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Veröffentlicht von:Stephanie Langenberg Geändert vor über 8 Jahren
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 1 Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG GewRÄG (BGBl I 2001/48) Seit 1.1.2002 in Kraft, Für Verträge nach 31.12.2001.
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 2 Zeitpunkt für Vorhandensein des Mangels Übergabe (= Gefahrenübergang) § 924 Satz 1 ABGB Gefahrenübergang Wenn Gefahr nicht Übergabe übergeht Annahmeverzug (=Gläubigerverzug) Versendungskauf (§ 429 ABGB) Gesetzliche Vermutung innerhalb 6 Monate § 924 Abs 2 ABGB dass Mangel (wenn möglich) bei Übergang schon vorhanden war Ausnahme: Vermutung mit Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar (§ 924 Satz 3 ABGB) zB: Abnützung, Fehlbehandlung, …
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 3 Mangel: Begriff Vertragsgemäße Leistung § 922 Abs 2 ABGB Öffentliche Äußerungen (Werbung, …) Veräußerer Hersteller oder Marken - “Hersteller“ Importeur (in den EWR) Nicht bindend, wenn Nicht „kannte oder kennen konnte“ Nicht Vertragsabschluß beeinflusst berichtigt
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 4 Sachmangel (922 Abs 1 ABGB) Fehlen von Bedungenen (Zusicherung) > Vereinbarung Beschreibung, Probe, Muster - oder Gewöhnlich vorausgesetzten Verkehrsauffassung Eigenschaften der Sache Zusicherung auch konkludent Bezeichnung, Beschreibung, …
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 5 Rechtsmangel Versprochene Rechtliche Position § 923 ABGB: Verkauf einer fremden Sache Nicht aber bei Gutglaubenserwerb (§ 367 ABGB) Ab Erkennbarkeit der Rechte des Dritten
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 6 Quantitäts – und Qualitätsmangel § 932 ABGB > Nachtrag des Fehlenden
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 7 Beweislast Erwerber muss beweisen, dass Mangel bereits bei Übergabe / Gefahrenübergang vorhanden war Während ersten 6 Monaten: gesetzliche Vermutung (§ 924 ABGB)
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 8 Rechtsfolgen-System § 932 Abs 1 ABGB Wahlrecht des Erwerbers: vorrangig 1.Verbesserung (Nachtrag des Fehlenden) - Austausch der Sache 2.Oder, wenn Verbesserung / Austausch unmöglich für Veräußerer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden Durch veräußerer verweigert für Erwerber erhebliche Unannehmlichkeiten Für Erwerber unzumutbarer Veräußerer a) Preisminderung b) Wandlung, wenn Mangel nicht geringfügig
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 9 Wandlung Gestaltungsrecht Gerichtlich geltend machen Frist: § 933 ABGB Rücktritt (§ 918, § 920 ABGB): formfrei, Verjährungsfrist Vertrag wird ex tunc aufgelöst
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 10 Preisminderung Gestaltungsrecht (Vertragsanpassung) „Relative Berechnungsmethode“ Vereinbarter Preis (P): Geminderter Preis (p) = Objektiver Wert (W) : Wert der mangelhaften Sache (w)
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 11 Fristen Gerichtliche Klage / Einrede Dauer der Gewährleistungsfrist: 2 Jahre für bewegliche Sachen 3 Jahre für unbewegliche Sachen 6 Wochen Viehmängel Beginn Rechtsmängel: Erkennbarkeit Sachmängel: Ablieferung Zugesicherte Eigenschaften: Erkennbarkeit Viehmängel: Beginn der Vermutungsfristen (>V)
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 12 Garantie Vertragliche Vereinbarung Gewährleistungsrecht ist dispositives Recht Auslegungsmöglichkeiten § 914, 915 ABGB, zB Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und innerhalb von 2 Jahren (§ 933 ABGB) nach Ablauf der Garantie geltend gemacht werden Ab Übergabe innerhalb der Garantiefrist Verbrauchergeschäft § 9 Abs 1 S 2 KSchG (gebrauchte bewegliche Sachen: 1 Jahr) § 9 Abs 1 S 3 KSchG (Gebrauchtautos älter als 1 Jahr)
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 13 Irrtum oder Gewährleistung ? Irrtum über verkehrswesentliche oder vereinbarte Eigenschaften § 871 ABGB veranlasster Eigenschaftsirrtum Konkurrenz Erwerber kann wählen! Fristen! Verjährung bei Irrtum 3 Jahre (ab Vertragsschluss) Gewährleistungsfrist (2 Jahre bei beweglichen Sachen) ab Übergabe/Gefahrenübergang Ausschluss der Gewährleistung > Irrtumsanfechtung
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 14 Nichterfüllung - Gewährleistung Mangelhafte Leistung = nicht (vollständige) Erfüllung Mangel Behebbar: Schuldnerverzug oder Behebung des Mangels (GWL) Unbehebbar: nachträgliche Unmöglichkeit Abgrenzung: Annahme der Leistung Keine Konkurrenz Nach Annahme nur mehr Gewährleistung Erfüllung/Rücktritt > Verjährung (3/30 Jahre)
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Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 15 Anders-Lieferung (aliud) Stückschuld > Nichterfüllung (Verzug, Unmöglichkeit) Gattungsschuld > Rspr zu § 378 HGB: Rügepflicht des Käufers Außer bei nicht genehmigungsfähiger Abweichung Genehmigungsfähiges aliud > Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB) Absolut nicht genehmigungsfähiges aliud > Nichterfüllung (§§ 918 ff ABGB)
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