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Ökonomisierung der Rentenpolitik
Referenten: Yannick Brämer, Janine Jacobs, David Puziak
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Inhalt: Das Rentensystem in Deutschland
Rentensysteme und Reformansätze Privatisierung der Alterssicherung
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Das Rentensystem in Deutschland
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Die Geschichte des Rentensystems
1881: Ankündigung einer Gesetzesinitiative zur Sozialgesetzgebung Rentensystem ein zentraler Punkt des Sozialversicherungssystem Deutschland als Vorreiter in Europa und der Welt 1889: Einführung des Rentensystems
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Warum eine Sozialgesetzgebung?
Grund 1: Drängen des Volkes, aufgrund starker sozioökonomischer Veränderungen (Industrialisierung) Wachsende Zahl der Arbeitskräfte Erbärmliche Lebensbedingungen Risiken der abhängigen Lohnarbeit (z. B. Arbeitslosigkeit)
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Warum eine Sozialgesetzgebung?
Grund 2: Hohes politisches Konfliktpotential Aufstreben der Arbeiterbewegung (Gewerkschaften und Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands) Bedrohung der Herrschaftsverhältnisse durch die aufstrebende Arbeiterbewegung
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Warum eine Sozialgesetzgebung?
FOLGE: Doppelstrategie Bismarcks („Peitsche und Zuckerbrot“) Sozialistengesetzgebung Sozialgesetzgebung
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Warum eine Sozialgesetzgebung?
Grund 3: Bismarck selbst als klarer Fürsprecher eines sozialen Staates Verbindung des Angenehmen (Herrschaftssicherung) mit dem Nützlichen („Versorgerstaat“)
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Keine Sicherung des Lebensunterhaltes
Rentenansprüche erst mit der Vollendung des 70. Lebensjahres Rentensystem bis heute im permanenten Wandel
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Säule I: Beamten- und Berufssoldatenversorgung (auch für Richter zuständig) Berufsständige Versorgungswerke (für Freiberufler) Weitere Sondersysteme der Altersvorsorge Das Wichtigste: Alterssicherung der Landwirte
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Säule II: Betriebliche Altersvorsorge Freiwillige Leistung der Betriebe Kapitaldeckungsverfahren
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Säule III: Alle Formen privater Vermögensbildung : klarer Wachstumstrend zu verzeichnen Ab 2000: Abflachung des Trends
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Gesetzliche Rentenversicherung: Mit Abstand die wichtigste Säule im Rentensystem Grundsätzliche Versicherungspflicht aller abhängig Beschäftigten Kann auch als Risikoversicherung bezeichnet werden: Absicherung gegen Alter, Invalidität und Sterbefälle
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Absicherung gegen Alter: Altersrente Lohnersatz nach altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Bezug i. d. R. nach Vollendung des 65. Lebensjahres (mit ein paar Ausnahmen)
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Absicherung gegen Invalidität: Erwerbsminderungsrente (seit ) Ersetz aufgrund eingeschränkter oder ganz entfallener Erwerbsfähigkeit fehlendes Einkommen Grundsätzliche Leistung auf Zeit Nach 9 Jahre wird eine Dauerhaftigkeit attestiert; Folge: unbefristete Erwerbsminderungsrente bis zum Bezug der Regelaltersrente
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Absicherung gegen Sterbefälle: Witwenrente: kleine und große Witwenrente Waisenrente: Halbwaisenrente und Vollwaisenrente Erziehungsrente
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Finanzierung der gesetzlichen Rente: Beitragsfinanziert (2007: 19,9% des Bruttolohns, bezahlt durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber) Zuschüsse vom Staat Welche Bezüge bekommt man als Rentner? Rentenformel: E x Z x R x A E: Entegeltpunkte Z: Zugangsfaktor R: Rentenfaktor A: aktueller Rentenwert (Stand : 27,20 €/24,13€)
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Funktionsprinzip des Heutigen Rentensystems
Erwerbstätige zahlen die Renten der aktuellen Rentner Umlageverfahren: keine Rücklagen Abkommen unter den Generationen: GENERATIONENVERTRAG
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Finanzierungskrise des Rentensystems
Der Generationenvertrag droht zu scheitern Grund: Der demographische Wandel in Deutschland Schrumpfende Geburtenzahlen Wachsende Lebenserwartung
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Finanzierungskrise des Rentensystems
Schrumpfende Geburtenrate 60er Jahre: 2,5 Kinder/Frau 70er Jahre: 1,45 Kinder/Frau (BRD); 1,54 Kinder/Frau (DDR) 2000: 1,41 Kinder/Frau (alte BL); 1,21 Kinder/Frau (neue BL)
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Rentensysteme und Reformansätze
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Rentensysteme Bismarck Staaten Statussicherung
