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2. Geo-Fachtag Dessau Dr. Moritz Karg

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Präsentation zum Thema: "2. Geo-Fachtag Dessau Dr. Moritz Karg"—  Präsentation transkript:

1 2. Geo-Fachtag 17.02.2010 Dessau Dr. Moritz Karg
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft 2. Geo-Fachtag Dessau Dr. Moritz Karg

2 Aktivitäten des ULD Datenschutz und Geodaten
Gutachtenerstellung u.a. für die GIW-Kommission Datenschutz und Geoinformationen „Ampelstudie“ – Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft Mitglied des Arbeitskreises Geodateninfrastruktur des Landes Schleswig-Holstein Dr. Moritz Karg - Datenschutz & Geodaten September 2009 Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

3 Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt - 17. Februar 2010
Nutzungsinteressen INSPIRE Die gemeinschaftliche Umweltpolitik muss ein hohes Schutzniveau anstreben und dabei die unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen der Gemeinschaft berücksichtigen. Zudem werden Informationen, einschließlich Geodaten, für die Festlegung und Durchführung dieser Politik und anderer Gemeinschaftspolitiken benötigt, bei denen gemäß Artikel 6 des Vertrags die Erfordernisse des Umweltschutzes einbezogen werden müssen. (1. Erwägungsgrund INSPIRE Richtlinie) Aufgabenerfüllung im staatlichen und kommunalen Bereich Aktivierung wirtschaftlicher Potentiale wissenschaftliche Forschung Gesellschaftspolitische Interessen Transparenz Information Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

4 Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt - 17. Februar 2010
Schutzinteressen Interessen des Staates Sicherheit und staatliche Geheimhaltungsinteressen Entgeltinteressen Interessen Privater Recht auf informationelle Selbstbestimmung Privatsphäre Wirtschaftliche Interessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

5 Besonderheit von Geoinformationen
Staatliche erhobene Geodaten sind i.d.R. “Zwangsdaten” § 14 VermGeoG LSA Die Eigentümer von Grundstücken und von Gebäuden, die Erbbauberechtigten sowie die Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte […] sind verpflichtet, der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde die für die Führung des Liegenschaftskatasters notwendigen Angaben zu machen.[…] Erhebung ohne Kenntnis oder Mitwirkung der Betroffenen möglich Topografische Landesaufnahme - Luftbilder geringer bzw. kein Einfluss der Betroffenen auf Inhalt der Daten Potenzial zur Bewertung von Personen und deren Lebensumfeld Bodenrichtwerte § 196 BauGB ( ein Ziel der Verwendung von Geodaten ist Profilbildung Der Sachsen-Anhalt-Viewer  ist ein Geodaten-Viewer. Geographische Basisdaten, wie zum Beispiel Topographische Karten, werden mit -geographisch orientierten- Fachdaten verknüpft, aufbereitet und visualisiert. Dadurch wird es möglich, vielfältige thematische Zusammenhänge anschaulich räumlich darzustellen. Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

6 Personenbezug von Geodaten

7 Datenschutz ist Grundrechtsschutz
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Recht selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen Schutz der Privatsphäre Freie Entfaltung der Persönlichkeit Aufrechterhaltung fairer Kommunikationsverhältnisse Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

8 Wann besitzen Geodaten Personenbezug?
§ 2 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG LSA) (1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Handelt es sich dabei um Angaben über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, sind diese personenbezogene Daten besonderer Art. Allgemein zugänglich sind personenbezogene Daten, die jedermann ohne oder nach vorheriger Anmeldung, Zulassung oder Entrichtung eines Entgelts verwenden kann. […] Subjektive Vorstellung des Verarbeiters unerheblich kein Schutz juristischer Personen keine belanglosen personenbezogenen Daten Dr. Moritz Karg - Datenschutz & Geodaten September 2009 Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

9 Datenschutzrechtliche Problematik der Geoinformationen
Information → Person (“bestimmte” Person) Bezug zwischen Information und Person unproblematisch Information → Objekt → Person (“bestimmbare” Person) Bezug zwischen Information und Person? Problem der Beziehbarkeit leichte Verfügbarkeit georeferenzierter Informationen führt zu vereinfachter Verknüpfung Problem des sachgerechten Ergebnisses Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

