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Teleradiologie SVMTRA, Michela Mordasini. Agenda 2  Ausgangslage  Rechtliche Grundlagen  Richtlinie  Fragen 2.

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Präsentation zum Thema: "Teleradiologie SVMTRA, Michela Mordasini. Agenda 2  Ausgangslage  Rechtliche Grundlagen  Richtlinie  Fragen 2."—  Präsentation transkript:

1 Teleradiologie SVMTRA, Michela Mordasini

2 Agenda 2  Ausgangslage  Rechtliche Grundlagen  Richtlinie  Fragen 2

3 3 Ausgangslage

4 Das Umfeld der Teleradiologie 4  „E-Health“ gewinnt an Bedeutung  Vorteile der Telemedizin: Überwindung von räumlichen Distanzen, Fachwissen, unabhängig vom geografischen Standpunkt sowie die zeitliche Verfügbarkeit  Patient und Radiologe befinden sich nicht am selben Ort  Unsicherheit wer nimmt welche Aufgaben wahr?  Wer ist verantwortlich in Abwesenheit des Radiologen?  „E-Health“ gewinnt an Bedeutung  Vorteile der Telemedizin: Überwindung von räumlichen Distanzen, Fachwissen, unabhängig vom geografischen Standpunkt sowie die zeitliche Verfügbarkeit  Patient und Radiologe befinden sich nicht am selben Ort  Unsicherheit wer nimmt welche Aufgaben wahr?  Wer ist verantwortlich in Abwesenheit des Radiologen?

5 Wer darf was machen? 5 Wer entscheidet, welches Protokoll verwendet wird? Gehört das Spritzen des KM rechtlich zu den Kernaufgaben des Arztes? Wer trägt die Verantwortung für die Untersuchung? Kontrastmittel (KM): Wer trägt die Verantwortung? Wer trägt die Verantwortung falls der Patient reagiert? Wer sagt, dass die Untersuchung fertig ist? Wer trägt die Verantwortung, dass die Informationen zur Anamnese des Patienten eingeholt werden?

6 6 Rechtliche Grundlagen

7 Im Bereich Teleradiologie ist noch einiges ungeklärt 7 Telemedizin Teleradiologie Verantwortung Haftung  Teleradiologie gehört zur Telemedizin  Telemedizin ist zulässig Rechtlich weitgehend nicht geregelt  Verantwortungsdiffusion  Delegierbare und nicht delegierbare Aufgaben  Zulässige und unzulässige Delegation  Pflichtverletzung

8 Relevante Erlasse 8  Bundesrechtlichen Medizingesetze wie das MedBG und die dazugehörigen kantonalen Bestimmungen enthalten keine Regelungen zur Telemedizin.  Soft Law: Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)  Empfehlungen des Ressort Bildkommunikation der SGR-SSR zur Teleradiologie  Bundesrechtlichen Medizingesetze wie das MedBG und die dazugehörigen kantonalen Bestimmungen enthalten keine Regelungen zur Telemedizin.  Soft Law: Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)  Empfehlungen des Ressort Bildkommunikation der SGR-SSR zur Teleradiologie

9 9 Richtlinien

10 Voraussetzungen für die Teleradiologie 10 1. 2. 3. Voraussetzungen auf Seiten des Teleradiologen:  Fachkunde  Rufbereitschaft  Vertretungsregelung Allgemeine Voraussetzungen: Betriebsbewilligung, technische Voraussetzungen, etc. Voraussetzungen am Ort der Untersuchung:  Einverständnis des Patienten  Durchführung der Untersuchung (Ausbildung Personal)  Anwesenheit mind. eines Arztes / Substituten mit Fachkenntnissen vor Ort

11 Kompetenzen der MTRA 11 Eigenständige Durchführung der radiologischen Untersuchung Übermittlung der Daten an den Teleradiologen Intravenöse Injektion von Kontrastmitteln und Radiopharmaka ×Indikation, Befunderhebung, Diagnosestellung, Behandlungsempfehlung ×Festlegung des anzuwendenden Protokolls ×Entscheid / Verantwortung über Einleitung und Beendigung einer Untersuchung ×Verabreichung gefährlicher Medikamente und Kontrolle und Überwachung der Medikamentenabgabe ×Einschreiten bei Komplikationen (je nach Schweregrad)

12 Die Hilfsperson haftet nur ausnahmsweise 12  Primäre Haftung des delegierenden Arztes  Ausnahmsweise Haftung der Hilfsperson, bei:  Grober Pflichtverletzung  Ausführung von Aufgaben, von denen sie weiss oder wissen sollte, dass sie dazu nicht befähigt ist (eigenmächtig oder aufgrund unzulässiger Delegation)  Primäre Haftung des delegierenden Arztes  Ausnahmsweise Haftung der Hilfsperson, bei:  Grober Pflichtverletzung  Ausführung von Aufgaben, von denen sie weiss oder wissen sollte, dass sie dazu nicht befähigt ist (eigenmächtig oder aufgrund unzulässiger Delegation)

13 13 Fragen

14 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! SVMTRA, Michela Mordasini, Mitglied Zentralvorstand Stadthof Bahnhofstrasse 7B, 6210 Sursee, fon: +41 (0)41 926 07 77 email: info@svmtra.ch


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