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Kommunal- und Europawahlen 2014 Praktische Fallbeispiele Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë / Schepers Divisorverfahren mit Standardrundung (iteratives.

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Präsentation zum Thema: "Kommunal- und Europawahlen 2014 Praktische Fallbeispiele Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë / Schepers Divisorverfahren mit Standardrundung (iteratives."—  Präsentation transkript:

1 Kommunal- und Europawahlen 2014 Praktische Fallbeispiele Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë / Schepers Divisorverfahren mit Standardrundung (iteratives Verfahren) § 41 Abs. 1 KWG Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz - www.fhoev-rlp.de Kommunal-Akademie - www.akademie-rlp.de

2 1. Fallbeispiel Partei A:21.160 Stimmen Partei B:58.893 Stimmen (beachte: absolute Mehrheit) Partei C: 4.619 Stimmen Wählergruppe D:14.863 Stimmen Gesamt:99.535 Stimmen Der Gemeinderat besteht aus 28 gewählten Ratsmitglieder 2

3 Zuteilungsdivisor Gesamtzahl aller gültigen Stimmen Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze 99.535 Stimmen=3.554,82 28 RatssitzeZuteilungsdivisor 3

4 Standardrundung Partei A21.160 5,956 Sitze 3.554,82 Partei B58.893 16,57 17 Sitze 3.554,82 Partei C4.619 1,301 Sitz 3.554,82 Wählergruppe D14.863 4,184 Sitze 3.554,82 Summe: 28 Sitze 4

5 Wahlergebnis  Es wurden genau 28 Ratssitze verteilt. Weitere Rechenschritte sind nicht erforderlich  Die B-Partei hat die absolute Zahl der Ratssitze (17) erhalten. Eine Mehrheitssicherung nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG ist nicht erforderlich  Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen (§ 41 Abs. 3 Satz 1 KWG) 5

6 Wahlergebnis  Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag (§ 41 Abs. 3 Satz 2 KWG)  Benachrichtigung der Gewählten (§ 44 KWG)  Erklärungsfrist / 1 Woche Schweigen gilt als Annahme  Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 6

7 Ausschussbesetzung  § 45 Abs. 1 Satz 3 GemO Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 KWG entsprechend 7

8 Ausschussbesetzung  Bildung eines 13´er Ausschusses  Stärkeverhältnis im Gemeinderat: Partei-A 6 Sitze Partei-B 17 Sitze Partei-C1 Sitz Wählergruppe D4 Sitze 8

9 Ausschussbesetzung  Berechnung des Zuteilungsdivisors: 28 (Zahl der Gesamtstimmen)=2,15 13 (Zahl der Ausschusssitze) 9

10 Standardrundung Partei A6 = 2,79=3 Sitze 2,15 Partei B17 =7,91= 8 Sitze 2,15 Partei C1 =0,47=0 Sitze 2,15 Wählergruppe D4 =1,86=2 Sitze 2,15Summe: 13 Sitze 10

11 Ausschussbesetzung  Es wurden genau 13 Ausschusssitze verteilt. Weitere Rechenschritte sind nicht erforderlich  Die B-Partei hat die absolute Zahl der Ausschusssitze (8) erhalten. Eine Mehrheitssicherung nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG ist nicht erforderlich  Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag zugewiesen. 11

12 2. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Überschreitung der zugeteilten Sitze - Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit 1.400 Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind 1.120 Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen 10.752 Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden 10.000 Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X 4.900 Stimmen Partei Y 2.200 Stimmen Partei Z 2.900 Stimmen Gesamt: 10.000 Stimmen 12

13 Zuteilungsdivisor 10.000 (Zahl der Gesamtstimmen)= 625 16 (Zahl der Ratssitze) 13

14 Berechnung der Sitzverteilung 1. Schritt 14

15 Berechnung der Sitzverteilung 2. Schritt  § 41 Abs. 1 Satz 6 HS 1 GemO: Entfallen mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor heraufzusetzen  In einem weiteren Rechenschritt wird nun bei jeder Partei/Wählergruppe, die an der Sitzverteilung teilnimmt, die Zahl der auf sie entfallenden Stimmen dividiert durch ihre um 0,5 verminderte Sitzzahl aus dem ersten Schritt. 15

16 16

17 17

18 3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit 1.400 Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind 1.120 Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen 10.752 Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden 10.000 Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X 3.330 Stimmen Partei Y 3.350 Stimmen Partei Z 3.320 Stimmen Gesamt: 10.000 Stimmen 18

19 Zuteilungsdivisor 10.000 (Zahl der Gesamtstimmen)= 625 16 (Zahl der Ratssitze) 19

20 3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - 20  Partei X 3.330 : 625,0 = 5,33 → 5  Partei Y 3.350 : 625,0 = 5,36 → 5  Partei Z 3.320 : 625,0 = 5,31 → 5  Im ersten Rechenschritt werden nur 15 Sitze zugeteilt  Die Gesamtsitzzahl ist im ersten Rechenschritt unterschritten.

