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ICF und ihre Bedeutung für Rehabilitation und Rentenbegutachtung

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Präsentation zum Thema: "ICF und ihre Bedeutung für Rehabilitation und Rentenbegutachtung"—  Präsentation transkript:

1 ICF und ihre Bedeutung für Rehabilitation und Rentenbegutachtung
Ulrike Bredehöft

2 International Classification of Functioning, Disability and Health
Was ist ICF ? International Classification of Functioning, Disability and Health

3 Was ist ICF ? ICF = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ICF ist eine Klassifikation der funktionalen Gesundheit und ihrer Beeinträchtigungen von der Weltgesundheitsorganisation WHO entwickelt und 2001 verabschiedet international einheitliche Beschreibung der krankheitsbedingten funktionalen Probleme

4 Was ist ICD ? Internationale Klassifikation der Krankheiten (von der WHO erstellt)  aktuell 10. Revision: ICD 10 International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems Krankheiten werden in einer international anerkannten gleichen Weise benannt und verschlüsselt Wird zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung und in der Rentenversicherung routinemäßig eingesetzt.

5 ICD und ICF ICD = Internationale Klassifikation der Krankheiten  Krankheiten werden in gleichen Weise benannt und verschlüsselt ICF = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit  einheitliche Beschreibung der krankheitsbedingten funktionalen Probleme ICF ergänzt ICD

6 Warum ist die Benennung der Krankheit nicht ausreichend?
Entscheidend sind die mit Krankheit einhergehenden funktionalen Probleme

7 Negative Auswirkungen von Krankheiten auf das Leben des Erkrankten:
Entscheidend sind die mit Krankheit einhergehenden funktionalen Probleme Negative Auswirkungen von Krankheiten auf das Leben des Erkrankten: z.B.: Beeinträchtigungen der Mobilität, der Kommunikation, der Selbstversorgung des häuslichen Lebens, des Zusammenlebens mit anderen Menschen Beeinträchtigung des Erwerbslebens

8 Eine Person gilt nach ICF als funktional gesund, wenn:
Ihre körperlichen Funktionen (auch geistig und seelisch) und ihre Körperstrukturen statistisch normal sind. Sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird. Sie an allen Lebensbereichen teilhaben kann, wie es einem Menschen ohne Gesundheitsproblem möglich wäre.

9 Eine Person ist in ihrer funktionalen Gesundheit beeinträchtigt, wenn:
Eine Störung der Körperfunktionen und – strukturen vorliegt. Eine Aktivität beeinträchtigt ist. Die Teilhabe an einem Lebensbereich eingeschränkt ist.

10 Die funktionale Gesundheit kann positiv oder negativ beeinflusst werden: Kontextfaktoren
Umweltfaktoren: Hilfsmittel, Medikamente, Bauten, Straßen, Klima, Familie, Freunde, Arbeitgeber, Ärzte, Fachleute, gesellschaftliche Werte, Sozialsystem…. Personbezogene Faktoren: Alter, Geschlecht, Körperbau, Intelligenz, Persönlichkeit, Talente, sozialer Hintergrund, Erziehung, Bildung, Beruf, Erfahrung, Motivation, Mut, Handlungswille, Lebensstil, Gene ….

11 Kontextfaktoren wirken positiv oder negativ
Förderfaktoren: Umweltfaktoren oder personbezogene Faktoren, die sich positiv auf die funktionale Gesundheit einer Person auswirken Barrieren: Umweltfaktoren oder personbezogene Faktoren, die sich negativ auswirken Um die funktionale Gesundheit zu beurteilen, sind die Förderfaktoren und die Barrieren zu beachten.

