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HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten.

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Präsentation zum Thema: "HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten."—  Präsentation transkript:

1 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 „Wie komme ich zu meinem Geld?“ - Rechtliche Aspekte -

2 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 Referentin Dr. Claudia Kohl, Rechtsanwältin 9 Jahre Berufserfahrung 3 Jahre Brasilien, Werkzeugbauer Pferd do Brasil Unternehmensjuristin, Rechts- und Personalabteilung, Seit 2007 Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte

3 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 Einleitung  Forderungs- management (FM) beginnt im Kopf.

4 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 I. Auftragsanbahnung und Auftragsvergabe II. Auftragsabwicklung III. Auftragsabrechnung

5 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 I.Auftragsanbahnung und Auftragsvergabe - Vor der Rechnung: Vertragsgestaltung - Klarheit schaffen: Vertragspartner Schriftlichkeit von Angebot und (auch kleinen) Änderungswünschen Eindeutige Zahlungsregelungen, Vorkasse / Teilzahlungen Zahlungsfähigkeit meines Vertragspartners

6 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 I.Auftragsanbahnung und Auftragsvergabe - Vor der Rechnung: Vertragsgestaltung - Sonderproblem : Zusatzaufträge über Architekt (Vollmacht?) Unvollständige Leistungsverzeichnisse Gesamtschuldnerschaft Handwerker/Architekt

7 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 II. Auftragsabwicklung Sind Stundenzettel gefertigt worden? Habe ich alle Leistungen schriftlich nachgewiesen, um Abschlagszahlungen anfordern zu können? Habe ich immer pünktlich und mangelfrei gearbeitet? Wenn ich auf Weisung des Kunden eine Leistung nicht fachgerecht erbracht habe: Habe ich ihn vorher auf Bedenken hingewiesen? Selbst wenn ich nie etwas schriftlich mache: Dafür muss es eine schriftliche Bestätigung geben!

8 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 II. Auftragsabwicklung Problem: (Per Gesetz) Vorleistungspflicht des Handwerkers Vereinbarung von Abschlagszahlungen bzw. § 16 VOB/B oder gesetzlicher Anspruch nach § 632a BGB Verbesserte Rechtsstellung durch das Foderungs- sicherungsgesetz (FoSiG)

9 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 III. Auftragsabrechnung Schnell die Rechnung stellen Zahlungstermin (Datum!) angeben Rechnung fällig am 20.02.2008

10 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 Zahlungsverhalten privater Kunden (Quelle: Creditreform)

11 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 III. Auftragsabrechnung: S chlagkräftiges Inkasso  Widerstände / Probleme abfragen  Schnell und deutlich mahnen  Keine 3. Mahnung!  Schnell gerichtlich geltend machen

12 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 Beispiel: 25.09.2003 Rechnung – Zahlungsziel z.B. 02.10.2003 04.10.2003 Telefonisches Mahnen: „Leider ist die Rechnung noch nicht bezahlt. Gibt es ein Problem, bei dem ich helfen kann? Bei Beschwerde: Kritik aufnehmen und beheben; trotzdem auf Zahlung beharren (im Regelfall) Bei Zahlungsproblem: Feste Ratenzahlung vereinbaren, keine Stundung, Rechnung in handhabbare Stücke zerteilen reduziert Zahlungsschwelle. Letzte Frage: „Wann kann (nachdem ich ggf. Hindernis behoben habe) ich verbindlich mit Zahlungseingang rechnen?“

13 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 3 Tage nach zugesagtem Zahlungseingang: 1. und einzige schriftliche Mahnung: „Leider konnten wir trotz Ihrer Zusage im Gespräch vom 02.10.2003 bis heute keine Zahlung verzeichnen. Bitte zahlen Sie nunmehr vereinbarungsgemäß und umgehend bis … (heute + 1 Woche), andernfalls werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Gem. §§ 286, 288 BGB entstehen Verzugszinsen, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bezahlen. Diese belaufen sich für gewerbliche Kunden auf zurzeit …..%, für Privatkunden auf …%. (Alternativ: Ihr Kontokorrentzinssatz!) Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt gibt es keinen Grund mehr für Zaghaftigkeit. Der Kunde hat zweimal sein Versprechen zu zahlen gebrochen.

14 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 III. Auftragsabrechnung Verfahrensrechtliche Besonderheit der Darlegungs- und Beweislast aller anspruchsbegründenden Tatsachen des Anspruchstellers (Parteiherrschaft im Zivilprozess) Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung - Schiedsvertragsabrede im Bauvertrag - Nachträgliche Schiedsabrede/Hinzuziehung eines Sachverständigen - Schieds- und Schlichtungsstellen der Innungen und Verbände - Betriebswirtschaftlicher Kostenvergleich der außergerichtlichen Einigung gegenüber dem gerichtlichen Verfahren

15 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 III. Auftragsabrechnung - Notarielles Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung Achtung Falle: Wer den Notar bezahlt, erhält die vollstreckbare Ausfertigung. Daher sollte immer der Gläubiger die Kosten tragen, weil der Schuldner andernfalls den Vollstreckungstitel möglicherweise für sich behält. - Mahnbescheidsverfahren Tipps: MB-Verfahren nur, wenn absehbar ist, dass kein Widerspruch eingelegt wird (oder Verjährungshemmung erforderlich ist). Ansonsten geht Klageverfahren schneller.

16 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 Danke!

17 HWK – Dienstleistungszentrum für Gründer und Unternehmer Bereich Wirtschaft und Recht RAin Dr. Claudia Kohl – Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälten 15. September 2008 Dr. Claudia Kohl, Rechtsanwältin Brennecke & Partner, Rechtsanwälte 0681 – 588 16386 kohl@brennecke-partner.de www.brennecke-partner.de


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