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W ETTBEWERBS - & K ARTELLRECHT Teil B Der Tatbestand des § 3 UWG alte und neue Fassung.

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Präsentation zum Thema: "W ETTBEWERBS - & K ARTELLRECHT Teil B Der Tatbestand des § 3 UWG alte und neue Fassung."—  Präsentation transkript:

1 W ETTBEWERBS - & K ARTELLRECHT Teil B Der Tatbestand des § 3 UWG alte und neue Fassung

2 § 3 UWG – 1. GESCH. H DLG. Legal-Definition des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 2 www. ra-michael-hoffmann.de

3   G ESCHÄFTLICHE H ANDLUNGEN  Eine GH liegt nur vor, wenn es sich um  eigene oder fremde Absatzförderung,  Handeln von Personen, die den Wettbewerb eines fremden Unternehmens fördern wollen oder  Handlungen im Nachfragewettbewerb handelt.  Nicht unter GH fallen rein privatrechtliche oder rein hoheitliche Handlungen.  Nicht erforderlich ist das Vorliegen eines „Wettbewerbsverhältnisses“  (Der Monopolist, der irreführende Werbung verbreitet, kann auch gemäß § 8 ff. UWG in Anspruch genommen werden). 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 3 www. ra-michael-hoffmann.de

4   A BGRENZUNG R EIN P RIVAT / R EIN H OHEITLICH  Grundsätzlich unternehmerisch, § 2 Nr. 6 UWG  Rein Hoheitlich  Abschleppkosten-Inkasso BGH (26.01.2006) I ZR 83/03 Ein Abschleppunternehmer, der auf Weisung der Polizeibehörde Kostenansprüche wegen des Abschleppens eines verbotswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs geltend macht, handelt nicht im geschäftlichen Verkehr, sondern als verlängerter Arm der Behörde. Gegen seine Mitwirkung bei der Einziehung der Kostenforderung sind deshalb wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- ansprüche ausgeschlossen. 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 4 www. ra-michael-hoffmann.de

5   A BGRENZUNG R EIN P RIVAT / R EIN H OHEITLICH  Tritt die öffentliche Verwaltung in Konkurrenz zu privaten Anbietern, liegt auch für die Verwaltung unternehmer-isches Handeln vor.  Auch bei Freiberuflern (Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts-anwälte) i.d.R. wettbewerbsbezogen 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 5 www. ra-michael-hoffmann.de

6   A BGRENZUNG S ONDERBEREICH – M EDIEN ! + Anzeigengeschäft + Abbonentenwerbung - Redaktioneller Bereich - Meinungsbildung - Information - Unterhaltung 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 6 www. ra-michael-hoffmann.de

7  „S TIFTUNG W ARENTEST “ (-)  Geschäftliche Handlung (-), wenn  Die Prüfung Neutral  Die Prüfung objektiv und  Die Prüfung sachkundig durchgeführt wurde. (+)  Geschäftliche Handlung (+), wenn  Im Auftrag von Mitbewerbern tätig und/oder  Die Gefahr von Einflussnahme besteht. 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 7 www. ra-michael-hoffmann.de

8  „S TIFTUNG W ARENTEST “  Das Problem bei Testorganisationen besteht nicht i.d.R. nicht im Wettbewerbs, sondern im Schadenersatzrecht.  § 823 Abs. 1 BGB (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb)  Die Testorganisationen laufen jeweils Gefahr durch die Abgabe von Werturteilen den Marktteilnehmer zu schädigen. Nur wenn die o.g. Kriterien der Prüfungen erfüllt werden, schützt die Rechtsprechung die Organisationen im Hinblick auf Art. 5 I und III GG. 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 8 www. ra-michael-hoffmann.de

9 § 3 UWG – 2. U NLAUTERKEIT D efinition (Pariser Verbandsübereinkunft) a) D efinition (Pariser Verbandsübereinkunft) Unlauter sind alle Handlungen, die den anständigen Gepflogenheiten im Handel, Gewerbe, Handwerk oder selbständiger beruflicher Tätigkeit zuwider laufen. b) Einzelfallprüfung!!! aa) Wertungen des Gemeinschaftsrechts bb) Verfassungsmäßige Grenzen des GG cc) Schutzzweck des UWG 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 9 www. ra-michael-hoffmann.de

10 § 3 UWG – 2. U NLAUTERKEIT c) Subjektive Unlauterkeitselemente  In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für die nachteiligen Wirkungen der Wettbewerbshandlung unerheblich ist, ob der Handelnde die die Unlauterkeit begründenden Umstände kannte oder nicht und welche Vorstellungen er im Einzelnen hatte. bb) Hiergegen hält Ekey, dass derjenige, der keine Kenntnis besitze, nicht unlauter handeln könne, so dass weder SE noch UA bestehen könnten. d) Maßstab ist der aufgeklärte, umsichtige, kritisch prüfende, verständige Verbraucher, der aufgrund ausreichender Informationen in der Lage ist, seine Entscheidungen auf dem Markt frei zu treffen. 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 10 www. ra-michael-hoffmann.de

11 § 3 UWG A.F. – 3. B AGATELLSCHWELLE G ESICHTSPUNKTE a) Art und Schwere des Verstoßes b) Häufigkeit des Verstoßes c) Dauer des Verstoßes d) Auf den Wettbewerb zu erwartende Auswirkungen e) Schutzzweck des UWG f) Anzahl der betroffenen geschützten Personen g) Nicht unerhebliche Nachahmungsgefahr Beachte! Die Schwelle ist niedrig anzusetzen!!! 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 11 www. ra-michael-hoffmann.de

12 § 3 UWG A.F. – 3. B AGATELLSCHWELLE B EISPIELE a) Veröffentlichung von Rechtsanwalt Rankinglisten b) Vers. falsche Auszeichnen bei Vk m. richtigem Preis c) PS statt KW Angabe d) qm statt m² e) Zoll statt cm f) Bei Wohnung: 100 m² zum Preis €250/m² anstelle Endpreis 25000 €. g) 10 000 € zzgl. 19 % MwSt trotz Verstoß./. § 1 I PrAngVO 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 12 www. ra-michael-hoffmann.de

13 § 3 UWG – 4. W ETTBEWERBSWIDRIGE M ARKTSTÖRUNG „wettbewerbswidrigen Marktstörung“ Die Verteilung von „20-Min. Köln“ hier unter dem Blickwinkel der „wettbewerbswidrigen Marktstörung“ 20.04.2016 © RA Michael Hoffmann 13 www. ra-michael-hoffmann.de


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