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18 ICF: Bio-psycho-soziales Modell
Gesundheitsproblem (Gesundheitsstörung oder Krankheit) Körperfunktionen und -strukturen Aktivitäten Partizipation (Teilhabe) Umweltfaktoren Personenbezogene Faktoren

19 Bedeutung der ICF für die Rentenbegutachtung
Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben

20 Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben
Beruht auf den zugrunde liegenden gesundheitlichen Störungen/Krankheiten Nicht die Krankheitsdiagnose ist primär ausschlaggebend Entscheidend sind die Krankheitsfolgen mit Beeinträchtigung der Aktivitäten und der Teilhabe Aufgrund der Kontextfaktoren können Krankheitsfolgen mit unterschiedlicher Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit vorliegen. Das ICF-Modell ist eine wichtige Ergänzung.

21 Was gehört zu einer sozialmedizinischen Begutachtung ?
Medizinische Sachaufklärung Anamnese (Vorgeschichte, Krankheitsverlauf) Befund Diagnosen Umfassende Beschreibung der Auswirkungen auf die Aktivitäten und die Teilhabe: Folgen für die Teilhabe am Erwerbsleben Berücksichtigung der fördernden/ hemmenden Kontextfaktoren nach ICF  Kompensationsfähigkeiten?

22 Krankheit kann kompensiert sein bei fördernden Kontextfaktoren
Können Funktionsstörungen und/oder Aktivitätsstörungen kompensiert werden, liegt keine rentenwirksame Einschränkung des Leistungsvermögens vor. Fördernde Kontextfaktoren (insb. Arbeitszufriedenheit und Arbeitsplatz) können entscheidender sein als die Krankheit selbst.

23 Arbeitsmarktsituation Arbeitslosigkeit
Hemmende Kontextfaktoren, die jedoch für sich allein keine Leistungsunfähigkeit begründen Arbeitsmarktsituation Arbeitslosigkeit „Entwöhnung“ von einer beruflichen Tätigkeit Lebensalter Fehlende Bildung Doppelbelastung (Kinder, Pflege) Anerkennung eines GdB oder einer MdE

24 Probleme in der Leistungsbeurteilung bei ungünstigen Kontextfaktoren
Leistung eines Menschen ist abhängig von seinem Willen, seinen Erwartungen. Dauer der Arbeitsunfähigkeit verschlechtert die Prognose. Fehlender Arbeitsplatz verschlechtert die Prognose. Einstellungen und Überzeugungen sind oft von größerer Bedeutung als die Krankheitsmerkmale.

25 ICF und Rehabilitation
Rehabilitation: Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und gesellschaftlicher Teilhabe Die Rentenversicherung zahlt medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen um die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen – und eine vorzeitige Berentung zu vermeiden. Die Krankenversicherung zahlt medizinische Rehabilitationsleistungen um Krankheitsfolgen zu vermindern - und um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Rehabilitationsleistungen um die Folgen eines Unfalls bessern – und eine Unfallrentenzahlung zu vermeiden.

26 ICF und Beurteilung des Rehabilitationsbedarfs
Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen): einheitliche Rechtsgrundlage für alle Rehabilitationsträger SGB IX beinhaltet das Modell der ICF Recht auf möglichst gleichberechtigte Teilhabe  Rehabilitationsleistungen können Funktions- und Aktivitätseinschränkungen und die Teilhabe verbessern

27 Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen Erforderliche Leistungen, um Versicherte zur weiteren Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit zu befähigen oder um sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern

28 Rehabilitation bei drohender/bestehender Teilhabeeinschränkung
Die Krankheitsdiagnose allein begründet nicht den Reha-Bedarf, entscheidend ist die Einschränkung der Aktivität und der Teilhabe. Wesentlich sind die beeinflussenden Kontextfakoren. Rehabilitation ist interdisziplinär und multiprofessionell durchzuführen Ziel: Stärkung der fördernden Faktoren

29 51-jähriger Fliesenleger 36-jähriger Aushilfsarbeiter
Aktuelle Fallbeispiele der Leistungsbeurteilung bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente 51-jähriger Fliesenleger 36-jähriger Aushilfsarbeiter 30-jähriger Produktionshelfer

30 51-jähriger Fliesenleger
Diagnose: Chronisches Schmerzsyndrom nach Bandscheibenoperation 2006

