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Veröffentlicht von:Julian Schuster Geändert vor über 8 Jahren
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Quartal 3/2015 Änderung!
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1. Medizinisches Thema Hygiene in der Hausarztpraxis 2. HZV-Thema Heilmittelmanagement 3. Online Versicherteneinschreibung modifiziertes Einschreibeverfahren neues Einschreibeverfahren AOK 4. Diskussion, Austausch, Aktuelles… Unsere Themen heute:
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Medizinisches Thema Hygiene in der Hausarztpraxis
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1. Allgemeines 2. Rechtliche Einführung 3. Hygieneplan 4. Handhygiene 5. Flächendesinfektion 6. Begehungen 7. Richtlinien Agenda 4
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1 Allgemeines
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Reicht Händewaschen? Reicht spülen? Hygiene und Medizinprodukte in der Hausarztpraxis 6
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Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie "Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit“ Hygiene, was ist das eigentlich? 7
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Ziel ist es demnach: Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Gefahren der Bevölkerung in: Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Gemeinschafts- und Betreuungseinrichtungen, (Haus-)Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen stationären Gesundheitseinrichtungen 8
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Was ist zu beachten? Welche Gesetze müssen Sie kennen? Wo steht was geschrieben? Mikroorganismen, wie sehen sie aus? Qualitätsmanagement und Hygiene? Welche Formulare müssen vorliegen? Hygiene und Medizinprodukte in der Hausarztpraxis 9
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2 Rechtliche Einführung
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In § 36 Abs.1 (Einhaltung der Infektionshygiene) ist festgelegt, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen usw. innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen müssen! Infektionsschutzgesetz 11
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Das Robert-Koch Institut erstellt im Benehmen mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden für Fachkreise als Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten. www.rki.de Robert-Koch-Institut = RKI 12
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Empfehlung zur Händehygiene (veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 2000, 43: 230-233) Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 2004, 47: 51- 61) Für die Hausarztpraxis relevante Beispiele 13
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Die neu gefasste „Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) ist am 1. April 2014 in Kraft getreten. Berufsgenossenschaftliche Regel TRBA 250 & die Biostoffverordnung 14
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In der TRBA 250 Pkt.4.1.2.3 steht geschrieben, dass der Unternehmer für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen und zu überwachen hat! Gemeint ist der : „Hygieneplan“ Rechtliche Grundlage 15
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3 Hygieneplan
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Gruppenaufgabe: Wir erstellen einen Hygieneplan für unsere Praxis Was ? Wie oft? Warum? Wie? Womit? Wer? Möglicher Inhalt Hygienische Hände-Desinfektion Zum Schutz des Patienten: vor Blut-Entnahmen Zum Schutz des Personals: Nach Kontakt mit Blut Sekreten oder kontaminierten Geräten usw. 17
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Aushängender Hygieneplan Was?Warum?Wer?Wann?Womit?Wie? Tabellarische Form nutzen 18
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4 Handhygiene
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Bei nahezu allen medizinischen Tätigkeiten können die Hände kontaminiert werden Diese Kontamination mit Mikroorganismen ist nicht sichtbar Keime können so unbemerkt auf weitere Personen oder Gegenstände verteilt werden Keimübertragung 20
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Infektionen werden durch den Handkontakt von medizinischem Personal übertragen Regelmäßige protokollierte Unterweisungen in Hygiene Intensivierung korrekter hygienischer Maßnahmen (siehe Hygieneplan) Vermeidung von Infektionen 21
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Keime werden nur herunter gewaschen, aber nicht abgetötet! Sie werden dabei in die Umgebung verteilt, was zusätzliche Infektionsgefahr bedeutet! Waschen ist also keine Lösung 22
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Non-Touch-Technik = Instrumente benutzen wo es geht Schutzmaßnahmen wie Schutzhandschuhe nicht vergessen Bessere Lösungen 23
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Abtötung der transienten Keimflora (Körperfremde Keime) in ausreichender Menge Somit Verhinderung der Keimübertragung Vermeidung von nosokomialen (im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung erworbenen) Infektionen Reduktion der Folgekosten von Infektionen Effektive Händedesinfektion 24