21 3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - 21 § 41 Abs. 1 Satz 6 HS 2 KWG Entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen  Partei X Partei Y Partei Z 5 + 0,5 = 5,5 5 + 0,5 = 5,55 + 0,5 = 5,5 3.330 : 5,5 = 605,453.350 : 5,5 = 609,093.320 : 5,5 = 603,63  Bestimmung des (neuen) Zuteilungsdivisors Bestimmung irgendeines Wertes zwischen 609,09 und 605,45. Dabei ist grundsätzlich der Mittelwert der neue Divisor = 607,27  Berechnung der Sitzverteilung mit dem neuen Zuteilungsdivisor

22 3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - 22 Partei XPartei YPartei Z 3.330 : 607,27 = 5,483.350 : 607,27 = 5,523.320 : 607,27 = 5,47 Rundung = 5Rundung = 6Rundung = 5 Danach sind alle zu vergebenden Sitze (16) zugeteilt. Die Mandatszuteilung ist abgeschlossen, es finden keine weiteren Rechenschritte statt.

23 4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit 1.400 Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind 1.120 Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen 10.752 Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden 10.000 Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X 5.200 Stimmen Partei Y 1.700 Stimmen Partei Z 3.100 Stimmen Gesamt: 10.000 Stimmen 23

24 4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit  Erster Schritt - Bestimmung des Zuteilungsdivisors  Gesamtzahl der Stimmen geteilt durch die Gesamtzahl der Sitze = Divisor: 10.000 (Stimmen) : 16 (zu vergebende Sitze) = 625,0 (Divisor)  Partei X: 5.200 : 625,0 = 8,32 → 8  Partei Y: 1.700 : 625,0 = 2,72 → 3  Partei Z: 3.100 : 625,0 = 4,96 → 5 24

25 4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG: Erhält bei der Verteilung der Sitze nach § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt … § 41 Abs. 1 Satz 8 KWG: Danach zu vergebende Sitze werden nach § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG zugeteilt 25

26 4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit  Nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG erhält die X-Partei vorab ein weiterer (9) Sitz zur Sicherung der absoluten Mehrheit zugeteilt  Es ist unter Berücksichtigung der Stimmen der Y- Partei und der Z-Partei ein neuer Zuteilungsdivisor zu bestimmen  1.700 Stimmen + 3.100 Stimmen / 7 Sitze (16-9)  Neuer Zuteilungsdivisor = 685,71 26

27 4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit 27

28 5. Fallbeispiel – Bildung eines Ausschusses  Ausschusswahl: 52 Ratsmitglieder, 8 zu vergebende Sitze 28 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52

29 5. Fallbeispiel – Bildung eines Ausschusses 29 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52 Schritt (Berechnung des Zuteilungsdivisors): 52 : 8 = 6,50 (Divisor)  1. Schritt: Berechnung eines Zuteilungsdivisors 52 : 8 = 6,50 (Divisor) SPD21 : 6,50= 3,23= 3 CDU17 : 6,50= 2,62= 3 GRÜNE 3 : 6,50= 0,46= 0 FDP 6 : 6,50= 0,92= 1 FWG 3 : 6,50= 0,46= 0 LINKE 2 : 6,50= 0,31= 0 = 7 (= Unterschreitung um 1 Sitz)

30 30 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52 SPD3 + 0,5= 3,5 CDU3 + 0,5= 3,5 GRÜNE0 + 0,5= 0,5 FDP1 + 0,5= 1,5 FWG0 + 0,5= 0,5 LINKE0 + 0,5= 0,5

31 31 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52 SPD21 : 3,5= 6,00 CDU17 : 3,5= 4,86 GRÜNE 3 : 0,5= 6,00 FDP 6 : 1,5= 4,00 FWG 3 : 0,5= 6,00 LINKE 2 : 0,5= 4,00 Bestimmung der Divisorkandidaten: SPD3 + 0,5= 3,5 CDU3 + 0,5= 3,5 GRÜNE0 + 0,5= 0,5 FDP1 + 0,5= 1,5 FWG0 + 0,5= 0,5 LINKE0 + 0,5= 0,5

32 32 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52

33 Kommunal- und Europawahlen 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz - www.fhoev-rlp.de Kommunal-Akademie - www.akademie-rlp.de


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