31 51-jähriger Fliesenleger
Lehre 1973 – 1976 Immer im selben Beruf beim selben Arbeitgeber gearbeitet bis Bandscheibenoperation 2006, Fortsetzung der Fliesenlegertätigkeit war nun gesundheitlich nicht mehr möglich Verheiratet, 3 fast erwachsene Kinder, gemeinsamer Haushalt Keine innerbetriebliche Umsetzungsmöglichkeit nach Operation

32 51-jähriger Fliesenleger
Medizinische Reha 2006: für letzte Tätigkeit nicht mehr geeignet, aber > 6 Std/tgl. allgemeiner Arbeitsmarkt 1. Rentenantrag 3/07: gewährt wird Berufsunfähigkeits-Rente bei körperlichen Restbeschwerden 2. Reha-Antrag 9/07 (aufgefordert): weiterhin Beschwerden, Existenzängste, psychische Belastung  Ablehnung

33 51-jähriger Fliesenleger
2. Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente 9/08 2007/2008: Vorstellung Orthopädische Klinik bei chronischer Rückenschmerzsymptomatik  keine operative Behandlung erforderlich Seit 12/07 schmerztherapeutische Behandlung (Schmerzmittel/Antidepressiva) Seit Mitte 2008 nervenärztliche Behandlung bei depressivem Syndrom mit ausgeprägter körperbezogener Symptomatik, es sei keine Besserung zu erwarten Zusätzliche nervenärztliche Begutachtung ausstehend  Erwerbsunfähigkeit aufgrund des depressiven Syndroms?

34 36-jähriger Aushilfsarbeiter
Diagnose: vererbter fortschreitender Muskelschwund (Muskeldystrophie) bevorzugt der Schultermuskulatur (bekannt seit 10/04)

35 36-jähriger Aushilfsarbeiter
Geboren in Usbekistan, dort Elektroschweißer gelernt, spricht russisch, schlecht deutsch, seit 15 J. in BRD Mutter hat ihm Muskelerkrankung vererbt, Brüder nicht untersucht In BRD versch. Helfertätigkeiten, zuletzt Aushilfe in Autowerkstatt, €/monatl., seit 7/08 alo Alleinlebend, 4 Töchter von 3 Frauen, eine Tochter hat Muskelkrankheit geerbt, die anderen sind nicht untersucht Von Arbeitsagentur zu Arbeitgebern geschickt: Hatte schlechte Erfahrung, wenn Krankheit angesprochen.

36 36-jähriger Aushilfsarbeiter
Medizinische Reha 7/08: es wurde kein therapeutischer Zugang geschafft, Existenzängste, Zukunftssorgen, gekränkte Männlichkeit, hatte keine Lösungsansätze für sich, ablehnend gegen ambulante Psychotherapie, hielt sich nicht leistungsfähig, ambulante Belastungserprobung im Berufsförderungswerk wurde empfohlen Schwäche der Schultermuskulatur, Watschelgang, Gehstrecke gut, Hand und Arm nur leichtgradig geschwächt, depressiv betonte Stimmungslage

37 36-jähriger Aushilfsarbeiter
Rentenantrag 12/08 abgelehnt, Widerspruch erhoben Im Berufsförderungswerk keine Motivation, zeigte Sprachprobleme, ließ sich vom Begleiter dolmetschen Rentenverfahren soll abgewartet werden Nervenärztliche Begutachtung ist ausstehend  Ist eine leichte körperliche Tätigkeit zumutbar ?

