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CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin 18 - 21. Mai 2016. 2 INHALTSVERZEICHNIS IOUTBOUND-SZENARIO IIRECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG IIIDOPPELFUNKTIONEN.

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1 CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin 18 - 21. Mai 2016

2 2 INHALTSVERZEICHNIS IOUTBOUND-SZENARIO IIRECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG IIIDOPPELFUNKTIONEN

3 I. Outbound-Szenario 1. Direktgeschäft 3 Unternehmen Kunde

4 I. Outbound-Szenario 2. Kommissionärsstruktur ohne Tochtergesellschaft 4 Unternehmen Repräsentanz (Kommissionär) Kunde

5 I. Outbound-Szenario 3. Betriebsstätte 5 Unternehmen Kunde Betriebsstätte (Niederlassung, Geschäftssitz, Vertreter, …)

6 I. Outbound-Szenario 4. Tochtergesellschaft im Ausland (auch als Kommissionärsstruktur) 6 Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Kunde

7 7 Inhaltsverzeichnis IOUTBOUND-SZENARIO IIRECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG IIIDOPPELFUNKTIONEN

8 II. Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung: Montageprojekt 1. Rechtliche Struktur des Montageprojekts 8 Unternehmen Kunde Betriebsstätte (Montage)

9 II. Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung: Montageprojekt 2. Wertschöpfung bei wirtschaftlicher Betrachtung 9 Unternehmen Kunde Betriebsstätte (Montage) 90% 10%

10 II. Rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung: Montageprojekt 3. Fragestellungen 10 1)Worauf kann im Ausland abgestellt werden: 100% des Rechnungsbetrages? Oder die lokale Wertschöpfung? 2)Welche Kosten können im Ausland geltend gemacht werden? 3)Wie kann im Ausland der Nachweis von Wertschöpfung und Kosten geführt werden? 4)Bestehen im Ausland Konflikte zwischen Handels- und Steuerbilanz bzw. zwischen den Beratungsansätzen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern?

11 11 Inhaltsverzeichnis IOUTBOUND-SZENARIO IIRECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG IIIDOPPELFUNKTIONEN

12 III. Doppelfunktionen 1. Grundfall 12 Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Muttergesellschaft unterstützt Tochtergesellschaft mit Management- dienstleistungen

13 III. Doppelfunktionen 2. Vorab: typisches Risiko im Grundfall bei tatsächlicher Betrachtung 13 Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Geschäftsführer A

14 III. Doppelfunktionen 3. Fragestellungen zu Geschäftsführungsbetriebsstätte 14 1)Wie wird im Ausland das Risiko einer Geschäftsführungsbetriebsstätte in Deutschland gesehen? 2)Welche Auswirkungen hat eine solche im Ausland auf die Tochtergesellschaft? Welche Kosten können z.B. noch im Ausland geltend gemacht werden? 3)Wie kann im Ausland der Nachweis des Nichtvorliegens einer Geschäftsführungs- betriebsstätte in Deutschland geführt werden? 4)Wie reagieren die Mandanten in der Praxis auf die dargestellte Problematik?

15 III. Doppelfunktionen 4. Gestaltungsoptionen im Grundfall 15 Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Umlage Keine Verrechnung Servicevertrag

16 III. Doppelfunktionen 5. Fragestellungen zu Gestaltungsoptionen 16 1)Sind alle diese Optionen im Ausland vom Grundsatz her anerkannt? 2)Welche Anforderungen sind u.U. an einen korrekten Nachweis zu stellen? 3)Welche Bemessungsgrundlage gilt für im Ausland geltend zu machende Kosten? 4)Wie ist zu verfahren, wenn die optimale Lösung im Ausland für das Stammhaus “systemfremd” wäre, also im Widerspruch zur Gestaltung in anderen Staaten steht?

17 III. Doppelfunktionen 6. Abwandlung: eine Person ist Geschäftsführer im In- und Ausland 17 Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Geschäftsführer A

18 III. Doppelfunktionen 7. Abwandlung: Behandlung der Entlohnung nur in Deutschland 18 Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Gehalt (-) Gehalt (+)

19 III. Doppelfunktionen 8. Fragestellungen zu Gestaltungsoptionen 19 1)Nach deutscher Auffassung kann die Muttergesellschaft einen Teil der Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Doppeltätigkeit nicht geltend machen - kann diesen Teil die Auslandsgesellschaft als Betriebsausgaben geltend machen? 2)Macht es dafür im Ausland dafür einen Unterschied, ob das Gehalt des Geschäftsführers (teilweise) im Ausland versteuert wurde? 3)Welche Formen der Weiterbelastung von Mutter- an Tochtergesellschaft kommen in Betracht? Ist bei einer 1:1-Verrechnung ein Gewinnaufschlag nötig?

20 III. Doppelfunktionen 9. Abwandlung: split salary als möglicher Lösungsansatz 20 Muttergesellschaft Tochtergesellschaft Teilgehalt

21 21 Ihr Ansprechpartner MATTHIAS BOSBACH „Als Rechtsanwalt und Steuerberater besitze ich meinen Schwerpunkt in der Beratung grenzüberschreitender Fragestellungen.“ Tätigkeitsschwerpunkte ›Steuerliche und rechtliche Gestaltungs- und Abwehrberatung mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten ›Vertragsgestaltung ›Umstrukturierungen ›Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren Branchenexpertise ›Maschinenbau ›Banken ›Zulieferindustrie ›Private Equity ›Software Rechtsanwalt – Steuerberater matthias.bosbach@ebnerstolz.de Tel.+49 711 2049-1633 Mobil +49 152 56887571

22 BERLIN BONN BREMEN DÜSSELDORF FRANKFURT HAMBURG HANNOVER KARLSRUHE KÖLN LEIPZIG MÜNCHEN REUTLINGEN SIEGEN SOLINGEN STUTTGART WIR SIND IMMER FÜR SIE DA. EBNER STOLZ Kronenstraße 30 70174 Stuttgart Tel.+49 711 2049-0 Fax+49 711 2049-1333 22


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