Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Europäische Union und die Osterweiterung: Stabilitätsexport oder

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Die Europäische Union und die Osterweiterung: Stabilitätsexport oder"—  Präsentation transkript:

1 Die Europäische Union und die Osterweiterung: Stabilitätsexport oder
Ringvorlesung: Die neuen Europäer und das alte Europa Die Europäische Union und die Osterweiterung: Stabilitätsexport oder Imperial Overstretch ? Prof. Dr. Dr.h.c. Reinhard Meyers Donnerstag, 28. Oktober 2004

2 Gliederung Definitorisches
Die Dialektik von Erweiterung und Vertiefung der EU – Motor der europäischen Integration ? 2. Effekte Was hat sich in Europa am 1. Mai im Vergleich zur alten EU der Fünfzehn verändert ? 3. Hauptprobleme Welche wirklichen Probleme, und welche bloßen Scheinprobleme, hat die EU-Erweiterung den Mitgliedern der Union und ihren Bürgern beschert ? 4. Versicherung gegen Krisen ? Betreibt die EU Stabilitätsexport nach Ost- und Südosteuropa – oder läuft sie Gefahr, im Imperial Overstretch zu enden ?

3

4 Definitorisches Die Dialektik von Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union - Motor der europäischen Integration ??

5 Vertrag von Rom 25. März 1957 Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Französischen Republik, der Präsident der Italienischen Republik, Ihre königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, Ihre Majestät die Königin der Niederlande, entschlossen durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu den gleichen hohen Zielen bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen, haben beschlossen, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen.

6 Vom Europa der Sechs… 1957

7 …über das Europa der Neun…
1973 Nord- Erwei- terung

8 …und das Europa der Zehn…
1981 Erste Süder- weiterg.

9 …und das Europa der Zwölf…
1986 2.Süd- Erweiterg.

10 …zum Europa der Fünfzehn…
1995 EFTA- Erweiterg.

11 …und darüber hinaus… Kopen-hagen Dez. 2002

12 Die neuen Mitglieder seit 1.4.2004
Europa ist wie ein Fahrrad: Wenn es nicht vorwärts fährt, fällt es um.

13 Die Europa- und Assoziierungsabkommmen
Land Unterzeichnung Inkrafttreten Antrag Europaabkommen Europaabkommen Mitgliedschaft Bulgarien März 1993 Februar 1995 Dezember 1995 Tschech Rep. Oktober 1993 Februar 1995 Januar 1996 Estland Juni 1995 Februar 1998 November 1995 Ungarn Dezember 1991 Februar 1994 März 1994 Lettland Juni 1995 Februar 1998 Oktober 1995 Litauen Juni 1995 Februar 1998 Dezember 1995 Polen Dezember 1991 Februar 1994 April 1994 Rumänien Februar 1993 Februar 1995 Juni 1995 Slowakei Oktober 1993 Februar 1995 Juni 1995 Slowenien Juni 1996 Februar 1999 Juni 1996 Assoziierungs- Assoziierungs- Mitgliedschaft Abkommen Abkommen Türkei September 1963 Dezember April 1987 Malta Dezember 1970 April Juli 1990 Zypern Dezember 1972 Juni Juli 1990

14

15 PROZESS DER INTEGRATION EUROPAS

16

17 WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATIONSSCHRITTE

18 Integrationsresultante
Schaffung von Wohlfahrt durch Marktintegration und Management internationaler wirtschaftlicher Interdependenz resultierend aus funktionalen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Sachzwängen, die letztlich auf den Fortschritt der Produktivkräfte und die durch ihn induzierten Veränderungen im gesellschaftlichen Überbau zurückzuführen sind Notwendigkeit von Integration zur Sicherung des gemeinsamen Überlebens relativ kleiner europäischer nationaler Volkswirtschaften in einer zunehmend interdependenten und von den USA und Japan dominierten Weltwirtschaft Integrationsresultante zentrale Rolle einer Koalition nationaler politischer und sozioökonomischer Eliten mit supranationalen Akteuren zur Beförderung gemeinsamer Interessen Notwendigkeit von Integration zur Vermeidung zukünftiger Konflikte in (West) Europa durch Einbettung (und damit Kontrolle) des deutschen Potentials in eine supranationale Governance-Struktur gestützt auf die Beilegung des deutsch-französischen Gegensatzes Funktionalismus Neofunktionalismus Interdependenztheorien Föderalismus Intergouvernementalismus Friede durch Kooperation und gemeinsame Sicherheitsproduktion zentrale Rolle der Staaten und ihrer rationalen Interessen: zwischenstaatliche Kooperation und Verflechtung von Politikebenen begründen einen transnationalen Verhandlungs- und Entscheidungsrahmen, innerhalb dessen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Policy-Probleme entwickelt werden

