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Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014

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Präsentation zum Thema: "Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014"—  Präsentation transkript:

1 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014
Info-Veranstaltung vom 26. November 2013 Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014

2 Gehaltsabrechnung – was bleibt übrig?
Gesamtkosten 3.058 € 3.180 € + 122 € höhere Kosten AG + SV Anteil AG 558 € 580 € Brutto 2.500 € 2.600 € + 100 € Gehaltserhöhung ./.Steuern -352 € -378 € ./.SV Anteil AN -510 € -531 € Netto 1.638 € 1.691 € 53 € höherer Netto-Lohn ledig, St.Kl. I, keine Kinder, konfessionslos, AOK-Mitglied ges. KK

3 Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren?
Arbeitslohn, Sachbezüge und Nutzungsmöglichkeiten grds. LSt Pflicht SVersicherung folgt idR dem LSt Recht SV Pflicht ausn. LSt Freiheit (ggf. Pauschalierung) SVersicherung folgt idR dem LSt Recht SV Freiheit

4 Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse Aufmerksam-keiten Barbezüge Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge Reisekosten Sachbezüge Fahrten Whg-A-Stätte Firmen-Pkw Gestellung PC, Handy Belegschafts-rabatte Kindergarten-zuschuss Warengutschein Betriebsveran- staltung betr. Gesund-heitsförderung Arbeitskleidung Fortbildung Geschenke bis 40 €

5 Sonntags-/Feiertags-/Nachtzuschläge
Nachts 20: :00 00: :00 25 % Grundlohn 40 % Grundlohn Sonntags 00: :00 50 % Grundlohn ges. Feiertag 00: :00 125 % Grundlohn Silvester 14: :00 125 % Grundlohn Weihnachten 00: :00 150 % Grundlohn wenn Zuschlag 25 €/h nicht übersteigt LSt Freiheit Nachts: wenn vor 0:00 h Arbeit aufgenommen SV Freiheit wenn Zuschlag 25 €/h aber nicht 50 €/h überschreitet LSt Freiheit SV Pflicht

6 Sonntags-/Feiertags-/Nachtzuschläge
Nachts 20: :00 00: :00 25 % Grundlohn 40 % Grundlohn Sonntags 00: :00 50 % Grundlohn ges. Feiertag 00: :00 125 % Grundlohn Silvester 14: :00 125 % Grundlohn Weihnachten 00: :00 150 % Grundlohn Lkw Fahrer, GLohn 20 €/h, Arbeitszeit Samstag 22:00 bis Sonntag 6:00 22:00 – 06:00 = Grundlohn 8x 20 €/h = 160 € 22:00 – 24:00 = 2 h Zuschlag Nacht 25% € = 10 € 00:00 – 04:00 = 4 h Zuschlag Nachtarbeit am Sonntag % + 50 % = 90 % € = 72 € 04:00 – 06:00 = 2 h Zuschlag Sonntag Nacht = % + 25 % = 75 % € = 30 € 112 € 272 € Nachtarbeit 0:00 – 4:00 wenn Arbeit 40% Grundlohn vor 0:00 begonnen

7 Reisekosten bis 2013 keine Reisekosten! (Entfernungspauschale)
Fahrten Whg-AStätte 0,30 € x 30 km Bingen EFH Mainz Reisekosten (Auswärtstätigkeit) regelmäßige AStätte 5 km Dienstfahrt 0,30 € Fahrtkm Kunde Reisekosten als WK abzugsfähig vom AN vom AG dem AN steuerfrei / SV frei ersetzbar Betriebsstätte Mombach

8 Übernachtungs- kosten
neue Reisekosten ab 2014 = alle unmittelbar verursachten Kosten für eine Dienstreise oder beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit Voraussetzung Verpflegungsmehr- aufwand Übernachtungs- kosten Fahrtkosten AN wird vorüber- gehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelm. A-Stätte tätig von Whg oder regelm. A-Stätte zur auswärtigen T-Stätte Fahrten zwischen mehreren auswärtigen T-Stätten desselben AG bei einer Abwesen- heit von mind. 24 Std. 24 € 14 Std. 12 € 8 Std. 6 € > 8 Std. 0 € in nachge- wiesener Höhe 24 Std € 14 Std. 12 € 8 Std. 6 € > 8 Std. 0 € erste Tätigkeits- stätte Kfz = tats. Aufwendungen od. pauschaler km-Satz 0,30 €/Fahrkm öffentl. Verkehrsmittel = tatsächl. Kosten max. 48 Mon. danach dopp. HF Abzugsbeschrän- kung auf 3 Mon. an der selben T-Stätte Mahlzeiten- gestellung LSt Freiheit SV Freiheit

