993

4 Erfahrungen aus der Tiermedizin II Begründung des Impfverbotes: Eine Seuche kann nicht ausgerottet werden, solange man dagegen impft. Eine oft zitierte „Herdenimmunität“ existiert als solche nicht und ist definitiv durch das Impfverfahren nicht erreichbar.

5 Erfahrungen aus der Tiermedizin III Das Umdenken in der Seuchenbekämpfung hat, wie jeder Paradigmenwechsel, zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Vertretern für und wider das Impfen geführt. Zudem standen auch wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel. K. Strohmaier/ O.C. Straub, Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Tierärztl. Umschau, Jan.- April 1995

6 Impfprogramme in der Humanmedizin I Tuberkulose und BCG- Impfung: Rückgang der Inzidenz in westlichen Ländern von ca. 1850 bis 1950 um 95 %- vor Impf- Einführung WHO- Studie in Indien mit 260.000 Probanden (50 % BCG+ 50 % Placebo)- 1969- 1976: abgebrochen, weil in der Verumgruppe 15 % mehr Tbc- Fälle und signifikant mehr Tbc- Todesfälle auftraten BCG- Impfung dennoch bis 1998 von der STIKO für Risikogruppen empfohlen von der WHO bis heute angewandt

7 Impfprogramme in der Humanmedizin II McKeown, Die Bedeutung der Medizin, S. 136, Suhrkamp 1982

8 Impfprogramme in der Humanmedizin III Beispiel Masern Masernausbrüche an USA- Schulen trotz Impfpflicht (98,7 % geimpfter Kinder) Impfungen zur Begrenzung von Ausbrüchen („Nachimpfung ungeimpfter Personen“) führten nicht zur Immunität, die infizierten erkrankten dennoch (D 2009) alle SSPE- Fälle mit bekanntem Impfstatus waren geimpft (Schönberger- Studie 2009) Masern- Gefährdung junger Säuglinge durch nicht- immune, da geimpfte/nicht natürlich erkrankte Mütter

9 Impfprogramme in der Humanmedizin IV Beispiel Pertussis in Sachsen 2006 (Kohren- Sahlis) 34 erkrankter Personen, davon 26 geimpft, 8 ungeimpft „vollständig geimpft“= 5 Impfungen in Sachsen bis 6. Lj.; 4 Impfungen in der übrigen BRD (STIKO) wegen der geringen Stichprobengröße (Anteil der Erkrankten an der Gesamtbevölkerung) ist nicht mit statistischer Signifikanz erkennbar, ob Geimpfte im Fall eines Ausbruches profitieren

10 Kalies/ Siedler; Bundesgesundheitsblatt 11/2009: Momentan reichen die in Deutschland verfügbaren Routinedaten nicht aus, um die Wirksamkeit von Impfprogrammen zu evaluieren.

11 Immunologie I Theorie: „Impfungen führen zur Antikörperbildung, damit ist man immun.“ Praxis: „Zum einen ist selbst durch eine Antikörperbestimmung kein zuverlässige Aussage über Vorhandensein oder Fehlen von Impfschutz möglich, zum anderen ist das einfach zu teuer.“ Prof. Dr. med. U. Heininger (STIKO) 2004

12 Immunologie II “Man nimmt an, dass die Überstimulierung eine Autoimmunkrankheit auslöst, der Körper also Antikörper gegen eigene Antigene bildet. Solche Impfschäden sind grundsätzlich bei jedem Impfstoff – mit oder ohne Adjuvans – möglich.“ Prof. Dr. med. Fritze leitender Arzt bei der Vereinigung der Privaten Krankenversicherung 2009

13 Gesundheitszustand geimpfte vs. ungeimpfte Kinder Kinder (98 % geimpft) im BRD- ungeimpfte Durchschnitt KIGGS- Studie 2009 Kinder Kron- Studie 2010 Motorische Störungen71 Epilepsie u.a. Krampfleiden30,3 Asthma/chronische Bronchitis140,6 Chronische Sinusitis150,5 Otitis media469 Heuschnupfen9,52,5 Neurodermitis137 Angaben in %

14 Rechtsgutachten Prof. R. Zuck (2012) Wesentlicher Bestandteil einer öffentlichen Impfempfehlung ist die Information über die Zulassung des Impfstoffs als Arzneimittel. Diese Information erweist sich im Hinblick auf die bezüglich der Nutzen- Risiko- Abwägung einzuhaltenden Zulassungsvoraussetzungen als in verfassungswidriger Weise unvollständig. Auf dieser Grundlage ist eine Risiko- Nutzen- Abschätzung weder für den Impfling noch für den Arzt möglich. Der Staat verstößt deshalb mit seinen öffentlichen Impfempfehlungen gegen die ihm aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG obliegenden grundrechtlichen Schutzpflichten.