19 Effekte Was hat sich in Europa am 1.Mai 2004 im Vergleich zur alten EU der Fünfzehn geändert ??

20 WAS SICH WIRKLICH ÄNDERT
1. Mai 2004 WAS SICH WIRKLICH ÄNDERT Der 1. Mai 2004 hat eine hohe symbolische Signalwirkung, doch wird der tatsächliche Beitritt der Zehn v. a. in wirtschaftlicher Hinsicht zunächst weniger Änderungen bringen, als weithin vermutet. Das liegt daran, dass in wichtigen Bereichen des Binnenmarktes schon in der zweiten Hälfte der Neunziger durch Assoziierungsverträge und Europaabkommen weitgehend freier Marktzugang bestand und gleichzeitig Übergangsregelungen in den verbleibenden Bereichen (z.B. Textilindustrie) eine volle Marktintegration verzögern.

21 GEMEINSAMER BINNENMARKT
Im Rahmen der Europaabkommen wurde der Güterhandel bereits in den letzten Jahren weitgehend liberalisiert, Zölle und Einfuhrquoten fast vollständig abgeschafft. Diese umfassende Marktöffnung spiegelt sich in der engen Handelsverflechtung zwischen der EU und den Beitrittsländern wider. Gleichzeitig werden aber über den 1. Mai hinaus für die neuen Mitglieder noch Übergangsregelungen in einzelnen Bereichen (u.a. Umwelt- und Gesundheitsstandards) gelten. Die Kapitalverkehrsfreiheit ist ebenfalls seit längerem verwirklicht. Einzig im kurzfristigen Bereich gibt es noch Beschränkungen. Über den Beitritt hinaus können die Mitgliedsländer beim Erwerb von Grund und Boden sowie Immobilien Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren in Anspruch nehmen. Bei der Personenfreizügigkeit können die Altmitglieder den Zuzug von Arbeitnehmern aus den Beitrittsländern bis zu fünf Jahre (plus einer zweijährigen Verlängerung) verzögern. Der Zugang zu den Arbeitsmärkten ist dann noch immer nur mit einer Arbeitsgenehmigung möglich. Nahezu alle EU-15 Länder werden davon Gebrauch machen. Großbritannien beschränkt die Ansprüche auf Sozialleistungen, was nach dem Gemeinschaftsrecht allerdings problematisch ist.

22 GEMEINSAMER BINNENMARKT
Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit tritt erst mit dem 1. Mai für die neuen Mitglieder in Kraft. Übergangsregelungen gibt es für alle neuen Mitglieder bspw. für die Umsetzung der EU-Standards zur Anlegerentschädigung (je nach Land bis max. Ende 2007). Deutschland kann das Angebot ausländischer Dienstleistungen in den Branchen Baugewerbe, Reinigungsbetriebe und Innendekorateure vorerst beschränken. Das Wettbewerbs- und Beihilfenrecht der EU wird ab dem 1. Mai in den neuen Mitgliedstaaten angewandt. Besonders bei den staatlichen Sektorbeihilfen haben die neuen Mitglieder lange Übergangszeiten erhalten, um den Strukturwandel abfedern zu können. Die Grenzkontrollen bleiben bestehen, da die Neumitglieder nicht automatisch dem Schengen-Abkommen beitreten sollen aber die innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen mit CZ, HU, PL und SK aufgehoben werden.

23 INSTITUTIONEN Die Beitrittsländer haben bereits im Europäischen Konvent am Entwurf des EU-Verfassungsvertrages mitgearbeitet, haben Beobachter ins Europäische Parlament entsandt und waren bei den Treffen des Europäischen Rates anwesend. Volle Mitwirkungsrechte erhalten sie allerdings erst mit dem Beitritt. Dabei gelten für die Zeit bis zum Amtsantritt der neuen Kommission am 1. November 2004 Übergangsregelungen. Ab 1. Mai ist jedes Neumitglied mit einem voll stimmberechtigten Kommissar, allerdings ohne eigenes Portfolio, vertreten. In der neuen Kommission der EU-25 verzichten die großen Mitgliedsländer dann auf ihren zweiten Kommissar und die Geschäftsbereiche werden für das Kollegium der 25 neu festgelegt. In der neuen fünfjährigen Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments, die mit den Wahlen im Juni 2004 beginnt, erhalten die Neumitglieder 162 der insgesamt 732 Sitze. Im Ministerrat wird die bisherige Stimmenverteilung für die Übergangszeit fortgeschrieben. Ab dem 1. November tritt dann die im Nizza-Vertrag vorgesehene neue Stimmengewichtung in Kraft, die eine Spreizung der Stimmen zwischen 3 und 29 vorsieht. Gleichzeitig wird die Mehrheitsschwelle erhöht, wonach eine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit in der EU von insgesamt 321 Stimmen erfordert (72,3%).