9 ab 2014 erste Tätigkeitsstätte
Reisekosten ab 2014 keine Reisekosten! (Entfernungspauschale) Fahrten Whg-AStätte 0,30 € x 30 km Bingen EFH Mainz bis 2013 regelmäßige AStätte Reisekosten (Auswärtstätigkeit) 5 km Dienstfahrt 0,30 € Fahrtkm ab erste Tätigkeitsstätte Zuordnung durch AVertrag nach zeitl. Kriterien arbeitstäglich o. 1/3 der AZeit o. 2 ATage mehrere erste Tätigkeitsstätten Bestimmung durch AG Nähe zum Wohnort des AN keine erste Tätigkeitsstätte = Reisekosten Kunde Reisekosten als WK abzugsfähig vom AN vom AG dem AN steuerfrei / SV frei ersetzbar Betriebsstätte Mombach ! Durch Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte kann der steuerliche Reisekostenabzug eröffnet werden statt der Entfernungspauschale Wohnung-AStätte

10 erste Tätigkeitsstätte
Ist der Mitarbeiter einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet? nein ja Sind zeitliche Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte erfüllt? arbeitstägl. 2 ATage/ 1/3 AZeit ja nein erste Tätig- keitsstätte mehrere Tätigkeitsstätten Auswahl durch AG Nähe zur Wohnung AN keine erste Tätigkeitsstätte

11 Rechtsfolgen der Qualifikation „erste Tätigkeitsstätte“
Kosten durch Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte Entfernungspauschale 0,30 €/km für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte bei Firmen-Pkw sind Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte zu versteuern keine Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten nur im Rahmen doppelter Haushaltsführung möglich Fahrtkostenpauschale 0,30 €/km für Fahrten Wohnung – Auswärtstätigkeit bzw. erste Tätigkeitsstätte – Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Kosten im Zusammenhang mit Auswärtstätigkeit (Reisekosten)

12 arbeitsrechtliche Zuordnung
Versicherungs-makler Mannheim Versicherungs AG Mainz Arbeitsvertragliche Zuordnung zu Niederlassung Mainz, 2 Tage im Monat fährt der Makler mit seinem Betriebs-Pkw nach Mainz zur Fortbildung/Berichterstattung. bis 2013 keine regelmäßige Arbeitsstätte in Mainz, da qualitativer Schwerpunkt der Tätigkeit im Außendienst in Mannheim. Fahrten nach Mainz = Reisekosten ab 2014 erste Tätigkeitsstätte in Mainz, weil Versicherungs AG erste Tätigkeitsstätte arbeitsvertraglich zugeordnet hat. Versteuerung Fahrten Mannheim – Mainz als Fahrten Wohnung, erste Tätigkeitsstätte 0,30 € x Entfernungskm Tipp: Erklärung des AG, dass org. Zuordnung keine erste Tätigkeitsstätte begründen soll.

13 keine erste Tätigkeitsstätte
Vertriebsmitarbeiter hat Bezirk mit 20 Geschäften seines AG in Mainz zu betreuen. Arbeitsvertraglich ist kein erster Tätigkeitsort zugeordnet. Jeden Freitag findet in Mainz eine Teambesprechung statt. Kein erster Tätigkeitsort, denn keine arbeitsvertragliche Zuordnung zeitliche Kriterien für erster Tätigkeitsort nicht erfüllt Fahrten Wohnung – Einsatzort/Tätigkeitsgebiet sind Reisekosten. Tipp: Klarstellung durch AG, dass keine erste Tätigkeitsstätte begründet werden soll.

