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Umgebungslärm und Lärmaktionsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung
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Gliederung Was ist Lärm? Anlass Die Umgebungslärmrichtlinie und ihre gesetzlichen Grundlagen Zielsetzung und Inhalt der Lärmkartierung Zeitliche Rahmenbedingungen Lärmkartierung in Herford Wie geht es weiter?
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1. Was ist Lärm? Lärm ist ein Schallereignis!
Wenn Stimmbänder, Gitarrenseiten etc. in Schwingungen versetzt werden, entstehen Schallwellen, die sich in der Luft ausbreiten. Je mehr Schwingungen bzw. Schallwellen entstehen, desto höher ist der Ton. Die Höhe des Tons wird in Herz (Hz) gemessen. Wie wird Lärm gemessen? – gar nicht! Lärm kann nicht gemessen werden, denn er ist eine individuelle Empfindung. Es kann aber die Stärke des Schalls gemessen werden. Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel. Lärm ist also nicht messbar, wohl aber der Schall! Die Maßeinheit ist Dezibel dB(A) Das Geräusch eines Rasenmähers oder einer Bohrmaschine kann für uns unerträglich sein, wenn es vom Nachbarn verursacht wird. Haben wir aber selber einen Nutzen davon, empfinden wir das ganz anders! Der eine empfindet das Plätschern eines Baches als entspannend, der andere fühlt sich belästigt. Wollen wir Schlafen empfinden wir Geräusche wesentlich lauter, als wenn wir auch aktiv sind! Das Gehör ist ein Sinn der niemals schläft!
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1. 1 Lärmquellen im Alltag
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1. 2. Lärm kann gesundheitsschädlich sein
Wer über einen längeren Zeitraum tagsüber Lärm von mehr als 65 dB(A) und nachts von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt ist, der hat ein erhöhtes Risiko, Bluthochdruck und infolgedessen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln. Gehörschäden stellen sich ab einer Dauerbeschallung von über 85 dB(A) ein. Nicht die objektive Lautstärke ist wichtig für die Gesundheitsfolgen sondern - mehr noch - wie der Lärm subjektiv wahrgenommen wird!
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2. Anlass Der Straßenverkehr ist das dominierende Lärmproblem: Der Straßenverkehrslärm ist für rd. 60% der deutschen Bevölkerung besonders störend.
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Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität
2. Anlass Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität Lärm gefährdet die Gesundheit 2002 Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten für bestimmte Gebiete Aktionspläne zu erarbeiten 2005 Die EG-Richtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt: die Gemeinden (dazu zählt auch Herford) werden verpflichtet Lärmkartierungen und daraus resultierende Lärmaktionspläne zu erarbeiten.
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3. Gesetzliche Grundlage
EG-Richtlinie: Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (RL 2002/49 EG) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (06/2005) Bundesimmissionschutzverordnungen: Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV, 03/2006) Ausführendes Unterregelwerk: u.a. Vorläufige Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm (05/ /2007) Damit wird auf europäischer und nationaler Ebene der Wille ausgedrückt, für alle Mitgliedstaaten der EU einheitliche Verfahren zur Feststellung und Lösung der Lärmproblematik zu entwickeln BImSchG: Europarecht wird in nationales Recht umgesetzt BImSchV: nähere Bestimmungen die die Lärmkartierung regeln
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4. Zielsetzung und Inhalt der Lärmkartierung
Ermittlung der erheblichen Umgebungslärmeinwirkung (Lärmkartierung) = Erfassung des „ Ist-Zustandes“ Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zur Minderung der Probleme (Lärmaktionsplan) = Handlungsrahmen um den „Ist-Zustand“ zu verändern Schutz der „leisen“ Stadtgebiete Umgebungslärm ist definiert als von Menschen verursachte, belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien. Erfasst sind dabei im wesentlichen Straßen-, Schienen und Fluglärm. Nicht dazu gehört Nachbarschaftslärm, Lärm innerhalb von Wohnungen, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln. !!! Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich ausschließlich mit Verkehrslärm !!!
