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Europäisches Modell für die Unterstützung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität Dr. Anthony Williams EU Sekretariat.

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Präsentation zum Thema: "Europäisches Modell für die Unterstützung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität Dr. Anthony Williams EU Sekretariat."—  Präsentation transkript:

1 Europäisches Modell für die Unterstützung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität Dr. Anthony Williams EU Sekretariat der ÖAR Nationaler Informationstag 14. November 2008

2 Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden Diskriminierung ist eine Lebenserfahrung von vielen behinderten Flugreisenden in der EU. Gesetzliche Maßnahmen waren dringend geboten. Die Diskriminierung umfasst z. B.: die Weigerung wegen einer Behinderung an Bord zu nehmen, keine Hilfeleistungen, unwürdige Behandlung, Verrechnung von Hilfeleistungen, keine Kostenerstattung für beschädigte Ausrüstung.......

3 Seit 2000 fordert das Europäische Behindertenforum EU- Maßnahmen, um Chancengleichheit für behinderte Flugreisende zu erreichen. Flughafenbetreiber und Fluglinien unterschrieben eine freiwillige Vereinbarung über die Unterstützung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Die eingegangenen Verpflichtungen wurden nicht erfüllt. In der Folge wurde eine EU-Verordnung im Juli 2006 beschlossen, die vollständig am 26. Juli 2008 in Kraft trat. Diese VO wendet sich sowohl an Flughafenbetreiber als auch an Fluglinien. Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden

4 Verpflichtungen aus der Verordnung Keine Fluglinie darf einer behinderten Person aufgrund ihrer Behinderung die Beförderung verweigern. Menschen mit Behinderungen müssen angemessene Hilfeleistungen entsprechend ihrer spezifischen Bedürfnisse ab Ankunft auf dem Flughafen und während der gesamten Reise erhalten. Die Hilfeleistung ist durch geschultes Personal unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Entschädigung für Rollstühle, Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte, sollten diese bei der Abfertigung oder Beförderung verloren gehen oder beschädigt werden.

5 Hilfeleistungen für behinderte Passagiere Die Hilfeleistungen, die eine Person mit Behinderungen erwarten kann sind u. A.: Mitteilung von Informationen in zugänglicher Form, Beförderung anerkannter Begleithunde in der Kabine, Hilfeleistung bei Abfertigung, Zoll- und Sicherheitsverfahren, an Bord des Flugzeuges, bei Abholung des Gepäcks…, Hilfeleistung bei Erreichung von Sanitäreinrichtungen im Flughafen und an Bord,

6 Hilfeleistungen für behinderte Passagiere Sitzdisponierung, die den besonderen Bedürfnisse von behinderten Passagieren zu berücksichtigen, Entschädigung für verlorene oder beschädigte Rollstühle, Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte, und vieles mehr, damit behinderte Passagiere problemlos reisen können.

7 Mängel der Verordnung Personen mit Behinderungen kann die Inanspruchnahme mit Hinweis auf gesetzliche Sicherheitsanforderungen verweigert werden. Rechtliche Unsicherheit hinsichtlich Entschädigungshöhe bei verlorenen oder beschädigten Rollstühle, Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte. Keine harmonisierten Qualitätsstandards bezüglich der Hilfeleistungen in EU-Flughäfen. Keine harmonisierten Trainingsprogramme der Flughafenbetreiber bezüglich Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.

8 Zusammenarbeit zwischen Flughafenbetreiber und Behindertenorganisationen Damit die VO tatsächlich greift, ist die Beteiligung behinderter Menschen und deren Organisationen ausschlaggebend. Die VO sieht u. A. Zusammenarbeit zwischen der Luftfahrtindustrie und den Behindertenorganisationen bei der Ausarbeitung von Qualitätsnormen für die Hilfeleistung vor.

9 Schlussfolgerungen Die VO an sich wird nur greifen, wenn alle Akteure zusammmenarbeiten. Die größte Behinderung ist Gleichgültigkeit, diese kann aber am leichtesten bezwungen werden!

10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit und guten Flug!


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