14 Sammelpunkt/weiträumiges Tätigkeitsgebiet
Kundendienstmonteur K kein erster Tätigkeitsort arbeitsvertraglich zugeordnet. K sucht sucht den Betrieb des AG regelmäßig auf um den Firmenwagen incl. Material zu übernehmen, Aufträge in Empfang zu nehmen und Stundenzettel des Vortags abzugeben. keine erste Tätigkeitsstätte, grds. Fahrten zum Unternehmen u. Kunden = Reisekosten ausn. Nur wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom AG festgelegter Ort (Sammelpunkt, weiträumiges Gebiet) aufgesucht werden soll, sind diese Fahrten wie Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte zu behandeln (Entfernungskm steuerlich ansetzbar), Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten unverändert ebenso bei = Stewardess, Förster, bei Busfahrer od. Lkw-Fahrer, der jeden morgen Fahrzeug im Betrieb abholt ≠ bei Busfahrer mit wechselnden Übernahmepunkten bzw Mehrtagesreisen.

15 Verpflegungspauschalen
Abwesenheit bis Ende 2013 ab 2014 6 € mind. 8 h - An- und Abreisetag bei Übernachtung mehr als 8 h ohne Übernachtung 12 € mind. 14 h 24 € 24 h 24 h Begrenzung auf erste 3 Monate Tätigkeit am selben Tätigkeitsort neu: Neubeginn der 3 Monatsfrist, wenn Unterbrechung von mehr als 4 Wochen Unterbrechung von mehr als 4 Wochen/ = Neubeginn zus. 100% der Verpflegungspauschale LSt Freiheit SV Freiheit LSt Pauschalierung 25 % SV Freiheit Prüfung, Abwesenheitszeiten entfällt für Abreise/Anreisetag

16 Mahlzeitengestellung < 60 € durch AG
Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand Gestellung Frühstück, Mittag- od. Abendessen durch AG Rechnung muss auf AG ausgestellt sein keine Versteuerung Mahlzeitengestellung Versteuerung Mahlzeitengestellung Kürzung Verpflegungs-pauschalen um Frühstück 4,80 € Mittag/Abend 9,60 € beim AN Frühstück 1,60 € Mittag/Abend 2,93 € beim AG LSt-Pauschalierung 25 % M = LSt Bescheinigung

17 Mahlzeitengestellung
Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der AG hat für den AN in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. A erhält vom AG keine weiteren Reisekostenerstattungen. Der AG hat keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeigen zu versteuern. Der AN kann für die Auswärtstätigkeit folgende Verpflegungspauschalen als Werbungs-kosten geltend machen bzw. vom AG st-frei erstattet bekommen. EUR Anreisetag 12,00 Zwischentag 24,00 Kürzung Frühstück -4,80 Mittagessen -9,60 Abendessen verbleiben 0,00 Abreisetag 7,20 Werbungskosten AN 19,20

18 Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse Aufmerksam-keiten Barbezüge Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge Reisekosten Sachbezüge Fahrten Whg-A-Stätte Firmen-Pkw Gestellung PC, Handy Belegschafts-rabatte Kindergarten-zuschuss Warengutschein Betriebsveran- staltung betr. Gesund-heitsförderung Arbeitskleidung Fortbildung Geschenke bis 40 €

19 Fahrtkostenersatz regelmäßiger Zuschuss zu Fahrtkosten Whg-AStätte des AN Erstattung der Entfernungskosten mit 0,30 €/Entfernungs-km max. bis WK-Pauschbetrag von € soweit mtl. 44 € ≙ 7 km nicht überschritten LSt Freiheit SV Freiheit soweit mtl. 44 € überschritten LSt Pauschalierung 15 % SV Freiheit Jobtickets Überlassung Monatsfahrkarte öff. Personennahverkehr !

20 Firmenwagen zur privaten Nutzung
Ü Überlassung eines betr. Kfz durch AG für Privatfahrten des AN Ü Bewertung Sachbezug 1% Regelung Fahrtenbuch Brutto-Listenpreis (BLP) Neu-Kfz Aufteilung der Kosten nach betriebl./private Fahrten bzw. Fahrten Whg-AStätte Ü Privatfahrten BLP 1% mtl. Fahrten privat x Kosten/km LSt Pflicht SV Pflicht Ü Fahrten Whg AStätte 0,03% x Entfernungs/km Fahrten Whg AStätte x Kosten/km LSt Pauschalierung 15% SV Freiheit

21 Firmenwagen zur privaten Nutzung
AN, ledig, StKl I, € Bruttogehalt, Pkw BLP 30 T€, Fahrten Whg-AStätte 10 km Berechnung geldwerter Vorteil des AN Privatfahrten 1% von BLP = 300 € Whg AStätte 0,03% von BLP x 10km = 90 € geldwerter Vorteil mit LSt/SV Pflicht = 390 € Gehalt bisher € LSt/Solz SV AN SV AG Erhöhung Firmenwagen 2.890 € 2.890 € 352 € 458 € 458 € 510 € 590 € 590 € 482 € 557 € 557 € -390 € Auszahlung 1.638 € 1.842 € 1.452 € 186 € mtl. Netto weniger