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Keinen Schmuck an den Händen und Unterarmen Kurz geschnittene Findernägel Künstliche Fingernägel sind verboten (RKI & TRBA 250) Keine Verletzungen des Nagelbettes Wichtige Voraussetzungen 25
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Alkoholisches Händedesinfektionsmittel Nur auf trockene Haut auftragen Mindestens 30 Sek. Einreiben Beachten Sie die 6 Schritte der Händedesinfektion! Durchführung 26
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Übung - hygienische Händedesinfektion Handfläche auf Handfläche Handfläche auf Handrücken mit gespreizten Fingern mit verschränkten Fingern Daumen Finger auf Handfläche 1 2 3 4 5 6 27
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Mit der Abklatschmethode oder einer UV-Lampe lassen sich Keime sichtbar machen Blut-Agar Platten Dermalux UV-Lampe 28
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Über den Tag verteilt immer eine Schutzcreme verwenden Nach der Arbeit erst die Pflegecreme Handpflege nicht vergessen 29
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Weniger Hände waschen – mehr desinfizieren! FAZIT 30
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5 Flächendesinfektion
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Gefahr Übertragung von Mikroorganismen vom unbelebten Umfeld auf Patienten und Personal Reinigung und Desinfektion in unterschiedlichen Risikobereichen Labor Behandlungsraum Sprechzimmer Grundlagen der Flächendesinfektion 32
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Verhinderung der Keimverbreitung durch geeignete Reinigungs- und Desinfektionslösungen, -geräte, -utensilien, Tücher und Wischbezüge 33
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Es werden bei Desinfektionsmaßnahmen keine geeigneten Schutzhandschuhe getragen. Geeignet sind Nitril-Handschuhe oder Haushaltshandschuhe Häufige Fehler bei der Flächendesinfektion 34
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Tipps beim Ansetzen der Desinfektionslösung RichtigFalsch Genaue Dosierung der Produkte Ungenaue Dosierung der Produkte Verwendung von kaltem Wasser zur Herstellung der Lösung Verwendung von heißem Wasser zur Herstellung der Lösung Erst Wasser, dann Konzentrat einfüllen Erst Konzentrat, dann Wasser einfüllen Desinfektionsmittel nicht mit Reinigern mischen Desinfektionsmittel mit Reinigern mischen Nass wischenNicht nass wischen 35
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Grobe Verschmutzungen werden vorab nicht entfernt! Die eingegebene Einwirkzeit wird nicht eingehalten! Die Standzeiten der Desinfektionslösungen wird überschritten! Reinigungsutensilien werden nicht nach jedem Gebrauch hygienisch aufbereitet! Fehler bei der Durchführung 37
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6 Begehungen
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Wer kontrolliert das alles? Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden Bezirksregierungen des Landes Berufsgenossenschaften Gesundheitsämter Gewerbeaufsichtsamt Amt für Arbeitsschutz Kassenärztliche Bundesvereinigung 39
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Richtlinien 7
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Kontaktadressen zum nachschlagen www.G-BA-de www.rki.de www.gesetze-im-internet.de www.bgw.de www.kbv.de www.kvbawue.de www.gesundheitsamt-frankfurt.de 41
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HZV-Themen Heilmittelmanagement & Online Versicherteneinschreibung
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1. Einführung Heilmittelmanagement 2. Heilmittelmanagement HZV-Software 3. Online Versicherteneinschreibung Agenda 43
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1 Einführung Heilmittelmanagement
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Die Elemente AOKBosch BKKBKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz kassen Knapp schaft AU-Fallmanagementxxx Verordnung häuslicher Krankenpflegexxx Schnellinformation/ Beratungsbogenx xx Heilmittelmanagementxx x Hilfsmittelmanagementxxx Arribaxxx Arzneimittelmodulxxx nur einzelne Kassen x nur TK x Anbindung von Facharztverträgenxx Versorgungssteuerung - Überblick
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Heilmittelmanagement Heilmittelbudget Jeder Arzt erhält für die Verordnung von Heilmitteln ein Budget. Heilmittel-Richtgrößenwerte für Hausärzte im Jahr 2015: je Mitglied/Familienversicherter 6,97 € pro Quartal je Rentner18,51 € pro Quartal Budget pro Quartal = jeweilige Fallzahl im Quartal x Richtgrößenwert z.B. 973 Mitglieder/Familienversicherte und 378 Rentner 13.778,59 € Budget pro Quartal Bei Überschreitung des Budgets droht ein Regress bis 10 %= auffällig über 10 %= Regress möglich 46
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Heilmittelmanagement Was fällt Ihnen dazu ein? Heilmittel- management 47
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Heilmittelmanagement Die Heilmittelrichtlinien sind in den G-BA (gemeinsamer Bundes Ausschuss) Richtlinien festgelegt Welche Vorgaben gibt es für die Verordnung von Heilmitteln? 48