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4.1 Inhalt der Lärmkartierung
Zeichnerische Darstellung der Überschreitung eines Wertes, bei dem Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen Tabellarische Angaben über die geschätzte Zahl von Menschen, die in den jeweiligen Isophonenbändern leben Tabellarische Angaben über lärmbelastete Flächen und über die geschätzte Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Lärmquellen - Straßenverkehr Schienenverkehr (Eisenbahn, Stadtbahn) Flugverkehr
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4.2 Inhalt des Lärmaktionsplans
Der Lärmaktionsplan beschreibt die Verkehrslärmsituation in einer Gemeinde. Er stellt die verkehrslärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde dar. Im Rahmen des Lärmaktionsplans werden potentielle Lösungen für die verkehrslärmbelasteten Gebiete entwickelt. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein entscheidender Punkt und Bestandteil des Lärmaktionsplans!
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5. Zeitliche Rahmenbedingungen
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in mehreren Stufen: Stufe 1 bis zum 30. Juni 2007 Lärmkartierung für alle Straßen in Ballungsräumen (= Städte mit mehr als Einwohner) z.B. Bielefeld oder Hauptverkehrsstraßen (= Bundes- u. Landesstraßen) mit mehr als 6 Mill. Fahrzeugen / Jahr z.B. Herford Zuständigkeit für die Erhebungen liegt bei den Ballungsräumen bzw. bei dem Land NRW und Lärmkartierung von Eisenbahnstrecken mit mehr als Züge / Jahr Zuständigkeit liegt beim Eisenbahnbundesamt Das Land NRW hat allerdings die Erhebungen erst im Juni 2008, also ein Jahr später abgeschlossen. Das Eisenbahnbundesamt ist mit seiner Erhebung seiner Erhebung im Oktober 2008 fertig geworden. Die bildliche Darstellung ist allerdings noch nicht komplett
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5. Zeitliche Rahmenbedingungen
bis zum 18. Juli 2008 (geändert !) Erstellung der Lärmaktionspläne Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kommune Stufe 2 bis zum 30. Juni 2012 Erstellung von Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als Einwohner und/oder Hauptverkehrsstraßen (= Bundes- u. Landesstraßen) mit mehr als 3 Mill. Fahrzeugen/Jahr Zuständigkeit liegt beim Land NRW Und Kartierung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen/Jahr Zuständigkeit liegt beim Eisenbahnbundesamt bis zum 18. Juli 2013 Aufstellung von Lärmaktionsplänen für sämtliche Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken Zuständigkeit für die Verkehrswege liegt bei der jeweiligen Kommune! Die Kartierung der 1. Stufe war aber so aufwendig, dass die beauftragten Bundes- und Landesbehörden den Termin nicht einhalten konnten. Erst im Sommer 2008 wurden die Ergebnisse der Straßenkartierung für die Nichtballungsräume fertig, das Eisenbahnbundesamt folgte im Oktober
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6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen
Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz hat für die Stadt Herford die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mill. Fahrzeugen pro Jahr abgeschlossen. Karteneinsicht: Auslösewerte für einen dringenden Handlungsbedarf sind durchschnittliche Verkehrslärmwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nacht. = Gelb umrandete lilafarbige Lärmkorridore in den Karten
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6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen
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6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen
Nach unterschiedlichen Lärmquellen getrennt dargestellt (Straßenverkehr – Schiene – Fluglärm) Unterscheidung von 3 Lärmindizes: Lday Levening Lnight wobei zunächst mal ein 24 Stunden-Pegel berechnet wird: LDEN und getrennt davon den Lnight Die Darstellung erfolgt in 5 dB(A) Stufen, die in den Karten in unterschiedlichen Farben dargestellt sind
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6. Lärmkartierung Herford
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6. Lärmkartierung Herford (1. Stufe – Straßen)
