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Nach der gesetzlichen Definition in § 1 GenG sind Genossenschaften Gesellschaften (aber weder Personengesellschaften noch Kapitalgesellschaften) die die.

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Präsentation zum Thema: "Nach der gesetzlichen Definition in § 1 GenG sind Genossenschaften Gesellschaften (aber weder Personengesellschaften noch Kapitalgesellschaften) die die."—  Präsentation transkript:

1 Nach der gesetzlichen Definition in § 1 GenG sind Genossenschaften Gesellschaften (aber weder Personengesellschaften noch Kapitalgesellschaften) die die Förderung ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken. Die Förderung ist dabei auf bestimmte Zwecke eingegrenzt.

2 Rechtliche Grundlagen Genossenschaftsgesetz Satzung – Firma und Sitz der Genossenschaft – Gegenstand des Unternehmens – Höhe der Nachschüsse bei Insolvenz – Form der Einberufung der Generalversammlung, Beurkundung ihrer Beschlüsse sowie Vorsitz – Form der Bekanntmachungen der Genossenschaft – Höhe des Geschäftsanteils – Art der Bildung von Rücklagen

3 Unternehmensgründung Teamgründung Mindestzahl der Gründungsmitglieder: 3 Nicht auf Gewinnstreben ausgerichtet, handelt nach dem Vorteil der Mitglieder

4 Aufgaben der Mitglieder Die Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrates Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder Die Feststellung des Jahresabschlusses Die Beschlussfassung über die Verteilung von Gewinn und Verlust Die Entlastung des Aufsichtsrates und Die Entlastung des Vorstandes.

5 Kapital Kein festes Stammkapital Besteht die Möglichkeit, ein Mindestkapital der Genossenschaft du eine Regelung in der Satzung festzusetzen

6 Organe Vorstand Aufsichtsrat Mitgliederversammlung

7 Haftung Auf die Geschäftsanteile beschränkt Insolvenz -> Nachschusspflicht kann – unbegrenzt sein – begrenzt auf eine bestimmte Summe sein oder – gänzlich ausgeschlossen werden.

8 Vor- & Nachteile +- Ideale Rechtsform für Kooperationsvorhaben Bindung an Selbsthilfezweck Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen Austritt aus eG nur zum Ende des Geschäftsjahres KaufmannseigenschaftUmfangreiche Buchführungs- & Prüfpflichten

9 Federseebank eG Die Genossenschaft verbindet Menschen 1914 mehr als 34.500 Genossenschaften (19.000 Kreditgenossenschaften) Vorbild für gleichartige Gründungen 16 Millionen Mitglieder einer Volksbank Raiffeisenbank Geschichte verpflichtet ‚Ich gehöre zu einer großen Gemeinschaft‘ ‚Ich bin Kunde und Teilhaber bei einer Bank, die ihren Kunden und Mitgliedern dabei hilft, ihre Ziele zu erreichen und Wünsche zu erfüllen.‘ -> Ansporn & Verpflichtung Weltweit das älteste, private Sicherungssystem Aktuell 2760 Mitglieder

10 Federseebank eG ‚Was einer alleine nicht schafft, das schaffen wir gemeinsam‘ Leichtes Arbeiten im Verbund Rechtlich und wirtschaftlich selbstständig Solidarität, Nähe, Partnerschaft, Respekt, Verantwortung & Hilfe zur Selbsthilfe


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