22 Überlassung von PC‘s, Telefon, Handy
Überlassung von Kommunikationsgeräten im Eigentum des AG zur privaten Nutzung des AN z.B. PC, Handy, Telefon, Faxgerät Kosten der Nutzung übernimmt AG Grundgebühr Handy und lfd. Kosten, Internetgebühren Anteil der privaten Nutzung unerheblich LSt Freiheit SV Freiheit ! übereignet AG PC, Telefon etc. an AN § 3 Nr. 45 EStG auch für EF des AN möglich Einzelnachweis 3 Monate Referenz Schätzung 20% höchstens 20 € LSt Pauschalierung 25% SV Freiheit AN nutzt eigenes Telefon betrieblich = Ersatz berufl. ver- ursachter Kosten sind LSt- und SV frei !

23 Belegschaftsrabatte AG überlässt AN eigene Waren/Dienstleistungen verbilligt/kostenlos Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der AN hergestellt werden 4% Preisabschlag Rabattfreibetrag € pro Jahr/AN LSt Freiheit SV Freiheit z.B. AN eines Fahrradladens erhält ein Mountain-Bike im Wert von € für € Abgabepreis aus Markt € 4% Preisabschlag € Rabattfreibetrag € Saldo € gezahlter Preis € steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 280 € § 8 Abs. 3 EStG

24 Kindergartenzuschuss
Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern im Kindergarten oder vergleichbaren Einrichtungen zusätzlich zum ALohn/keine Gehaltsumwandlung Nachweis der Zahlung zu Lohnunterlagen nicht begünstigt ist Betreuung im eigenen Haushalt z.B. Babysitter, Haushaltshilfe oder Familienangehörige keine Betragsbegrenzung § 3 Nr. 33 EStG Beispiele Kindergarten, Tagesmutter außer Haus LSt Freiheit SV Freiheit

25 LSt Freiheit bis 2.784 € p.a. + zus. 1.800 € p.a.
Direktversicherung Beiträge LSt/SV-frei bis € p.a. 232 € mtl. Anspruch bei Zahlung LSt/SV DV Ausgangssituation Gehaltserhöhung Gehaltserhöhung durch DV Brutto Gehaltsverzicht LSt Solz SV AN SV AG Altersvorsorgung Netto 2.500 € 2.732 € 2.732 € -232 € 352 € 417 € 352 € 510 € 551 € 510 € 558 € 610 € 558 € 232 € 1.638 € 1.764 € 1.638 € Fazit: Gehaltserhöhung geht brutto 232 € direkt in die Altersversorgung und nicht mit Nettobetrag, Nettoauszahlung an AN bleibt identisch 118 € mtl. bleiben zum Ansparen über, wenn aus versteuerten Geldangelegenheit wird 232 € mtl. bei Einzahlung in DV LSt Freiheit bis € p.a. + zus € p.a. SV Freiheit € p.a.

26 Beträge an eine Pensionskasse, Pensions-fonds oder Direktversicherung
Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung Neuverträge ab 2005 Jahr 2013 2014 BBG RV 4% p.a. 69.600€/2.784€ monatlich 5.800€/232€ LSt Freiheit SV Freiheit weiterer Steuerfreibetrag € p.a. Auszahlung bei Zufluss im Alter erfolgt Versteuerung und Verbeitragung Altverträge bis 2004 LSt Pauschalierung 20%, SV Freiheit – keine nachtr. Besteuerung LSt Freiheit, SV Freiheit – nachträgl. Besteuerung bei Zahlung LSt Freiheit SV Pflicht LSt Pflicht SV Pflicht

27 Sachbezug bis 44 € brutto AG überlässt AN Wirtschaftsgüter z.B. Gutschein über Bezug von Waren Freigrenze bis 44 € brutto pro Monat LSt Freiheit SV Freiheit § 8 Abs. 2 S 9 EStG bei Überschreitung der Freigrenze von 44 € mtl. volle LSt-/SV Pflicht !