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete LDEN /dB(A) >55 >65 >75 Größe / km2 10.94 3.02 0.73 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN/dB(A) >55 >65 >75 N Wohnungen 1000 409 N Schulgebäude 5 N Krankenhausgebäude Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: LDEN/dB(A) >55...<60 >60 ...<65 >65 ...<70 >70 ...<75 >75 N 1293 757 741 97 Lnight/dB(A) >50...<55 >55 ...<60 >60 ...<65 >65 ...<70 >70 N 882 856 160
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6. Lärmkartierung Schiene
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6. Lärmkartierung Schiene
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB) – Schienenlärm des Bundes LDEN Lnight Pegelbereich dB Belastete Einwohner Pegelbereich - 45<50 10200 50<55 3880 55<60 4840 1170 60<65 1450 430 65<70 500 160 70<75 220 >70 80 >75 100 LDEN Pegelbereich dB Belastete Fläche km2 Belastete Wohnungen Belastete Schulen Belastete Krankenhäuser LDEN > 55 12,9 3458 20 1 LDEN > 65 2,6 390 4 LDEN > 75 0,7 46 Von Umgebungslärm belastete Fläche u. geschätzte Zahl Wohnungen, Schul- u. Krankenhausgebäude
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Lärmprobleme erkennen
7. Wie geht es weiter? Lärmprobleme erkennen Wie? Durch Lage des Gebäudes im Lärmkorridor Wo? An der Gebäudefassade Wann? Bei einem Lärmpegel > 70 dB(A)tags und / oder > 60 dB(A)nachts Welche Größenordnung (bei Einwohnern, Stand ) 0,62 % Bürger tags = 413 1,2 % Bürger nachts = 800 8,9 % der Fläche = 7,05 km2
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Beteiligung der Bürger
7. Wie geht es weiter? Beteiligung der Bürger Informieren Vorschläge zur Lärmminderung entwickeln und einreichen! Wie? Telefonisch Persönlich Per mail Per Brief Über das Internetforum der Stadt Wann? Ab jetzt bis zum 20. April!
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Beispiele Potentieller Handlungsräume
7. Wie geht es weiter? Beispiele Potentieller Handlungsräume Vermeiden: „Stadt der kurzen Wege“ öfter mal zu Fuß gehen Radwege 2. Vermindern am Entstehungsort: Bessere Fahrbahnbeläge Verkehrsleitung z.B. Ampelschaltung Vermindern am Ziel: Baulicher Schallschutz z.B. Schallschutzwände und -fenster Bauleitplanung z.B. geschlossene Bauweise, Festsetzung von Flächen für den Schallschutz
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Beispiele Potentieller Handlungsräume
7. Wie geht es weiter? Beispiele Potentieller Handlungsräume Maßnahmen müssen Sich auf Verkehrslärm beziehen Durchführbar sein Eine deutliche Senkung des Lärmpegels erzeugen Finanzierbar sein Möglichst vielen betroffenen Bürgern nützen = effektiv sein
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Entwurf eines Lärmaktionsplans
7. Wie geht es weiter? Entwurf eines Lärmaktionsplans Was? Wann? Auswertung der Lärmkartierung durch die Gemeinde Ist erfolgt Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung In den Medien und heute Sammlung der Vorschläge Heute und bis zum 20. April 2009 Auswertung der Vorschläge auf ihre Effektivität und Durchführbarkeit hin, und Festlegung von Prioritäten durch die Gemeinde (in der Regel hohe Lärmpegel bei hoher Bewohnerdichte, Schutzwürdigkeit, Mehrfachbelastung). bis 15. Mai 2009 Erstellung des Lärmaktionsplanes; Beschluss durch den Rat der Stadt und Veröffentlichung Sommerferien 2009 Bericht an das Land NRW und Weiterleitung and die EU Ende 2009
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Entwurf eines Lärmaktionsplans
7. Wie geht es weiter Entwurf eines Lärmaktionsplans Wer ? Die Kommune Inhalt des Lärmaktionsplans Bewertung der Lärmsituation Darstellung Kurz-, mittel- und langfristiger Lärmminderungsmaßnahmen Maßnahmenkatalog Handlungsbereiche: Fahrzeug, Raumplanung, Verkehrsplanung Kosten-Nutzen-Analyse Dokumentation der Öffentlichkeit
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7. Wie geht es weiter? Was können wir tun ?
Jede und Jeder kann einen Beitrag zur Lärmminderung leisten Wärme- und Schalldämmung schafft Wohnruhe und Lärmarme Reifen reduzieren Rollgeräusche „Leiser Reifen“ mit dem Gütesiegel Blauer Rngel und Lärmarme Fahrweise mindert Geräusche und
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Kontaktadressen Stadtverwaltung Herford Auf der Freiheit 21
Abt. 4.3 Stadtplanung Abt. 4.2 Verkehr Christiane Manthey Gerd Nichtenberg
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Internetseiten
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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