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DAS SCHWEIZERISCHE VORSORGEPRINZIP Drei-Säulen-Prinzip und die Finanzierung.

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Präsentation zum Thema: "DAS SCHWEIZERISCHE VORSORGEPRINZIP Drei-Säulen-Prinzip und die Finanzierung."—  Präsentation transkript:

1 DAS SCHWEIZERISCHE VORSORGEPRINZIP Drei-Säulen-Prinzip und die Finanzierung

2 Das Schweizerische Vorsorgesystem

3 Wissenswertes  Zuständigkeit: Bundesamt für Sozialversicherungen (unter dem Dach von EDI, Bundesrat Alain Berset)  1948 in der Schweiz die erste Rente ausbezahlt  Solidarität zwischen Generationen (Generationenvertrag)  Ausgleich zwischen Arm und Reich  Solidarität zwischen Ehepartnern (Splitting)  Umlageverfahren

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6 1. Säule: AHV, IV, EO, ALV  Ziel: im Alter den Existenzgrundbedarf decken  Obligatorisch  Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach erfülltem 17. Altersjahr  Rentenanspruch: Männer 65, Frauen 64

7 Lohnbeiträge Quelle: http://www.bsv.admin.ch/praxis/02504/index.html?lang=de, 10.1. 2013http://www.bsv.admin.ch/praxis/02504/index.html?lang=de

8 Finanzierung der AHV  Beiträge der Versicherten  Beiträge der Arbeitgeber  Beiträge der Wirtschaft  Beiträge der Bund

9 AHV-Bezug  Als monatliche Renten (Skala 44)Skala 44  Darauf achten, dass keine Beitragslücken entstehen, sonst eine Kürzung der Rente. Die Ausgleichskasse erteilt die Auskunft.Ausgleichskasse  3-4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der zuständigen Ausgleichskasse melden

10 IV - Invalidenversicherung  Obligatorisch (Teil der 1. Säule)  Das oberste Ziel: die versicherten Personen wieder ins Berufsleben eingliedern. Wenn nicht möglich, dann die Rente  Beitragspflicht wie AHV  Solidaritätsprinzip wie bei der AHV  Rentenanspruch hängt vom Invaliditätsgrad ab  Leistungen: Eingliederungsmassnahmen, Hilfsmittel, Taggelder und Renten, Pflegebeiträge

11 Erwerbsersatzordnung (EO)  Versichert ist das Einkommen während Militärdienstes, Zivilschutzdienstes oder Mutterschaft (14 Wo. nach der Geburt)  Solidaritätsprinzip  Beitragspflicht wie bei der AHV  Bezug: 80 % des versicherten Einkommens

12 Arbeitslosenversicherung (ALV)  Ziel: Arbeitslose wieder so schnell wie möglich ins Arbeitsleben integrieren  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch versichert  Anlaufstellen: RAV

13 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BV) Quelle: http://www.pk-siemens.ch/de/Content.aspx?ctgyName=ZweiteSaeule&path=MainMenu%2FVorsorge%2FZweiteSaeule, 3.1.2013http://www.pk-siemens.ch/de/Content.aspx?ctgyName=ZweiteSaeule&path=MainMenu%2FVorsorge%2FZweiteSaeule

14 Pensionskasse oder BV  Zusammen mit AHV ermöglicht die Pensionskasse die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung  Kapitaldeckungsverfahren  Obligatorisch für Arbeitnehmende, die mehr als 20 080 CHF verdienen  Obligatorisch ab 17. bzw. 24 Lebensjahr  Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

15 3. Säule: Private Vorsorge Quelle: http://www.pk-siemens.ch/de/Content.aspx?ctgyName=ZweiteSaeule&path=MainMenu%2FVorsorge%2FZweiteSaeule, 3.1.2013http://www.pk-siemens.ch/de/Content.aspx?ctgyName=ZweiteSaeule&path=MainMenu%2FVorsorge%2FZweiteSaeule

16 Private Vorsorge  Säule 3a : gebunden, Steuervorteile, max. jährlicher Betrag 6 600 CHF (Bezug einmalig aber versteuert oder gestaffelt)  Säule 3b: Sparkonti, Geldanlagen, Aktien etc.


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