28 Warengutschein Gutschein
Zum Bezug von 20 l Kraftstoff im Wert von höchstens 44 € brutto, einzulösen im Dezember Der Arbeitgeber erstattet die Kosten gegen Vorlage der Quittung durch den Arbeit- nehmer. Mainz, den 10. Dez. 2013 Tankgutscheine, Restaurant Pass, ! Übergabe Gutschein gilt bereits als Gehaltszufluss, Einlösung durch AN nicht notwendig!

29 Sachzuwendung über 44 € brutto mtl.
Sachzuwendung zusätzlich zum ALohn über 44 € brutto Höchstbetrag € p.a. z.B. Uhr, Reisen, 05-Dauerkarte LSt Pauschalierung 30 % SV Pflicht Pauschalierung § 37 b EStG

30 Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse Aufmerksam-keiten Barbezüge Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge Reisekosten Barbezüge Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge Reisekosten Sachbezüge Fahrten Whg-A-Stätte Firmen-Pkw Gestellung PC, Handy Belegschafts-rabatte Kindergarten-zuschuss Warengutschein Betriebsveran- staltung betr. Gesund-heitsförderung Arbeitskleidung Fortbildung Geschenke bis 40 €

31 Betriebsveranstaltungen
Veranstaltungen, die „im eigenbetriebl. Interesse“ des AG liegen z.B. Förderung des Betriebsklimas: Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläum etc. Aufwendungen bis zu 110 € brutto je Teilnehmer (Freigrenze), je Veranstaltung max. 2 Veranstaltungen p.a. Neu BFH: teilnehmende Ehepartner werden dem AN nicht zugerechnet Teilnahme aller AN möglich LSt Freiheit SV Freiheit überschreiten der 110 € Freigrenze – volle LSt/SV Pflicht Möglichkeit pauschaler LSt durch AG mit 25% SV Freiheit !

32 betriebliche Gesundheitsförderung
Maßnahmen des AG zur Verbesserung der Gesundheit Beispiele: Rückenschule, Kurse zur Stressbewältigung, gesunde Ernährung, Massage, NR-Kurse nicht begünstigt: Mitgliedsbeiträge zu Sportvereinen, Fitnessstudio Freibetrag 500 € p.a. je AN zusätzliche Lohnzahlung LSt Freiheit SV Freiheit

33 weitere Zuwendungen in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse
Arbeitskleidung nur Überlassung typischer Berufskleidung (Arbeitsschutzkleidung, Uniform) Wäschegeld Fortbildungsmaßnahmen, die Einsatzfähigkeit des AN im Betrieb erhöhen z.B. StFAng. = Bilanzbuchhalter, Computerkurse ≠ Meditationswochenende

34 Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse Aufmerksam-keiten Barbezüge Sonn-, Feiertags- und Nacht-schläge Reisekosten Sachbezüge Fahrten Whg-A-Stätte Firmen-Pkw Gestellung PC, Handy Belegschafts-rabatte Kindergarten-zuschuss Warengutschein Betriebsveran- staltung betr. Gesund-heitsförderung Arbeitskleidung Fortbildung Geschenke bis 40 €

35 Geschenke (Aufmerksamkeiten)
Sachgeschenke bis 40 € incl. USt (Freigrenze) begünstigt, wenn besonderer persönlicher Anlass beim AN (Geburtstag, Hochzeit) begünstigt, wenn üblicherweise gewährt Beispiele: Blumen, Genussmittel oder Getränke (Wasser, Kaffee, Tee zum Verzehr im Betrieb) keine Barzahlung LSt Freiheit SV Freiheit Übersteigt Geschenk/Aufmerksamkeit Freigrenze von 40 €, ist der Gesamtwert LSt- und SV-pflichtig. !

36 Mehr Netto vom Brutto Ziel der Beratung Ihr Nutzen
Effektivkosten verringern und mehr „Netto“ für den AN, durch optimale Ausnutzung steuerlicher- und sozialversicherungsrechtlicher Spielräume Einstellung auf die Reisekosten ab 2014 Ihr Nutzen Reduzierung der Lohnnebenkosten höhere Netto-Beträge für Ihre Mitarbeiter höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen Dienstleistungsumfang Beratung zu innovativen Formen der Vergütung Effektivkostenvergleich Umsetzung in der laufenden Lohnabrechnung Investition Abrechnung der Beratung im Stundenaufwand

37 Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an!


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