24 Hauptprobleme Welche wirklichen Probleme und welche Scheinprobleme –
hat die EU-Erweiterung den Mit- gliedstaaten und ihren Bürgern beschert ?

25 Hauptprobleme (1) Das Akzeptanzproblem

26

27

28

29 Hauptprobleme (2) Das Migrationsproblem

30

31

32

33

34 Arbeitsmarkt kann bis zu sieben Jahre lang geschützt werden !
ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT 2+3+2 Modell Arbeitsmarkt kann bis zu sieben Jahre lang geschützt werden ! 1. PHASE Übergangsfrist 2 Jahre Aussetzung der gemeinschaftsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit in allen Mitgliedstaaten Die Mitgliedstaaten haben allerdings die Möglichkeit, ihren Arbeitsmarkt ab Beitritt auf Grund nationaler Massnahmen (Änderung des Ausländerrechts/Arbeitserlaubnisverfahren etc.) für MOE-Staatsangehörige zu öffnen.

35 2. PHASE Möglichkeit Regelungen um 3 Jahre zu verlängern
Vor Ablauf der 1. Phase Alt-Mitgliedstaaten unterrichten die EU-Kommission förmlich darüber ob sie: a.) nationale Massnahmen zur Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für weitere drei Jahre weiterführen wollen oder b.) Freizügigkeit nach Gemeinschaftsrecht unter Einschluss einer Schutzklausel für ihren nationalen Arbeitsmarkt gewähren wollen Alt-Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit nach EG-Recht ohne Schutzklausel gewähren, können auf eine Mitteilung an die Kommission verzichten. Zusätzlich: zwischen dem zweiten und fünften Jahr haben die Neu-Mitgliedstaaten die einmalige Möglichkeit, einen Antrag auf Abkürzung der Übergangsfrist zu stellen. Es gilt das gleiche Mitteilungsverfahren wie beschrieben. Das heißt wiederum, dass bei nicht erfolgter Mitteilung automatisch das Gemeinschaftsrecht (volle Freizügigkeit) in dem besagten Alt-Mitgliedstaat gilt.

36 3. PHASE Alt-Mitgliedstaaten können die Frist um weitere 2 Jahre auf insgesamt 7 Jahre verlängern
Die Beitrittskandidaten konnten für sich insbesondere folgende Zusatzregelungen erreichen: Sie können spiegelbildliche Beschränkungen einführen Sie haben eine Bemühensklausel der EU 15 durchgesetzt, deren Arbeitsmärkte auf Grund nationaler Regelungen sogar schon vor Beitritt zu liberalisieren. Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit Ausschließlich zur Flankierung dieser Regelung (d.h. bei eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Ausweichen in die Dienstleistungserbringung zu verhindern) können Deutschland und Österreich die Dienstleistungsfreiheit in bestimmten Bereichen einschränken

37 3. PHASE Alt-Mitgliedstaaten können die Frist um weitere 2 Jahre auf insgesamt 7 Jahre verlängern
Deutschland: Bau- und Baunebengewerbe sowie Teilbereiche des Handwerks (Gebäudereinigung, Innendekorateure) Österreich: Baugewerbe, gärtnerische Dienstleistungen, Reinigungs- und Sozialdienste sowie Schutzdienste Wichtig: Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gilt also nur für Arbeitnehmer, die bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung eingesetzt sind. Sie gilt nicht für Selbständige, die allein arbeiten unter Beachtung des europäischen Rechts, wonach der Selbständige im Handwerk seine Befähigung (z.B. durch mindestens sechsjährige Leitung eines Betriebes im Heimatland) nachweisen muss.