15 Nutzen- Risiko- Analysen? Für den BGH bedeuten die Empfehlungen der STIKO, daß das Verhältnis zwischen Nutzen und Schadenrisiko für den Impfling von diesem Gremium bereits abgewogen war. Mangels gegenteiliger Erkenntnis muß der Arzt die STIKO- Empfehlung bei seiner Aufklärung deshalb zugrundelegen. BGH, NJW 2000, 1784 f.

16 Nutzen- Risiko- Analysen? Der gesetzliche Auftrag an die STIKO enthält keine Vorgaben zu einer Evaluierung des Risiko- Nutzen- Verhältnisses ausgesprochener Impfempfehlungen. (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten …der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 5.12.2006)

17 Arzthaftpflicht I Die höchstrichterliche Rechtsprechung hält daran fest, daß jeder Eingriff in die körperliche oder gesundheitliche Befindlichkeit des Patienten - sei er behandlungsfehlerhaft oder frei von einem Behandlungsfehler - als Verletzung des Behandlungsvertrages und als rechtswidrige Körperverletzung zu werten ist, wenn er sich nicht im konkreten Fall durch eine wirksame Zustimmung des Patienten gerechtfertigt erweist. (Karlmann Geiß, Arzthaftpflichtrecht, 2. Auflage)

18 Arzthaftpflicht II „Der Vorstand der Bundesärztekammer befaßte sich im März 2008 erneut mit den Regelungen zum Impfen. Nunmehr ist vorgesehen, daß das Impfen wieder Bestandteil der ärztlichen Ausbildung wird und Aufnahme in die bundesweit geltende Approbationsordnung für Ärzte findet.“ (aus der Antwort der Sächsischen Staatsministerin für Gesundheit und Soziales, Helma Orosz)

19 Arzthaftpflicht III Wenn ein Arzt nicht durch seine universitäre Ausbildung in der Lage ist, Risiken, Nebenwirkungen und Kontraindikationen von Impfungen zu benennen und Impfschäden als solche zu erkennen, so ist die durch ihn vorgenommene Impfberatung rechtlich unwirksam. (Frau Brauer- Kaiser, Juristin am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 2.8.2012)

20 Kosten des Impfens I Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen Für die Jahre 1970 bis 1980 liegt uns eine Angabe zu den Kosten der Impfungen für Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Tbc, Masern und Röteln in der ehemaligen BRD vor. Diese kosteten die Versicherten rund 228,6 Millionen DM. Das entspricht den Einnahmen der Hersteller, Apotheker und Ärzte, die an diesen Impfungen verdient haben. Das waren durch-schnittlich 20,8 Mio. DM pro Jahr oder rund 10 Mio. Euro. Quelle: Bundesgesundheitsministerium 2006 und 2013 (persönliche Mitteilung)

21 Kosten des Impfens II Kosten für anerkannte Impfschäden in der BRD (Schadensregulierung durch die Landesversorgungsämter der Bundesländer = Steuergelder) 1995- 2005: ca. 6,5 Milliarden € zu beachten: in weniger als 0,5 % aller Impfschadens- Verdachtsfälle wird Versorgung beantragt- nur in 20 % der beantragten Fälle wird diese gewährt = 0,1 % aller tatsächlichen Schadensfälle

22 Kosten des Impfens III Gesundheitsfolgekosten für medizinische Behandlungen von Impfgeschädigten in Deutschland (ca. 200.000 pro Jahr) - ohne Berücksichtigung von Pflegeaufwendungen, Schmerzensgeld und Entschädigung für die Hinterbliebenen der mindestens 500 Todesopfer- wenn wir durchschnittlich nur 8.000 € pro Impfgeschädigtem annehmen- betragen ca. 1,6 Mrd. €

23 Kosten des Impfens IV Ca. 30 % aller Bewohner von Heimen für geistig und mehrfach Behinderte haben als Diagnose ihres Leidens „frühkindlicher Hirnschaden“ bekommen (alle anderen Diagnosen außer „Impfschaden“ werden in den Krankenakten konkret benannt). Die Kosten der Betreuung für diese Betroffenen (Steuergelder bzw. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) belaufen sich jährlich auf geschätzt 4 Milliarden €.

24 Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. Als präventive, am Gesunden vorgenommene Maßnahmen müssen Impfungen besonders hohen Sicherheitsansprüchen genügen. Es ist … abzuwägen zwischen den Risiken der jeweiligen Erkrankung und dem mit der Impfung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dies gilt insbesondere auch für Kinder hinsichtlich ihrer immunologischen und neurologischen Reifung.

25 Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. Eine Entscheidung setzt eine umfassende Kenntnis der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Impfstoffen und Impfprogrammen voraus. Mit Sorge beobachten wir hier, dass die Mehrzahl der wissenschaftlichen Studien über die Impfstoffsicherheit von Impfstoffherstellern (mit) veröffentlicht werden. Untersuchungen über langfristige Impfauswirkungen und die Nachhaltigkeit von Impfprogrammen fehlen weiterhin fast vollständig.


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