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Heilmittelmanagement G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss (Auszug) § 9 Wirtschaftlichkeit (1) Vor jeder Verordnung von Heilmitteln soll die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt prüfen, ob entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte Behandlungsziel auch durch eigenverantwortliche Maßnahmen der Patientin oder des Patienten (z. B. nach Erlernen eines Eigenübungsprogramms, durch allgemeine sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung), durch eine Hilfsmittelversorgung oder durch Verordnung eines Arzneimittels unter Abwägung der jeweiligen Therapierisiken qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann. Dann haben diese Maßnahmen Vorrang gegenüber einer Heilmittelverordnung. (2) Die gleichzeitige Verordnung mehrerer Heilmittel ist nur dann ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, wenn durch sie ein therapeutisch erforderlicher Synergismus erreicht wird. Das Nähere hierzu wird in den §§ 12 und 13 bestimmt. Welche Vorgaben gibt es für die Verordnung von Heilmitteln? 49
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Heilmittelmanagement Gefahr der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch unwirtschaftliche Verordnungen Regressgefahr Unvollständige oder nicht plausibel ausgefüllte Verordnungen Arbeitsintensive, den Praxisablauf störende Rückfragen der Therapeuten Zwei Hilfen, die dies vermeiden sollen (1) Kennzeichnung von Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen (2)HZV-IT-Hilfe 50
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Heilmittelmanagement Praxisbesonderheit Heilmittel für schwerkranke Patienten, die in der Regel für einen begrenzten Zeitraum, jedoch in intensivem Ausmaß, notwendig sind Verordnungskosten überschritten bislang vielfach das dem verordnenden Arzt zur Verfügung gestellte Richtgrößenvolumen, verbunden mit einem entsprechenden Regressrisiko Praxisbesonderheiten sind nicht „budgetneutral“ (Verordnungen werden erfasst, aber bei einer Überschreitung herausgerechnet) Die Verordnung von Heilmitteln muss sich auch bei den Praxis- besonderheiten an den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie orientieren (Erst-, Folgeverordnung etc.) 51
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Heilmittelmanagement Langfristverordnung Heilmittelverordnungen für schwerkranke Patienten mit einem voraussichtlichen Behandlungsbedarf von mindestens einem Jahr Bei den Langfristverordnungen kann man in Bezug auf die Menge, nicht aber mit der Art des Heilmittels, von den Vorgaben des Heilmittelkatalogs abweichen und eine Verordnung für einen Zeitraum von jeweils bis zu 12 Wochen ausstellen Damit ist man nicht mehr an die Systematik von Erst- und Folgeverordnung gebunden Langfristverordnungen sind „budgetneutral“ 52
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Heilmittelmanagement Langfristverordnung (Beispiel) Praxisbesonderheit (Beispiel) 53
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2 Heilmittelmanagement HZV-Software
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Heilmittel Anwendungsbeispiel (Turbomed) Übersicht Ausgaben Heilmittel je Patient Übersicht der bereits verordneten Heilmittel 55
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Heilmittelmanagement Auswahl des Indikationsschlüssels 56
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Heilmittelmanagement Auswahl der Indikationen laut Heilmittelkatalog 57
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Heilmittelmanagement Vorschläge von Heilmitteln mit Schlüssel WS2b 58
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Heilmittelmanagement Vorschau der Verordnung 59
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Heilmittelmanagement Zur Fehlervermeidung wird Ihnen eine entsprechende Meldung angezeigt 60
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Heilmittelmanagement Hinweis auf Begründung außerhalb des Regelfalls 61
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Heilmittelmanagement Unterstützung durch HZV-Software Für die Hausarztpraxis: Unterstützung des Praxisteams durch die Vertragssoftware bei der richtlinienkonformen Verordnung von Heilmitteln Patientenbezogene und praxisbezogene Übersicht über die Heilmittelausgaben des laufenden Kalenderjahres Verminderung der Heilmittel-Regressgefahr durch Hinterlegung der Heilmittelpreise Entlastung der Praxis durch Reduzierung von Therapeutenrückfragen Für die Krankenkasse: Wirtschaftliche Verordnungsweise Vorteil für alle: Vermeidung unnötiger Kosten 62
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3 Online Versicherteneinschreibung Neu
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64 Zusammenfassung z.B. Art der EinschreibungPer PostOnline per PC per Post + Online per PC per Post Adresse AOK Baden-Württemberg AOK HausarztProgramm 70120 Stuttgart Onlineübermittlung HÄVG Rechenzentrum GmbH Edmund-Rumpler Straße 2 51149 Köln + Onlineübermittlung HÄVG Rechenzentrum GmbH Edmund-Rumpler Straße 2 51149 Köln Einreichfrist Teilnahmeerklärung bis zum 01. Februar ==> Beginn Teilnahme 2. Quartal bis zum 01. Mai ==> Beginn Teilnahme 3. Quartal bis zum 01. August ==> Beginn Teilnahme 4. Quartal bis zum 01. November ==> Beginn Teilnahme 1. Quartal Übersicht Einschreibeverfahren Patient 64