Erwerbszentriertes, öffentliches Modell (Sozialversicherung) Beveridge Staaten - Basissicherung - steuer- oder beitragsfinanziert
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Rentensysteme early birds
Aufbau einer zweiten beitragsfinanzierten Säule latecomer Aufbau einer zweiten privaten kapitalgedeck-ten Säule mit starker Regulierung Staaten ohne universelle Aufstockung Prinzip Eigenverantwortung
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Reformtrends in den Bismarck Staaten
Stärkung der Beitragsäquivalenz Erhöhung des Rentenzugangsalters Veränderung der Bemessung laufender Renten Bildung von Kapitalrücklagen Stärkung der Eigenverantwortung Einbeziehung von Pflege- und Erziehungszeiten
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Das Drei-Säulen Modell von Weltbank und EU
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Reformhindernisse gesellschaftliche Vorbehalte ideologische Vorbehalte
Finanzierbarkeit politische Glaubwürdigkeit Politische Zielvorstellungen
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Konsequenzen des Drei-Säulen Prinzips
Verzerrung der Ausgaben für die Altersvorsorge Verlust der Regelungskompetenz Individuelle Vorsorgefähigkeit als Problem des neuen Systems
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Konsequenzen des Drei-Säulen Prinzips
Finanzielle Bildung als Voraussetzung problemorientierten Handelns Abhängigkeit von den Finanzmärkten Benachteiligung von Frauen
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Privatisierung der Alterssicherung
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Vor Einführung einer privaten Altersvorsorge…
... sieht die Sozialpolitikforschung den Kern der Wohlfahrtsstaatlichkeit in der Unabhängigkeit des Menschen vom (Arbeits-)Markt (Dekommodifizierung nach Esping-Andersen ) -> „politics against markets“ ... wird die Alterssicherung in Deutschland als „heilige Kuh“ betrachtet, die Bürger üben entsprechend ihrer traditionellen Vorstellungen Druck auf die Politik aus
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Die Riester – Reform (2001) Grundgedanke: Aufgrund der Entwicklungen des öffentlichen Rentensystems, müssen Beitragssteigerungen vermindert und das Leistungsniveau herabgesetzt werden, eine private Altersvorsorge soll dies kompensieren Umsetzung: Vorsorgesparer gehen mit privaten Anbietern ein Versicherungsverhältnis ein und erhalten zusätzlich staatliche Förderungen
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Finanzdienstleistungsmarkt
Wohlfahrtsmärkte Kapitalanlage Versorgungsmarkt Finanzmarkt Auszahlung Beratung , Verbraucherschutz Regulierung Staat Finanzdienstleistungsmarkt Quelle: Eigene Darstellung
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Privatisierung der Altersvorsorge = Sozialabbau?
Hintergrund: Soziale Leistungen werden vermehrt auf Wohlfahrtsmärkten erbracht. Der Sozialstaat verlagert seinen Aufgabenschwerpunkt von Redistribution zu Regulation. -> kein Sozialabbau sondern „politics with markets“
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Was bedeutet das in der Praxis?
Souveränität der privaten Vorsorgesparer -> durch Wettbewerb und Verbraucherschutz 2. Verantwortung der Bürger -> durch Wahlfreiheit und Eigeninitiative 3. eventuell steigender Sozialhilfebedarf 4. Altersvorsorgeprodukte als neue Herausforderung für Finanz- und Versicherungsunternehmen sowie den Beratungssektor
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Neue Aspekte in der Sozialpolitikforschung
Die Aufgabenverschiebung hin zur Regulierung zeigt sich als internationaler Trend und wird zum neuen Vergleichskriterium. Anwendung im Kontext klassischer Ansätze: funktionalistisch: Substituionshypothese -> Null-Summen-Spiel institutionalistisch: Homologiehypothese der Pfadabhängigkeiten konflikttheoretisch: politische Kultur als Einflussfaktor
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Quellen: Berner, Frank (2009):
Innenansichten eines Wohlfahrtsmarkts – Strukturwandel der privaten Altersvorsorge und die Ordnungsvorstellungen der Anbieter Heibutzki, Lars (2005): Die Grundrente – Szenario und quantitative Auswirkungen eines Systemwechsels Hinrichs, Karl (2008): Rentenreform in Europa - Konvergenz der Systeme? In: Klaus Busch (Hrsg.): Wandel der Wohlfahrtsstaaten in Europa., Baden-Baden: S Leisering, Lutz (2007): Privatisierung der Alterssicherung als komplexe Ordnungsbildung – Zur Entstehung von Wohlfahrtsmärkten und regulativer Staatlichkeit Poelchau, Daniel (2007): Altersvorsorge im internationalen Vergleich. Eine Analyse der Rentenreformen in reifen Wohlfahrtsstaaten Münster, Zürich. Siegel, Nico (2002): Baustelle Sozialpolitik
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Diskussion Stehen die bürgerliche Eigenverantwortung und das Sozialstaatsprinzip in einem Gegensatz oder sind sie zu vereinen?
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