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"Zweiter Korb" als schwere Last für Forschung und Lehre

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Präsentation zum Thema: ""Zweiter Korb" als schwere Last für Forschung und Lehre"—  Präsentation transkript:

1 "Zweiter Korb" als schwere Last für Forschung und Lehre
? Die Urheberrechtsreform und ihre Auswirkungen auf Hoch-schulen und Bibliotheken § § § § § § § § § § §§ § § § © Dr. Ulrike Verch, Universitätsbibliothek Bielefeld

2 Politischer Hintergrund Inhalte des 2. Korbes wichtige Streitpunkte
Überblick Politischer Hintergrund Inhalte des 2. Korbes wichtige Streitpunkte Positionen der Hochschulen und Bibliotheken Möglichkeit zur Aussprache und Fragen zeitlicher Rahmen: ca. 30 bis 40 Minuten

3 politischer Hintergrund
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (1. Korb) März Entwurf 2. Gesetz zur Regelung des Urheber rechts in der Informationsgesellschaft (2. Korb) Juni Verabschiedung 5. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

4 wichtige Streitpunkte
Elektronische Leseplätze in Bibliotheken (§ 52b UrhG) Unbekannte Nutzungsarten (§ 31a und § 137l UrhG) Kopierrecht (§ 53 UrhG) Kopienversand auf Bestellung (§ 53a UrhG)

5 weitere Inhalte des 2. Korbes
§ § § § § weitere Inhalte des 2. Korbes § § § § § §§ § § § Zitatrecht (§ 51 UrhG) Pressespiegel (§ 49 UrhG) Pauschalvergütung (§§ 54 ff UrhG) Verwertungsgesellschaften (§ 63a UrhG)

6 X keine Neuregelungen E-Learning-Angebote (§ 52a UrhG)
§ § § § § keine Neuregelungen § § § § § §§ § § § E-Learning-Angebote (§ 52a UrhG) Technische Schutzmaßnahmen (§ 95b UrhG) Bagatellklausel (§ 106 UrhG) Open-Access-Regelung (§ 38 Abs. 1 S. 3 UrhG – neu) Öffentlicher Zugang zu Archivwerken (§ 52c – neu)

7 Einschränkung des Kopierrechts
§ 53 UrhG keine Privatkopien bei „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen“ Kopien zum wissenschaftlichen Gebrauch dürfen keinen gewerblichen Zwecken dienen Kopien „zur Veranschaulichung im Schulunterricht“ Änderung

8 Gang in die Bibliothek statt Vernetzung
X Gang in die Bibliothek statt Vernetzung § 52b: „Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken“ an eigens eingerichteten Leseplätzen sofern keine Vertragsregelungen entgegenstehen zusätzliche Vergütungspflicht Selbstverpflichtung der Bibliotheken neu

9 Zukünftige Enteig- nung der Urheber?
§ 31a: Abtretung der Autorenrechte für unbekannte Nutzungsarten an Verlage soll ermöglicht werden § 137l: nachträglich auch für Autorenverträge ab 1966, einjähriges Widerrufsrecht neu

10 Faxe statt Online-Fernleihe
§ 53a Kopienversand auf Bestellung digitale Dokumentlieferungen sind nur als grafische Dateien erlaubt und nur wenn die Verlage keinen eigenen elektronischen Dokumentenservice anbieten in diesen Fällen dürfen die Bibliotheken Aufsätze nur noch per Post oder Fax versenden neu

11 teures Urheberrecht Kosten Uni Bielefeld Online-Fernleihe ( ) 2005: 13.506,- Euro voraussichtliche Kosten für Verlagsangebote p.A.: ,- bis ,- Euro steigende Vergütungsabgaben

12 Literaturhinweise Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.06.2006
Bundestagsdrucksache 16/1828 (in PARFORS) Norbert Flechsig: Der Zweite Korb zur Verbesserung der Urheber- und Leistungsschutzrechte, ZRP 2006, S (in Beck-Online) Reto Hilty: Das Urheberrecht und der Wissenschaftler, GRURInt 2006, S (in Beck-Online) Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ (

13 Fazit und mögliche Lösungen
Aufklärung und Sensibilisierung Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit weiterer Ausbau von Open-Access-Angeboten Lokale Aktivitäten

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16 Lokale Aktivitäten in Bielefeld
Vortrag im Rektorat Thema der Senatssitzung offizielle Presseerklärung der Uni Schreiben an Bielefelder Abgeordnete Interviews Lokalpresse Deutschlandfunk und Campusradio

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19 Benötigen Sie weitere Informationen zur Urheberrechtsnovelle?
Möchten auch Sie die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft unterzeichnen? Besuchen Sie die Internetseite des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt:


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