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STATUS in der Software Teilnahmeerklärung mittels Software erstellenERZEUGT Ausdrucken (erfolgt automatisch 2fach) GEDRUCKT Arzt und Patient unterschreiben beide Exemplare 1 Exemplar bleibt in der Praxis 1 Exemplar bekommt der Patient Teilnahmeerklärung wird online versendet ERFOLGREICH ACHTUNG: Erst wenn die Teilnahmeerklärung in Ihrer Software mit dem Status „ERFOLGREICH“ gekennzeichnet ist, wurde die Einschreibung an die HÄVG RZ GmbH übermittelt. Aktuelle Form der Online Versicherteneinschreibung IKK classic 3fach IKK classic: + 1 Exemplar IKK IKK classic: 3. Exemplar per Post an die HÄVG 65
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Aktueller Ablauf der Online Versicherteneinschreibung Software- Beispiel 66
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67 Zusammenfassung z.B. Art der EinschreibungPer PostOnline -per PC per Post + Online per PC per Post Adresse AOK Baden-Württemberg AOK HausarztProgramm 70120 Stuttgart Onlineübermittlung HÄVG Rechenzentrum GmbH Edmund-Rumpler Straße 2 51149 Köln + Onlineübermittlung HÄVG Rechenzentrum GmbH Edmund-Rumpler Straße 2 51149 Köln Einreichfrist Teilnahmeerklärung bis zum 01. Februar ==> Beginn Teilnahme 2. Quartal bis zum 01. Mai ==> Beginn Teilnahme 3. Quartal bis zum 01. August ==> Beginn Teilnahme 4. Quartal bis zum 01. November ==> Beginn Teilnahme 1. Quartal NEU ab dem 01.07.2015 Online Einschreibung auch bei der AOK 67
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Modifiziertes Online Einschreibeverfahren ab dem 01.07.2015 Papierteilnahmeerklärung mit der Unterschrift der Patienten und Online Teilnahmeerklärung werden durch einen individuellen Code auf der Teilnahmeerklärung (TE-Code) aneinander gekoppelt Vorteile: Vereinheitlichung der Einschreibeverfahren Fehlervermeidung in der Praxis Vermeidung von versehentlichem Absenden von Teilnahmeerklärungen Schutz der Praxen Vermeidung von Einschreibungen ohne Unterschrift des Patienten (keine rechtswirksame Einschreibung, kein Honoraranspruch) Minderung des Verwaltungsaufwands in der Praxis kein Postversand HÄVG als zentraler Ansprechpartner bei Fragen rund um die Einschreibedaten Bessere Datenqualität Keine Ablehnung der Einschreibungen durch Scanfehler 68
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Papier Teilnahmeerklärung mit TE-Code (Neu) TE - Code: 3824 69
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Neue Online Versicherteneinschreibung mit gedrucktem TE-Code Software- Beispiel 70 3824
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Neue Online Versicherteneinschreibung mit gedrucktem TE-Code (Bosch BKK, BKK VAG, LKK, IKK, AOK) IKK classic: 3. Exemplar per Post an die HÄVG 71 Neu
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Einschreibung Facharztebene §73c Die Online Versicherteneinschreibung in das AOK- Facharztprogramm und das Bosch BKK- Facharztprogramm wird erst mit dem Softwareupdate für Q4/2015 möglich sein. Für Einschreibungen in die Facharztebene zu Q4 (Stichtag 01.08.2015) wird die Teilnahmeerklärung noch auf dem gewohnten Postweg verschickt. 72 Änderung!
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Übergangsfrist Einschreibungen AOK für Q4/15 Bis zum Einschreibestichtag für Q4/15 (01.08.) können Einschreibungen entweder auf dem „alten Weg“ (DIN A 4 Teilnaheerklärungen per Post an die AOK) oder auf dem neuen Weg (Online an die HÄVG) versendet werden. Wir empfehlen Ihnen, sobald Sie Ihr Software Update Q3/15 haben, auf das Online Einschreibeverfahren umzusteigen. 73
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Zielsetzung: Vereinfachung im Praxisalltag durch eine Online Einschreibung auch bei der AOK 74
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75 MFA-Newsletter Seien Sie immer aktuell über Weiterentwicklungen in den HzV-Verträgen informiert Melden Sie sich bereits jetzt zu unserem kostenlosen Newsletter an www.hausarzt-bw.de/mfanewsletter COMING SOON
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„Hotline von MFAs für MFAs“ Montag16:00 – 19:00 Uhr Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr Mittwoch13:00 – 15:00 Uhr Tel.: 0711-217476-80 Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.hausarzt-bw.de/HotlineMFA
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Telefonische Praxisberatung Montag bis Freitag 9:00 – 17:00 Uhr Tel.: 0711-21747-600 Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.hausarzt-bw.de
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1. HZV-Thema Hilfsmittelmanagement 2. Medizinisches Thema Asthma/COPD 3. Besprechung PraCMan Feedbackberichte 4. Diskussion, Austausch, Aktuelles… (Bitte beachten Sie, dass sich ggf. die geplanten Themen ändern) Ausblick Q4/2015
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