38 30-jähriger Produktionshelfer
Diagnose: Neurologische Reststörung nach Hirnstammentzündung 7/05

39 30-jähriger Produktionshelfer
Nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Lehre zum Metallbauer, Beruf bis Mitte 2004 ausgeübt, Konkurs der Firma, danach Produktionshelfer im Glasbau, bei guter Leistung Beförderung zum Schichtführer, tätig bis Erkrankung 7/05, 1/06 Ende des Zeitvertrages Seit ½ Jahr selbst veranlasstes Fernstudium zum Computerfachmann Verheiratet, 1 Kind, mit Familie zusammenlebend, psych. und soz. Belastungen werden nicht angegeben 7/05 nach zunächst grippalen Infekt akut und schwer an Hirnentzündung erkrankt mit Lähmungen von Beinen u. Armen und Sprachstörungen, Rollstuhl

40 30-jähriger Produktionshelfer
Nach 1. Reha 2005 noch rollstuhlpflichtig, kurzes Gehen mit Rollator, weitgehend ohne Fremdhilfebedarf in der Körperpflege  bei Erwerbsminderung Berentung auf Zeit Langsame gesundheitliche Besserung, intensives Training Gutachten10/08: Gehen von bis zu 5 km in 2 Std., noch Gleichgewichtsprobleme, Sprache gut gebessert, freundlich und zugewandt, gepflegt, intellektuell leistungsfähig, hoch motiviert ins Erwerbsleben zurückzukehren  11/08 Ende der Zeitrente  Widerspruch erneute mediz. Reha veranlasst

41 30-jähriger Produktionshelfer
2. Reha 2009: arbeitsfähig für l.– mschw. A., sitzend, > 6 Std./tgl. entlassen, ohne Anforderung an schnelle motorische Fähigkeiten, gute intellektuelle Fähigkeiten, soll Kontakt zum Reha-/Berufsberater aufnehmen Vers. möchte sein Studium zum Computerfachmann fortsetzen, möchte Maßnahme als Umschulung durch Rentenversicherung anerkannt bekommen, lt. Ehefrau gute Leistungen. Vers. äußerte sich zufrieden über Reha-Verlauf, weiß, dass er weiter trainieren muss.

42 62-jähriger Staplerfahrer 48-jähriger Sachbearbeiter
Fallbeispiele medizinische Rehabilitation: Beurteilung des Reha-Bedarfs und ICF 62-jähriger Staplerfahrer 48-jähriger Sachbearbeiter 41-jährige Reinigungskraft 21-jährige Fachoberschülerin 16-jährige Gymnasialschülerin

43 Reha-Antrag: 62-jähriger Staplerfahrer
AU seit 12/08: Schulterschmerzen re. bei Impingement-Syndrom, nach arthroskop. Op 4/09 leichte Besserung, noch AU 1995 Meniskus-Op, 1997 konservat. Bhdlg. von Bandscheibenvorfällen Amb. orthop. Bhdlg.: KG, keine Medik. Nacken- u. Schürzengriff re. schmerzhaft eingeschränkt Vers. erhofft, wieder arbeiten zu können Ambulante Reha ist gewünscht

44 Reha-Antrag: 62-jähriger Staplerfahrer Kontextfaktoren
Kein erlernter Beruf, in Polen Busfahrer, in Deutschland seit 1983 Staplerfahrer (Heben/Tragen bis 70 kg, vollsch., keine Kündigung, Arbeitsklima gut) Verh., Ehefrau in Teilzeit Putzfrau, 4 erw. Kinder außer Haus, gute Deutschkenntn. Psyche o.B., GdB 20, MDK empfiehlt Reha Will bereits vor Reha stufenweise Wiedereingliederung als Arbeitsversuch

45 Reha-Antrag: 48-jähriger Sachbearbeiter
AU seit 2/09: psychosomatische Beschw. und depressiver Erschöpfung Zusätzlich Adipositas u. Hypertonus, vorgealtert Fühlt sich vom Vorgesetzten seit Jahren gemobbt, jetzt zunehmende Ängste Bereits seit 1991 psych. Probleme, erste psychosom. Reha 2003, seit 2003 Psychopharmaka u. Psychotherapie Deutlich depressiv, verzweifelt, kann sich nicht auf seine Arbeit konzentrieren

46 Reha-Antrag: 48-jähriger Sachbearbeiter Kontextfaktoren
Lehre zum Werkzeugmacher, im Beruf tätig, dann Fachabi, Studium versucht, abgebrochen, Sachbearbeiter in Betrieb für Werkzeugteile (überwiegend am PC) Ledig, kinderlos, lebt bei Mutter mit lediger Schwester, in getrennten Wohnungen GdB 40 Fühlte sich in Reha 2003 sehr wohl Sei hoch motiviert, ins Berufsleben zurückzukehren

47 Reha-Antrag: 41-jährige Reinigungskraft
AU seit 4/09: Burn-out-Syndrom, Neurasthenie, Angst u. depress. Störung, Überforderung Private u. berufliche Belastungssituation Wiederholte AU-Zeiten mit wechselnden Diagnosen 2/09 zur ambul. Psychotherapie überwiesen  sei jetzt nicht ausreichend Herausnahme aus häusl. und berufl. Umfeld sei erforderlich MDK empfiehlt psychosomat. Reha

48 Reha-Antrag: 41-jährige Reinigungskraft Kontextfaktoren
Halbtags im Krankenhaus tätig 19-jähr. Sohn aus geschiedener 1. Ehe 2-jähr. schwerbehinderte Tochter (Z.n. Hydrocephal.,Tetraplegie) aus eheähnlicher neuer Partnerschaft Versorgung der Tochter überfordert oft Vers., am Arbeitsplatz Probleme mit Kolleginnen (z.T. Mobbing), wirtschaftl. Probleme (Partner nach Insolvenz erneut selbständig) Vers. soll Bewältigungsstrategien erlernen

49 Reha-Antrag: 21-jährige Fachoberschülerin
Bandscheibenvorfall L5/S1 Schmerzen der gesamten WS mit Ausstrahlungen in das re. Bein RÖ-LWS: spondylarthrotische Veränderungen Schmerzmedikation, Extension mit Mikrowelle, Krankengymnastik Seit 8/06 in orthopäd. Behandlung, bisher nicht stationär

50 Reha-Antrag: 21-jährige Fachoberschülerin Kontextfaktoren
In Russland geboren, deutsche Staatsangehörigkeit Seit 8/07 höhere Handelsschule (Ziel: kaufmännische Assistentin, Fachrichtung BWL), Abschluss mit Fachabi geplant für Sommer 2011 Besonderheiten in den Lebensumständen: (dem Orthopäden) nichts bekannt Körpergröße/ Gewicht: ohne Angaben Psyche: nichts Auffälliges bekannt

51 Reha-Antrag: 16-jährige Gymnasialschülerin
Panikattacken und depressive Episode bei „psychasthenischer“ Persönlichkeit Allerg. Asthma bronch. (Teilnahme DMP) Neurodermitis: im Sommer u. bei Stress Adipositas (1,68m/ 83,5 kg) Aktuell regelm. Psychopharmaka (u.a. Imap); Asthma- u. Neuroderm.-Medikation bei Bedarf 10/00 – 4/01 amb. Psychotherapie, aktuell Gruppentherapie bei Jugendpsychiater 2007 stat. bei Nierenbeckenentzündung, 1993 – 2003 ca. 4-5 mal Paukenröhrchenanlage Tonsillen-Op, 1999 stat. Bhdlg. bei Obstipation u. Schulangst, 2003 Mutter-Kind-Kur

52 Reha-Antrag: 16-jährige Gymnasialschülerin Kontextfaktoren
Lebt bei Eltern, 1 Geschwister (gesund) Vater: orthop. Leiden, Knie-TEP Mutter: psychosomatisch erkrankt und Allergien und Neurodermitis Diverse Allergien u. Unverträglichkeiten Angst insb. bei Prüfungsarbeiten Keine Angaben zu Schulproblemen Keine Angaben zu Freundeskreis, Hobby, Sport In Reha-Begutachtung: Psyche + Lunge o.B. Gewünscht: Reha in Sommerferien

53 Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Herzlichen Dank! Deutsche Rentenversicherung Westfalen Internet: Tel:


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