10 Kontextbezug von Geodaten
Ergebnisbezug: Auswirkung auf die Rechte oder Interessen einer Person Zweckbezug: Zweck der Information ist die Bewertung, Beurteilung oder Beeinflussung einer Person Inhaltsbezug: Aussage über eine Person Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

11 Bewertung des Gefährdungspotentials Kriterien
Kriterium „Grundrechtsschutz“ Art. 13 GG – Schutz der Wohnung / Art. 14 GG – Eigentumsschutz Kriterium „Diskriminierungsschutz“ Geoscoring - § 28 b BDSG Kriterium „Betroffenenbeteiligung“ und „Transparenz“ Mitwirkung und Kenntnis bei Erhebung und Verarbeitung Erhebungsgrund gesetzliche Pflicht zur Erhebung staatlicher und kommunaler Aufgaben aus dem Kernbereich Rechtsfolgen Nutzungspotenziale seitens der Wirtschaft Gesamtgesellschaftliche Bedeutung UIG/IFG – z.B. Emissionsinformationen Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

12 Grundregeln „Ampelstudie“
Kein Personenbezug bzw. i.d.R. keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Betroffener bei Flächendaten in Maßstab 1: und kleiner Generalisierung, unscharfe Grenzziehung Orthophotos i.d.R. gröber als 40cm pro Pixel Mallorca-Urteil des BVerfG Personenbezug bei i.d.R. bei Punktdaten soziodemografischen Profilen auf kleinsten räumlichen Einheiten Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

13 Gefährdungsstufen „Ampelstudie“
kein bzw. geringes Gefährdungspotential z.B. Geobasisdaten mittleres Gefährdungspotential nach Ergebnisbezug Geofachdaten Informationen über Rechtverhältnisse / wertbildendende Faktoren hohes Gefährdungspotential nach Zweckbezug Scoringdaten, qualifizierte Informationen über Wirtschaftswerte höchstes Gefährdungspotenzial nach Inhaltsbezug Hoher Verschneidungsgrad / Profile Soziodemografische Aussagen auf kleinen räumlichen Einheiten Ampelgutachten und Geodatenkommentierung unter Dr. Moritz Karg - Datenschutz & Geodaten September 2009 Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

14 Anspruch auf Zugang zu Geoinformationen?

15 Zugangsregelungen ohne Darlegung von Interessen
Allgemein zugängliche Daten § 9 GDIG LSA Geodaten und Geodatendienste sind vorbehaltlich der §§ 10 und 11 öffentlich verfügbar bereitzustellen. aber § 10 Abs. 2 S. 2 GDIG LSA Informationszugang auf Antrag § 3 UIG Bund (1)Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. […] Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

16 Zugangsregelung Darlegung von Interessen
Darlegung eines öffentlichen Interesses § 10 ABS 2 S. GDIG LSA Soweit […] durch den Zugang zu Geodaten personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden […] ist der Zugang zu beschränken, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse am Zugang überwiegt. Darlegung eines berechtigten Interesses § 13 VermGeo LSA […] Auskunft und Auszüge aus Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse daran darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.“ Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

17 Weiterverwendung von Geodaten
Allgemeine Regeln des Abschnitt III des Bundesdatenschutzgesetzes für die Wirtschaft Regeln der Landesdatenschutzgesetze für die öffentlichen Stellen der Länder Faustregeln Verschneidung von nichtpersonenbezogenen Daten mit personenbezogenen Daten führt immer zur Anwendung datenschutzrechtlicher Regeln Subjektive Vorstellung der verarbeitenden Stelle in Hinblick auf den Personenbezug ist unerheblich – Personenbezug wird nach objektiven Kriterien bestimmt Anonymisierung von Daten hebt Anwendung datenschutzrechtlicher Regeln auf bei hohem Aggregierungsgrad nichtpersonenbezogener Daten kann Personenbezug entstehen Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. Moritz Karg Telefon: – 1651 Dr. Moritz Karg - Datenschutz & Geodaten September 2009 Dr. Moritz Karg - netzwerk | GIS Sachsen-Anhalt Februar 2010


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