38

39 Hauptprobleme (3) Das Finanzierungsproblem

40 BUDGET UND FINANZEN Die neuen Mitglieder leisten ihren Beitrag zum EU-Budget (EUR rd. 3,2 Mrd. in 2004) nach den gleichen Regeln wie die Altmitglieder. Um eine Verschlechterung ihrer Haushaltssituation gegenüber der EU zu verhindern, erhalten CZ, CY, MT und SV bis zum Ende dieser Finanzierungsperiode einen Ausgleich von knapp EUR 1 Mrd. Darüber hinaus wird allen Ländern eine cash-flow facility zur Verfügung gestellt (insgesamt EUR 2,4 Mrd. bis Ende 2006). Bis Ende 2006 fließen den Neumitgliedern Strukturhilfen von EUR 21, 8 Mrd. sowie EUR 9,8 Mrd. im Rahmen der EU-Agrarpolitik zu.

41

42

43

44 Hauptprobleme (4) Das Disparitätsproblem

45

46

47

48 BIP im Vergleich

49

50 Bulgaria 7.9 26 4.8 51 Cyprus 0.7 77 2.0 69 Czech Republic 10.2 62 65
Population (millions) GDP per capita as percentage of EU-15 average,PPS GDP growth rate, per cent, PPS Employment rate, per cent Bulgaria 7.9 26 4.8 51 Cyprus 0.7 77 2.0 69 Czech Republic 10.2 62 65 Estonia 1.3 40 6.0 Hungary 10.1 53 3.5 57 Latvia 2.3 35 6.1 60 Lithuania 3.4 39 6.8 Malta 0.4 1.7 55 Poland 38.2 41 1.4 52 Romania 21.8 27 4.9 58 Slovakia 5.4 47 4.4 Slovenia 2.9 63 EU-15 381 100 1.0 64 The ten new members 74 2.4 56 EU-25 455 91 1.1 All data are for 2002

51

52 Agriculture as a percentage of GDP
Percentage of the workforce employed in agriculture Bulgaria 12.5 10.7 Cyprus 4.3 5.3 Czech Republic 3.7 4.9 Estonia 5.4 6.5 Hungary 6.0 Latvia 4.7 15.3 Lithuania 7.1 18.6 Malta 2.8 2.2 Poland 3.1 19.6 Romania 13 37.7 Slovakia 4.5 6.6 Slovenia 3.3 9.7 All data are for 2002

53 Baseline growth projection* Years to catch up with the EU-15 average**
Bulgaria 2.8 63 Cyprus 3.1 21 Czech Republic 39 Estonia 4.5 31 Hungary 3.0 34 Latvia 58 Lithuania 2.9 53 Malta 3.4 29 Poland 59 Romania 2.6 80 Slovakia 3.2 38 Slovenia * Growth based on governments continuing their present policies. ** Years to reach the Eu-15`s average GDP per head under the EIU`s benign scenario, which assumes the EU-15 will grow at 2 per cent per year

54 Höhere Wachstumsdynamik als in Westeuropa

55 Boomgebiet Zentral- und Osteuropa

56 Starke Handelsverflechtungen mit der EU

57 Was das Kapital in den Osten lockt:
Absatzmarkt: mehr als 100 Mio. Konsumenten; Wachstumsraten 2 x höher als in Westeuropa ( 2004: 4,4%) Produktion (nicht nur für standardisierte Massenware) Arbeitskosten* (pro h/in Euro): Slowakei 3,23 Slowenien: 7, Zum Vergleich: Österreich 20,96 Deutschland , allerdings: stark steigende Löhne: bis zu + 10% Jahr (Polen) Zusätzliche Investitionsanreize (Strategischer Wettbewerb, Sonderwirtschaftszonen, Besteuerung, EU-Förderungen etc. ) *Werte für 2002 nach WIFO/EUROSTAT

58 Wachsende weltwirtschaftl. Verflechtungen

59 Hitliste der FDI-Empfänger

60 Hitliste der FDI-Empfänger (pro Kopf)

61 Rangliste der Investoren

62 Zielländer deutscher Investoren

63 Internationale/nationale Kennzeichen
In der Regel West-Ost-Gefälle: Arbeitsmarkt Kaufkraft Soziale Schichtung Infrastruktur

64

65

66

67

68

69

70 Ökonomische Effekte der Osterweiterung für Deutschland ( zum Vergleich Österreich und Polen)

71

72

73

74

75

76

77

78

79

80

81

82

83

84

85

86


Herunterladen ppt "Die Europäische Union und die Osterweiterung: Stabilitätsexport oder"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen